Ich bitte darum, über den Antrag der FDP-Fraktion absatzweise abzustimmen, weil sich die Bedenken aus Ihren Reihen nur gegen den zweiten Absatz gerichtet haben.
Das ist mir von der FDP-Fraktion bereits signalisiert worden. Ich hätte dies vorgeschlagen. Wir sind uns an dieser Stelle einig.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDP, Drucksache 18/1373, und zwar abschnittsweise. Wer dem ersten Abschnitt seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von FDP und PIRATEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. - Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Enthaltungen.
- Es ist jetzt so, wie es ist. Damit ist dieser Absatz gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und PIRATEN mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW nicht angenommen. Ich hatte nach Stimmenthaltungen gefragt, und es gab keine.
Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Abschnitt des Antrags der FDP. Wer diesem seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP und PIRATEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Stimmenthaltungen sehe ich nicht, damit ist auch dieser Abschnitt abgelehnt.
Ich lasse sodann über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1414, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. - Es gibt eine Stimmenthaltung der Frau Abgeordneten Beer. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Bevor wir fortfahren, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Altenholz auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1385
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Kollegen Flemming Meyer vom SSW das Wort. Danach erhalten das Wort die antragstellenden Fraktionen, also die CDU-Fraktion und die Fraktion der PIRATEN; danach erfolgt der Aufruf nach Fraktionsstärke. - Herr Meyer, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass dafür, dass wir die Situation der Geburtshilfe wieder einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist natürlich die aktuelle Situation auf Sylt. Ich will es ganz deutlich sagen: Sollte in den laufenden Gesprächen zwischen Sozialministerium und Asklepios-Konzern keine Einigung gefunden werden, dann steht im schlimmsten Fall die nächste Insel ohne Geburtshilfe da. Wir hoffen, dass hier bald eine tragfähige Lösung auf Basis des bestehenden Versorgungsauftrags gefunden wird. Wir danken der Sozialministerin für ihren großen Einsatz in dieser wichtigen Sache.
Ich sage dies wohl wissend, dass auch der größte Einsatz noch keine hundertprozentige Garantie für Erfolg ist. Trotzdem, vielen Dank für Ihren Einsatz.
Nicht erst mit Blick auf die Situation auf den nordfriesischen Inseln wird das Dilemma in der Geburtshilfe deutlich. Fakt ist: Immer mehr Versicherungen ziehen sich aus dem Berufshaftpflichtgeschäft im Medizinbereich zurück. Die wenigen, die bleiben, treiben die Preise hoch. Damit wird die Arbeitssituation von Hebammen und Gynäkologen zunehmend unrentabel. Wenn man vor diesem Hintergrund das aktuelle Gutachten des Konzerns zur Übernahme der Versicherungsbeiträge von Belegärzten hinzuzieht, so sieht es noch schlimmer aus.
Dieses kommt offenbar zu dem Ergebnis, dass die Übernahme der Versicherungsbeiträge durch die Kliniken gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Weil ein Belegarzt aber nur ungefähr 100 bis 200 € pro Geburt verdient, muss er zwischen 300 und 600 Geburten im Jahr durchführen, nur um seine Beiträge zu finanzieren. Dies gibt die Situation auf den Inseln schlicht nicht her. Dass Geburtshilfeleistungen in der Folge abgebaut werden, kann da kaum verwundern.
Aus Sicht der Kliniken gibt es deutlich rentablere Bereiche als die Geburtshilfeabteilungen. Vielen mag das Asklepios-Gutachten daher gar nicht so ungelegen kommen. Im Zeitraum zwischen 1991 und 2010 ist die Zahl der Kliniken mit Geburtshilfe von 853 auf 453 gesunken. Vor diesem Hintergrund will ich nicht nur die Nordseeklinik dringend daran erinnern, dass sie einen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat.
Die Praxis, sich zunehmend die Rosinen herauszupicken und unrentable Bereiche fallen zu lassen, muss endlich aufhören, zumal die Geburtshilfe eindeutig in der Krankenhausplanung vorgesehen ist.
Mit Blick auf Sylt warnt der Hebammenverband völlig zu Recht vor unzumutbaren Zuständen. Ich meine, gerade in der sensiblen Phase unmittelbar vor der Geburt ist es Schwangeren einfach nicht zuzumuten, aus der gewohnten Umgebung herausgerissen zu werden.
Nicht erst der Fall Sylt zeigt, dass die freie Wahl des Geburtsorts und der Rechtsanspruch jeder Frau auf Hebammenleistungen ganz schnell zur Illusion werden können. Diese Entwicklung dürfen wir nicht einfach hinnehmen. Wir meinen, dass Geburten in Schleswig-Holstein auch in Zukunft flächendeckend und wohnortnah möglich sein müssen. Im konkreten Fall der Nordseeklinik gibt es durchaus Wege, um die Geburtshilfe zu retten. Falls es sich hier wirklich nur um Versicherungsfragen dreht, könnte man zum Beispiel darüber nachdenken, Belegärzte in Teilzeit anzustellen, damit diese vom Gesamtversicherungsvertrag umfasst sind. Oder man könnte Belegärzte zu Honorarärzten machen, um die Wettbewerbssituation nach EU-Recht zu umgehen. In jedem Fall brauchen wir von Asklepios schnellstmöglich ein seriöses Konzept, das zeigt, wie es auf Sylt weitergehen soll.
Aus Sicht des SSW ist eines völlig klar: Losgelöst von diesem Einzelfall ist der Bund eindeutig in der Pflicht, einen verlässlichen Rahmen für ein bedarfsgerechtes Angebot in der Geburtshilfe sicherzustellen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hilferufe von Schwangeren müssen gehört werden. Wir als Gesellschaft können uns nicht einerseits hinstellen und beklagen, dass sich Frauen und Familien immer weniger für Kinder entscheiden wollen, und dann andererseits tatenlos zusehen, wie unsicher und auch beängstigend die Situation für Schwangere ist, die sich für das Kind und für die Familie entschieden haben. Schwangere brauchen die größtmögliche Sicherheit darüber, wann und wo und wie sie ihr Kind auf die Welt bringen wollen. Die Situation der Geburtshilfe auf der Insel Sylt ist für die schwangeren Frauen und für uns als Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar.
Bei ihnen geht die große Angst um die Frage um, wie es ab 1. Januar 2014 mit der Geburtshilfe weitergehen soll. Diese Frage muss jetzt ganz schnell beantwortet werden.
Die Gynäkologen der Inselklinik Sylt erklären, dass sie ab Januar 2014 nicht weiter an der Asklepios-Klinik Sylt arbeiten können, weil sie dann künftig die erforderliche Haftpflichtversicherung in Höhe von etwa 40.000 € pro Jahr selber tragen müssten und das aufgrund eines Gutachtens im Auftrag der Asklepios-Klinik. Dieses Gutachten zweifeln wir an. Dieses Gutachten besagt, dass Belegärzte nach EU-Recht ab 1. Januar 2014 ihre Haftpflichtprämie in Höhe von etwa 20 bis 30.000 € oder auch 40.000 € im Jahr selber zu zahlen haben. Asklepios begründet dies damit, dass die Übernahme der Haftpflichtversicherungsprämie durch die Nordseeklinik auch durch das neue Antikorruptionsgesetz verboten sei. Das muss schnellstens rechtlich überprüft werden.
Dazu wurde auch ein wissenschaftlicher Dienst befragt, und der schreibt in seiner Stellungnahme vom 10. Dezember 2013, dass die Möglichkeit bestehe,
die stationäre Tätigkeit von Belegärzten in die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses einzubeziehen, insbesondere bei der Gynäkologie und bei der Geburtshilfe.
Laut Krankenhausplan ist die Sylter Nordseeklinik ein Krankenhaus der Regelversorgung, und dazu gehören laut Vertrag auch die Gynäkologie und die Geburtshilfe.
Fakt ist, dass die Geburtshilfe in mehreren Landesteilen in großer Not ist und auch von großer Not bedroht ist, sodass so schnell wie möglich eine praktikable Lösung gefunden werden muss. Die Frauen brauchen Sicherheit - nicht nur auf der Insel Sylt, sondern auch in Eckernförde und, wie ich gerade gehört habe, auch in Flensburg und anderswo. Überhaupt ist dies ein bundesweites Problem. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Gynäkologen.
Für die freiberuflichen Hebammen brauchen wir ebenfalls Rechtssicherheit, und diese benötigen auch unsere Unterstützung, meine Damen und Herren. Die ständig steigenden Haftpflichtbeiträge - im nächsten Jahr werden es 5.090 € werden - sind für die freiberuflich tätigen Hebammen nicht mehr zu leisten. Diese Belastungen sind auch nicht länger hinnehmbar, und das müssen wir ebenfalls zur Kenntnis nehmen.
Geburt ist keine Krankheit, so lautet die Empfehlung der WHO, und in Deutschland werden Geburten nicht nur wie Krankheiten, sondern zunehmend auch wie Notfälle behandelt. Das ist falsch.
Die aktuelle Passage aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene lässt vage hoffen. Ich zitiere:
„Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wichtig. Wir wollen daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen.“
Genau darauf warten wir gespannt. Wir brauchen dringend eine gute Lösung für die Haftpflichtversicherungsproblematik der freiberuflichen Hebam