Protokoll der Sitzung vom 22.08.2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lang anhaltende Starkregenfälle in Mittel- und Süddeutschland mit gebietsweise bis zu 200 Litern Wasser pro Quadratmeter lösten in allen Flussgebieten Deutschlands Hochwasser aus. Die Wasserstände der Elbe verzeichneten auf einer Gesamtlänge von 250 km neue Rekordmarken in bisher nicht gekannten Ausmaßen. Nur die kontrollierte Flutung der Havelniederung und die Deichbrüche bei Fischbeck und im Saale-Elbe-Winkel führten zu merklichen Entlastungen in den stromabliegenden Gebieten und verhinderten damit Schlimmeres. Ich muss gestehen, dass für mich, der in Südschleswig zwischen Nord- und Ostsee aufgewachsen ist, der Gedanke, dass ein Deichbruch Schlimmeres verhindert, eigentlich absurd ist. Das zeigt aber, dass diese Dinge nicht überall gleich sind.

Die Bilder der Flutkatastrophe haben wir alle noch vor Augen. Wenn wir an die Flut von 2002 zurückdenken, so wurde seinerzeit immer vom Jahrhunderthochwasser gesprochen. Es zeigt sich aber, dass diese Annahme falsch war. Seit 2002 haben

(Christopher Vogt)

wir bereits vier Hochwasser an der Elbe gehabt. Dies sind Folgen des Klimawandels, und wir müssen uns darauf einstellen, dass sich derartige Ereignisse in Zukunft häufen werden.

Es wird deutlich, dass wir schneller als bisher gedacht Konzepte und Maßnahmen zum Schutz der Menschen in den Flussgebieten ergreifen und vor allem umsetzen müssen. Gerade Schleswig-Holstein hat hieran als Unterlieger der Elbe ein großes Interesse. Jedoch können wir am wenigsten ausrichten. Die Vorkehrungen, um künftige Hochwasser abzumildern, müssen vor allem im mittleren und oberen Verlauf der Elbe stattfinden.

Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe, IKSE, sowie die Flussgebietsgemeinschaft Elbe, FGG Elbe, sind die richtigen Gremien, um entsprechende Maßnahmen zu koordinieren und umzusetzen. Wir müssen also keine neuen internationalen oder nationalen Arbeitsgruppen einrichten, wie es im Antrag der PIRATEN formuliert ist.

Bereits 2003 wurde der Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe aufgestellt, in dem wichtige grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vereinbart wurden.

Weiter wird auf europäischer Ebene an grenzüberschreitenden Hochwasserrisikomanagementplänen gearbeitet. Hierbei ist klar zu erkennen, breitere und höhere Deiche werden das Problem auch in Zukunft nicht lösen. Hochwasser braucht Platz. Daher braucht es Überschwemmungsgebiete, damit sich das Wasser ausbreiten kann. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. So geht es beispielsweise auch aus dem Aktionsplan hervor. Jedoch lässt es sich nur schleppend umsetzen. Die Einrichtung von Überschwemmungsgebieten führt zu Nutzungseinschnitten und zu Wertminderungen der entsprechenden Grundstücke. Ein Erwerb der Grundstücke und Entschädigungsleistungen stellen die Länder hier vor große Herausforderungen. Hier sage ich ganz deutlich: Dies sind gemeinschaftliche Probleme, die gemeinschaftlich zu lösen sind.

(Beifall SSW)

Wir können die Menschen in den betroffenen Regionen nicht mit den Problemen alleinlassen. Hochwasserschutz und auch Küstenschutz sind solidarische Aufgaben, und so müssen sie auch finanziert werden, egal wo. Daher ist eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer abzulehnen.

(Beifall SSW)

Angesichts der zu erwartenden kürzeren Intervalle solcher Hochwasser darf der Druck bei der Umset

zung von Maßnahmen nicht aus dem Kessel genommen werden, im Gegenteil. Den Menschen in den betroffenen Gemeinden und Städten kann nicht zugemutet werden, dass sie in kürzester Zeit ihr Hab und Gut mehrmals verlieren. Der Schaden in Schleswig-Holstein - im Besonderen war Lauenburg betroffen - wird auf rund 28 Millionen € geschätzt. In einer ersten unbürokratischen Sofortmaßnahme haben das Land Schleswig-Holstein und der Bund jeweils 1 Million € für Lauenburg und Geesthacht zur Verfügung gestellt. Nun wurde mittlerweile auch im Bundesrat eine Einigung über die Verteilung und Verwendung der Mittel erzielt. Dies, meine Damen und Herren, begrüßen wir; denn wichtig ist es, dass den Menschen jetzt schnell und vor allen Dingen auch unbürokratisch geholfen wird.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Robert Habeck, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur noch wenige Anmerkungen.

Erstens. Ja, der Kampf gegen das Hochwasser war eine große Solidaritätsleistung. Man kann nur einmal mehr sagen: Danke an alle, die diese Leistung erbracht haben.

Zweitens. Man muss aufpassen, dass diese Solidarität auch zwischen den Ländern funktioniert. In der Tat ist es so - Flemming Meyer hat es angesprochen -, dass Lauenburg letztlich davon profitiert hat, dass Fischbeck den Deich verloren hat - welch ein unglücklicher Zustand für Fischbeck - und andererseits darunter gelitten hat - Bernd Voß hat es gesagt -, dass die Poldermaßnahmen, die beschlossen wurden, der Rückbau von Deichen, nicht durchgeführt wurden. Beides ist nicht zufriedenstellend. Deswegen werden wir als Landesregierung versuchen, in den Staatsvertrag, den die Elboberanlieger geschlossen haben, mit hineinzukommen, damit wir Einfluss auf das Management der Polder haben und nicht als letztes Glied in der Kette das schwächste Glied in der Kette sind. Die Verhandlungen darüber werden aufgenommen.

(Flemming Meyer)

Drittens. Die anstehenden Ministerkonferenzen, die Umweltministerkonferenz und vor allem die Elbministerkonferenz, müssen Aufschluss darüber geben, mit welchen Prognoseständen wir in Zukunft arbeiten müssen. Nur das kann die Grundlage für die Maßnahmen sein, die ergriffen werden. Nicht nur die Wettervorhersagen greifen in diese Maßnahmen ein, sondern eben auch das Poldermanagement. Die Flutung der Havelpolder und der Deichbruch haben dazu geführt, dass der Pegel bei Lauenburg etwa 35 bis 40 cm abgesunken ist. Insofern ist die Abspracheleistung zwischen den Ländern und die Prognoseleistung der Meteorologen Hand in Hand zu sehen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Christopher Vogt?

Selbstverständlich.

Bitte schön.

Vielen Dank. Herr Minister, der Kollege Flemming Meyer hat gerade gesagt, der SSW lehnt zum Beispiel jede finanzielle Beteiligung von Grundstückseigentümern ab. Das ist eine sehr sympathische Forderung. Mich würde einmal interessieren, wie die Landesregierung das sieht.

Ich komme darauf zu sprechen. Auch Herr Jensen hat nach dem Generalplan und einer Aufnahme des Binnenhochwasserschutzes gefragt. Lassen Sie mich, bevor ich darauf eingehe, darauf verweisen, dass Frau Beer angemahnt hat, dass der Landtag laufend informiert ist. Wir haben den Abteilungsleiter Dietmar Wienholdt, der für den Hochwasserschutz in Lauenburg zuständig ist. Er hat während der Hochwassertage glänzende Arbeit geleistet. Dort sitzt er übrigens.

(Beifall)

- Das haben Sie sich nicht gedacht, Herr Wienholdt, aber so ist es, wenn man in den Landtag kommt. Da wird man einmal beklatscht.

Wir haben ihn zum Kabinettsbeauftragten, also zum Beauftragten für Lauenburg, ernannt, der auch dem Kabinett immer wieder berichten soll und aufpassen soll, dass das Kabinett nicht unter der Tagespolitik die Arbeit am Hochwasserschutz vergisst. Ich glaube, ich kann den Auftrag einfach erweitern und sagen: Selbstverständlich steht er auch dem Landtag zur Verfügung. Wenn wir also einmal vergessen, Sie zu unterrichten, oder Sie Bedarf haben: Er ist auch Ihr Mann.

Damit komme ich zu Lauenburg und dem kommenden Hochwasserschutz. Wichtig ist, die Reihenfolge einzuhalten, dass wir eine Prognose brauchen und wissen, mit welchen Werten wir in Zukunft zu rechnen haben. Gleichzeitig müssen wir die Konzepte für Lauenburg zum Abschluss bringen. Wir stehen am Ende von etwa zehn Jahren Debatte über die verschiedenen Maßnahmen. Die haben zu keinem Ende geführt. Vor diesem Hintergrund, so meine ich, ist die Forderung von einigen, den Generalplan Küstenschutz zu überarbeiten, nicht zielführend. Das ist auch die Antwort auf die Frage der FDP. Im Moment ist geregelt, dass das Land die Landesdeiche und die Inseln - zu 100 % - schützt, aber die Binnendeiche und die Gewässer an der Ostsee und des Elboberlaufes, Lauenburg ab dem Wehr Geesthacht, nicht. Wir bezahlen wesentliche Anteile aus den GAK-Mitteln. 80 % der Maßnahmen werden aus den GAK-Mitteln, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, bezahlt. Es gibt politische Debatten darüber, diesen Anteil auf 90 % zu erhöhen. Die allergrößte finanzielle Last trägt also das Land.

Aber wenn man diese Umstellung im Generalplan Küstenschutz vornehmen würde, dann müsste man sie systematisch komplett vornehmen - das kann man anders nicht begründen -, sodass das Land dann für alle Ostseeschutzdeiche zuständig wäre. Fehmarn haben wir als Insel schon jetzt mit drin, aber Scharbeutz, Timmendorf, all das würde dann unter die Landeshoheit kommen. Es würde neben der finanziellen Last auch bedeuten, dass das Land, wenn ich das einmal in meiner Sprache sagen darf, dann durchregiert. Dann wird eben im Land entschieden, was richtig ist. Dann gibt es vielleicht noch Dialog und so weiter. Aber wenn wir uns schon beim Knickschutz nicht einigen können, ob der Dialog erfolgreich geführt wird oder überhaupt kein Dialog geführt wird, dann sage ich einmal voraus: An dieser Stelle wird es richtig kompliziert werden.

(Minister Dr. Robert Habeck)

Jetzt ist es so, dass das Land 80 % der Leistung bezahlt, 20 % müssen die kommunalen Gliedschaften, also die Wasser- und Bodenverbände im Wesentlichen, bezahlen. Häufig genug werden die sich das über eine Umlage auf die Eigentümer wiederholen. Die sind dann mit dabei, aber es sichert ihnen auch starke Mitspracherechte über die Maßnahmen. Ich bin mir nicht sicher, dass eine Lösung, die besagt, wir machen das alles als All-inclusive-Paket, zu einer Lösung führt, die in Lauenburg oder in anderen Orten zu mehr Akzeptanz führt, von den finanziellen Lasten ganz zu schweigen.

Mit anderen Worten: Ich bin dafür, dass die Fachaufsicht über die Deichsicherheit in Lauenburg gern an das Land übergehen kann, dass wir in der Regulierung der Maßnahmen eine bestimmendere Rolle haben, auch das kostet etwas, auch das bedeutet Verwaltungsaufwand und mehr Personal. Das finde ich richtig. Aber aus den genannten Gründen würde ich einer Revision und einer Aufnahme der gesamten Schutzdeiche des Landes Schleswig-Holstein in den Generalplan Küstenschutz widersprechen wollen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Ich kann es kurz machen. Es sind fünf Fraktionen, die einen Überweisungsantrag gestellt haben. Daher folgt die Abstimmung über den Antrag auf Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig. Wunderbar.

Ich wünsche allen Abgeordneten einen wunderbaren Abend, ertragreiche Gespräche und Veranstaltungen, und eine gute Nachtruhe. Bis morgen früh um 10 Uhr unterbreche ich die Tagung.

Schluss: 17:48 Uhr

(Minister Dr. Robert Habeck)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst