Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

Zu guter Letzt komme ich auf die vielzitierte Verwaltungsvereinbarung der FDP zu sprechen. Ich rege an, dass die Landesregierung einen Vorschlag macht und diesen dem Bundesverkehrsminister präsentiert, damit er sich dazu positionieren kann. Eine Verwaltungsvereinbarung, die das Land SchleswigHolstein kreiert und ins Werk gesetzt hat, sollten wir dann gemeinsam verabschieden. Denn viele Dinge sind gescheitert: Resolutionen, Anträge und Weiteres bekommen wir nicht im Einvernehmen hin. Wir sollten uns darüber verständigen, wie wir mit diesen Situationen umgehen.

Herr Abgeordneter, die drei Minuten sind vorbei.

Gut, dann mache ich keine Ausführungen mehr zum Sondervermögen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Für die Landesregierung hat jetzt der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Reinhard Meyer, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles wurde zur Bedeutung des Kanals und dazu gesagt, dass der Ausbau zwingend erforderlich sei. Darin sind wir uns alle einig. Aber - das sage ich sehr deutlich - wir sollten aufpassen, dass wir alle zusammen im Team spielen.

(Beifall Jens-Christian Magnussen [CDU] und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN])

Denn wir aus Schleswig-Holstein müssen in Berlin stark auftreten. Das gilt übrigens nicht nur für Schleswig-Holstein, Herr Breyer. Alle norddeutschen Länder sind sich über die Bedeutung und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einig.

Wir von der Landesregierung setzen uns massiv dafür ein. Wir werden das auch weiter tun. Ich sage sehr deutlich: Landesinteresse geht dabei immer

vor Parteiinteresse - ganz egal, wer gerade in Berlin miteinander regiert.

Dass man eine Große Koalition in Berlin nutzt, um entsprechende Kontakte zu knüpfen und um das gemeinsame Ziel zu erreichen, ist ganz wichtig. Aber wir brauchen auch den politischen Druck derjenigen, die genauso Interesse am Kanal haben und das zeigen: aus der Wirtschaft, von der Initiative KielCanal, die eine Veranstaltung in Berlin abhalten möchte, von den Lotsen - Herr Hartmann sitzt im Publikum -, von den Maklern und von vielen Akteuren. Das, meine Damen und Herren, müssen wir gegenüber der Bundesregierung weiter deutlich machen.

Natürlich ist es zunächst einmal ein gutes Zeichen, wenn innerhalb der ersten 100 Tage einer Bundesregierung sowohl der Bundesverkehrsminister an die Schleuse nach Brunsbüttel als auch der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Herr Beckmeyer, an die Schleuse nach Kiel-Holtenau kommen. Natürlich sehe ich es als Zusage des Bundesverkehrsministers an, wenn er an der Schleuse sagt: Ja, die fünfte Schleusenkammer wird teurer - man munkelt ja, dass es noch einmal über 100 Millionen € mehr sein werden -, aber wir stellen die Finanzierung sicher. - So weit, so gut.

Aber das, meine Damen und Herren, ist ein erster Schritt, und jetzt muss es weitergehen. Deswegen haben wir selbstverständlich versucht, einen Zeitund Maßnahmenplan, eine Vereinbarung mit dem Bund zu schließen. Das war auch unmittelbar vor dem Besuch des Bundesverkehrsministers in Brunsbüttel auf der Arbeitsebene alles abgestimmt.

Jetzt müssen wir uns ein bisschen erinnern, was da eigentlich bei der Nationalen Maritimen Konferenz vor einem Jahr passiert ist. Einige von Ihnen waren dabei. Da war der Vorgänger von Herrn Dobrindt, Herr Ramsauer, und hat so eine Bewegung gemacht, als hätte er den Zeit- und Maßnahmenplan in der Tasche. Er hatte ihn aber offensichtlich nicht. Wir haben dann vereinbart, dass Herr Ferlemann in den Wirtschaftsausschuss kommt. Ich fand das ein gutes Vorgehen. Wir haben im Juli letzten Jahres einen ersten Entwurf der Vereinbarung an das Bundesverkehrsministerium geschickt, und seitdem - das muss man vertraulich tun, Herr Breyer, wenn man ein gemeinsames Ergebnis erzielen will - haben wir den Entwurf weiterentwickelt. Er lag zusammen mit dem Zeit- und Maßnahmenplan vor.

Was ich dann in Brunsbüttel und unmittelbar in den 24 Stunden vorher erlebt habe, war, dass man vonseiten des Bundes gesagt hat: Eine so weitreichende

(Jens-Christian Magnussen)

Vereinbarung können wir nicht unterzeichnen. Man hat dann einen anderen Entwurf vorgelegt, den ich nicht unterzeichnen mochte, weil außer schönen Erklärungen nichts drinstand. Herr Dobrindt und ich haben uns nach dem Termin in Brunsbüttel darüber ausgetauscht. Wir sind uns einig: Wir werden die Gespräche für eine gemeinsame Vereinbarung fortführen, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD und FDP)

Ich bin zuversichtlich, dass uns das auch in den nächsten Wochen und Monaten gelingen wird, damit wir gemeinsam für den Nord-Ostsee-Kanal etwas erreichen. Das ist, glaube ich, das Wichtigste, was wir tun können.

Was ich Herrn Dobrindt auch gesagt habe, ist, dass man natürlich auch Verantwortung für die Legislaturperiode übernehmen muss, für die man vielleicht vorderhand dann gar nicht mehr zuständig ist. Sie als Opposition würden mir ja sofort einen Vorwurf machen, wenn ich bei der A 20 nicht mehr weiterplanen würde - mit Blick auf die westliche Elbquerung. Natürlich muss man diese Dinge vorantreiben.

(Vereinzelter Beifall SPD, FDP und SSW)

Natürlich muss man das Sternchen machen und sagen: Wir können vielleicht mit einer Zeitperspektive von zehn Jahren nicht hundertprozentig sagen, ob es in dem Jahr auch wirklich gelingen wird. Aber beim Nord-Ostsee-Kanal immer wieder als Zeichen an die internationale Seeschifffahrt zu sagen: „Wir kommen voran“, ist doch ganz wichtig.

Sie konnten jetzt wieder in den Zeitungen lesen, dass es auch beim Panamakanal Probleme gab. Aber dort hat man sich verständigt, und dann stand überall in den Zeitungen: Beim Panamakanal geht die Sanierung weiter voran. Das brauchen wir auch für den Standort Deutschland hier am Kanal.

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will einmal ganz konkret werden, was diese Legislaturperiode angeht. Was wir von Herrn Dobrindt verlangen, was in dieser Legislaturperiode ganz konkret angeschoben werden kann, ist natürlich die Oststrecke - wie gesagt, vorbehaltlich der Klage. Dazu haben Sie etwas gesagt, Herr Arp. Was angeschoben werden kann, ist die Sanierung der Schleusen in Kiel-Holtenau noch in dieser Legislaturperiode des Bundes. Da erwarten wir entsprechende Erklärungen und auch bei der Levensauer Hochbrücke. Das Planungsverfahren kann in dieser Legislaturperiode angeschoben werden.

Genau das sind die wesentlichen Punkte, die wir in eine Vereinbarung bringen müssen, um hier weiter voranzukommen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und FDP)

Erlauben Sie mir noch einen Satz zu dem Thema Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, weil wir immer sauber unterscheiden müssen zwischen denjenigen, die tagtäglich dort arbeiten und ihr Möglichstes tun, um den Kanal offenzuhalten - dafür vielen Dank -, und auf der anderen Seite einer Reform, die wir eng begleiten müssen, insbesondere auch aus Ländersicht, weil wir feststellen müssen: Es gibt hohe Verunsicherung in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, es gibt Kompetenzverluste. Das betrifft diejenigen, die am Kanal natürlich die Maßnahmen, die wir erstreiten wollen, auch umsetzen müssen.

Meine Damen und Herren, insgesamt muss man sagen: Am Nord-Ostsee-Kanal geht es für meine Begriffe immer noch zu langsam voran. Sie werden erleben, dass wir uns weiter ganz hartnäckig alle zusammen für diesen Kanal in Berlin einsetzen werden. Wenn es nicht still geht, dann sollten wir das auch laut tun. Auch dazu stehe ich, meine Damen und Herren. Darauf können Sie sich verlassen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich gehe davon aus, dass wir in der Sache abstimmen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/1652, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und FDP sowie die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/1712, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das

(Minister Reinhard Meyer)

Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche Ihnen guten Appetit.

(Unterbrechung: 13:16 bis 15:02 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf:

Inklusion in den Schulen entschleunigen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1681

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist offensichtlich - auch von Herrn Arp - nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Heike Franzen für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass unser Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung, lieber Uli Hase, heute der Debatte lauscht. Ich freue mich, dass Sie da sind.

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Inklusion ist der Anspruch an die Gesellschaft, jedem Menschen das gesamte gesellschaftliche Angebot zugänglich zu machen. Inklusion bedeutet also auch das Bekenntnis und die Anerkennung der Vielfalt der Menschen. So vielfältig wie unsere Kinder sind, so vielfältig wie deren Bedürfnisse auch sind, so vielfältig müssen auch unsere Fördermöglichkeiten in den Schulen und die Schulen selbst sein. Ziel der schulischen Inklusion muss die Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben innerhalb der Gesellschaft sein. Dabei müssen wir immer wieder berücksichtigen, was Kinder an individueller Förderung brauchen und welche Fertigkeiten notwendig sind, um sich selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zu bewegen.

Der Erfolg der Inklusion spiegelt sich also nicht in der Quantität der „integrativ beschulten Kinder“ wider, sondern in der Qualität der Beschulung und

dem Erreichen des Anspruchs einer selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe an unserer Gesellschaft.

Schleswig-Holstein beschult derzeit rund 60 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Regelschulen. Ich frage: Ist das jetzt gut, oder ist das nicht gut? Wenn wir eine ehrliche Antwort darauf geben wollen, dann müssen wir sagen: Wir wissen es nicht.

Lehrkräfte und Eltern üben zunehmend Kritik an der Umsetzung der Inklusion. Sie sprechen von Überforderung der Lehrkräfte, aber auch von der Überforderung von Schülerinnen und Schülern.

Die GEW fordert seit einiger Zeit 1.000 zusätzliche Lehrerkräfte. Aber wenn wir auch hier ehrlich sein wollen, dann müssen wir sagen: Wir wissen nicht, welche und wie viele Ressourcen tatsächlich notwendig sind, wenn wir Inklusion ordentlich in unseren Schulen umsetzen wollen. Deswegen wollen wir diesen Bedarf erfassen.

Wir wissen aber, dass integrativer Unterricht, wenn er nicht erfolgreich ist, zu Ausgrenzungen von Kindern führen kann. Das können wir uns in unseren Schulen nicht leisten.