Mit dem angekündigten Gesetzentwurf wird die längst überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung erfolgen. Auf die notwendige Umsetzung dieser Richtlinie haben die Justizministerinnen und Justizminister bereits auf ihrer Frühjahrskonferenz im letzten Jahr hingewiesen.
Hintergrund war die Befassung mit Gefährdungen von Kindern durch sexuelle Belästigung im Internet. Im Rahmen dieser Frühjahrskonferenz habe ich mich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass das geltende Strafrecht auf bestehende Strafbarkeitslücken geprüft und etwaige Lücken im Rahmen der notwendigen Umsetzung der Richtlinie geschlossen werden müssen. Ich begrüße es, dass das Bundesjustizministerium nun tätig wird.
Die Vorschläge aus Berlin, die zeitnah vorliegen werden, müssen wir abwarten und bewerten. Es ist meine Überzeugung, dass punktuelle Verschärfungen oder Nachbesserungen von Strafbestimmungen nicht zielführend sind. Das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, sollte durch eine umfassende und vor allem kohärente Novellierung des Sexualstrafrechts in Angriff genommen werden. Dabei muss Qualität vor Schnelligkeit gehen. Die Strafbestimmungen müssen trennscharf und bestimmt gefasst werden. Es kann nicht sein, dass Eltern kriminalisiert werden, die ihre Kinder am Strand fotografieren. Auch das war schon Teil dieser Debatte.
Zum zweiten Punkt: Förderung und Ausbau der Präventionsarbeit. Die Bekämpfung der Kinderund Jugendpornografie wird sich nicht allein mit Mitteln des Strafrechts bewerkstelligen lassen. Durch eine erfolgreiche Präventionsarbeit kann erreicht werden, dass Straftaten gar nicht erst begangen werden. Es ist daher erforderlich, potenzielle Täter rechtzeitig zu therapieren.
Die Bedeutung einer professionellen Präventionsarbeit haben wir in Schleswig-Holstein bereits erkannt. Die Landesregierung fördert durch das Justizministerium seit 2009 das Projekt „Prävention pädophil motivierten sexuellen Kindesmissbrauchs im Dunkelfeld in Schleswig-Holstein“ mit jährlich 90.000 €. Das Projekt ist in das Netzwerk „Kein Täter werden“ integriert, welches am neu gegründeten Institut für Sexualmedizin, Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Integrative Psychiatrie angesiedelt ist. Es ist unser Bestreben, das Angebot weiter auszubauen. Lieber Herr Dudda, meines Wissens nach wird dieses Angebot gut angenommen und ist nicht Ausdruck dafür, dass wir in Schleswig-Holstein nicht gut aufgestellt sind. Das Angebot hängt nicht an einer Person. Ich weiß, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Institut gut funktioniert.
Wir haben also nicht nur in Bezug auf eine effektive Strafverfolgung, sondern auch in der Präventionsarbeit noch viel zu tun, um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung zu optimieren.
Wir werden die angekündigten Reformvorschläge aus dem Bundesjustizministerium und - das versichere ich Ihnen - die weitere Reform im Bundesrat konstruktiv begleiten. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Uns liegt der gemeinsame Antrag Drucksache 18/1710 (neu) vor. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist bei einer Gegenstimme angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Oliver Kumbartzky.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit letztem Sonntag dürfen in den Orten, die unter die Bäderregelung fallen, endlich wieder die Geschäfte öffnen. Urlauber und Tagestouristen, die Gewerbetreibenden und deren Angestellte sowie die Touristiker haben sich den 15. März wirklich herbeigesehnt. Endlich lädt das Land zwischen den Meeren wieder zum Bummeln ein!
Am 9. März - Sie erinnern sich: es war wunderbares Frühlingswetter, Sonnenschein, es war warm sah es noch anders aus in den Tourismushochburgen an Nord- und Ostsee. Es strömten zwar viele Tagesgäste und Kurzurlauber an die Küste, der Spaziergang durch die Ortskerne war aber trotz des Sonnenscheins sehr trist. Genau das, die Tristheit in unseren Urlaubsorten, schadet dem Image des Urlaubslandes Schleswig-Holstein massiv.
Viele Gäste, die sich aus den Vorjahren an die Sonntagsöffnungen gewöhnt hatten, standen nun vor verschlossenen Türen. Da für viele Urlauber der Sonntagseinkauf dazugehört, bestand und besteht die Gefahr, dass sie nicht wiederkommen. Damit werden dann auch Cafés, Restaurants und weitere touristische Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen.
Aber nicht nur die Gästezahlen und das Image des Landes leiden unter der neuen Bäderregelung, sondern in hohem Maße auch die Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade der Sonntag ist für viele Geschäfte der mit Abstand umsatzstärkste Tag in der Nebensaison.
Jetzt, da die erste Phase der Sonntagsschließungen um ist, kann man ein erstes Zwischenfazit zur neuen Bäderregelung ziehen. Vor diesem Hintergrund haben wir den Antrag eingereicht. Wir fordern die Landesregierung auf, mit den beteiligten Akteuren in neue Verhandlungen zu treten. In dieser Runde sollte zunächst einmal ein offenes und ehrliches Fazit gezogen werden mit der Perspektive, die Verordnung nachzubessern.
Denn auch Sie werden sicherlich in vielen Presseberichten gelesen oder in Gesprächen mit Unternehmern und Gewerbetreibenden erfahren haben, dass die Zahl der Arbeitsplätze verringert worden ist und die Umsätze in den ersten Monaten dieses Jahres eingebrochen sind. Es ist schon heute absehbar, dass ein „Weiter so!“ dauerhaft negative Folgen für die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in den Tourismusorten hätte. Das kann weder im Sinne der Politik noch im Sinne der Kirchen und Gewerkschaften sein. Es kann insbesondere nicht im Sinne eines Wirtschaftsministers Reinhard Meyer sein.
Ich weiß ja, was für ein Argument gleich von Herrn Meyer kommen wird. Er wird sagen, MecklenburgVorpommern sei neidisch auf unsere Bäderregelung. Ein großartiges Argument! Aber einmal ganz ehrlich: Das kann man doch so nicht ins Feld führen. Seit wann orientieren wir uns am Neidpegel unserer Nachbarn? Das kann wirklich kein Argument sein. Wenn jemand neidisch sein sollte, dann
doch wir. Wir sollten neidisch sein auf die fertiggestellte A 20 in Mecklenburg-Vorpommern und auf die bessere Dachmarke, die sie haben.
Wenn man schon die Nachbarländer als Argument heranziehen will, dann sollte man auch in Sachen Sonntagsöffnungszeiten noch einmal nach Niedersachsen oder zu unseren europäischen Nachbarn im Norden schauen. Dort wird Schleswig-Holstein für seine Regelung nicht beneidet, Schleswig-Holstein wird dort für seine Regelung belächelt.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass die bis 2013 gültige Regelung im Jahr 2008 als Kompromiss die Zustimmung von allen Beteiligten, also auch von Kirchen und Gewerkschaften, erhalten hat. Diese Regelung war gut, sie hat sich bewährt. Das, was 2013 errungen wurde, war ein recht fauler Kompromiss. Nicht zuletzt das heillose Durcheinander um die Kioske im Land offenbart dies noch einmal eindrucksvoll.
Meine Damen und Herren, es war ein großer Fehler der Landesregierung, dass sie sich schon vor den Verhandlungen im letzten Jahr frühzeitig auf deutliche Einschränkungen festgelegt hat. Hinzu kommt der Fehler, dass die neue Regelung zwar mit bestimmten Vertretern diskutiert und verhandelt wurde, allerdings ohne Beteiligung von Kirchenvertretern und Touristikern aus den Seebädern und Tourismushochburgen. Diese wurden gar nicht erst angehört.
Die Verkürzung der Öffnungszeiten von acht auf nun sechs Stunden war und ist schädlich. Auch die Unterbrechung der verkaufsoffenen Sonntage von Mitte Januar bis Mitte März ist für viele Touristen schwer nachvollziehbar. Es fehlt die Konstanz.
Ich wiederhole mich an dieser Stelle gern: Der wirtschaftliche Schaden an den betroffenen Urlaubsorten ist erheblich. Es steht eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf dem Spiel.
Deswegen unser Appell an die Landesregierung: Beleuchten Sie die neue Regelung kritisch! Ziehen Sie mit den Betroffenen ein Zwischenfazit! Danach sollte man zumindest über einzelne Änderungen in der Verordnung nachdenken und verhandeln. Ich meine die Öffnungszeiten, den Öffnungszeitraum oder die Erweiterung der Orte, die unter die Regelungen fallen. Ich nenne als Stichwort die Kioskre
gelung oder den Kreuzfahrthafen Kiel. Denn Kiel ist sonntags für Kreuzfahrturlauber nicht gerade einladend.
(Christopher Vogt [FDP]: Kollege Rother war Sonntag in Timmendorfer Strand! Ich habe ihn genau gesehen!)
Ich rege an, dass auch wir als Landtag aktiv werden und entsprechende Akteure in den Wirtschaftsausschuss einladen, um ein Zwischenfazit zu ziehen. Deswegen beantrage ich, unseren Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident, das war mein Schluss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine spannende Debatte und interessante Anhörung im Ausschuss.