Ich weiß nicht, was dagegen spricht, das noch einmal im Parlament zu diskutieren. Das finde ich ein bisschen merkwürdig. Ich weiß, dass Ihnen das unangenehm ist. Deswegen wollen Sie das nicht. Gleichwohl finde ich das zutiefst merkwürdig.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich noch etwas zum Kollegen Matthiessen sagen, der eine Rede gehalten hat, die mich sehr erstaunt hat. Sie sprachen davon, wer hier nicht im Rahmen
der freiheitlich demokratischen Grundordnung agiere. Herr Kollege Matthiessen, wir können einmal vergleichen, ob meine Partei oder Ihre Partei in den vergangenen 30 Jahren damit größere Probleme hatte. Insofern fand ich es wirklich daneben, was Sie an dieser Stelle gesagt haben.
Noch einmal zum Neoliberalismus. Sie haben offenbar ein lafontainsches Verständnis von diesem Begriff. Ich möchte einmal daran erinnern, dass die Neoliberalen Walter Eucken und Ludwig Erhard die Väter der sozialen Marktwirtschaft waren. Der neoliberale Weg ist der dritte Weg, der Weg der sozialen Marktwirtschaft zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Ich wollte Sie nur einmal darauf hinweisen; denn das ist ein Kampfbegriff, den Sie hier verwendet haben. Die CDU muss sich für ihren Neoliberalismus nicht schämen.
Herr Abgeordneter, Sie müssen jetzt zum Ende kommen oder eine Frage des Abgeordneten Stegner beantworten.
Wir haben Ihren gestrigen Ausführungen entnommen, dass Sie sich Gedanken über die Qualität der Oppositionsarbeit in diesem Haus machen. Ich wollte Sie fragen, ob Ihr Beitrag zur Qualität der Oppositionsarbeit darin besteht, dass Sie fordern, dass einmal Beschlossenes in der jeweils nächsten Tagung wieder aufgerufen wird, sodass wir Parlamentsarbeit nach dem aus der Pädagogik der Grundschule bekannten Prinzip des Lernens durch permanente Wiederholung machen. Wenn wir also beispielsweise künftig eine Schulgesetznovelle beantragen, müssen wir dann damit rechnen, dass Sie in der nächsten Tagung eine neue Novelle einbringen? Müssen wir damit auch bei einer Bäderregelung rechnen?
Wenn das so sein sollte, Herr Kollege Vogt, dann entspricht Ihre Oppositionsqualität der Qualität der CDU, die, einen Monat bevor wir über den KFA beraten, einen Antrag einbringt, der darauf abzielt, dies nicht zu tun. Dann sind wir auf der gleichen Ebene. Da Sie aber sehr viel besser sind, kann ich mir gar nicht vorstellen, dass das Ihr Anliegen ist.
Herr Kollege Dr. Stegner, zunächst einmal möchte ich Ihnen für das Koreferat herzlich danken. Außerdem freue ich mich, dass Sie Ihre Gerichtstermine am heutigen Tag hinter sich gebracht haben.
- Ich glaube, Ihr Fraktionsvorsitzender kann das mit Humor nehmen. Andere können das vielleicht aber nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe durch die Nutzung von Textbausteinen vom Herrn Kollegen Dr. Stegner gelernt, dass es auch im Parlament sinnvoll sein kann, Sachverhalte zu wiederholen.
Deswegen möchten wir einige Themen, die wir schon einmal diskutiert haben, erneut diskutieren, auch wenn Sie dazu keine Lust haben. Da Sie das Schulgesetz angesprochen haben, möchte ich darauf hinweisen, dass die Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 nicht im Januar 2014 geändert wurde. Vielmehr wurde das mit dem Vorschaltgesetz Anfang vergangenen Jahres geändert. Es ist also nicht ganz so, wie Sie es dargestellt haben. Das tut mir leid. Wir verstehen uns sonst manchmal ja sehr gut, aber an dieser Stelle muss ich Sie korrigieren. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Weitere Dreiminutenbeiträge sind nicht beantragt worden. Dann kommen wir jetzt zur Landesregierung. - Das Wort hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Reinhard Meyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Antrag der FDP kann ich wieder einmal nur den Titel eines meiner Lieblingsfilme zitieren: Und täglich grüßt das Murmeltier.
Glauben Sie wirklich, dass es sinnvoll ist, einen für zwei Mal fünf Jahre mühsam ausgehandelten und von allen Beteiligten akzeptierten Kompromiss drei Monate später wieder zu kippen? Glauben Sie das wirklich? Haben Sie wirklich nicht verstanden, worum es geht? Es geht um Planungs- und Rechtssicherheit vor allen Dingen für den Einzelhandel.
Stattdessen zielen die Forderungen der FDP auf den rechtsfreien Raum und würden garantiert die Gerichte beschäftigen. Meine Damen und Herren, ist das eine verantwortungsvolle Politik für SchleswigHolstein? - Ich glaube das nicht, meine Damen und Herren.
Natürlich ist das ein schmerzvoller Kompromiss. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, als es darum ging, einen Kompromiss zu finden, der vor allem Rechtsfrieden und Planungssicherheit herstellt. Natürlich kann ich einzelne Unternehmen und einzelne Einzelhändler an bestimmten Standorten verstehen. Wir haben lange darüber diskutiert, dass es bestimmte Einbußen gibt. Ich sage aber sehr deutlich: In dem Rahmen, in dem wir uns bewegt haben, ist diese Bäderregelung für Schleswig-Holstein das Beste, was wir unter den gegebenen Bedingungen erreichen konnten. Das will ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen.
Wir müssen hier natürlich über den Rechtsrahmen reden. Es gibt nur ein Verfassungsrecht auf Sonntagsruhe. Es gibt aber kein Verfassungsrecht auf Sonntagsöffnung.
Das kann man natürlich beklagen, meine Damen und Herren. Dazu kann man auch persönlich unterschiedlicher Auffassung sein. Hierzu kann man gute Beispiele aus Europa und aus der ganzen Welt zi
tieren. Das ändert aber nichts an der Rechtslage. Dafür müsste der Bundestag das Grundgesetz ändern. Die FDP hat momentan nicht die Möglichkeit dazu. Ich glaube aber, dass wir die entsprechenden Mehrheiten hierfür nicht erreichen würden. Deshalb bleibt uns hinsichtlich der Bäderregelung nur der Weg der Ausnahmeregelung. Das ist das Entscheidende. Denn gegen die alte Regelung wurde geklagt; das weiß jeder hier im Raum. Deswegen ist das ein guter Kompromiss.
Ich glaube, es ist auch originäre Aufgabe von Politik, in einer solchen Situation nicht die Gerichte zu beschäftigen, sondern Kompromisse zu suchen. Das ist unser Job, meine Damen und Herren.
Ich will, weil Sie so schön gesagt haben, es seien schon Vorwürfe laut geworden, noch einmal sagen, wer denn dabei war: der Einzelhandelsverband, die Industrie- und Handelskammer, der Tourismusverband, die kommunalen Landesverbände, die beiden großen Kirchen und die Gewerkschaften. - Haben die alle falsch geurteilt? Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass wir das behaupten können; denn es war ein sehr fairer Kompromiss, um den wir miteinander gerungen haben. Deswegen sollten wir dafür werben, dass diese Bäderregelung weiterhin ein Erfolg bleibt, anstatt falsche Hoffnungen zu schüren.
Ich will kurz noch ein paar Irritationen beseitigen, die durch das entstanden sind, was heute in der Presse stand. Herr Eichstädt ist ja schon darauf eingegangen.
Erstens. Kein Ort der alten Bäderverordnung ist bei der neuen Verordnung „herausgefallen“, wie ich heute in einer Zeitung lesen konnte. Die Anzahl ist gleich geblieben.
Zweitens. Wir hatten eine Kioskverordnung, die den Verkauf von sogenannten Kioskwaren regelte, was übrigens auch von den Kirchen beklagt wurde. Die Verordnung lief aus. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir sie in die neue Bäderverordnung integriert. Es wird ja immer gern davon gesprochen, dass wir Verordnungen vereinfachen sollen. Also: aus zwei mach eins, § 3.
Drittens. Die Regelung zum Verkauf von Kioskwaren gilt für alle Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein. Das sind circa 180 Orte und geht über die Orte in der Bäderregelung hinaus. Für
die hat sich nichts geändert. Vorher wie nachher haben sie die Möglichkeit, dies zu tun. Kein Ort fällt heraus.
Viertens. Was verbleibt, sind die sogenannten Ausflugsorte. Wir waren uns bei den Verhandlungen absolut darin einig: Ausflugsorte, in denen heute der Bedarf besteht, dass Kioske Waren verkaufen, sollen dies auch mit der neuen Regelung weiterhin tun dürfen. Deswegen hat es bei den Kreisen und Gemeinden eine Umfrage des Wirtschaftsministeriums gegeben: Wer hat den Bedarf? Wer nimmt es in Anspruch, und wo wird es umgesetzt? Herausgekommen sind sechs Städte und Gemeinden - Teile der Stadt Flensburg, Schleswig, Oldenburg in Holstein, Ratekau, Glückstadt und Lauenburg -, die uns gemeldet haben, dass es dort Bedarf gibt. Die haben wir dann aktiv in die Verordnung aufgenommen. Sie können das in der Anlage 3 nachlesen.
Was bleibt übrig? Erstens ein politischer Sturm im Wasserglas. Zweitens Ausflugsorte, Herr Callsen, die ihren Bedarf niemals angezeigt haben. Jetzt kann man Vermutungen anstellen, dass dort Geschäfte geöffnet hatten, die das gar nicht durften, die möglicherweise mehr als Kioskwaren verkauften und die von irgendjemanden geduldet wurden, die sich aber, wenn es denn so geschehen ist, auf jeden Fall in einem rechtsfreien Raum bewegt haben. Das Beispiel aus Busdorf ist in den Zeitungen ja genannt worden. Da muss man ganz klar sagen, meine Damen und Herren: Was offensichtlich illegal war und ist, sollten wir nicht nachträglich legalisieren. Das würde den gefundenen Kompromiss zur Bäderregelung beziehungsweise den Rechtsfrieden wieder infrage stellen. Ich sage noch einmal sehr deutlich: Seitdem wir diese Regelung haben, sprechen mich permanent Touristiker und Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern an und sagen: Diese Bäderregelung hätten wir auch gern; denn wir fühlen uns benachteiligt. - Angesichts dessen finde ich, sind wir auf dem richtigen Weg, und zwar für die nächsten zehn Jahre. - Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1633 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der FDP-, der CDU- und der Piratenfraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der
Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und CDU mit den Stimmen der anderen Fraktionen des Landtages und des SSW abgelehnt.