Ich bin etwas überrascht, dass die Koalition gleich zu Beginn der Legislaturperiode das Wahlrecht ändern möchte. Ich hatte bisher gedacht, dass Sie so wie wir von fünf Jahren Legislaturperiode ausgehen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, sagen Sie uns Bescheid. Aber vielleicht hat es tatsächlich etwas mit der Initiative der PIRATEN zu tun. Ich möchte auf jeden Fall anbringen: Wir haben aus unserer Sicht keine Eile bei diesem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, unser Bundespräsident Joachim Gauck hat vor einiger Zeit im Rahmen seiner Wahl zum Bundespräsidenten etwas Bemerkenswertes gesagt, dass er sich zur Zeit der Wende als Bürgerrechtler in Ostdeutschland geschworen hat, nie eine Wahl zu verpassen. Das mag für viele Deutsche gerade aus Westdeutschland keine prägende Aussage sein. Aber ich glaube, gerade für die jungen Deutschen sollte es eine Aussage sein, die den Leuten vor Augen führt, was das aktive Wahlrecht ist. Es ist ein wertvolles Recht und auch ein Stück weit ein Privileg, für das wir dankbar sein sollten, wofür uns viele Hunderte Millionen Menschen in anderen Ländern der Welt beneiden.
Gerade wenn ich an die jungen Menschen in Afrika, Asien und in anderen Teilen der Welt denke, die dafür nach wie vor kämpfen, sollten wir uns das zumindest ab und zu in Erinnerung rufen.
Umso nachdenklicher muss es uns alle machen, wie wir mit sinkender Wahlbeteiligung umzugehen haben. Viele Menschen sehen darin nicht nur ein Recht, das ihnen zusteht, sondern auch eine Art staatsbürgerliche Pflicht. Leider werden das anscheinend immer weniger, wie wir an den Zahlen sehen können.
Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb bin ich der Meinung, muss sich auch unsere Demokratie stetig weiterentwickeln. Die sinkende Wahlbeteiligung hat aus unserer Sicht vielfältige Ursachen, das teil
weise geringe Interesse von Jugendlichen an der parlamentarischen Demokratie und an der Politik. Man muss das ein Stück weit trennen; an politischen Themen haben die Jugendlichen Interesse, es mangelt jedoch manchmal an Interesse an der parlamentarischen Demokratie.
Meine Fraktion ist deshalb sehr skeptisch, ob die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre bei Landtagswahlen wirklich die richtige Stellschraube ist, um für mehr Interesse an der parlamentarischen Demokratie unter Jugendlichen zu sorgen. Uns fehlen begleitende Initiativen der Antragsteller, um diesem vielschichtigen Problem auf anderen Wegen zu begegnen.
Genau darin liegt unser Problem. Ich gehe einmal davon aus, dass es so ist, wie Sie sagen, es Ihnen darum geht, die Demokratie und das Interesse von Jugendlichen zu stärken. Ich hoffe nicht, dass es damit zu tun hat, dass Ihnen die politische Tendenz vieler 16- bis 18-Jähriger einigermaßen entgegenkommt. Ich würde das niemandem unterstellen.
Ich glaube auch nicht, dass es der Fall ist. Aber es könnte ein Thema sein. Ich glaube, die FDP ist weniger betroffen als andere Parteien.
Insofern ist es in dieser Altersgruppe ganz okay für uns, und wir sind einigermaßen entspannt. Es könnte vielleicht sein, dass es auch damit zu tun hat.
Meine Damen und Herren, ich bin mir bewusst, dass Sie mit Ihrem Entwurf auch dem Wunsch einiger Verbände - von Alexandra Ehlers vom Landesjugendring - nachkommen. Es ändert allerdings nichts daran. Die Argumente für diese Gesetzesänderung sind meines Erachtens teilweise wenig stichhaltig und auch inkonsequent. Denn man muss sich die Frage stellen: Führt ein aktives Wahlrecht mit 16 Jahren wirklich zu mehr Interesse an der Landespolitik, der Politik insgesamt und auch zu höherer Beteiligung bei Wahlen? Ich kann das bisher nicht erkennen, bin allerdings offen, mir das in der Anhörung genau anzuschauen.
Wir müssen noch die Frage klären: Warum sollen 16- und 17-Jährige bei der Landtagswahl wählen, aber nicht selbst kandidieren dürfen? Warum ist diese Altersgruppe reif genug, um den Landtag zu wählen, jedoch zu unreif, um Auto zu fahren oder nach Mitternacht in der Disco zu bleiben, es sei denn, Frau von Kalben, sie möchten ihre Mutti mitnehmen? Ich war kein großer Fan davon und musste immer aufpassen, dass ich nach Mitternacht nicht erwischt werde. Insofern muss man auch diese Fragen stellen: Warum dürfen Jugendliche einige Dinge nicht? Sind sie dazu zu unreif? Warum sollen sie einen Landtag wählen? Ich finde, dass muss man zumindest schlüssig erklären.
Es gab in Deutschland schon einmal eine Absenkung des Wahlrechts. Das war damals durch die sozialliberale Koalition. Das ging damit einher, dass man auch die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre abgesenkt hat. Das war konsequent. Man hat das aktive und passive Wahlrecht nicht auseinandergerissen. Das sehen wir derzeit nicht. Ich kenne die Diskussion. Die JuLis haben wirklich eine andere Auffassung als meine Fraktion. Auch die Jungen Liberalen haben das auf jedem Landeskongress diskutiert.
Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, den viele Jugendliche selbst auch sehen. Frau von Kalben, Herr Eichstädt, Sie waren zum Beispiel auch dabei. Am Möllner Gymnasium, wo es im Wahlkampf umfangreich diskutiert wurde, gab es großen Applaus, das eben nicht zu tun und stattdessen zunächst mehr politische Bildung an den Schulen zu machen. Es gab einen Riesenapplaus. Das war bei vielen anderen Diskussionen auch so. Ich finde, das sollten wir nicht außer Acht lassen und uns einmal stärker vor Augen führen.
- Frau von Kalben, das würde ich Ihnen persönlich auch nie vorwerfen. Es ist nur die Frage, ob es wirklich die richtige Stellschraube ist, um Jugendliche mehr für Politik, für parlamentarische Demokratie zu begeistern oder andere Wege begleitend oder vorweg zu gehen.
Insofern freue ich mich auf eine umfangreiche Anhörung. Wir haben keine große Eile. Wir werden uns alles ganz genau anschauen können. Wir sind
skeptisch, aber wir lassen uns gern von guten Argumenten überzeugen, wenn es sie gibt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn in der 9. Klasse Erörterung auf dem Lehrplan steht, also die Anleitung zum systematischen schriftlichen Diskutieren, kommt regelmäßig das Thema „Wahlalter“. Das ist nämlich so schön kontrovers und hat vor allem einen riesengroßen Vorteil: Die Jugendlichen sind selbst betroffen und dementsprechend engagiert. Die Schülerinnen und Schüler müssen nicht lange gebeten werden, die Vor- und Nachteile der Wahlalterherabsetzung zu benennen und gegeneinander abzuwägen. Pfiffige Schülerinnen und Schüler haben eine ganze Reihe ihrer Arbeiten ins Internet gestellt, damit andere sich nicht so viel Arbeit machen müssen.
Uns als Außenstehenden gibt es allerdings die Möglichkeit, nachlesen zu können, wie die Stimmung bei den Jugendlichen ist. Die Arbeiten zeigen, dass sich bereits 14-Jährige Gedanken machen zum politischen System und darüber, welche Rolle ihnen dabei zukommt. Die Schülerinnen und Schüler argumentieren, ziehen Belege heran und entscheiden sich in der Regel dafür, das Wahlalter herabzusetzen. Sie wollen sich nicht nur zu Wort melden, sondern wollen mitbestimmen. Das wollen wir ihnen ermöglichen, denn sie sind reif dafür.
Ich bin überzeugt davon, dass wir den jungen Menschen die Chance geben sollten. Das sollten wir nicht nur tun, um den Wünschen der Jugendlichen nachzukommen, sondern aus dem Interesse an einer lebendigen Demokratie heraus. Darum spielt das Wahlverhalten der Jugendlichen für mich überhaupt keine Rolle, sondern die Beteiligung an sich. Das Klischee einer Jugend, die ausschließlich links wählt, ist überhaupt nicht belegt und wohl eher ein Schreckgespenst irgendwelcher Stammtische. Die wenigen Zahlen, die überhaupt vorliegen, lassen keinesfalls einen Rückschluss auf das Wahlverhalten zu. Auch die Angst vor der Neigung der Jugendlichen, eher extremistischen Parteien ihre Stimme zu geben, kann nicht belegt werden.
Zuarbeiten müssen wir in dem Punkt Wissen und Verständnis über Politik bei den Jugendlichen. Da hat die Universität Hohenheim, die gerade schon zitiert wurde, bei 16-Jährigen im Vergleich zu 18Jährigen durchaus Belege für Defizite ausgemacht. Die Jüngeren reimen sich das eine oder andere zusammen und verfügen noch nicht über einen eigenen Kompass durch das politische System wie zum Beispiel Erwachsene. Sie scheitern öfter bereits daran, die föderale Gestaltung Deutschlands einzuschätzen. Diese Defizite, meine Damen und Herren, die übrigens auch Erwachsene durchaus haben können, sollten für die politische Bildung, ob schulisch oder außerschulisch, ein Signal ein, die Bemühungen zu vertiefen.
Ich bin allerdings überzeugt, dass sich das im Zuge der Wahlaltersenkung quasi automatisch ergeben wird. Es ist eine Binsenweisheit, dass man sich erst für ein Thema interessiert, wenn man mitentscheiden kann. Durch das Beteiligungsangebot, dass das Land Schleswig-Holstein den Jugendlichen machen wird, wird sich deren aktive Teilhabe und ihr Interesse an Landesthemen verändern und vertiefen. Das wird uns allen, also auch der Demokratie, zugutekommen. Denn Demokratie lebt durch das Engagement von Demokratinnen und Demokraten, und die dürfen gern auch unter 18 Jahren sein.
Jugendliche nehmen nicht immer ein Blatt vor den Mund. Sie sagen unverstellt ihre Meinung. Ich freue mich auf viele spannende Diskussionen mit Jugendlichen und auf ihre unverstellte Sicht der Dinge. Tatsächlich gibt es zu viele politische Rituale, die wir als selbstverständlich ansehen. Gut, wenn diese einmal gegen den Strich gebürstet werden.
Darüber hinaus wird auch die Herabsetzung des Wahlalters der Politik eine inhaltliche Bereichung geben, weil bislang Erwachsene vertretungsweise die Interessen der Jüngeren wahrgenommen haben. Ob das wirklich immer eine Interessenwahrnehmung war, wage ich zu bezweifeln. Die Interessen von 16-Jährigen unterscheiden sich durchaus von denen Erwachsener, zum Beispiel in Fragen der Schul- und Kulturpolitik. Hier können die Jugendlichen selbst bestimmen, welche Konzepte in Zukunft umgesetzt werden sollen, indem sie den entsprechenden Kandidaten ihre Stimme geben, also sich nicht mehr nur von ihren Eltern vertreten las
sen, sondern tatsächlich selbst Einfluss nehmen. Das wird unser Parlament, das Denken in diesem Parlament verändern, und ich glaube, das wird gut so sein.
1949 legte der Parlamentarische Rat das Wahlalter auf 21 Jahre fest. Seitdem ist diese Schwelle mehrfach verschoben worden, weil sich die Reifung der Menschen in einem ganz anderen Tempo vollzieht als noch vor 60 Jahren. Die Informationsmöglichkeiten sind besser denn je, und die jungen Menschen nutzen das. Das Wahlrecht ist nicht das einzige Gesetz, dass sich diesen veränderten Gegebenheiten anpasst.
Der Vorwurf der CDU, der schon in der letzten Debatte hier im Haus gemacht wurde, nämlich dass die Grenze willkürlich sei, entbehrt jeder Grundlage. Bereits andere Gesetze legen das 16. Lebensjahr als Grenze zur Mündigkeit fest, beispielsweise die Zivilprozessordnung. Sie legt die Eidesmündigkeit mit Vollendung des 16. Lebensjahres fest. Die Juristen haben also Vertrauen, dass die Jugendlichen vor Gericht das Ausmaß und die Konsequenz ihrer Aussage einschätzen können. Mit 16 Jahren kann man einen volljährigen Partner heiraten, wenn das Familiengericht dem zustimmt. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt also die Ehemündigkeit mit 16 Jahren fest. Dies beides zeigt, dass man den 16-Jährigen durchaus etwas zutraut. Ich glaube deshalb auch, dass wir das Wahlrecht entsprechend ändern können. 16-Jährige können sich eine Meinung bilden, und sie können auch Verantwortung tragen. Das haben diese beiden Beispiele deutlich gemacht, und das gilt auch für Wahlen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb den 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht zum Schleswig-Holsteinischen Landtag geben. Sie haben es sich verdient. Das wird vieles bei uns verändern - aber bestimmt zum Positiven.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag gemäß § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner von der SPD.