Überlassen Sie es den Gemeinden und Unternehmen, selbst darüber zu befinden, ob das Sonntagsgeschäft für sie lohnenswert ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die neue Bäderverordnung ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Landesregierung, Tourismus- und Wirtschaftsverbänden sowie Kirchen und Gewerkschaften. Diese Bäderverordnung ist in Kraft und wird von den Verhandlungspartnern nicht in Zweifel gezogen.
Richtig ist aber auch: Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung wird nun zum Teil vonseiten des Einzelhandels Kritik an der neuen Regelung laut. Es wird davon ausgegangen, dass es aufgrund der kürzeren Einkaufszeiten zu Umsatzeinbußen kommt. Ich gebe zu, dieser Kritikpunkt ist durchaus nachvollziehbar. Es war uns bewusst, dass die neue Verordnung hier und dort negative Konsequenzen für den Einzelhandel haben könnte.
Nichtsdestotrotz gibt es keine Alternative zu der nun geltenden Regelung. Daher hilft uns der vorliegende Antrag der FDP in der Sache auch keinen
Deut weiter. Es ist ein populistischer Antrag, der die kritische Stimmung aufgreift und die Vorgeschichte zur geltenden Bäderregelung komplett ausblendet.
Weil der FDP das Ergebnis der Verhandlungen nicht gefällt, werden jetzt Nachverhandlungen gefordert.
So geht es doch nun wirklich nicht. Die Bäderverordnung ist das Ergebnis von jüngst geführten Verhandlungen aller Beteiligten. Wer sich jetzt hinstellt und Neuverhandlungen fordert, nimmt die Verhandlungspartner nicht ernst. Damit macht man sich unglaubwürdig und wird unzuverlässig.
Ich möchte in Erinnerung rufen: Das von den Kirchen angestrengte und vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig anhängige Normenkontrollverfahren hing wie ein Damoklesschwert über der alten Bäderverordnung. Mit einem Gerichtsurteil wie in Mecklenburg-Vorpommern wäre uns wirklich nicht gedient gewesen, zumal es dort eine deutlich eingeschränktere Regelung gibt. Daher musste gehandelt werden. Das war der Grund für die Neuverhandlungen. Mit dem gefundenen Kompromiss ist nun das von den Kirchen angestrengte Verfahren vom Tisch. Und das ist gut so.
CDU und FDP haben dieses heiße Eisen seinerzeit nicht anpacken wollen. Diese Landesregierung hat es getan. Sie hat das Heft in die Hand genommen mit dem Ziel, alle Beteiligten zu einem außergerichtlichen Kompromiss zu bewegen. Und das ist ihr gelungen.
Damit haben wir für Schleswig-Holstein erreicht, dass heute eine Bäderverordnung gilt, die den Ansprüchen der Wirtschaft, des Tourismus, der Gewerkschaften und der Kirchen gerecht wird. Auch wenn dieser Kompromiss einigen Akteuren schmerzhaft erscheint, konnte er nur durch Zugeständnisse aller erreicht werden.
Der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Sonntagsschutzes und als Tag der Entschleunigung und der Besinnung wurde Rechnung getragen. Ebenso gilt das für den wirtschaftlichen und touristischen
Stellenwert. Die Bäderverordnung schafft weiterhin in vielen Kommunen und Regionen im Land die Möglichkeit, den Kundenwünschen nachzukommen. Dort, wo die Bäderregelung Anwendung findet, hat die Wirtschaft die Möglichkeit, ein attraktives Einkaufsangebot für Touristen und Tagesgäste zu schaffen.
Die Bäderregelung ist ein politisch tragbarer Kompromiss, der für fünf Jahre gilt, mit der Option für weitere fünf Jahre. Damit haben unsere Tourismusstandorte für einen langen Zeitraum Planungssicherheit.
Jetzt von der Seitenlinie in diesen Kompromiss zu grätschen, ist unseriös. Wir werden dieses Fass zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufmachen. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der FDP ab.
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie ge- hen am Sonntag in Dänemark einkaufen!)
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Christopher Vogt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere sehr, wie die heutige Debatte verlaufen ist. Meines Erachtens würde es dem Parlamentarismus in Schleswig-Holstein sehr zuträglich sein - Herr Kollege Meyer, dabei schließe ich auch Sie mit ein -, wenn die Redner der Koalition nicht einfach nur ihre Reden ablesen würden, die sie in den vergangenen Tagen aufgeschrieben haben, sondern auch dem Antragsteller zuhören würden; denn Ihre Reden haben überhaupt nicht zu dem gepasst, was der Kollege Kumbartzky heute vorgeschlagen hat.
Hierbei geht es nicht nur um das Image SchleswigHolsteins als Tourismusland und damit um einen der wichtigsten Wirtschaftszweige unseres Landes. Es geht auch nicht nur um den drohenden Verlust der Bedeutung der Bäderorte. Vielmehr geht es um die wirtschaftliche Existenz von vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dass die SPD und die Kirchen so darüber hinweggehen, das wundert mich schon sehr. Das kann weder im Interesse der Gewerkschaften noch im Interesse der Kirchen sein.
Ich bin selbst Mitglied der Kirche und wundere mich sehr über diese dogmatische Haltung nicht nur der Kirche, sondern auch der Koalition, insbesondere der Sozialdemokraten, in dieser Frage.
Meine Damen und Herren, Sie haben angesprochen, wie verhalten die Wirtschaftverbände auf unseren Antrag reagiert haben. Dazu muss ich sagen, dass sich der eine oder andere im Rahmen der Verhandlungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Das war teilweise ein Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, was der Kollege Kumbartzky vorgeschlagen hat. Wir haben den Antrag bewusst so formuliert, wie wir ihn formuliert haben, weil es uns wichtig ist, dass wir uns im Ausschuss noch einmal damit befassen.
Zunächst einmal sollten die Ergebnisse evaluiert werden. Dann sollte man schauen, ob man gegebenenfalls mit Korrekturen Arbeitsplätze retten kann. Darum geht es. Es geht nicht um Schwarz oder Weiß. Es geht darum, dass wirtschaftliche Existenzen nicht aus dogmatischen Gründen vernichtet werden, sondern dass man sich noch einmal zusammensetzt und im Dialog schaut, ob man durch kleine Korrekturen noch etwas verändern kann.
Der Kollege Kumbartzky hat vorgeschlagen, noch einmal darüber zu diskutieren, ob Geschäfte sechs oder acht Stunden am Sonntag geöffnet haben sollen, um durch diese Korrektur Arbeitsplätze zu erhalten.
- Herr Kollege Eichstädt, Sie mögen darüber lachen. Ich finde das nicht besonders lustig. Ich finde, wir sollten im Ausschuss noch einmal darüber diskutieren. Dass Sie ständig für Sie unangenehme Anträge wegbügeln und noch nicht einmal eine Ausschussberatung zulassen, das spricht nicht für eine Koalition des Dialogs. Ich will gar keine Vergleiche dieses Parlamentsverständnisses zu aktuellen Gegebenheiten ziehen. Es ist aber auf jeden Fall ein jämmerliches Bild, das Sie an dieser Stelle abgeben.
Herr Kollege Vogt, ich möchte gern richtigstellen, dass ich nicht über die Sache gelacht habe, sondern über Ihren Vorschlag. Wenn Sie vorschlagen, dass wir noch einmal darüber verhandeln sollten, ob nicht ein paar Sonntage mehr möglich seien oder ob nicht statt sechs Stunden acht Stunden möglich seien, dann frage ich mich, was Sie in den letzten drei Jahren vor dieser Einigung gemacht haben. Sie haben das doch die ganze Zeit lang versucht, sind aber daran gescheitert.
Was wollen Sie denn jetzt Neues einbringen, was Sie in den drei Jahren zuvor nicht hinbekommen haben? Das war eine Frage.
- Herr Kollege Eichstädt, ich nehme zur Kenntnis, dass Ihre Dialogankündigungen nicht mehr viel wert sind und dass Sie jetzt Politik nach dem Motto „Klappe zu, Affe tot“ machen. Das bringt den betroffenen Menschen aber herzlich wenig.
- Was soll ich dazu sagen, Frau von Kalben? Herr Eichstädt sagt, wir hätten Zeit gehabt, hätten aber nichts getan. Jetzt haben Sie eine Regelung getroffen, die wir nicht mittragen. Wir sind der Meinung, nachdem man erste Erfahrungen damit gesammelt hat, sollte man sich das noch einmal genau anschauen. Ich weiß gar nicht, was dagegen spricht.