Meine Damen und Herren, außerdem befassen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf der Piratenfraktion. Mit dem Artikelgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes haben die PIRATEN einen Gesetzentwurf eingebracht, den ich zunächst einmal loben muss. Dieser ist handwerklich sauber und im Sinne der PIRATEN transparent und gut erläutert. Er enthält sogar eine Synopse, in der die bisherige Regelung der neu vorgeschlagenen Regelung im Einzelnen gegenübergestellt wird. Wer schon einmal aus der Opposition heraus einen Gesetzentwurf erarbeitet hat - dies betrifft Oliver Kumbartzky bezüglich des Hundegesetzes, aber auch ich habe schon entsprechende Erfahrungen gesammelt -, der weiß, dass das mit Arbeit verbunden ist. Insofern: à la bonne heure!
Ich darf aber auch inhaltliche Kritik anmelden. Vieles von dem, was gefordert wird, ist bereits im bisherigen Wassergesetz enthalten. Es ist also kein Fortschritt damit verbunden. Viele Forderungen sind meines Erachtens Bundessache. Bei diesen Punkten weiß ich nicht, ob wir dabei nicht die Gesetzgebungskompetenz des Landes überschreiten. Einige Forderungen lehne ich auch ab, etwa die Offenlegung aller Anträge. Dies betrifft die geplante Veränderung des § 28 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. Dabei folge ich bis zur Überzeugung vom Gegenteil auch nicht den Vorstellungen der Landesregierung, Herr Minister. Wir werden das im Ausschuss sicher noch diskutieren. Ich freue mich auf die Befassung im Ausschuss.
Herr Präsident, ich fasse zusammen. Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu und beantragen die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich gestern so wenig geredet habe, habe ich meinen Fraktionsvorstand gebeten, mir heute das Wort zu geben. Vielen Dank dafür.
Meine Damen und Herren, seit Monaten bringen die PIRATEN einen Antrag nach dem anderen in den Landtag ein,
um Fracking auf die unterschiedlichste Art und Weise zu verhindern. Das ist im Prinzip sehr löblich. Allerdings waren die Anträge bisher leider entweder rechtswidrig oder wirkungslos. Umso mehr erfreut mich der heute vorliegende Gesetzentwurf, den wir unbedingt im Ausschuss intensiv diskutieren sollten. Dabei schließe ich mich dem Kollege Matthiessen an, der die Transparenz gelobt hat.
Allerdings ist beim Thema der Transparenz ein Punkt vergessen worden. Lieber Herr Breyer, gerade die PIRATEN sind doch für Transparenz und für Kennzeichnung. Teile Ihres Antrags sind aber aus Baden-Württemberg übernommen worden.
In der baden-württembergischen Drucksache 15/ 4404 kann man nachlesen, dass bestimmte Punkte aus dem Landeswassergesetz von Baden-Württemberg übernommen worden sind. Das hätten Sie in Ihrer heutigen Rede noch einmal deutlich kennzeichnen sollen. Wie gesagt, wir werden uns im Ausschuss noch intensiv damit beschäftigen.
Man muss schauen, ob das wirklich wirksam ist. Zudem besteht die Gefahr, dass einem das Bundesbergrecht einen Strich durch die Rechnung macht, wenn man etwas auf Landesebene ändert. Wenn man sich den Gesetzgebungsprozess in BadenWürttemberg ansieht, dann findet man auf diese Frage leider keine Antwort; denn dort wurde der Paragraf zum Thema „Fracking“ ohne große Aussprache und Anhörung im Rahmen einer größeren Gesetzesnovelle beschlossen.
Dennoch wird deutlich, wie unterschiedlich die Länder mit dem Thema umgehen. Es ist schon verwunderlich, dass die Landesregierung Baden-Württemberg einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, um Fracking auszuschließen, während dies in Schleswig-Holstein noch nicht geschehen ist. Da es sowohl in Baden-Württemberg als auch in SchleswigHolstein einen grünen Umweltminister gibt, frage ich mich, ob es vielleicht mit der Kommunikation hakt.
Ich komme zu den Anträgen, die wir heute gemeinsam mit dem bereits erwähnten Gesetzentwurf beraten. Den Antrag der PIRATEN zu einem Fracking-Moratorium lehnen wir ab; denn dieser hätte keine Wirkung entfalten können und ist darüber hinaus rechtswidrig. Wir werden dem Änderungsantrag der Koalition zustimmen. Das haben wir im Ausschuss auch schon gemacht.
Dieser Antrag bekräftigt noch einmal die Position, die wir fraktionsübergreifend vertreten. Wir sollten ein starkes Signal senden, dass der Landtag geschlossen hinter der Bundesratsinitiative der Landesregierung steht. Es ist bedauerlich, dass diese Initiative nach wie vor im entsprechenden Ausschuss des Bundesrats schlummert und bislang nicht beschlossen wurde. Deswegen brauchen wir ein starkes Signal.
Da wir gerade bei der Bundesratsinitiative sind und jetzt werden Sie das Klatschen wieder bedauern -: Mich beschäftigt da noch eine Frage. Herr Breyer hat auch schon in diese Kerbe geschlagen. Das möchte auch ich tun und die entsprechenden Passagen zitieren. Dies betrifft die im Januar beschlossene Neufassung des Landesplanungsgesetzes und deren Wirksamkeit gegenüber Fracking.
Im Januar fand in Heide ein sehr gut besuchter Bürgerdialog zum Thema „Fracking“ statt. Das war eine sehr gelungene Veranstaltung und auch ein sehr guter Auftritt von Herrn Minister Habeck. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Er hat dort ein paar bemerkenswerte Sätze gesagt, die in der „Dithmar
„Ende Februar beschließt das Kabinett eine landesplanerische Veränderungssperre. … Damit gewinnen wir drei, vielleicht vier Jahre Zeit. Gibt es bis dahin kein neues Bundesbergrecht, stehen wir auf dünnem Eis, und es wird extrem schwer, Fracking in SchleswigHolstein zu verhindern.“
Dieser Aussage steht die Rede des Ministerpräsidenten entgegen, die er am 24. Januar 2014 im Landtag gehalten hat:
„Wir müssen auch raumordnungstechnisch unter der Erde planerisch handlungsfähig werden. Das sind wir, und wir sind damit in der Lage, Anträge auf Fracking raumordnerisch untersagen zu können und das, was wir politisch alle fordern, auf der Basis einer modernen Raumordnung umsetzen zu können. In Schleswig-Holstein wird es mit dieser Raumplanung kein Fracking geben.“
Herr Ministerpräsident, was gilt denn nun? Gilt das, was Herr Habeck gesagt hat, oder das, was Sie gesagt haben? Das müssen wir heute einmal klarstellen.
Der Bevölkerung ist es nicht zuzumuten, dass sie einerseits den Ministerpräsidenten und anderseits den Umweltminister hört, der eine ganz andere Auffassung vertritt. Das führt zu einer völlig unklaren Lage in der Öffentlichkeit. Deshalb bitte ich Sie herzlich, das hier heute klarzustellen.
Meine Damen und Herren, der aktuelle Schwebezustand ist den Bürgern nicht länger zuzumuten. Im Bundesbergrecht muss verankert werden, dass der Einsatz von Frac-Fluiden zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in unkonventionellen Lagerstätten untersagt wird. Wir erwarten dabei einen stärkeren Einsatz des Ministerpräsidenten und einen stärkeren Einsatz des einflussreichen SPD-Parteivize Nr. 6 Dr. Stegner für diese Bundesratsinitiative, damit wir bei diesem Thema auf Bundesebene endlich vorankommen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in Schleswig-Holstein in der guten politischen Situation, dass sich alle Fraktionen im Grundsatz einig sind und Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ablehnen. Diese Voraussetzung ist unsere Stärke, wenn es darum geht, für eine Änderung des Bundesbergrechts zu kämpfen. Dass dies nicht einfach wird, war uns von vornherein bewusst.
Wir müssen leider erkennen, dass die Interessenlage der Länder in Bezug auf Fracking sehr unterschiedlich ist. Daher sind wir uns alle im Klaren darüber, dass dies sehr dicke Bretter sind, die gebohrt werden müssen. Unsere interfraktionelle Gesetzesinitiative für ein bundesweites Verbot von umwelttoxischem Fracking befindet sich immer noch im Bundesratsverfahren.
Klar ist, wir müssen das Bundesbergrecht endlich modernisieren. Das bedeutet, wir brauchen endlich ein Bergrecht, das den modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht. Dies wären: Berücksichtigung von Umweltbelangen, Berücksichtigung der Forderungen aus den Ländern und mehr Transparenz. - Das ist auch ein Ergebnis der Ausschussberatungen, die wir hierzu geführt haben. Je geschlossener der Landtag in dieser Sache stimmt, desto mehr unterstreichen wir diese Notwendigkeit.
Daher halten wir es für einen guten Schritt, dass Minister Habeck nun abseits der offiziellen Verfahrenswege auf seine Länderkollegen zugegangen ist und die Initiative ergriffen hat, um dem Verfahren auf anderem Wege neues Leben einzuhauchen. Wir sind gespannt, wie die Antworten ausfallen. Zumindest lassen sich daraus neue Erkenntnisse und Rückschlüsse ziehen, wie im Bundesrat weiter mit unserer Initiative verfahren wird.
Wir haben wir durch das Einziehen einer Veränderungssperre bis zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Zeit gewonnen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass das Bundesbergrecht geändert werden muss. Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihren Bestrebungen, hier alle Register zu ziehen.
Nun liegt uns ein Gesetzentwurf der PIRATEN zum Schutz des Wassers vor, der mehrere Aspekte aufgreift, angefangen bei der Änderung des Landes
wassergesetzes über das Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bis hin zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes. Damit verfolgen die PIRATEN das Ziel, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Risiken von Fracking zu schützen. Diesem Ziel kann ich mich uneingeschränkt anschließen.