Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

(Beifall CDU)

Im Gegenteil: Sie streichen den Sparkassen eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Kapitalausstattung. Erst wurde in einem unparlamentarischen Hauruckverfahren die Möglichkeit für die Hamburger Sparkasse gestrichen, jetzt auch für öffentlich-rechtliche Sparkassen aus anderen Bundesländern. Da frage ich mich wirklich: Mit welchem Privatisierungsschreckgespenst wollen Sie eigentlich begründen, dass sich die öffentlich-rechtliche Sparkasse Harburg-Buxtehude oder die ebenfalls öffentlich-rechtliche Sparkasse MecklenburgSchwerin nicht mehr an einer Sparkasse in Schleswig-Holstein beteiligen dürfen?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Warum eigent- lich?)

Diese Beteiligungsmöglichkeit zu streichen, richtet sich doch direkt gegen den Geist der norddeutschen Kooperation und gegen eine Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg.

(Beifall CDU)

Mit der von Ihnen vorgelegten Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, Herr Minister Breitner, verbauen Sie gleichzeitig auch noch die letzte Chance, dass Sparkassen zusätzliches Kapital von ihren Trägern erhalten. Welcher Kreis soll dazu denn in Zukunft noch in der Lage sein, nachdem Sie ihn mit dem FAG geschröpft haben und die gesamte Entlastung, die der Bund mit der Übernahme der Grundsicherung im Alter gewährt hat, wieder zunichte gemacht haben?

(Beifall CDU)

Stattdessen schaffen Sie mit der Beteiligungsmöglichkeit für Städte und Gemeinden eine politische Alibilösung, als ob es sich irgendeine Kommune leisten könnte, eine solche neue Aufgabe zusätzlich zu übernehmen.

(Minister Andreas Breitner: Norderstedt!)

- Der Zwischenruf ist angekommen, Herr Minister. Zweimal haben Sie schon „Norderstedt“ in den Raum geworfen. Sie sorgen dafür, dass es zukünftig auch den wenigen Städten und Gemeinden wie Norderstedt, die zurzeit noch etwas besser dastehen, die sich vielleicht an einer Sparkasse beteiligen könnten, schlecht geht. Sie sorgen dafür, dass es zukünftig allen gleich schlecht geht, indem Sie Norderstedt zukünftig jährlich 1,5 Millionen € zusätzlich entziehen.

(Beifall CDU und FDP)

Und wie sieht es mit der Beteiligungsmöglichkeit des Verbandes in Ihrem Gesetzentwurf aus? Auch

(Wolfgang Kubicki)

die ist nach Ihrem Gesetzentwurf an die Bedingung geknüpft, dass erst eine besondere Belastungssituation eintritt. Mit anderen Worten: Das Kind muss erst in den Brunnen gefallen sein, bevor auf diese Weise zusätzliches Kapital eingebracht werden kann. Nein, meine Damen und Herren, ein großer Wurf ist dieses Sparkassengesetz weiß Gott nicht.

Aber immerhin können wir feststellen, Herr Dr. Stegner: Die Grundzüge des von CDU und FDP beschlossenen Sparkassengesetzes mit der Bildung von Stammkapital und der Möglichkeit von Minderheitsbeteiligungen bleiben auch in diesem Gesetzentwurf erhalten. Schau mal einer an! Ich will daran erinnern, Herr Kollege, dass der Kollege Rother in der Landtagssitzung am 18. Juni 2010 noch erklärt hatte - ich zitiere -:

„Die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen wäre allein schon durch die Stammkapitalbildung dahin.“

Er sagte, sie wäre dahin, nicht gefährdet, sondern dahin. Da hat es offensichtlich ein Umdenken im Regierungslager gegeben. Diese Einsicht begrüßen wir ebenso wie die Tatsache, dass jetzt auch unser Vorschlag einer Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbandes aufgegriffen wird. Wie gesagt: Unser Gesetzentwurf liegt seit fast einem Jahr vor.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Insofern geht die CDU-Fraktion konstruktiv und offen in die anstehenden Gesetzesberatungen. Dabei werden allerdings noch einige Fragen zu klären sein. Die zwei wichtigsten will ich an dieser Stelle gerne bereits nennen:

Erste Frage, Herr Minister: Wie sieht es mit der Prüfung einer Sparkasse aus, wenn sich der Verband an dieser Sparkasse beteiligt hat? Prüft sich der Verband dann zukünftig quasi selbst?

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das darf er gar nicht!)

Das kann ich mir noch gar nicht so richtig vorstellen. Der Gesetzentwurf enthält dazu keinerlei Aussagen. Das muss aber bis zur Verabschiedung des Gesetzes geklärt werden.

Zweite Frage, Herr Minister: Wie passt es zusammen, wenn zukünftig Beteiligungen von bis zu 49,9 % möglich sein sollen, gleichzeitig den Beteiligten im Verwaltungsrat aber weiterhin nur ein bis drei Sitze zugestanden werden? Diese Sitzanzahl war auf die bislang maximal zulässige Höhe von 25,1 % abgestellt und trug damit sowohl dem Gleichbehandlungsgrundsatz als auch dem Demo

kratieprinzip Rechnung. Bei einer Beteiligung des Sparkassen- und Giroverbandes mit 49,9 % und lediglich ein bis drei Vertretern des Verbandes im Verwaltungsrat wird es Ihnen nicht gelingen, diesen beiden Grundsätzen gleichzeitig Rechnung zu tragen. Auch diese Frage bedarf deshalb einer abschließenden rechtlichen Klärung.

In den anstehenden Ausschussberatungen haben wir in der Tat noch einiges zu tun. Wir sehen ihnen mit Spannung entgegen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Koch. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als SPD-Fraktion geht es im Grundsatz natürlich darum, die Sparkassen zu stärken und das große Vertrauen der Menschen in diese Institution nicht durch politische Spielereien und juristisches Glücksspiel zu zerstören. Die Sicherstellung eines Girokontos für jedermann ist für uns eine grundlegende politische Forderung. Die Versorgung mit Bankdienstleistungen in der Fläche ist ein wichtiges öffentliches Gut. Die Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft muss inhaltlich und räumlich nahe an den Unternehmen geschehen. Hier sind die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen Spitze. Darauf hat der Kollege Lars Harms in der Haushaltsdebatte bereits hingewiesen. Wir haben uns hier mehrheitlich gegen einen Weg mit der Haspa und damit gegen die Gefahr einer Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens entschieden.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes begegnet uns nun das Ergebnis der gemeinsamen Aufforderung an die Landesregierung - ich sage es ausdrücklich, Herr Koch: der gemeinsamen Aufforderung -, die Zukunftsfähigkeit der Sparkasseninstitute in unserem Land sicherzustellen. Wir wissen alle, dass die finanziellen Lasten infolge der Wertberichtigung, eine nachlassende Ertragslage aufgrund eines niedrigen Zinsniveaus, ein stärkerer Wettbewerb durch zunehmendes Online-Banking und eine teurere Finanzierung aufgrund kleinteiliger Strukturen einige Sparkassen in existenzielle Schwierigkeiten gebracht haben.

(Tobias Koch)

Wie man solche Schwierigkeiten vernünftig bewältigt, haben wir erst vor Kurzem an der Beteiligung der Förde-Sparkasse an der Sparkasse Hohenwestedt erfahren können, auch wenn die Dimensionen natürlich sehr unterschiedlich sind. Damit haben wir aber einen Beweis dafür, dass die öffentlichrechtliche Sparkassenfamilie durchaus dazu in der Lage ist, ihre Probleme selbst zu bewältigen. Und das ist ein Beweis dafür, dass unsere Entscheidung im Januar richtig war. Es ist sogar zugesichert worden, dass dadurch kein Arbeitsplatz verloren geht. Die Verbindung zwischen dem Arbeitsplatzabbau bei der Sparkasse Südholstein und der Nichtbeteiligung der Hamburger Sparkasse ist doch wirklich sehr konstruiert, Herr Kubicki,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Überhaupt nicht!)

zumal bei der Sparkasse zu Lübeck, an der die Hamburger Sparkasse beteiligt ist, ein Arbeitsplatzabbau im zweistelligen Bereich erfolgt ist. Ursache und Wirkung sollten also schon in Verbindung gebracht werden, wenn das hier vorgetragen wird.

(Vereinzelt Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben in einem ersten Schritt - das stimmt, Herr Koch - die Möglichkeit zur Beteiligung an den Sparkassen in begrenztem Rahmen eingeräumt. Wenn dies durch andere öffentlich-rechtliche Sparkassen oder deren Träger geschieht, so ist das aus unserer Sicht in Ordnung. Alles bleibt in öffentlicher Hand.

Mit dem neuen Gesetzentwurf soll nun auch die Einlagemöglichkeit für den öffentlich-rechtlichen Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein möglich werden. Da ist in der Tat die Prüfungsfrage noch einmal eindeutig zu klären. Das ist aber auch wirklich nur für eine gewisse Zeit gut und richtig, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist; denn eine Gesamtsparkasse Schleswig-Holstein wäre dem Geschäftsmodell der Sparkassen nicht zuträglich. Das ist ja auch ein Vorschlag, der von Ihnen kam, Herr Koch. Diesen Vorschlag, die Frage der Verbandsbeteiligung, haben wir einvernehmlich zurückgestellt, bis der Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt. Von daher verstehe ich an dieser Stelle die Aufregung nicht so ganz.

Ebenso soll die Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeit auf eine Quote von 49,9 % eingeräumt werden. Damit steigt natürlich der Einfluss des Kapitalgebers. Das müsste sich eigentlich tatsächlich im Verwaltungsrat widerspiegeln. Da stimme ich Ihnen zu, Herr Koch. Ob das aber letzten Endes immer gut ist, wird sich erst in der Praxis zeigen. Es

ist zu hoffen, dass die Geldgeber mit ihrer Beteiligung nicht allein auf das Formalziel der Gewinnerzielung setzen.

Ob es sinnvoll wäre, dass sich öffentlich-rechtliche Sparkassen aus anderen Bundesländern weiterhin an schleswig-holsteinischen Instituten beteiligen können, ist im Ausschuss zu erörtern. Wir sind da tatsächlich offen. Wenn das unseren Sparkassen etwas bringt, dann weiß ich nicht, warum das nicht möglich sein sollte.

Die Stammkapitalbindung an sich - ich kann hierzu das wiederholen, was ich vor drei Jahren gesagt habe - verändert zwangsläufig den Charakter einer Sparkasse. Sie ist aus meiner Sicht jedoch das kleinere Übel gegenüber einer Privatisierung. Die Situation ist tatsächlich so: Die reine Lehre, die auch mir lieber wäre, ist an ihre Grenzen gestoßen, und wir müssen schauen, was im Rahmen dessen, was wir uns wünschen, noch machbar ist.

Hinzu kommen die Schwierigkeiten, die sich aus den Basel-III-Anforderungen ergeben - Herr Kubicki hat darauf hingewiesen -, vor allem was die Anrechnung von Hybridkapital auf Kernkapital betrifft. Dieses Ergänzungskapital darf nur noch für eine gewisse Zeit und in eingeschränktem Umfang in das Kernkapital hineingerechnet werden. Wenn es denn zutrifft, dass einige schleswig-holsteinische Sparkassen weder die Kapital- noch die Liquiditätsvorgaben erfüllen, wie in der Presse zu lesen war, ist hierfür eine nachhaltige Lösung vonnöten. Daher stimmen wir gern dem FDP-Berichtsantrag zu, um die Ergebnisse des Berichts im Rahmen der weiteren Beratungen dieses Gesetzentwurfs heranziehen zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf bildet realistische Möglichkeiten zur Problemlösung bei den Sparkassen ab - nicht mehr, aber auch nicht weniger. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat der Abgeordnete Rasmus Andresen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition setzt mit der Änderung des Sparkassengesetzes das um, was sie

(Thomas Rother)

im Winter versprochen hat. Der Ausstieg aus dem Privatisierungsrisiko der Sparkassen musste schnell erfolgen, um Schaden zu verhindern. Dann wurde mit genügend Zeit sorgfältig eine neue Gesetzesänderung entworfen. Mit diesem Gesetz stärken wir die besonderen existierenden Selbsthilfemechanismen der Sparkassen. Wir tun das - das wurde bereits vom Minister und von anderen gesagt - in Übereinstimmung sowohl mit den kommunalen Landesverbänden als auch mit dem Sparkassenund Giroverband Schleswig-Holstein.

Wir weiten die Möglichkeiten der Beteiligung öffentlicher Akteure an unseren Sparkassen aus. Beides stärkt den öffentlich-rechtlichen Charakter unserer Sparkassen. Das ist ein wichtiges Zeichen in Zeiten der immer noch andauernden Finanzkrise.

Wir sagen nicht, dass wir damit alle Probleme der Sparkassen lösen. Das ist in diesem Bereich auch eine falsch verstandene Anforderung an die Politik. Wir können lediglich die Rahmenbedingungen setzen für das eigenständige Wirtschaften der Sparkassen. Dabei müssen wir aber darauf achten, dass wir die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors bewahren. Deshalb haben wir das Privatisierungsrisiko, das Schwarz-Gelb geschaffen hat, ausgeschaltet.

Dass der Ausstieg aus dem „Haspa-Paragrafen“ kein Irrweg war, hat die Sparkasse Hohenwestedt in der vergangenen Woche bewiesen. Nachdem der Traum von der Beteiligung der Haspa geplatzt ist, hat sie eine bessere Alternative gefunden. Die Förde Sparkasse steigt in Hohenwestedt mit ein. Das ist eine Beteiligung auf Augenhöhe ohne das Risiko einer schleichenden Privatisierung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)