Die Feiertagsregelung gilt im gesamten Christentum seit dem Konzil von Nicäa, auf dem Kaiser Konstantin zusammen mit dem Papst Silvester 325 nach Christus den Sonntag als gesetzlichen Feiertag festgelegt hat. Es gab kein Gesetz dafür, aber es wurde als Feiertag definiert. Seitdem gilt das im gesamten christlichen Kulturraum, Herr Kollege Garg. Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Krieg mit der verfassungsgebenden Versammlung dieses in dem bereits von mir zitierten Artikel 140 Grundgesetz geschützt. Das ist für uns die verbindliche Rechtsgrundlage. Ansonsten begeben Sie sich von den Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung weg.
- Herr Klug, nehmen Sie das zur Kenntnis. Für die CDU jedenfalls scheint dieser Artikel 140 Grundgesetz keine weitere Bedeutung mehr zu haben.
Das Protokoll einer weiteren Sitzung des Wirtschaftsausschusses, diesmal mit Staatssekretär Müller-Beck, erstreckt sich über vier Seiten mit Beteiligung der Kollegen Hamerich, Midyatli, Breyer, Dornquast, Matthiessen, Schulze. Die FDP? - Fehlanzeige. Nur physische Anwesenheit. Keine Beteiligung der FDP in der Ausschussbefassung. Haben Sie das Thema verschlafen, als es hier im Landtag anstand, diskutiert zu werden, und sind jetzt plötzlich aufgewacht? Oder sind Sie neidisch auf die CDU und wollen jetzt Versäumtes nachholen?
Die Landesregierung hat jedenfalls Ende Mai die neu verhandelte Bäderverordnung vorgelegt. Diese wurde für den Ausschuss verumdruckt. Dazu gab es die parlamentarische Befassung und die jeweils begleitende Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Die Verordnung ist jetzt ein Vierteljahr alt, und da hat die FDP die Folgen schon untersucht. Diese Folgen habe der Landtag mit Sorge zur Kenntnis zu nehmen und die Landesregierung die
Bäderregelung neu zu verhandeln. Das ist nun wirklich Politik der ganz leichten Art, meine Damen und Herren. Kaum sind die parlamentarischen Vorgänge abgeschlossen und sind die Dinge entschieden, kommt die FDP und will dieselbe Runde noch einmal drehen.
Meine Damen und Herren, die Debatte um die Bäderverordnung ist gelaufen, der Drops ist gelutscht. Man muss als Opposition, auch wenn es schmerzt, Entscheidungen der parlamentarischen Mehrheit einmal hinnehmen.
Das, was Sie machen, Herr Dr. Garg, erinnert an die Witwe Bolte, die besonders dafür schwärmt, wenn er wieder aufgewärmt.
Inhaltlich verweise ich diesbezüglich auf meine Rede vom Februar letzten Jahres. Daran hat sich kein Jota durch Ihren Antrag geändert.
Meine Damen und Herren, vom Verfahren her empfehle ich, den FDP-Antrag in der Sache abzulehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe FDP-Fraktion, „Bäderverordnung neu verhandeln“, oder auch kurz: „Quod erat expectandum“, was zu erwarten war. Meine Damen und Herren, wirklich überrascht sind wir von diesem Antrag nicht, wie wir bereits mehrfach gehört haben. Kaum tritt die neue Bäderverordnung in Kraft, stellen Sie, liebe FDP-Fraktion, einen Antrag, ebendiese Verordnung neu zu verhandeln. Sie schwimmen zurück ins vergangene Jahr und eröffnen die Diskussion von Neuem, eine Diskussion, an deren Ende vermutlich dasselbe herauskommen wird wie das, was wir jetzt haben.
Gesetz den Fall, wir ändern die Bäderverordnung doch wieder hin zum alten Status, werden wir wieder bei dem Punkt angelangen, an dem die Kirchen klagen wollen und werden. Was dabei herauskommen wird, kann heute niemand mit absoluter Sicherheit sagen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, wie wir so etwas bei den PIRATEN nennen? Wir nennen so etwas einen „Trollantrag“. Allerdings wäre hier im Parlament die passendere Bezeichnung: sinnlose Beschäftigung von Abgeordneten und Referenten oder Zeit- und Steuergeldverschwendung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir heute ein wirklich neues Argument gehört? Beide Seiten, pro wie kontra, haben nahezu dieselben Argumente wie im letzten Jahr vorgetragen. Herr Kubicki würde jetzt sagen: „Dieser Antrag bringt uns keinen Erkenntnisgewinn“. Schade, dass er nicht im Saal ist; sonst könnte er das noch einmal darlegen.
Die Ampelkoalition hat sich, wie zu erwarten war, wieder darauf konzentriert, die alten Regelungen als neoliberal zu beschimpfen, die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP brachten ihre geläufigen wirtschaftsaffinen Argumente à la Umsatzeinbußen, Arbeitsplatzverluste und drohende Geschäftsinsolvenzen. Es wurde erneut darauf verwiesen, welche Bedeutung die Ausgangsregelung für den Tourismus hat. Es wurde erwähnt, dass viele Geschäfte an den Küsten gerade in den strukturschwachen Gebieten einen erheblichen Umsatz am Sonntag machen. Wir hören aber auch anderslautende Stimmen wie diese: „Sonntags gehört Mutti uns.“
- Ich erzähle Ihnen gerade, dass Sie in Ihrem Antrag keinen Mehrwert haben. Aber ich lobe Sie gleich auch noch; das kommt später.
Verstehen Sie uns nicht falsch, liebe Damen und Herren von der FDP-Fraktion. In der Sache waren und sind wir völlig hinter Ihnen. Wir stehen hinter der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, und wir wollen es den Gemeinden und den ansässi
Wir PIRATEN wollen es den Unternehmen selbst überlassen, einzuschätzen, ob das Sonntagsgeschäft für sie rentabel ist oder nicht. Wir stellen uns weiterhin gegen die nicht mehr zeitgemäße Einschränkung der unternehmerischen Freiheit.
Wir PIRATEN erinnern an dieser Stelle auch gern mal an die Zahlen, die in diesem Saal schon mehrfach in Rede standen, und erinnern uns noch einmal an die alte Verordnung. Die ehemalige Bäderverordnung hat den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs und Verbrauchs in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten in der Zeit zwischen dem 15. Dezember und dem 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen von elf bis 19 Uhr ermöglicht. Von diesen maximalen Öffnungszeiten machen jedoch nur 20 der 96 Ferienorte voll umfänglich Gebrauch. Die Hälfte der insgesamt 180 Gemeinden verzichtete ganz auf die Anwendung der Sonderregelungen. Diese Fakten zeigen ziemlich deutlich nach wie vor, dass die Kritik der Kirchen und Gewerkschaften an dieser Stelle verfehlt ist.
Ich wiederhole an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass wir in der Sache grundlegend bei Ihnen sind.
Uns gefiel die alte Bäderregelung auch. Nur leider können wir den tieferen Sinn Ihres Antrags zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen. Sie müssten die Landesregierung auffordern, die Bäderregelung mit dem Handel, der Tourismusbranche, den Gewerkschaften und den Kirchen neu zu verhandeln. Wir fragen uns aber: Was soll das bringen? Die Argumente, die im Rahmen dieser Verhandlungen von den einzelnen Protagonisten vorgetragen werden dürften, werden genau dieselben sein wie vor einem Jahr. Sie möchten also erneut viel Zeit und finanzielle Ressourcen in die Ausarbeitung einer neuen Bäderverordnung investieren. Dazu sagen wir: vom Grunde her gut gedacht, in der Umsetzung schlecht gemacht. Deshalb fordern wir anstelle einer neuen Verhandlung das Zurücksetzen der Verordnung auf den alten und vorherigen Status.
Ja, liebe Regierung, wie sind uns dessen bewusst, dass die Kirchen dagegen erneut Sturm laufen und klagen werden, und da sagen wir - ich gucke nie
Wir halten es nicht für zielführend, wenn Kirche der Politik ihre Gesetze und Verordnungen diktiert.
Herr Minister, beweisen Sie Mut, springen Sie ins kalte Wasser und stellen Sie wieder ein Stück Freiheit her.