Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

(Heiterkeit)

Lieber Kollege Eichstädt, von Wettbewerbsgleichheit haben Sie schon einmal etwas gehört? - Das ist aber nicht der Sinn meiner Frage, sondern ich frage: Können Sie mir ein Spielcasino in Schleswig-Holstein nennen, das in 300 m Entfernung von einer Schule liegt und deshalb eine Übergangsregelung brauchte?

Nein, das kann ich nicht. Deshalb finde ich Ihren Gesetzentwurf auch so unsinnig. Vielen Dank, Herr Kubicki, dass Sie das noch einmal bestätigen. So etwas gibt es nicht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Vielleicht wollen wir Sie ja daran hindern, das zu machen, Herr Kollege!)

- Soll ich Ihre Frage jetzt beantworten, oder wollen Sie das übernehmen? - Das können Sie gern.

(Christopher Vogt [FDP]: Das ist doch unlo- gisch!)

- Ja, das ist unlogisch, das stimmt. Es geht hier um ein Gesetz und nicht um die Verhältnisse und darum, dass sie sind, wie sie sind. Das ist doch deutlich geworden. Es geht auch nicht um dieses Gesetz, sondern es geht Ihnen um das Spielhallengesetz. Das wollen Sie konterkarieren. Sie wollen uns deutlich machen, dass die Bedingungen voneinander abweichen. Wenn es hart auf hart kommt, dann wollen Sie natürlich die Bedingungen, die jetzt in den Casinos gelten, gern auch auf die Hallen angewendet haben. Das ist Ihr Anliegen, und das muss hier ganz deutlich werden. Das ist das Unehrliche

(Peter Eichstädt)

an Ihrem Gesetzentwurf, und das ist der Grund dafür, dass ich sage, dass Sie hier mit dem Parlament einen Scherz treiben. Herr Arp, das finde ich nicht in Ordnung.

(Beifall SPD)

Hatten Sie Ihre Frage zu Ende gestellt? - Herr Kubicki, ich bin mit meiner Antwort aber noch nicht ganz fertig. Sie können sich aber trotzdem hinsetzen. Ich weiß, in einem gewissen Alter sucht man eine ruhende Position. Es dauert auch nicht mehr lange.

Alles in allem ist das ein Gesetzentwurf, der Fragen aufwirft, vor allem diese: Meinen Sie das wirklich ernst, Herr Kubicki?

(Unruhe)

Wir werden jedenfalls Ihren Vorschlag ernsthaft prüfen.

Herr Kollege, kommen Sie jetzt bitte zum Ende, weil Ihre Redezeit abgelaufen ist.

Ich habe das als Teil der Antwort auf die Frage von Herrn Kubicki angesehen.

(Heiterkeit)

Bei ihm weiß man nie. Da muss man auf alles vorbereitet sein. Das bin ich.

(Christopher Vogt [FDP]: Wieso steht die Antwort auf dem Papier?)

Also, es ist ja schon gesagt worden - das muss ich nicht wiederholen -, dass beide Gesetzentwürfe gemeinsam behandelt werden.

(Christopher Vogt [FDP]: Wir können ja ab- stimmen, ob wir ihn noch länger hören wol- len!)

Ich sage Ihnen voraus: Dabei könnte Ihnen einiges aus Ihrem Gesetzentwurf auf die Füße fallen.

Herzlich willkommen zu einer spannenden Diskussion! - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Rasmus Andresen das Wort.

(Christopher Vogt [FDP]: Ich bin dafür, wir können Herrn Eichstädt noch eine Minute ge- ben!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Spielsucht ist kein Problem von Randgruppen. Spielsucht ist brandgefährlich. Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle Sucht liegt die Zahl der Spielsüchtigen bundesweit zwischen 200.000 und 300.000 Menschen. In Schleswig-Holstein legen circa 20.000 Personen ein problematisches Spielverhalten an den Tag.

Spielsucht hat gravierende soziale Folgen. Ein Großteil der Spielsüchtigen, nämlich um die 80 %, ist verschuldet, etwa ein Drittel bezieht staatliche Transferleistungen, und rund 12 % leben in einer prekären Wohnsituation. Insofern hat Spielerschutz auch einen präventiven, sozialen Aspekt.

Innerhalb der Glücksspiele ist das Automatenspiel besonders gefährlich. Das Suchtpotenzial ist um das Fünffache höher als zum Beispiel beim Lotto. Gerade deshalb muss es für Spielhallen und Spielbanken strikte Regelungen geben, die das Risiko, süchtig zu werden, minimieren.

Ich begrüße es außerordentlich, dass sich CDU und FDP zu den notwendigen ordnungspolitischen Instrumenten zur Bekämpfung der Glücksspielsucht bekennen. Hierzu gehört unbedingt das Abstandsgebot zu Schulen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen. Notwendig sind aber ebenso Maßnahmen, die den Drang des pausenlosen Spiels durchbrechen. Hierzu gehören ein Rauchverbot, das Verbot von Essen und Trinken in den Spielräumen, Pausenverpflichtungen und die Möglichkeit der Spielersperrung.

Mit ihrem Gesetzentwurf erkennen die Kollegen von CDU und FDP die von der Landesregierung vorgeschlagenen strengen Regeln für Spielhallen an.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Es ist doch schön, dass Sie dazulernen, Herr Kollege. - Gleichzeitig sorgen Sie für eine sinnvolle Ausdehnung dieser Regeln auf Spielbanken in

(Peter Eichstädt)

Schleswig-Holstein. Das ist voll im Sinne der grünen Fraktion. Bei einer Regulierung des Glücksspiels muss der Schutz der Spieler im Zentrum stehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dabei spielt es keine Rolle, ob in der Spielhalle oder in einem Casino gespielt wird.

Wir müssen den Gesetzentwurf nun in Ruhe im Ausschuss beraten. Das hat der Kollege Eichstädt gerade gesagt. Wichtig ist zu erfahren, was mit den Einnahmen der Spielbanken geschieht. Durch schärfere Regeln werden voraussichtlich die Spielerzahlen sinken. Dies ist erst einmal sehr zu begrüßen. Weniger Casinobesucher bedeuten weniger Menschen, die potenziell in die Sucht rutschen könnten.

Andererseits wird ein Besucherrückgang in Spielbanken natürlich auch zu einem Rückgang der Landeseinnahmen führen. Die Abgaben der Spielbanken werden sich dieses Jahr voraussichtlich auf rund 3,8 Millionen € belaufen. Sie sind für gemeinnützige Zwecke, für Hilfseinrichtungen für Spielsüchtige sowie zur Förderung des Sports und der Jugendpflege zu verwenden. Das sind gute Zwecke, welche auch in Zukunft ordentlich gefördert werden müssen. Für eventuelle Einbußen müsste Abhilfe geschaffen werden. Auch diesen Aspekt müssen wir im Ausschuss in Ruhe mit den dazugehörigen Verbänden prüfen. Gerade der Bereich der Suchtprävention liegt uns Grünen besonders am Herzen und darf nicht Gefahr laufen, Einnahmen einzubüßen.

Die Küstenkoalition hat bereits im Koalitionsvertrag vereinbart - auch das hat der Kollege Arp schon gesagt -, langfristig einen Verkauf der staatlichen Spielbanken in Schleswig-Holstein anzustreben. Der Betrieb von Spielbanken ist keine Landesaufgabe. Nach einer Privatisierung wären entsprechende Ungleichbehandlungen sowieso nicht länger zu rechtfertigen.

Ganz klar ist für uns Grüne: Eine Ungleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken ist nicht zu rechtfertigen. Uns geht es um den Schutz der Spieler. Wir wollen einen effektiven Schutz aller Spieler, unabhängig davon, wo sie spielen.

Ich freue mich außerordentlich, dass FDP und CDU nun auch für einen erweiterten Spielerschutz eintreten und mit uns einig sind, dass man hier auch ruhig ausnahmsweise in die Verbotskiste greifen sollte, Herr Kollege Kubicki. Ich freue mich, dass wir mit

dieser Debatte jahrelange Grabenkämpfe - in anderen Bereichen gehen sie vielleicht noch weiter - im Bereich der Glücksspielpolitik hinter uns lassen und bei diesem Thema im Ausschuss gemeinsam zu guten Lösungen kommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Fraktion der PIRATEN erteile ich dem Abgeordneten Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Seit Beginn meiner Mitgliedschaft in diesem Hohen Haus hatte ich schon mehrfach Gelegenheit, zum Thema Glücksspiel und zum Kreuzzug der Koalition dagegen zu sprechen. Ich will das heute nicht alles wiederholen. In der letzten Tagung haben wir die Schikanierung von Spielhallen debattiert, die Sie mit Ihrem neuen Spielhallengesetz planen. Ich habe schon damals mehrfach angemerkt, wie inkonsequent Sie gegen die Gefahren der Spielsucht vorgehen. Sei es im Bereich Internet, sei es im Bereich Lotto, sei es im Bereich Sportwetten oder Spielbanken - es ist überhaupt keine Konsistenz zu erkennen. Insbesondere wenn es um die eigenen Einnahmen geht, wird auf einmal ganz anders abgewogen. Eben haben wir es beim Beitrag des Kollegen Andresen gehört.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Ich habe schon in der letzten Tagung die Frage gestellt, ob die Regelungen, die für Spielhallen beabsichtigt sind, auch für Spielbanken gelten sollen, was bejaht worden ist. Insofern ist es nur konsequent, dass die Fraktionen von CDU und FDP Sie jetzt auf die Probe stellen und Sie dazu Farbe bekennen müssen.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Wenngleich die Gleichbehandlung konsequent ist, muss ich aber auch ganz klar sagen, dass ich Ihre Gängelung von Spielern weder in Spielhallen noch in Spielbanken gut finde.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)