Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

Ich will vorwegschicken, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern zutiefst verwerflich ist. Oft sind die Folgen nicht mehr wiedergutzumachen. Kinder haben deswegen jeden Anspruch auf unseren Schutz - auch vor der Verbreitung entsprechender Darstellungen. Beim Ziel, Kinder zu schützen, sind wir uns völlig einig.

Was jetzt aber die Bundesregierung plant, was mit diesem Antrag hier begrüßt werden soll und was von vielen Rednern in der Debatte gefordert worden ist, nämlich den Handel mit jeglichen Nacktfotos unter Strafe zu stellen, geht an den Erfordernissen eines Schutzes von Kindern vor Missbrauch vorbei und gefährdet diesen Schutz sogar, wie ich befürchte. Ich sage Ihnen im Folgenden, warum dieses Verbot widersinnig ist.

Erstens. Wenn dieses Verbot gelten würde, käme ins Gefängnis, wer ein Strandfoto verkauft. Wer dasselbe Foto aber frei zugänglich für die Öffentlichkeit abrufbar ins Netz stellt, wäre nicht zu bestrafen. Wie absurd ist das denn?

Zweitens. Es soll nicht mehr möglich sein, ein Strandfoto zu kaufen. Wer aber an den Strand fährt und sich das anschaut, soll völlig straffrei bleiben. Ich muss sagen: Aus meiner Sicht sind die Kinder weniger geschützt, wenn Personen, die an so etwas Interesse haben, selbst an den Strand fahren, als wenn sie sich Fotos davon anschauen.

Es gibt ein Cover der CD „Nevermind“ der Band Nirvana - diese CD wurde mehr als 30 Millionen Mal verkauft -, auf dem ein nacktes Baby beim Tauchen abgebildet ist. Ich weiß nicht, ob in Deutschland auch verboten werden soll, so etwas zu verkaufen.

Es gibt Kinderfilme wie beispielsweise Verfilmungen der Bücher Astrid Lindgrens, in denen nackte spielende Kinder zu sehen sind. Soll der gewerbliche Handel mit diesen Filmen auch verboten werden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese rumänischen Aufnahmen zu verbreiten, ist schon heute nach dem Kunsturheberrechtsgesetz strafbar, weil keine wirksame Einwilligung vorgelegen hat; das wurde schon gesagt. Jetzt aber alle Nacktfotos unter Strafe zu stellen, hat gar nichts mehr mit Pornografie und nichts mehr mit einem Schutz vor sexuellem Missbrauch zu tun, sondern das lenkt eher von den Versäumnissen in diesem Bereich ab; Burkhard Peters hat das angedeutet.

Uns liegen die EU-Richtlinien zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs seit über zwei Jahren vor. Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Bis heute wurde kein einziger Gesetzentwurf von einer der im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgelegt.

Wir haben eine unzureichende Anzahl an Therapieplätzen sowohl für Opfer als auch für Pädophile. Die Finanzierung ist bis heute ungesichert. Die Ermittlungskapazitäten sind unzureichend. Teilweise müssen wegen Verdachts auf Kinderpornografie beschlagnahmte Festplatten unausgewertet zurückgegeben werden, weil die Verjährungsfrist zwischenzeitlich abgelaufen ist.

Wer jetzt auch noch in Anbetracht der bis zum Anschlag ausgelasteten Ermittler bloße Nacktfotos unter Strafe stellen will, kreiert noch mehr Ermittlungsverfahren und macht den ohnehin schon ausgelasteten Ermittlern noch mehr Arbeit. Dadurch gefährdet er eher die Kapazitäten, die wir dringend brauchen, um in tatsächlichen Missbrauchsfällen zu ermitteln.

Deswegen sage ich: Diese Diskussion um Verbot jeglicher Nacktbilder ist eine populistische Ersatzdiskussion, die dem Schutz vor Kindesmissbrauch eher schadet, als ihm nützt. Deswegen kann ich diesem Antrag nicht zustimmen.

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki erneut das Wort.

(Lars Harms)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Dr. Breyer, ich bin jetzt etwas verwirrt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Ihr jetziger Beitrag ernst gemeint gewesen ist. Ich wäre froh, wenn sich die PIRATEN dazu äußern würden. Denn ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz kann strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn es beantragt wird. Ich kann mir kein Kind vorstellen ein Kind weiß davon ja möglicherweise gar nichts -, das einen Antrag stellt, jemanden strafrechtlich zu verfolgen, weil sein Nacktfoto weltweit kommerziell verbreitet worden ist. Allein das in die Debatte zu werfen, zeigt mir, dass Sie die Ernsthaftigkeit dieser Debatte nicht richtig verinnerlicht haben.

Es geht auch nicht - lieber Kollege Peters, ich habe ja versucht, das Problem genau zu schildern - darum, dass man Nacktfotos von Kindern grundsätzlich verbieten will.

(Zuruf: Doch, das plant die Bundesregie- rung!)

- Das plant die Bundesregierung auch nicht. Sie plant das Verbot der kommerziellen Verwertung von Nacktbildern, aber sie plant doch nicht zu verbieten, dass Eltern ihre Kinder nackt fotografieren können. Die hessische Initiative zeigt doch auch, dass man abgrenzen kann zwischen völlig sinnloser Fotografie von nur Kindern oder Strandaufnahmen, bei denen das nackte Kind möglicherweise eine untergeordnete Rolle spielt. Das in der Debatte herauszuarbeiten, ist ja des Gehirnschmalzes aller edlen Juristen wert. Dass Sie sich daran nicht beteiligen wollen, hat für mich nur die Konsequenz, dass Sie sich nicht mehr als edlen Juristen bezeichnen können. Das sage ich hier einfach. Dass Sie hier rechtfertigen wollen den kommerziellen Handel mit den Kinderfotos, den Ankauf von Hunderten von Kinderfotos, und bei welcher Überschrift auch immer

(Zuruf: Es geht um Kinderfilme!)

- oder auch von Kinderfilmen -, deren einziger Sinn darin besteht, Kunstwerke zu sehen oder sich daran zu ergötzen, dass man Kinderakte vorfindet, dass Sie diese Differenzierung nicht vornehmen, macht mich sprachlos.

Deshalb sage ich noch einmal: Ich bin froh, dass wir diesen ja sehr weich formulierten Antrag gemeinsam verabschiedet haben und die Debatte in der Sache - das wird juristisch nicht ganz einfach werden - in den Gremien des Deutschen Bundes

tags führen, die dafür zuständig sind. Aber ich bin mir nach wie vor sicher: Diese Lücke, den kommerziellen Handel mit Nacktfotos von Kindern zu unterbinden, müssen wir schließen, und zwar nicht, weil ich glaube, dass wir damit diesen Handel verhindern würden - wir haben heute schon die Kinderpornografie pönalisiert und verhindern sie trotzdem nicht -, sondern weil wir damit ein gesellschaftliches Urteil zum Ausdruck bringen, das dringend notwendig ist, damit einige derjenigen, die möglicherweise noch an sich halten können, wissen - anders als Herr Edathy momentan -, dass es nichts mit Kunst zu tun hat, wenn man so etwas käuflich erwirbt, sondern mit der Befriedigung von irgendwelchen Trieben, und wir diese Befriedigung nicht akzeptieren wollen.

Herr Abgeordneter Kubicki, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Selbstverständlich.

Herr Dr. Breyer, Sie haben das Wort.

Ich möchte klarstellen, Herr Kollege Kubicki, dass ich diese Aufnahmen, die in Rumänien gemacht worden sind, in keiner Weise gerechtfertigt habe oder gut finde. Ich habe gesagt, sie sind strafbar und sie sind verwerflich.

Aber wie wollen Sie das momentan bestrafen? Doch nicht dadurch, dass Sie die Kinder in Rumänien fragen, ob sie einen Strafantrag wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes stellen. Das können Sie doch nur, wenn Sie den kommerziellen Handel damit verbieten und unter Strafe stellen, weil die Kinder selbst keinen Antrag stellen können. Das leuchtet Ihnen nicht ein? - Dann tut es mir leid. Herzlichen Dank.

(Vereinzelter Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich erteile das Wort für einen weiteren Dreiminutenbeitrag der Piratenfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Torge Schmidt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Kubicki, Sie haben uns gefragt, wie die anderen fünf PIRATEN zu dieser Sache stehen. Herr Wolfgang Dudda hat das in seinem ursprünglichen Redebeitrag eigentlich schon sehr gut ausgeführt. Da gibt es jetzt auch keinen Dissens seitens der anderen fünf PIRATEN. Die sachlichen Argumente, die von Herrn Dudda, von Herrn Peters, von Ihnen und so weiter aufgeführt wurden, gelten nach wie vor. Wir PIRATEN stehen zu dem, was Herr Dudda gesagt hat. Wir bewerten diese Sache nicht nur juristisch, sondern auch politisch, und ein politisches Signal ist manchmal ein bisschen mehr wert, als wenn man sich auf feine juristische, technokratische Argumente zurückzieht, gerade bei einem Thema, das hoch emotional ist.

Daher ist der Wortbeitrag des Kollegen Dudda unsere Meinung als PIRATEN zu diesem Thema, die auch dem gemeinsamen Antrag zustimmen. In diesem Fall hat Herr Breyer deutlich seine eigene private Meinung.

(Vereinzelter Beifall)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der Aussagen des Kollegen Breyer möchte ich noch den Versuch wagen, alle, also auch Herrn Breyer, hinter unseren Antrag zu bringen, weil ich der Auffassung bin, dass der Antrag so formuliert ist, dass er eigentlich mit dem Gesagten durchaus auch für Herrn Breyer zustimmungsfähig sein sollte. Derzeit beziehen wir uns in dem Antrag auf etwas, was der Bund angekündigt hat und noch nicht in irgendeiner Art und Weise in Text gegossen hat. Es gibt also noch keinen Vorschlag, sondern es sind bisher nur die zwei Vorschläge der beiden Bundesländer formal vorhanden. Diese Vorschläge begrüßen wir.

Ich kann Ihnen das gerne noch einmal vorlesen, Herr Breyer.

„Der Landtag begrüßt die verstärkten Anstrengungen von Bundesregierung und Bundesrat zur Schließung möglicher Regelungslücken im Sexualstrafrecht,“

- ich glaube, darüber sind wir einig

„insbesondere im Bereich der Kinderpornografie,“

- das begrüßen wir; ich glaube, auch da sind wir mit ihm einig

„und unterstreicht, dass neben strafrechtlichen Sanktionen gleichermaßen jugendschutzrechtliche und präventive Maßnahmen ergriffen und vorangetrieben werden müssen.“

Ich glaube, da ist alles an politischer Aussage drin, was auch Sie eigentlich unterstützen können. Der Antrag ist so offen formuliert, dass gerade diese Diskussion, die Sie sich möglicherweise wünschen, Herr Breyer, auch geführt werden kann und auch geführt werden soll. Alle Redner haben dies hier auch deutlich gemacht und haben gesagt: Handel und Verbreitung von Kinderpornografie müssen geregelt werden. Ich formuliere es einmal so wertfrei. Dazu bedarf es dann auch entsprechender Definition: Was ist Kinderpornografie, und unter welchen Bedingungen muss was dann auch bestraft werden oder auch nicht bestraft werden? All das sind Diskussionen, die jetzt noch folgen werden. Aber wir haben jetzt keine einzige Forderung in den Antrag hineingeschrieben, was möglicherweise formuliert werden soll, sondern haben extra eine offene Formulierung gewählt, damit alle sich auch hinter dieser Botschaft versammeln können. Das ist der eigentliche Wert dieses Antrages.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich vielleicht doch einen Ruck geben und dem Antrag zustimmen können. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, vereinzelt CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament sehe ich nicht. Dann hat jetzt für die Landesregierung die Frau Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Frau Anke Spoorendonk, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal deutlich ma

chen, dass ich ausdrücklich begrüße, dass sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben, einen Antrag, der darauf hinwirken soll, dass zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung Regelungslücken im Strafrecht geschlossen werden.

Ich begrüße auch, dass in der Debatte deutlich wurde, dass es dennoch Aufklärungsbedarf gibt. Das, was in dem ursprünglichen CDU-Antrag über sexuell aufreizende Nacktfotos stand, ist ja zu problematisieren und wurde in der Debatte auch entsprechend problematisiert. Das finde ich gut.

Darum möchte ich auch noch einmal sagen: Es reicht nicht, den politischen Blick auf diesen Sachverhalt zu richten. Wir brauchen den juristischen Blick, denn nur so werden wir mit diesem Thema angemessen umgehen können. Alles andere wird sonst eine Entscheidung sein, die nur nach Gefühl vorgeht, und das können wir gerade hier nicht zulassen.

Meine Damen und Herren, mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Das ist, wie gesagt, das Zentrale und das ganz Wichtige. Es geht hier also um eine wichtige Debatte. Damit die Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornografie gelingen kann, bedarf es eines umfassenden Schutzes. Wir brauchen erstens eine effektive Strafverfolgung und zweitens die Forderung und den Ausbau von Präventionsarbeit.

Kommen wir zu Punkt eins. Zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung liegen bereits Initiativen - das ist auch schon gesagt worden - aus Thüringen und Hessen vor, die am 14. März vom Bundesrat in die Ausschüsse überwiesen wurden. Bayern hat eine weitere Initiative angekündigt.

Parallel dazu - auch das ist gesagt worden - hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf angekündigt, der noch vor Ostern vorlegt werden soll. Geprüft wird durch das Bundesjustizministerium auch, ob sich der gewerbliche Handel mit Nacktbildern von Minderjährigen unter Strafe stellen lässt.

Mit dem angekündigten Gesetzentwurf wird die längst überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung erfolgen. Auf die notwendige Umsetzung dieser Richtlinie haben die Justizministerinnen und Justizminister bereits auf ihrer Frühjahrskonferenz im letzten Jahr hingewiesen.