Zweitens sehe ich mir die unterschiedlichen Positionen und das an, was hier gefordert wird. Es reicht vom Knickerlass über die Auswertung von im Verfahren befindlichen Gesetzen wie dem Grünlanderhaltungsgesetz bis zur Evaluation der Energiewende. Ich hoffe, es ist nicht frech, wenn ich darauf hinweise, dass es nicht verboten ist, wenn der Landtag selbst ein Gremium einberuft beziehungsweise dieses Gremium bei sich ansiedelt. Vielleicht sind dann mehr Wünsche zu erfüllen. Ich jedenfalls habe Schwierigkeiten zu verstehen, was die Redner der Opposition mit diesem Beirat wirklich bezwecken wollen.
Ich bin dankbar für die Konkretisierungen durch den Antrag der Regierungsfraktionen. Dieser Antrag ist klar und deutlich und auf die Sache bezogen. Er gibt einen klaren Arbeitsauftrag, nämlich die Evaluation des Fortschritts und des Zustands der Energiewende. Das ist handhabbar, hier weiß man, woran man ist. Da weiß man auch, dass man keine Erwartungen enttäuscht, wenn man versucht, diesen Beirat einzusetzen. Erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass ein Beirat, sei er so ideologiefrei besetzt, wie er sein mag, niemals die politische Entscheidung ersetzen kann.
Wir haben gerade über das CCS-Gesetz gesprochen. Sollte ein Beirat zu dem Schluss kommen, CCS sei eine nachhaltige Form der Energieproduktion, so werde ich Ihnen garantieren, dass ich diesem Rat nicht folgen werde. Ich glaube, auch der Landtag würde dies nicht tun.
Das bedeutet einmal mehr, dass Rat gut ist, dass sich eine Demokratie aber nicht über neutrale oder ideologiefreie Gremien definiert. Gerade zum Thema Energiewende muss man sagen, dass es hier einen harten Interessenkonflikt gibt. Die Energiewende ist ein Kampf um die Energiepolitik in Deutschland. Hier geht es um Cents und um Milliardenbeträge. Zu glauben, es gäbe eine Neutralität in der politischen Beratung, ist nicht von dieser Welt und wird der Debatte, wie wir sie führen, nicht gerecht.
Was kann also ein Beirat, wie ihn die regierungstragenden Fraktionen wollen, leisten? - So wie ich ihn mir vorstelle und wie ich ihn gern einberufen würde, würde er dem Bericht, der zum Zustand der Energiewende für den Landtag erstellt wurde, evaluieren und dann entlang der konkreten Sachentscheidung überprüfen, ob die Dateninterpretation, die diese Regierung vornimmt, richtig ist.
Das bezieht sich beispielsweise auf die Annahme, dass der Strom aus erneuerbaren Energien beispiellos günstig ist. Ja, wir haben Abschaltungen, aber noch immer ist es so, dass der Onshore-Windstrom der Billigmacher der Energiewende ist. Daraus leiten wir sowohl politische Schlussfolgerungen für die anstehende EEG-Reform als auch für die bundespolitische Debatte ab. Sollten wir die Interpretation falsch aufstellen, wäre es hilfreich, dies vom Beirat gesagt zu bekommen.
Der Beirat könnte uns Hinweise über die Biomassenutzung in der Zukunft geben: Ist es sinnvoll, Biogasstrom einzuspeisen, wenn schon Windstrom das Netz füllt? Oder müssten die Fördersysteme umgestellt werden? Er könnte uns Hinweise zu der Abstimmung des Zubaus der erneuerbaren Energien und dem Netzausbau geben. Das erwarte ich von dem Beirat, nämlich dass er die Arbeit der Landesregierung konkret evaluiert.
Es ist mir sehr wichtig, für diesen Beirat nicht Menschen, Wissenschaftler oder Politiker zu gewinnen, die keine Meinung haben. Sie sollen gerade eine Meinung haben. So ein Beirat ist erst dann stark, wenn dort meinungsstarke Persönlichkeiten agieren. Daraus folgt aber auch, dass die Politik, also das Ministerium, die Landesregierung, aber auch die Landtagsfraktionen selbst eine Meinung haben muss.
Da ich dabei bin, erlauben Sie mir noch, auf drei oder vier Punkte hinzuweisen, die den Zustand der Energiewende in Schleswig-Holstein und die Umsetzung präsent machen. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Amt für Planfeststellung neu aufgestellt wurde. Wir haben mit den Netzbetreibern in engen Gesprächen eine Abstimmung des Vorgehens erreicht, sodass wir immer genau wissen, wer wann welchen Schritt tut. So werden wir die Westküstenleitung drei Jahre schneller bauen können, als es ursprünglich geplant war.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Leitung Hamburg/Nord-Dollern planfestgestellt ist. Das ist der erste große Schritt. In diesen Tagen wird mit dem Bau begonnen. Das ist die Leitung, die den Strom an Hamburg vorbei über die Elbe führt und somit im Laufe des nächsten Jahres ein Nadelöhr des Stromabtransports aus Schleswig-Holstein beseitigt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es aus diesen Gesprächen heraus gelungen ist, trotz des Zubaus von 2 TWh, wir sind im Jahr 2012 von 7 auf 9 TWh gekommen, die Abschaltungen in Schleswig-Holstein auf dem gleichen Niveau zu halten. Wir haben etwa ein Viertel mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert, aber die Abschaltungen sind durch Umbeseilung und durch ein kluges Monitoring gleich geblieben. Sie sind noch immer zu hoch, aber immerhin haben wir einen Zubau an erneuerbaren Energien und keine weiteren Abschaltungen.
Es ist gelungen, den Korridor C, das ist der HGÜKorridor, der den Strom letztlich von der Westküste nach Bayern und Baden-Württemberg transportieren soll, so zu verhandeln, dass dies der erste Korridor ist, der bundesweit gebaut wird, und dass dort als Vorzugsbehandlung eine Erdverkabelung der HGÜ-Leitung möglich ist.
Auch das ist eine politische Leistung gewesen, die nicht umsonst zu haben war. Sie wird uns die Perspektive eröffnen, dann, wenn wir 2017/2018 mit der Westküsten- und der Ostküstenleitung fertig sind, den Strom auch nach Süddeutschland zu bringen. Wir haben das Rennen gegen Niedersachsen gewonnen, das NORD.LINK-Kabel als erstes landplanfestzustellen. Die Anträge sind eingereicht, die Leute sitzen an der Bearbeitung. Auch hier ist im Jahr 2015 mit der Planfeststellung zu rechnen, sodass wir dieses Kabel in den Jahren 2017/2018 bauen können. Sollte sich mit dem HGÜ etwas verzögern, so hätten wir dort einen zweiten Korridor.
Weiterhin sind wir dabei, und ich bin zuversichtlich, dass es gelingt, die Entscheidung an der Ostküste zu revidieren, sodass wir auch dort einen Netzausbaupfad beschreiten können und als nächsten Netzentwicklungsplan die Ostküstenleitung in einer kleineren Dimension einbauen können, und zwar durch die Aufgabe der Leitung Kiel-Göhl und durch den Einbau der Leitung Kiel-Lübeck.
Zu sagen, die Energiewende in Schleswig-Holstein gehe nicht voran, heißt, die Augen zu verschließen. Ich hoffe, ein Beirat wird uns helfen, die Objektivität wieder in diese Debatte einzuführen. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/970 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/1071 als selbstständigen Antrag federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag zum Erhalt einer bäuerlich-unternehmerischen Landwirtschaft in Schleswig-Holstein wird Sie nicht verwundern. Warum? Wir sind im Vorwahlkampf - das möchte ich hier gern zugeben -, und in 14 Tagen wird eine sehr wichtige Veranstaltung stattfinden: Die NORLA steht vor der Tür.
Sehr geehrter Herr Minister Habeck, Sie sind über ein Jahr im Amt. Bei der NORLA wird alles aus dem ländlichen Raum, was Rang und Namen hat, auflaufen. Dort wird darüber diskutiert, wie es zukünftig in der Landwirtschaft weitergehen soll und wie es in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein gelaufen ist.
Sie werden mich natürlich fragen: Was verstehen Sie unter einer bäuerlich-unternehmerischen Landwirtschaft, und warum gibt es Unterpunkte in dem Antrag? Ich kann Ihnen deutlich sagen, wie die Definition unserer Meinung nach lautet: Natürlich sind die familiengeführten Einzelunternehmen, die an Fläche und Eigentum gebunden sind, die persönlich haften und im ländlichen Raum verwurzelt sind, die Betriebsform, die wir von der CDU in Schleswig-Holstein nach wie vor politisch stützen wollen. Die Strukturen gibt es hier bei uns: Es gibt über 13.000 Vollerwerbsbetriebe, ökologisch und konventionell bewirtschaftete. Wir wollen sie im globalisierten Markt weiterhin wettbewerbsfähig halten. So weit, so gut.
Herr Minister, ich werde jetzt versuchen, Ihnen zu erklären, warum das aus unserer Sicht mit der jetzigen Landesregierung, insbesondere mit dem grün geführten Landwirtschaftsministerium in Zukunft so nicht machbar sein wird. Dabei geht es nicht nur um die Stimmung bei den Bauern. Es gibt auch hinsichtlich Recht und Gesetz etliche Dinge, die wir heute anprangern wollen. Auf dem Landesbauerntag auf der NORLA im letzten Jahr haben Sie - das habe ich erwähnt - einen durchaus respektablen Start hingelegt. Darauf reagierte auch der Landeshauptausschuss. Wir haben alle von Dialog gesprochen. Es gab klare Zielvorgaben: Bis Weihnachten müssen Sie die Düngeverordnung umsetzen, liebe Bauern! - Auch das ist geschehen. Eigentlich haben Sie mit Ihrer Verwaltung nur die gängige Rechtslage kontrolliert. Ich denke, dass das in der Ausübung so richtig war.
Aber dann - siehe da -, Mitte Januar, die Lager waren voll, die Ersten fuhren raus, keiner wusste, ob der Boden noch gefroren war, ob es getaut hat, ob
der Boden befahrbar war. Eine große Unsicherheit hat sich breitgemacht. Angesichts der Berichte auf Kreisbauerntagen fragt man sich, ob es nicht in Ordnung wäre, den Spielraum angesichts so schwieriger Verhältnisse einmal etwas größer zu fassen, wenn die Polizei nicht gleich mit Blaulicht losfahren würde, um einen Gülletransporter zu stoppen.
So ging das weiter. Sie können sich erinnern, dass wir im Ausschuss über das Tierschutz-Verbandsklagerecht diskutiert haben. Das ist eine Idee, über die nicht nur in Schleswig-Holstein schon seit etlichen Jahren diskutiert wird, sondern auch in anderen Bundesländern. Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung wissen Sie, dass das, was Sie als Gesetzesnovellierung vorgelegt haben, ein riesiges bürokratisches Monstrum darstellen würde. Das zeugt nicht von Vertrauen in die eigenen Behörden. Im Gegenteil, es wurde sogar von Rechtsbeugung durch die eigenen Behörden, besonders die Kreisveterinäre gesprochen. Das unterstellen Sie ihnen indirekt. Sie haben das verschoben. Warum haben Sie das verschoben? Weil Sie wissen, dass das so nicht umsetzbar sein wird und das Thema aller Wahrscheinlichkeit nach nach der Bundestagswahl wieder auf der Tagesordnung stehen wird.
Wir haben aber auch ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz im Entwurf von Ihnen erhalten, und zwar am 5. Juni 2013, also vor wenigen Monaten. Herr Voß, Sie wissen, dass wir lang und breit darüber diskutiert haben, zwar nicht in der ersten Lesung - die ist zu meinem Bedauern abgesetzt worden -, aber wir haben darüber diskutiert. Sie kommen aus der Wilstermarsch. Wie soll es werden? Wollen Sie die halbe Wilstermarsch unter Schutz stellen? Soll das ein einziges Biotop werden? Wollen Sie die Leute, die über Jahrhunderte dort vorbildlich Dauergrünlandwirtschaft betrieben haben - im Kreislauf - abstrafen? Auch dieses Thema wird nach der Wahl auf der Tagesordnung stehen.
Ich erinnere an die Novellierung des Landesjagdgesetzes. Auch das wurde aufgeschoben. Politischer Wille ist bleifrei. Die Unsicherheit ist sehr groß. Mit Blick auf den Bundesgesetzgeber, aber auch wegen der fachlichen Beiträge in der Anhörung wurde das verschoben. Auch dieses Thema wird nach der Wahl kommen.
gen immer, ein halber Meter sei der Kompromiss. Einen Meter haben Sie geplant. 70 Grad oder 90 Grad? Bei Frost oder nicht? Wie gehen Sie mit dem Grünland um? Die schwierigste Frage wird sein: Wie gehen Sie mit den Innenbereichen um? Darf mein Nachbar nur noch Rasen mähen, oder darf er bis an meinen Knick, wenn er mir gehört, pflastern? Wie wird das umgesetzt? Sie haben versprochen, innerhalb kürzester Zeit eine Broschüre herauszugeben. Auf diese Broschüre warten wir immer noch.
Es gilt ein Prinzip: Wer damals den Baum abgesägt hat, braucht sich heute nicht mehr zu kümmern. Wer den Knick beseitigt hat, braucht sich auch nicht mehr zu kümmern. Von Freiwilligkeit keine Spur. Sie vertrauen auf den Staat und auf Ihr Ministerium. Bürokratie und Überwachungsstaat sind Tür und Tor geöffnet. So kann es nicht sein.
Meine Redezeit ist gleich zu Ende. Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass man mit Dingen wie einem Filtererlass für große Stallanlagen vielleicht leben kann, aber nicht mit verschärften Anforderungen an die Lagerung von Mist auf Gülle auf nicht befestigten Flächen, also vornehmlich auf Grünland, was vom Ministerium zumindest angedacht wird.
Ich erinnere auch an die wiederkehrenden Initiativen zur Tiertransport-Verordnung. Da sollen die Transportzeiten auf vier Stunden reduziert werden. Dann können Sie kein Tier mehr aus Nordfriesland in Westfalen schlachten lassen, weil der Transport vor dem Tunnel steht und nicht nach vier Stunden, sondern erst nach zwei Tagen ankommt. Das kann nicht gehen.
Ich versuche, ein Resümee zu ziehen: Sie haben Ihr wahres Gesicht gezeigt. Der Landesbauerntag steht wieder vor der Tür. Wir erwarten einen heißen Herbst.