Küstenschutz hat für die CDU eine übergeordnete Bedeutung. Nach unserer Auffassung geht der Schutz unserer Küsten alle Menschen an. Alle müssen daher auch Verantwortung tragen.
Der Bund nimmt seine Verpflichtung wahr, zum Küstenschutz einen erheblichen Beitrag zu leisten. Er muss und wird dies auch in Zukunft tun. Davon gehen wir aus. Auch das Land Schleswig-Holstein ist bei der Wahrnehmung dieser elementaren Aufgabe gefordert. Dies funktioniert mit dem Instrument der Gemeinschaftsaufgabe auch ganz gut.
Der Küstenschutz wird in den kommenden Jahrzehnten gerade auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und der im Zusammenhang damit zu erwartenden Veränderungen noch weiter an Bedeutung gewinnen. Der vorausgesagte Meeresspiegelanstieg - wie stark er auch immer ausfallen wird, das wissen wir nicht - stellt eine besondere Herausforderung dar. Dieser gilt es vorausschauend zu begegnen. Dabei sollten die anstehenden Belastungen nicht auf die nächste Generation geschoben werden. Das wäre keine vorausschauende und nachhaltige Politik.
Deshalb hat die von der CDU getragene Landesregierung zum Ende der vergangenen Legislaturperiode eine Fortschreibung des Generalplans Küstenschutz erarbeitet, die einen Deichverstärkungsbedarf auf einer Gesamtstrecke von circa 93 km identifiziert. Hierfür sind in den kommenden Jahren über 200 Millionen € aufzubringen. Hinzu kommt, dass die Deiche in Schleswig-Holstein so gebaut und verstärkt werden, dass sie über eine zusätzliche Ausbaureserve für einen möglichen zusätzlichen Meeresspiegelanstieg verfügen. Künftige Generationen finden damit ein Deichprofil, das es ihnen erlaubt, ohne weitere hohe Kosten aufzudeichen und damit für die dann erforderliche Sicherheit zu sorgen.
Von der CDU-geführten Landesregierung - wir haben es eben gehört - gab es vor zwei Jahren Überlegungen zur Einführung der Küstenschutzabgabe. Bemessungsgrundlage für diese Abgabe sollte der
Einheitswert für Immobilien sein. Da dieser Einheitswert jedoch insgesamt rechtlich infrage gestellt wird, wurde die Einführung im Juni 2011 durch den damaligen Finanzminister Wiegard zurückgenommen. Der Landtag allerdings hat mit einem Prüfauftrag die Klärung dieser Bemessungsgrundlage verlangt.
Aus Sicht der CDU wurde die Abgabe damals langfristig als ein Beitrag zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits gesehen. Es ist kein Geheimnis, dass unter anderem auch der damalige Koalitionspartner gegen die Einführung war. Andere waren es auch. Der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf ist aber folgerichtig. Mit ihm soll eine möglicherweise erneute Einführung dieser Küstenschutzabgabe verhindert werden.
Meine Damen und Herren, ich habe auf die kontroverse Diskussion zur Küstenschutzabgabe im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsdebatte hingewiesen. Die Umsetzung ist auch wegen der zurzeit fehlenden rechtssicheren Bemessungsgrundlage ausgesetzt. Zukünftig wird es darauf ankommen, dass die im Generalplan Küstenschutz festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Menschen, aber auch zum Erhalt des schutzwürdigen Naturraums und Weltnaturerbes Wattenmeer finanziell abgesichert werden. Wenn dies auch ohne Einführung einer Küstenschutzabgabe erreicht wird, bin ich der Letzte - das können Sie mir glauben -, der dieser Abgabe das Wort redet. Für mich ist entscheidend, dass der Küstenschutz auch in Zukunft gesichert ist.
Da ich lernen durfte, dass der Landtag nicht gleich im ersten Aufschlag beschließt, sondern eine erste und zweite Lesung kennt, freue ich mich auf die Beratungen im Umweltausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die SPD-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Gitta Trauernicht das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren über einen Gesetzentwurf der FDPFraktion, mit dem offensichtlich suggeriert werden soll, dass diese Fraktion die Speerspitze der Abschaffung der Küstenschutzabgabe sei. Das ist natürlich angesichts der Tatsache, dass es die schwarz-gelbe Landesregierung war, die eben diese
gesetzliche Grundlage zur Einführung einer Küstenschutzabgabe initiiert hatte, bemerkenswert. Auch wenn dies zähneknirschend geschah, Herr Kumbartzky, es geschah.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist aber klar: Der Küstenschutz war und wird für Schleswig-Holstein immer eine besondere politische Bedeutung haben und ein finanzieller Kraftakt sein. Der Küstenschutz hat für unser Land zwischen zwei Meeren eine herausragende, eine übergeordnete Bedeutung. Es geht um den Schutz von 350.000 Menschen, um Sachwerte von 50 Milliarden € und um 3.700 km2 überflutungsgefährdete Küstenniederungen. 2,4 Milliarden € sind seit der Sturmflutkatastrophe von 1962 insgesamt in Schleswig-Holstein für den Küstenschutz ausgegeben worden. Dabei war jedenfalls bis zur letzten Legislaturperiode immer klar, dass für ein Land wie Schleswig-Holstein - als Land zwischen zwei Meeren mit rund 1.200 km Küste - Küstenschutz als eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bewältigt werden muss. Zu diesem Grundsatz haben sich die Regierungsparteien der neuen Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung ohne Wenn und Aber bekannt.
Eine von der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung geplante Sonderabgabe für Küstenbewohner ist politisch vom Tisch. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Küstenschutzabgabe nicht einführen werden und alle diesbezüglichen schon geschaffenen Regelungen - also das Gesetz - wieder rückgängig machen werden. Einer Aufforderung zur Verhinderung der Küstenschutzabgabe durch die FDP-Fraktion bedarf es also nicht. Nun soll aber mit der Gesetzesvorlage der alte Rechtsstand vor der unseligen Gesetzesänderung der ehemaligen Regierung wiederhergestellt werden. Das kann man machen, wäre aber im Zuge anstehenden Reform des Landeswassergesetzes sowieso geschehen.
Die Begründung der FDP-Vorlage ist ohnehin schwach: Der erwartete Bürokratieaufwand kann nur ein Argument gegen die Küstenschutzabgabe sein. Vor allem sachlich ungerechtfertigt ist die Diskussion über angebliche Vorteile der Küstenbewohner, die vom Küstenschutz profitieren sollen. Das ist eine abstruse Diskussion. Tatsächlich sind es diese Menschen, die als Erste die Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs zu spüren bekommen. Sie sind eher die Benachteiligten als die Vorteilhabenden. Es geht hier also nicht um „individuelle
Nicht zuletzt ist der erwartete Meeresspiegelanstieg als Folge des Klimawandels gesamtgesellschaftlich und nicht allein von den Küstenbewohnern zu verantworten und mit speziellen Abgaben zu tragen. Das wäre ungerecht. Wir argumentieren also in erster Linie gesellschafts- und umweltpolitisch. Die mit einer Küstenschutzabgabe darüber hinaus vermachten Rechts- und Bürokratieprobleme sehen wir natürlich auch.
Ich sprach anfänglich von dem finanziellen Kraftakt, der für den Küstenschutz zu stemmen ist. Darauf gibt die FDP-Vorlage erwartungsgemäß keine Antwort. Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Ambitionen ihres Fraktionsvorsitzenden ist das bemerkenswert. Die Landesregierung wird ihre Vorstellungen zu den Haushaltsberatungen vorlegen.
Ich finde es gut, dass der Kollege Jensen das Stichwort des Generalplans Küstenschutz angesprochen hat; denn dieser ist ebenfalls von großer politischer Bedeutung für die Entwicklung des Küstenschutzes. Besonders auf den Nordseeinseln und auf Eiderstedt - das ist zu betonen - entsprechen die Deiche nach Aussage von Fachleuten nicht mehr den Sicherheitsstandards. Viele Deiche - und nicht nur dort - haben nicht das erforderliche flache Profil.
Weitere Themen des Generalplans sind das integrierte Küstenzonenmanagement und die Verbesserung der nationalen und internationalen Abstimmung. Küstenschutz ist ein zentrales Element der Anrainerstaaten und muss deshalb Thema der Ostseepolitik der Landesregierung und der EU-Ostseestrategie, vor allem aber zunehmend auch der politisch noch zu forcierenden Nordseestrategie sein. Hier setze ich auf die Gestaltungskraft von Regierung und Parlament.
Die SPD-Fraktion wird sich für eine zügige Beratung und zweite Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs einsetzen. Aber die politische Botschaft ist schon jetzt klar: Die Küstenschutzabgabe kommt nicht!
Vielen Dank. - Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Bernd Voß das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Begründung der FDP hat nur noch gefehlt, dass die FDP gesagt hätte: „Wir haben uns bei der Küstenschutzabgabe irgendwo im Küstennebel verirrt.“
Um es vorweg zu sagen: Der Gesetzentwurf der FDP ist inhaltlich zunächst einmal nicht falsch. Wir werden den Inhalt zunächst im Ausschuss weiter beraten. Die Änderung des Landeswassergesetzes, Stichwort Küstenschutzabgabe, ist nach dem Koalitionsvertrag vorgesehen. Um die Möglichkeiten der Änderungen des Landeswassergesetzes der schwarz-gelben Landesregierung umzusetzen, hätte es noch einer Verordnung bedurft. Die haben Sie in Ihrer Regierungszeit nicht hinbekommen, die ist von uns auch nicht vorgesehen.
Wenn wir in der Begründung Ihres vorgelegten Gesetzesentwurfs lesen, dass Sie mit dieser Initiative der Landesregierung die Möglichkeit zur Erhebung der Küstenschutzabgabe per Verordnung nehmen wollen, stellt sich die Frage: Können wir jetzt davon ausgehen, dass die FDP weitere Gesetzesinitiativen startet, um das Land von falschen oder handwerklich schlechten Beschlüssen der schwarz-gelben Regierungszeit zu befreien?
Aber jetzt zur Sache: Schleswig-Holstein braucht eine offene Debatte über die Folgekosten des Klimawandels für unser Land. Das Land ist ohne die erste Deichlinie - und darum geht es bei der Küstenschutzabgabe - nicht lebensfähig. Es geht um 25 % der Landesfläche und um über 300.000 Menschen, die hier wohnen.
Angesichts der globalen Folgen des Klimawandels muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten für Küstenschutzmaßnahmen in den nächsten Jahren noch erheblich steigen werden. Bereits in den letzten Jahren sind die jährlichen Kosten für den Küstenschutz an der ersten Deichlinie von circa 50 Millionen auf 60 Millionen € gestiegen. Das Land trägt ungefähr 45 % der Kosten. Deshalb ist es notwendig, neue Konzepte aufzugreifen und weitere Mittel für den Küstenschutz einzuwerben.
Wir brauchen eine breite Debatte im Land zu diesem Thema. An dieser Stelle will ich der alten Landesregierung ausdrücklich Respekt dafür zollen, dass sie sich dem gestellt hat und mit der geplanten Einführung der Küstenschutzabgabe allein durch die Debatte mehr Bewusstsein für die neuen Anforderungen an den für unser Land elementaren Küstenschutz geschaffen hat.
Besonders die CDU - das erkennen wir an - hat sich hier viel Ärger bei ihren eigenen Mitgliedern und ihren Wählerinnen und Wählern in der Vergangenheit eingefangen. Aber handwerklich war das, was geplant und abgeliefert wurde, nicht nur suboptimal, sondern es war aus folgenden Gründen einfach schlecht: Der Kreis der Zahler war begrenzt. Für die Folgen des Klimawandels und den Küstenschutz sind aber alle Bürgerinnen und Bürger des Landes verantwortlich. Die alte Landesregierung hat sich nicht einmal bemüht, insofern eine solidarische Beteiligung hinzubekommen, zum Beispiel über eine Bundesratsinitiative zu einer Klimaschutzsteuer.
Den Einheitswert als Basis zu nehmen, ist schlicht und einfach ungerecht. Wohnhäuser und Flächen zahlen voll. Auch darüber kann man noch diskutieren. Aber besonders bei Gewerbegrundstücken spiegelt der Einheitswert nicht annähernd die realen Werte wider. Kurz gesagt: Die Gebäudehülle hat einen Einheitswert, die ganze technische Anlage drinnen oder daneben nicht. Zum Beispiel ist zur Region, aus der ich komme, zu sagen: Große Anlagewerte und Anlagerisiken sind erst durch den Küstenschutz möglich geworden, wären aber nicht annähernd beteiligt worden. Beispiele AKW: Nur die Hülle zahlt, aber atomare Zwischenlager und Technik nicht. Bei den Chemieanlagen oder der Sondermüllverbrennung geht nur die Halle in die Einheitsbewertung ein, nicht aber die ganzen technischen Anlagen und Röhren. Diese stehen außerhalb des Einheitswerts, um nur einige Beispiele zu nennen.
Zu den Haushaltsberatungen 2010 kamen CDU und FDP dann auch noch auf die Idee, sich mit einem Entschließungsantrag im Landtag aus der Sache herauszuwinden, über einen Griff in den Finanzausgleich und eine Freistellung der Küstenschutzmaßnahmen vom naturschutzfachlichen Ausgleich. Alles Küstennebel, unsolidarisch, unausgewogen und ungerecht und keine Perspektive auf Besserung! Das war das, war hier damals unter dem Strich vorgelegt worden ist.
Was im FDP-Gesetzentwurf fehlt, das ist ein Vorschlag, wo denn die Einnahmen herkommen sollen. Ich finde es fast lächerlich, wenn Sie hier als Sparmaßnahme ankündigen, dass doch eine halbe Millionen Verwaltungskosten eingespart würde. Es fehlen aber 5,5 Million €. Wer einen Baustein herausnimmt, muss auch wieder einen hineingeben. Der muss auch sagen, woher das Geld zur Haushaltskonsolidierung letztlich kommen soll.
Mit öffentlichkeitswirksamen Anträgen und Populismus kommen wir beim Thema Küstenschutz nicht weiter. Wir werden bei uns und in der Bevölkerung die Erkenntnis schärfen müssen, dass Klimawandel und Küstenschutz zukünftig erheblich mehr Geld kosten werden. Die Kosten müssen solidarisch und ausgewogen getragen werden, und zwar von Europa, vom Bund und auch hier im Land.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die seinerzeitige Ankündigung von der schwarz-gelben Koalition, eine Küstenschutzabgabe in Schleswig-Holstein einzuführen, hat zu Recht zu Irritation und Verärgerung bei den Menschen in den Küstenregionen gesorgt. Nun kann man natürlich sagen: Jeder, der für eine Abgabe herangezogen werden soll, wird sich darüber ärgern. Aber darum geht es hier nicht.
CDU und FDP haben mit der angekündigten Küstenschutzabgabe einen Kurs eingeschlagen, den es hier im Land in dieser Form noch nie gegeben hat. Gegen Innovation ist ja im Prinzip nichts einzuwenden. Aber was die schwarz-gelbe Koalition mit der Küstenschutzabgabe verzapft hat, war bisher nie dagewesen.
CDU und FDP sind vom solidarischen Pfad beim Küstenschutz abgewichen und wollten der gemeinschaftlichen Aufgabe Küstenschutz eine Abfuhr erteilen. Die Küstenbewohner und die Bewohner der betroffenen Regionen sollten mit den Auswirkungen des Klimawandels alleingelassen werden. Der Klimawandel ist aber von allen Menschen in den Industrieländern verursacht worden, nicht nur von
CDU und FDP haben mit ihrem damaligen Plan eine Büchse der Pandora geöffnet, die besser geschlossen bleibt, denn mit der gleichen Logik kann man die Anwohner von allen anderen natürlichen und von Menschen geschaffenen Risiken mit Abgaben belegen.