Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

In den letzten Monaten habe ich die Zeit genutzt, mit zahlreichen Partnern, verschiedenen Akteuren und Experten der Sparkassenorganisation Gespräche zu führen, um mir einen umfassenden Eindruck über die Situation der schleswig-holsteinischen Sparkassenorganisation zu verschaffen.

Die kommunalen Landesverbände, der Sparkassenund Giroverband Schleswig-Holstein - SGV - und der Deutsche Sparkassenund Giroverband DSGV - stimmen dem Gesetzentwurf grundsätzlich zu. Insbesondere begrüßen sie die Möglichkeit der Beteiligung des SGV am Stammkapital öffentlichrechtlicher Sparkassen.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:

Der SGV soll sich am Stammkapital von öffentlichrechtlichen Sparkassen beteiligen können. Die Beteiligung soll nicht auf Dauer angelegt sein; denn es ist nicht Aufgabe des Verbandes, sich dauerhaft an Sparkassen zu beteiligen. Eine Beteiligung des Verbandes soll daher nur ermöglicht werden, um einer besonderen Belastungssituation zu begegnen oder zur Ablösung von stillen Einlagen.

Weiter sollen sich nicht nur die Gemeinden, Kreise und Zweckverbände, die heute schon Träger einer Sparkasse sind, sondern alle an öffentlich-rechtlichen Sparkassen beteiligen können.

Zudem wird verdeutlicht, dass die Regelung über die Beteiligung nur die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, umfassen soll. Insbesondere diese Regelung begrüßt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ausdrücklich.

Im Übrigen kann auch der DSGV bei Bedarf Kapital in öffentlich-rechtliche Sparkassen einbringen, wie es die sparkasseninternen Regelungen bereits vorsehen über den SGV als regionalen Verband.

Insgesamt sollen durch diese erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb der Sparkassenorganisation in Schleswig-Holstein die Möglichkeiten für eine bessere Kapitalausstattung und Kapitalallokation geschaffen werden.

Gleichzeitig können bei kapitalunterlegten Kooperationen von Sparkassen Synergieeffekte erzielt werden. Die maximale Beteiligungsquote soll auf 49,9 % angehoben werden. Damit werden die Möglichkeiten der einzelnen Sparkassen, im Bedarfsfall Stammkapital aufzunehmen, weiter ausgebaut. Schließlich soll die Beteiligung am Stammkapital nur durch Einlagen zur Erhöhung des Stammkapitals möglich sein, um sicherzustellen, dass das Kapital auch die Sparkasse stärkt.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass der Träger selbst seinen Anteil nicht übertragen kann. Auch dies ist von der Sparkassenfamilie ausdrücklich begrüßt. Daneben passen wir die Regelungen zur Gewinnausschüttung an die EU-Anforderungen an und stellen im Gesetzentwurf unter anderem klar, dass die Aufgabe der Sparkassen sich auch auf die angemessene und ausreichende Versorgung der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen erstreckt. Dies sehen die Sparkassen seit jeher als ihre Aufgabe an. Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes ehrenamtlich tätig sind.

Bei unseren Bemühungen, die Sparkassen zu unterstützen, dürfen wir eines nicht übersehen: Die Sparkassen sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb stehen. Notwendige strukturelle Maßnahmen sind in Eigenverantwortung von den Organen der Sparkasse in diesem Sinne zu leisten. Der SGV kann dabei nur unterstützen. Auf Verbandsebene ist es Aufgabe des SGV als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ebenfalls eigenverantwortlich über strukturelle Maßnahmen zu entscheiden. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, also des Staates, unternehmerische Entscheidungen gegen den Willen der wirtschaftlich und politisch Verantwortlichen zu treffen.

Dass ausgerechnet wir Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, die Grenzen staatlicher Einflussnahme aufzeigen müssen, ist für mich an diesem Vorgang besonders bemerkenswert. Dass diese Aufgabenverteilung verantwortungsvoll wahrgenommen wird, zeigen folgende strukturelle Maßnahmen der Sparkassenorganisation:

Die Sparkasse Bredstedt und die Nord-Ostsee Sparkasse haben fusioniert. Die Sparkasse Mittelholstein ist dabei, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Sparkasse Südholstein plant strukturelle Maßnahmen im Personalbereich und die Förde Sparkasse sowie die Sparkasse Hohenwestedt sind eine kapitalunterlegte Kooperation eingegangen.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir lassen die Sparkassen also nicht allein, stattdessen stimmen wir uns nur eng mit ihnen ab. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die Rahmenbedingungen weiter, damit unsere Sparkassen den Herausforderungen gerecht werden können: vorsichtig, zurückhaltend, aber regulierend.

Ich freue mich sehr darüber, dass unser Kurs auch die grundsätzliche Zustimmung der kommunalen Landesverbände und der Sparkassenorganisation gefunden hat. Das kann kein schlechtes Zeichen sein. - Vielen Dank!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank Herr Minister.

Meine Damen und Herren, der Herr Minister hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht jetzt natürlich auch den Fraktionen zur Verfügung.

(Minister Andreas Breitner)

Ich erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki das Wort.

(Tobias Koch [CDU]: Warum?)

- Weil der Berichtsantrag zu b) von der FDP eingereicht worden ist und diese deshalb den Vortritt hat. Sie können es gern anders vereinbaren.

(Tobias Koch [CDU]: Frau Präsidentin, ich bin auf alles vorbereitet!)

- Das dachte ich mir.

(Zuruf)

Ich freue mich. Herr Kollege Stegner, der Kollege Schäuble verhandelt hinter den Kulissen bereits über die Steuererhöhungen, die notwendig sind, um das Land voranzubringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesetze sollten keinem Aktionismus entspringen. Gesetze, die keine reale Entfaltung erzeugen und weder ein drohendes Problem verhindern noch ein Problem zumindest in Teilen lösen können, Herr Minister, sind sinnlos. Das vorliegende Sparkassengesetz löst keine Probleme, es beinhaltet keinerlei ernsthafte Instrumente zur Lösung bevorstehender Herausforderungen, sondern soll eigentlich nur demonstrieren, dass die Landesregierung etwas Schriftliches vorlegen kann. Vielmehr aber zeigt dieses Gesetz, wie falsch es war, im Januar das von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossene Sparkassengesetz zu verändern.

Herr Minister Breitner, man merkt Ihnen an, dass Sie hier ein Gesetz verteidigen müssen, von dem Sie selbst überzeugt sind, dass es weder die Probleme der Sparkassen im Land lösen kann noch dass es den Sparkassensektor im Wettbewerb gegen die privaten Banken wird stärken können. Es ist nicht ein Sparkassenstärkungsgesetz, so wie Sie sich redlich zu vermitteln bemühen, sondern es ist ein Sparkassenschwächungsgesetz.

(Beifall FDP)

Es schwächt die Sparkassen, es wird das Geschäft von den Sparkassen zu den Privatbanken treiben. Mit diesem Gesetz wird nicht die örtliche Sparkasse, sondern der private Bankenkonzern gestärkt.

Kommen wir zu den Fakten, liebe Kolleginnen und Kollegen, die dies untermauern:

Durch die erhöhten Eigenkapitalanforderungen von Basel III - die mittlerweile mit der CRD-IVRichtlinie in nationales Gesetz überführt wurden

benötigen die Sparkassen im Land einen dreistelligen Millionenbetrag an neuem Eigenkapital. Dazu schlagen Sie drei Möglichkeiten vor:

Erstens. Öffentlich-rechtliche Sparkassen sollen sich an den Instituten im Land beteiligen dürfen. Wenn zwei Geld benötigen, dann bringt es nichts, Herr Minister, wenn sie sich gegenseitig welches leihen dürfen.

Zweitens. Die Kommunen dürfen sich an den Sparkassen beteiligen. Das ist doch kein ernst gemeinter Vorschlag. Welche Kommunen schwimmen denn im Geld? - Kommunen - das haben Sie selbst bis letzten Sonntag wiederholt - müssen in Infrastruktur, in Schulen, in Bildung und in Kindertagesstätten investieren und nicht in Banken.

(Beifall FDP)

Sollen die Entlastungen für die Kommunen, die sich aus der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund ergeben, den Menschen oder den Banken zugutekommen? „Mensch vor Bank“ haben die Grünen plakatiert. Was ist hiervon übrig geblieben?

(Beifall FDP)

Drittens. Die Beteiligungsmöglichkeit durch den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein ist, freundlich ausgedrückt, als „kreativ“ zu bezeichnen. Der Sparkassen- und Giroverband leidet selbst am meisten unter den Abschreibungen aus seinen Engagements bei der HSH Nordbank und der Landesbank Berlin. Sie lechzen am meisten nach Kapital, sie treten an viele Sparkassen heran, um vor allem von ihnen Kapital zu erhalten, statt welches zu vergeben.

Dieser Gesetzentwurf dokumentiert die Einfallsund Ratlosigkeit der Landesregierung. Diejenigen, die sich mit der Materie ein wenig auseinandergesetzt haben, wissen das. Die Lösung, die bei der Sparkasse Hohenwestedt gefunden wurde, wird nicht auf andere Sparkassen übertragen werden können. Mit 52 Beschäftigten ist die Sparkasse Hohenwestedt eine der kleinsten Sparkassen Deutschlands. Sie ist nicht vergleichbar mit wirklichen Problemfällen; denn für die haben Sie keine Lösung.

Ich fand es daher schon bemerkenswert, wie die regierungstragenden Fraktionen den Abbau von 130 Arbeitsplätzen bei der Sparkasse Südholstein achselzuckend und gleichgültig zur Kenntnis genommen haben und wie auch Sie, Herr Minister, das heute als strukturelle Anpassung verniedlicht haben. An diesem Personalabbau von 130 Stellen haben Sie persönliche Mitschuld. Die Sparkasse

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Südholstein ist durch ihre Gesetzesänderung gezwungen gewesen, ihr Geschäft zurückzuführen und ihre Mitarbeiter zu entlassen, weil sie keine Möglichkeit mehr hat, neues Eigenkapital zu generieren. Ihr Sparkassengesetz wird damit zu einer reinen Jobvernichtungsmaschine.

Sie haben mit dem Landtagsbeschluss im Januar die Sparkassen ihres einzigen praktikablen und effektivsten Instruments beraubt, womit sie die Herausforderungen durch Basel III und durch die erhöhten Abschreibungen hätten meistern können. Stattdessen präsentieren Sie mit diesem Gesetz den Sparkassen und der Öffentlichkeit einen neuen schönen Werkzeugkasten, der aber keinerlei Werkzeuge enthält, sondern mit jeder Menge Konfetti gefüllt ist. Herr Minister, mit Konfetti - das werden Sie noch erleben - können weder Handwerker noch die Sparkassen arbeiten. - Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen.

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Tobias Koch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit fast einem Jahr liegt der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Erweiterung des Sparkassengesetzes vor, um auch dem Sparkassen- und Giroverband die Möglichkeit der Minderheitsbeteiligung einzuräumen. Aber natürlich kommt es für die Koalitionsfraktionen nicht infrage, einem Gesetzentwurf der Opposition zuzustimmen oder auch nur auf dieser Basis zu beraten.

(Zurufe SPD)

- Nein, einen Draht haben wir noch nicht. Da wird lieber ein Jahr lang Zeit vertan, um einen eigenen Gesetzentwurf der Regierung zu präsentieren, der im Kern nichts anderes enthält, nämlich eine Beteiligungsmöglichkeit für den Sparkassen- und Giroverband.

Herr Minister, der Gesetzentwurf bietet keine Hilfe für die Kapitalausstattung der schleswig-holsteinischen Sparkassen, der über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion hinausgeht. Herr Minister, das ist für ein Jahr Regierungshandeln ein wirklich dürftiges Ergebnis.

(Beifall CDU)