b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Energetische Sanierung“
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1156
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1157
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach vielen Hinweisen aus dem Parlament verweise ich gern auf die Vorlage.
Ich danke dem Berichterstatter. Ich sehe keine Wortmeldungen zu dem Bericht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung.
Abstimmung zu a): Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1155. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt diese Fassung ab? Wer enthält sich? - Das sind die Fraktionen der CDU und PIRATEN. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 18/1243 mit den Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und SPD bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und PIRATEN angenommen.
NEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1156. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 18/1156. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? - Das ist der Kollege Patrick Breyer. Wer enthält sich? - Das sind die übrigen Mitglieder der Fraktion der PIRATEN sowie die Mitglieder der Fraktionen der CDU und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/1156 mit den Stimmen von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD angenommen.
Ich komme zur Abstimmung zu c): Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1157. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? - Das sind die Mitglieder der Fraktion der PIRATEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN mehrheitlich angenommen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 18/1316. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete und kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar nicht der Fall. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 18/1316 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass der Kollege Patrick Breyer gemäß § 64 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung eine schriftliche Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten zu Protokoll gegeben hat.
Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich hoffe, dass Sie vorsichtig fahren; Sie haben ja einen Anschlusstermin. Viele Grüße an den ehemaligen Ministerpräsidenten Carstensen!
Ich gebe Ihnen noch bekannt, dass die 16. Tagung des Landtags am 11. Dezember 2013 um 10 Uhr beginnt. Bis dahin wünsche ich Ihnen allen eine gute Zeit. Auf Wiedersehen!
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/216 (neu) - selbstständig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die vom Sozialausschuss mehrheitlich empfohlene Annahme des für selbstständig erklärten Änderungsantrages „Drogenpolitik braucht Prävention und Innovation“ der Koalitionsfraktionen, Drucksache 18/216 (neu), in der Fassung der Drucksache 18/1234 lehne ich ab. Nach diesem Antrag soll ein bundesweit einheitlicher Grenzwert für das mögliche Absehen von Strafverfolgung bei Cannabisprodukten angestrebt werden, obwohl bei der überwiegenden Zahl der Bundesländer eine entsprechende Initiative der Landesregierung keine Unterstützung gefunden hat.
Die strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist grundfalsch und schädlich. Nach einschlägigen Untersuchungen wird in Staaten ohne Kriminalisierung dieses Konsums nicht mehr Cannabis konsumiert als in Deutschland. Dagegen führt die Verdrängung des Konsums in die Illegalität zu Gesundheitsrisiken der Konsumenten, bringt diese mit Händlern „harter“ Drogen in Kontakt und finanziert Strukturen der organisierten Kriminalität. Die Piratenpartei fordert eine kontrollierte legale Abgabe in Verbindung mit einer deutlichen Verstärkung der Maßnahmen zur Vorbeugung von Drogenmissbrauch.
Der Versuch einer bundesweiten Einigung sämtlicher Länder auf einen deutlich höheren Grenzwert, wie er dringend erforderlich wäre, ist auch in Zukunft vollkommen aussichtslos. Aus diesen Gründen muss Schleswig-Holstein den Richtwert für den Besitz geringer Mengen an Cannabis zum Eigengebrauch eigenständig anheben, beispielsweise auf die schon früher geltende Grenze von 30g. Dass die Koalition das entsprechende Versprechen im Koalitionsvertrag bricht, ist inakzeptabel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Den vom Europaausschuss mehrheitlich abgelehnten Antrag der CDU-Fraktion „Initiative für ein Europäisches Kulturerbe-Siegel Schleswig- Holstein/Süddänemark“, Drucksache 18/433, lehne ich ab. Zwar ist die Absicht der Antragsteller zu begrüßen, für die Region Schleswig-Holstein/Süddänemark als Modellregion für die Minderheitenpolitik in Europa zu werben. Die geforderte Meldung der Region Schleswig-Holstein/Süddänemark zum „Europäischen KulturerbeSiegel“ ist jedoch nach den Kriterien zur Vergabe dieses Siegels nicht möglich. Gemeldet werden können nicht Regionen, sondern nur konkrete Stätten, die eine bedeutende Rolle in Geschichte und Kultur gespielt haben. Im Rahmen der Anhörung sind - etwa vom Oberbürgermeister Flensburgs Zweifel geäußert worden, ob sich solche Stätten mit Modellcharakter für die Minderheitenpolitik identifizieren lassen, namentlich ob die in der Begründung des Antrags genannten Stätten geeignet sind. Vor diesem Hintergrund wäre zunächst mit den betroffenen Regionen zu erörtern, ob und in welcher Form eine Bewerbung möglich und sinnvoll ist. Auch wäre die Finanzierung zu klären. Insofern wäre der Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Umdruck 18/1312, zielführend gewesen, dieser Antrag ist jedoch abgelehnt worden. Auf der Grundlage der
bisherigen Erkenntnisse halte ich das von der CDUFraktion beantragte Votum zugunsten einer Bewerbung für verfrüht.