Damit gebe ich das Wort mit einer Grundsatzberatung zunächst der Finanzministerin Monika Heinold. - Bitte schön, Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Einkommensverzicht des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister sanieren wir keinen Landeshaushalt, sondern wir geben ein Signal dafür, dass wir als politisch Verantwortliche in Zeiten der Haushaltskonsolidierung einen eigenen Beitrag leisten wollen und werden.
Die Kürzung der Ministergehälter war die erste finanzträchtige Entscheidung dieser Landesregierung, die Ministerpräsident Albig im Kabinett auf die Tagesordnung gesetzt hat. Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen dankbar dafür, weil wir als neue Landesregierung damit deutlich machen: Bei den vielen schwierigen Entscheidungen, die vor uns liegen, bei den vielen berechtigten Anliegen, die wir nicht erfüllen, sind im Land gerade diejenigen mit
Wir alle werden mit anpacken müssen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, eine Schuldenbremse, die für Schleswig-Holstein ein beispielloser Kraftakt ist. Ich bin mir sicher, dass ein Minister oder eine Ministerin den Beschäftigten glaubwürdiger erklären kann, dass es durch Personalabbau zu Arbeitsverdichtungen kommen kann, wenn er oder sie auch selbst einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet hat. Knapp 75.000 € können jährlich eingespart werden, wenn das Parlament beide vorliegenden Gesetzentwürfe beschließt, circa 61.000 € durch die Änderung des Ministergesetzes, circa 13.000 € durch die von den Fraktionen eingereichten Änderungen. Die Ministerinnen und Minister haben damit ab Januar 2013 durchschnittlich circa 740 € brutto weniger, der Ministerpräsident einschließlich Altersvorsorge circa 2.100 €.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Aber es sind 30.000 € weniger!)
Wenn andere in diesem Zusammenhang von einem platten Versuch sprechen, Herr Garg, oder von einer Kampagne, Herr Koch, sollten Sie sich selbst die Frage stellen, ob das nicht eher Ihrem eigenen schlechten Gewissen als unserer Initiative geschuldet ist.
Unsere Initiative kann nicht reparieren, was durch mangelnde Sensibilität und Überversorgung im politischen Raum in den letzten Jahren an Schaden entstanden ist. Als Beispiel nenne ich das leidige Thema des Ehrensolds des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff, der gerade wieder in der öffentlichen Debatte ist.
Meine Damen und Herren, die Bezahlung von Abgeordneten und Ministern soll deren Unabhängigkeit sichern. Das ist der Maßstab und nichts anderes. Weil das so ist, braucht sich niemand im Büßerhemd hinzustellen, weil er ein politisches Amt mit einer entsprechenden Vergütung ausübt. Ich warne jedoch vor dem Argument, Politiker und Politikerinnen dürften sich nicht unter Wert verkaufen. Der Wert und die Qualität einer Arbeitskraft
hängen nicht davon ab, wie viel er oder sie verdient. Eine Altenpflegerin mit fünf Jahren Berufserfahrung verdient 2.000 € brutto, ein Friseur 1.350 €. Trotz des niedrigen Gehalts ist ihre Arbeit viel wert, sind sie viel wert.
Das Gleiche gilt für das Argument, wir bekämen nur die besten Leute für die Politik, wenn wir sie so gut bezahlen wie in der freien Wirtschaft. Ich sage Ihnen: Menschen, die nur wegen des Gehalts in die Politik gehen, brauchen wir nicht.
Wir, diese Landesregierung, wollen unsere Gehälter kürzen und bitten dafür um Ihre Unterstützung als Parlament. Denn Sie sind es, die die Gesetze machen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Redezeit wird gerade notiert. - Sie waren wunderbar in der Zeit.
- Das ist eine gute Idee. Habe ich zwischenzeitlich schnell gemacht, und jetzt hat Peter Eichstädt von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nach der Rede der Finanzministerin die Zahlen, um die es hier geht, doch einmal präzise nennen. Durch die vorliegenden Änderungen des Landesministergesetzes werden die Amtsbezüge des
Ministerpräsidenten - später sicher irgendwann wieder der Ministerpräsidentin - sowie seiner Landesministerinnen und -minister von 109,3 % auf 104,8 % einer Beamtin oder eines Beamten der Besoldungsgruppe B 11 beziehungsweise B 10 zustehenden Grundgehaltssatzes abgesenkt.
Des Weiteren wird die Dienstentschädigung für Ministerpräsidenten in Höhe von monatlich 265,87 € sowie für die Landesministerinnen von monatlich 143,16 € komplett gestrichen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, leisten die Kabinettsmitglieder einen Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts, auch wenn dieser sicher eher symbolisch ist. Aber diese Symbolik ist wichtig und notwendig.
Meine Damen und Herren, wir haben auch am Anfang der letzten Wahlperiode mehrfach darüber beraten, wie Parlament und Regierung einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts leisten können. Die CDU/FDP-Regierung hat seinerzeit eine Kommission eingesetzt, an der auch so bedeutende Persönlichkeiten wie der Landesrechnungshofchef beteiligt waren. Im Ergebnis beschränkte sich diese Runde dann allerdings darauf, dem Parlament Vorschläge zu machen, wie auf Parlamentsseite gespart werden könnte. Dies ist seinerzeit auch geschehen, und wir haben das auch alle mitgetragen. Damals haben wir kritisiert, dass vonseiten der Regierung nicht in gleicher Weise Vorschläge gemacht worden sind, wie auch dort gespart werden könnte.
Die jetzt im Gesetzentwurf fixierten Änderungen waren damals schon in der Diskussion, allerdings ohne, dass die Regierung ihnen folgen wollte. Das, meine Damen und Herren, holen wir jetzt nach. Ich danke dem Kabinett, dass die vor Amtsantritt gemachten Ankündigungen so schnell in die Tat umgesetzt worden sind.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW haben noch einen Dringlichkeitsantrag nachgereicht. Damit wird mit ähnlicher Zielsetzung das Abgeordnetengesetz des Schleswig-Holsteinischen Landtags in § 27 geändert, sodass Abgeordnete, die Ministerinnen oder Minister oder Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten werden, eine nicht mehr um 90 %, sondern um 95 % gekürzte Entschädigung als Abgeordnete erhalten. Weiterhin wird geregelt, dass die Abgeordneten, die gleichzeitig Minister beziehungsweise Ministerpräsident sind, als Beitrag für ihre Alters
Auch diesen Schritt hätten wir seinerzeit bereits von der Vorgängerregierung erwartet. Wie einfach es gewesen wäre, aber damals nicht gewollt, zeigt die sofortige Initiative dieser Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich habe noch etwas Zeit und möchte deshalb noch auf einen anderen Aspekt eingehen. Wir haben es in den letzten Wochen gemerkt: Fragen um die Abgeordnetenentschädigung, die finanzielle und sächliche Ausstattung des Parlaments, die Ausstattung von Regierung und Fraktionen hat im Moment Konjunktur. Ich möchte davor warnen, bei diesen Diskussionen über das Ziel hinauszuschießen. Laut Artikel 11 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gehört der Anspruch der Abgeordneten auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu ihren Statusrechten. Er sichert die Freiheit des Mandats materiell ab. Dieser Grundsatz gehört also zu den Essentialen des demokratischen Prinzips. Diese materielle Unabhängigkeit gilt genauso für die Fraktionen und den Landtag insgesamt.
Wenn Abgeordnete, Landtag und Fraktionen nicht mehr in der Lage sein sollten, sich aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln Informationen zu beschaffen, zum Beispiel durch die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um Stellungnahmen und Papiere zu erarbeiten, dann gefährdet das die unverzichtbare Unabhängigkeit der politischen Arbeit.
Doch nur ein Parlament, das unabhängig von anderen Geldgebern seine Meinungs- und Willensbildung gestalten kann, ist Garant für das grundsätzliche Fortbestehen der demokratischen Ordnung. Wer hingegen allzu eifrig durch unbedachte populistische Einsparforderungen diese Unabhängigkeit gefährdet, gefährdet letztendlich das Prinzip der Unabhängigkeit von Abgeordneten, Fraktionen und Parlament,
oder - ich frage Sie - wollen wir - natürlich eine rhetorische Frage - in Zukunft, statt eigene Erkenntnisse über komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge zu erlangen, Vertreterinnen und Vertreter der Lobby aus Industrie und Verbänden bemü
hen? Ich denke gerade an unseren ersten Tagesordnungspunkt zu den komplexen Zusammenhängen der Energiewende. Ich denke, das will niemand im Haus. Wir sollten uns deshalb darauf besinnen, dass Sparen im System Parlament spätestens da eine Grenze hat, wo eben diese Unabhängigkeit gefährdet ist.
Die von der Regierung und den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Änderungen sind maßvoll und ausgewogen. Wir werden sicher über dies und anderes in den Ausschüssen beraten. Lassen Sie uns das mit Augenmaß in den Ausschüssen tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was für eine Symbolpolitik. Dankenswerterweise hat das der Kollege Eichstädt gerade noch vor meiner Rede selbst eingeräumt. Wie sagte der damalige Kieler Oberbürgermeister auf die Frage der Tageszeitung „Die Welt“ vom 1. März 2011 Die Mitglieder eines von ihm geführten Kabinetts sollen auf 15 % ihres Gehalts verzichten. - Diese vollmundige Ankündigung von Thorsten Albig vor der Landtagswahl wird mit dem jetzt vorgesehenen Kürzungsbetrag von unter 75.000 € allerdings deutlich verfehlt. Angesichts von Gesamtbezügen von 1,14 Millionen € entspricht die Kürzung gerade einmal einer Reduzierung von 6,58 %. Die Kosten des zusätzlichen Staatssekretärs übersteigen diesen Kürzungsbetrag zudem bei Weitem. Ich komme darauf später noch zurück und lasse jetzt keine Zwischenfragen zu.