Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

Wir wissen aber, dass integrativer Unterricht, wenn er nicht erfolgreich ist, zu Ausgrenzungen von Kindern führen kann. Das können wir uns in unseren Schulen nicht leisten.

(Beifall CDU)

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung weist immer wieder zu Recht auf die wichtige Entwicklungskomponente der Peergroup-Bildung in den Schulen hin. Diese ist ausgesprochen wichtig, wenn sich Kinder in ihrer Persönlichkeit entwickeln wollen. Es ist wichtig, dass diese Kinder die Möglichkeit haben, auch Freundschaften zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der Vielfalt der Menschen kann es nicht den einen Weg der Inklusion geben. Das wäre in der Tat einfältig.

Die CDU bekennt sich zur Vielfalt und zu einer vielfältigen Förderung unserer Kinder in den Schulen. Dabei wollen wir auf den inklusiven Unterricht in den Regelschulen, auf die Bildung von Kompetenzzentren unter Berücksichtigung des Peergroup-Bezugs und der Optimierung der Maßnahmen der Eingliederungshilfe und auf die Beschulung in den Förderzentren setzen, um insbesondere den Kindern gerecht werden zu können, die auf die individuelle Beschulung in der Kleinstgruppe angewiesen sind. Auch diesen Schülerinnen und Schülern müssen wir gerecht werden.

(Beifall CDU)

Frau Ministerin, wir haben im Bildungsausschuss gehört, dass die Förderzentren für geistig behin

(Präsident Klaus Schlie)

derte Kinder im Augenblick über nicht genügend Sonderpädagogen verfügen, um den Unterricht sicherstellen zu können. Frau Ministerin, das macht uns Sorge; das tun im Augenblick die Erzieherinnen und Erzieher. Es ist Ihre Aufgabe, sich darum zu kümmern und das abzustellen.

Darüber hinaus wollen wir von der CDU Schulmodelle zur Weiterentwicklung der Inklusion erproben, und zwar unter wissenschaftlicher Begleitung. Wir müssen endlich wissen, welche Unterrichtsformen wirklich hilfreich für die Inklusion sind.

Unbestritten ist die Tatsache, dass wir für die sonderpädagogische Förderung von Kindern gut ausgebildete Lehrkräfte brauchen. Daher fordern wir die Landesregierung auf, die Sonderpädagogik in ihrer bisherigen qualitativ hochwertigen Form als Spezialwissenschaft in unseren Universitäten zu erhalten. Auch hier muss das Prinzip der Vielfalt gelten.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, Ihre Vorstellung zur Lehrerausbildung wird diesen Anforderungen und dem Förderbedarf der Kinder an unseren Schulen nicht gerecht werden können. Letztlich werden das die Lehrkräfte und die Kinder ausbaden müssen.

Das Gerichtsurteil zur Schulbegleitung hat uns deutlich aufgezeigt, dass wir uns als Land um die schulischen Aufgaben der Inklusion zu kümmern haben. Wir wollen uns dieser Aufgabe stellen. Dafür brauchen wir belastbare Grundlagen, um weitere Entscheidungen treffen zu können. Lassen Sie uns diese Grundlagen schaffen und der Vielfalt unserer Kinder in unserem Land eine Chance geben.

Lassen Sie uns sowohl im Bildungs- als auch im Sozialausschuss darüber diskutieren, wie wir den besten Weg zur Inklusion der Kinder in die Gesellschaft finden. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Martin Habersaat.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dornquast! Sten Nadolny zeichnete 1983 in seinem Roman „Die Entdeckung der Langsamkeit“ das Leben des John Franklin nach, der als Kind in seiner

Motorik und in seinen kognitiven Fähigkeiten so langsam ist, dass ihn viele für geistig behindert halten, der es aber dennoch - ganz ohne maritime Vergleiche geht es nicht - zum Kapitän, Konteradmiral und zum Provinzgouverneur bringt.

(Beifall SPD)

Das wäre natürlich nicht gelungen, wenn sich nicht Leute gefunden hätten, die das Potenzial dieses Kindes entdeckt und gefördert hätten.

Der Antrag der CDU hat nun ebenfalls die Langsamkeit entdeckt. Wichtig ist, dass wir, wenn wir uns auf langsamere Schritte einigen, nicht die Richtung verlieren. Das Ziel bleibt Inklusion, und es ist ein Ziel, das wir vielleicht nie ganz erreichen können, auf das wir aber immer weiter zugehen wollen, ein Ziel, zu dem sich Schleswig-Holstein schon früh parteiübergreifend bekannt hat.

Der erste Satz des heutigen CDU-Antrags lautet:

„Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.“

Wer wollte dem widersprechen? Dieser Anspruch ist von der gesamten Gesellschaft einzulösen, nicht nur von unseren Schulen. Wenn sich eine Gesellschaft eine Aufgabe gibt, wenn es gilt, ein Menschenrecht einzulösen, sind alle gefragt. Kommunale Daseinsvorsorge steht dann ebenso in der Verantwortung wie der Bund, der sich seiner Verantwortung an dieser Stelle meines Erachtens noch nicht ausreichend stellt. Inklusion lässt sich nämlich nicht personell nahezu kostenneutral umsetzen, wie unsere Vorgängerregierung es noch glaubte.

Schleswig-Holstein hat sich früh auf den Weg gemacht und ist weit gekommen. 2,5 % der Kinder eines Jahrgangs werden an Förderschulen unterrichtet. Jetzt stehen wir an einem Punkt, von dem aus es nicht zurückgehen sollte. Wir stehen aber auch an einem Punkt, an dem das Erreichte nicht dadurch gefährdet werden darf, dass es den Schultern zu weniger aufgelastet wird.

(Beifall SPD)

Bei der Umsetzung der Inklusion sind in der Vergangenheit die Schulen nicht ausreichend mitgenommen worden. Sie stoßen zunehmend an Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Weil das so ist, haben wir die Landesregierung in der Drucksache 18/1246 gebeten, in einem Bericht den aktuellen Stand auf dem Weg zur Umsetzung von Inklusion an den Schulen Schleswig-Holsteins darzustellen, ebenso eine Schrittfolge, wie wir auf dem Weg zur Inklusi

(Heike Franzen)

on Qualität sichern und ausbauen können. Dazu gehört eine Haltung. Dazu gehören Ressourcen. Dazu gehören Qualifikationen. Dazu gehört es auch, die Betroffenen mitzunehmen.

Nach dem jüngsten Urteil des Landessozialgerichts wird dazu wohl auch noch gehören, einmal genau auszuleuchten, was der Kernbereich pädagogischer Arbeit von Schule ist und was Hilfe zur angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII ist. Wir brauchen ein verantwortungsbewusstes Handeln aller Beteiligten. Wir brauchen realisierbare Lösungen, von denen Kinder, Eltern und Lehrkräfte profitieren.

Ich schlage vor, den von der Landesregierung zu erwartenden Bericht - lange dauert es bis dahin ja nicht mehr - und den heute diskutierten Antrag der CDU-Fraktion zur Grundlage der weiteren Beratung zu machen. Ich hoffe, dass wir weiterhin parteiübergreifend dieses Ziel verfolgen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, wir begrüßen auf der Besuchertribüne Mitglieder des Seniorenbeirats der Gemeinde Wangels. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Außerdem begrüßen wir noch einmal offiziell den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herrn Dr. Hase. - Herzlich willkommen, Herr Dr. Hase!

(Beifall)

Ferner freuen wir uns, dass heute der Europaabgeordnete Reimer Böge unter uns ist. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Ines Strehlau. Frau Abgeordnete Anke Erdmann musste sich für heute Nachmittag entschuldigen.

(Ines Strehlau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie muss sich „stimmlich“ entschuldi- gen lassen!)

- Pardon. Das ist bei mir anders angekommen. Frau Erdmann lässt sich also „stimmlich“ entschuldigen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition in Sachen inklusiver Schule. Bei uns werden etwa 60 % aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschult. Das ist auf der einen Seite eine sehr gute Ausgangssituation. Auf der anderen Seite stellt dies jedoch alle Beteiligten vor große Herausforderungen.

Inklusion kann nur gelingen, wenn sie gut gemacht ist. Dazu braucht es gute Konzepte und gut ausgebildetes und ausreichendes Personal. Die Schulen wollen, dass Inklusion klappt. Sie merken aber vielfach, dass sie an ihre Grenzen stoßen und sie ihren Schülerinnen und Schülern nicht gerecht werden können.

Insofern ist das Anliegen des CDU-Antrags, den Prozess zu entschleunigen, nachvollziehbar. Der Antrag greift auf, was in den Schulen spür- und greifbar ist. Der Antrag ist aber dennoch verwunderlich.

Zunächst einmal ist es verwunderlich, zu welchem Zeitpunkt dieser Antrag gestellt wurde. Die Regierungskoalition hat die Landesregierung bereits im Oktober 2013 aufgefordert, ein Konzept zum Thema der Inklusion in der ersten Jahreshälfte 2014 vorzulegen. Das Ministerium hat gerade vier Regionalkonferenzen durchgeführt. In der kommenden Woche findet endlich der Runde Tisch Inklusion wieder statt. Die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände sind dabei, gemeinsame Ansätze zu finden, um die Inklusion auf solide Füße zu stellen.

Es ist allerhöchste Eisenbahn, dass wir ein Konzept bekommen. Es ist aber bereits auf dem Weg. Das Ministerium ist dabei, ein Konzept zu erarbeiten. Insofern ist es doppelt gemoppelt, wenn die CDU ein paar Monate nach dem Ursprungsantrag und ein paar Monate vor der Vorlage des Konzepts Leitplanken setzen will.

Immerhin sehen Sie aber offenbar auch, dass die Ansage der Carstensen-Regierung, man habe ein Inklusionskonzept und alles gehe kostenneutral, so nicht stimmt. Schön, dass wir dabei so nah beieinander sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun zu den einzelnen Forderungen. Erstens fordern Sie, die Förderzentren als „Schule mit Schülern“ zu erhalten. Förderzentren bleiben als Schulform erhalten. Das steht im Koalitionsvertrag, und das steht auch so im Schulgesetz.

(Martin Habersaat)

Frau Abgeordnete Strehlau, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?