Vielleicht noch ein Letztes aus meiner Sicht: Wenn wir die ökonomische Leistungsfähigkeit erhalten wollen, darf „Made in Germany“ nicht für Discount stehen, auch nicht bei der Lebensqualität in Deutschland. Deshalb haben wir Konzepte vorgelegt, die Dinge ein Stück weit zu verändern, zu verbessern. Sie haben andere Konzepte. Ich bin mir sicher, wir werden weiter darüber miteinander beraten, und die Bürger und Bürgerinnen können zu jeder Zeit bewerten, was ihnen besser gefällt. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 3 Minuten überzogen. Diese Zeit stünde jetzt allen Fraktionen neu zur Verfügung. Möchten Sie davon Gebrauch machen? - Das ist offenbar nicht der Fall.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Antrag Drucksache 18/1070 zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht.
Dann lasse ich zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1045 (neu), abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen von FDP- und CDU-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das
sind die Kollegen der PIRATEN, des SSW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1070, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, einige Abgeordnete der PIRATEN sowie - niemand sonst.
Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind die Fraktionen von FDP und CDU sowie der Abgeordnete Dr. Breyer vor der Piratenfraktion. Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Kohlendioxid-Speicherung in Schleswig-Holstein
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Robert Habeck, das Wort.
Vielen Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen heute den Gesetzentwurf zur Regelung der Kohlendioxidspeicherung in Schleswig-Holstein ein; zur Regelung heißt im Klartext, zum Verbot der Einlagerung von CO2 in Schleswig-Holstein.
Eine Erprobung und Demonstration zur dauerhaften Speicherung und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid sind in Schleswig-Holstein in den in der Anlage genannten Gebieten nicht zulässig. Gleiches gilt für die Errichtung von Forschungsspeichern zur Speicherung von Kohlendioxid.“
Das ist der Gesetzentwurf. Der entscheidende Teil ist allerdings die Begründung, und die ist umfänglich. Sie haben gehört, dass in dem Entwurf von Gebieten geredet wird. Das heißt, wir sind bei dem Gesetz gezwungen gewesen, uns einzelne Gebiete in Schleswig-Holstein einzeln anzuschauen und jeweils für die jeweiligen Gebiete - es sind fünf an der Zahl - Begründungen zu liefern, warum CO2 dort nicht eingelagert werden soll.
Das heißt, dieser Gesetzentwurf agiert vor dem Hintergrund von zwei Unzulänglichkeiten. Das möchte ich offen einräumen. Erstens ist es den schleswig-holsteinischen Politikern in der Vergangenheit nicht möglich gewesen, ein Bundesverbot von CO2-Einlagerungen zu erwirken. Das ist schade und bedauerlich, denn das ist das, für das viele Menschen hier im Land demonstriert und auch viele Parteien gekämpft haben.
Es ist schlicht einzuräumen, dass eine weitergehende gesetzliche Regelung - ich glaube, sogar für viele Parteien und Fraktionen hier in Schleswig-Holstein - wünschenswert gewesen wäre.
Wir haben jetzt die Chance, eine Landesregelung zu schaffen. Wir müssen diese Chance nutzen, so gut wir können. Ich hätte mir aber einen weitergehenderen und erfolgreichen politischen Vorstoß gewünscht.
Zweitens - der Punkt ergibt sich daraus: Wir sind in der Systematik des Gesetzentwurfes gezwungen gewesen, positive Nutzungen des Untergrundes auszuweisen, also eine Positivbeschreibung vorzunehmen, warum CCS - dann negativ gesehen - dort jeweils nicht gewollt ist. Das heißt, es ist nicht möglich gewesen, mit den Beschränkungen einfach ein Landesgesetz zu erlassen und das politisch zu entscheiden. Das ist nicht möglich gewesen. Wir konnten nicht sagen: Wir wollen das in SchleswigHolstein nicht; die demokratische Mehrheit lehnt es ab, Punkt aus. Sondern die Begründung einer alternativen Nutzung ist innerhalb der Einschränkungen,
die wir sowieso schon hinnehmen müssen, der Weg, über den wir die Versagung von CCS in Schleswig-Holstein herstellen müssen. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf getan.
Ich weiß und ich unterstelle, dass an dieser Stelle keine politische Debatte ausbrechen wird. Das unterscheidet diesen Gesetzentwurf sicherlich von vielen anderen Gesetzentwürfen, die diese Regierung oder auch mein Haus vorlegen wird. Denn an dieser Stelle sind sich die Gesellschaft in Schleswig-Holstein und der Landtag, Opposition und Regierung, einig.
So verstehe ich auch diesen Gesetzentwurf, der jetzt in den Landtag und damit in die Anhörung durch den Landtag, also in Ihre Hände, übergeht. Verbesserungen, alternative Prüfungen und Hinweise, wie dieser Gesetzentwurf noch gestärkt werden kann, werden gern angenommen und sind erwünscht. Wir als Kabinett haben eine Anhörung durchgeführt. Diese hat nicht zu wesentlichen Änderungen geführt. Wir haben letztlich nur formale Gebietsanpassungen vorgenommen. Das heißt aber nicht, dass andere Leute nicht noch klüger sind. Ich würde es nicht als Affront verstehen, wenn klügere Leute vielleicht etwas sehen, was wir nicht gesehen haben und dies einbringen. Ich freue mich da auf eine konstruktive Debatte.
Lassen sie mich noch zwei Sätze zum Allgemeinen sagen. Es gibt Menschen, die sagen, CCS, also saubere Kohle, Kohlekraftwerke, die das Klima nicht belasten, sind ein Teil der Energiewende. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen.
Ich halte diese Technik für ein trojanisches Pferd, das die Energiewende letztendlich aushebeln wird. Kohlekraftwerke sind zu überwinden, und Krücken, die diese Kohlekraftwerke in eine erneuerbare Zukunft retten sollen, brauchen wir nicht.
Deshalb ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs immer auch die Energiewende. Wer wirklich gegen CCS kämpft, muss die Umstellung auf erneuerbare Energien wollen, so wie wir es in Schleswig-Holstein im Wesentlichen auch parteiübergreifend voranbringen.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Gesetzentwurf neben der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes Neuland beschreitet. Das ist das Spannende, auch das systematisch Spannende, daran. Wir haben uns vor dem Hintergrund von Fracking und auch sonst verschiedentlich über das Bergrecht, ein veraltetes, ein schlechtes Recht, ausgetauscht.
Aber das Bergrecht regelt im Prinzip neben all den anderen Sachen, die sozusagen unzulänglich sind, dass jeder, der ein Vorhaben hat, entlang der wenigen gesetzlichen Barrieren, die es gibt, dieses Vorhaben auch umsetzen darf. Das Bergrecht lässt nicht zu, was wir hier tun, eine alternative Nutzung zu regeln, sozusagen eine unterirdische Raumplanung, eine politische Steuerung der Vorhaben im Untergrund. Durch den Druck der Straße, durch die Arbeit der Bürgerinitiativen, konnte letztlich die Politik dazu gezwungen werden, diesen Weg gegen CCS zu gehen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich noch einmal, denn ohne die Bürgerinitiativen würden wir - bei aller Einschränkung, die ich zugebe - heute nicht so weit sein, wie wir heute sind.
Nur deshalb ist es gelungen, an dieser Stelle durch Landesgesetz und mit den Bandagen, an die wir uns halten müssen, die Systematik zu verändern. Erstmalig - ich glaube, erstmalig in Deutschland - wird politisch überlegt, wie man ein Nutzungskonzept des Untergrundes beschreiben kann.
Das sieht in diesem Fall so aus, dass wir uns die geologische Struktur angeschaut haben. Der sogenannte Glückstadt-Graben, der quasi quer durch Schleswig-Holstein verläuft, ist nicht geeignet für CO2, weil er porös ist, weil es Abteufungen gibt. Bis 1987 hat es übrigens 1.900 Abteufungen in Schleswig-Holstein gegeben. So viele Bohrlöcher haben wir im Land. Es ist sehr interessant, das zu lesen. Dann gibt es alternative Nutzungen im Osten, im Wesentlichen im Gebiet 2, durch Geothermie und im Nordwesten durch den Vorbehalt des Tourismus. Erstmalig beschreiben wir damit den Untergrund für andere Nutzungsbereiche. Wenn das gelingen wird, diese Systematik, eine politische Untergrundplanung des Raumes, auf dem wir leben, herzustellen, hätten wir ein anderes Bergrecht. Es wäre wünschenswert, das auch in anderen Bereichen durchzuführen.
Ich danke noch einmal für die bisherige Arbeit, die zu diesem Gesetzentwurf geführt hat und hoffe auf eine konstruktive Weiterführung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor wir in der Debatte fortfahren, bitte ich Sie, mit mir eine weitere Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Eckener-Schule aus Flensburg zu begrüßen. - Herzlich willkommen hier im Landeshaus in Kiel!
Meine Damen und Herren, der Minister hat seine Rede um gut eine Minute überzogen. Diese zusätzliche Zeit stellen wir natürlich auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung.