holfen, das Vertrauen in diesen Sozialstaat aufrechtzuerhalten. Damit haben Sie Ihren gesetzlichen Auftrag mehr als erfüllt.
Sie waren tatsächlich die Anwältin, das Sprachrohr und die Informationsstelle, wie es § 1 des Bürgerbeauftragtengesetzes vorsieht.
Besonders gut in Erinnerung behalte ich, dass Sie als eine der Ersten auf die dramatischen Folgen der Kosten der Energiewende für die Empfänger staatlicher Transferleistungen hingewiesen haben.
Auch in Ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 findet sich das wieder. Die Anregung von Ihnen, sich auf Bundesebene für die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses einzusetzen, greife ich auf. Meine Fraktion wird das verfolgen.
Die Zahlen gehe ich etwas anders an als die Kollegen Katja Rathje-Hoffmann, eher in die Richtung des Kollegen Stegner. Wir haben dieses Amt seit 25 Jahren. Allein für das vergangene Jahr waren rund 5,8 % aller Eingaben zu verzeichnen. Das müssen wir als Alarmsignal und auch als Auftrag verstehen. Grundlegendes können wir nämlich auch verbessern, ohne viel Geld in die Hand nehmen zu müssen. Da bin ich völlig bei der Kollegin Klahn. Beispielsweise müssen wir die Sozialgesetze besser und klarer formulieren, damit die Ansprüche und deren Gewährung unmissverständlich sind. Bis uns das besser gelingt, müssen wir uns darum kümmern, dass die Beratungsleistungen besser werden.
Der Bericht merkt auch hier das Richtige an: Das Recht eines Leistungsberechtigten auf Beratung und Information passt überhaupt nicht mit einer Callcenter-Mentalität zusammen, wie sie derzeit leider Praxis ist.
Dieses Übel muss und kann man durch geeignete Organisationsmaßnahmen abstellen sowie durch die entsprechende Schulung der Mitarbeiter. Das kostet nicht viel, sorgt aber dafür, dass der Begriff Sozialstaat tatsächlich besser mit Leben gefüllt wird.
Ein weiteres Beispiel zeigt, dass wir mit dem Sozialstaat nicht überall im 21. Jahrhundert angekommen sind. Da empfiehlt der Bericht: Bei der Beantragung eines Darlehens zur Überbrückung des Zeitraums bis zum Eingang des ersten Arbeitslohns nach der Arbeitslosigkeit empfiehlt Frau Wille tatsächlich, dass man am besten persönlich gegen Eingangsstempel seine Unterlagen abgibt oder das gute
alte Einschreiben dafür benutzt. Grund dafür ist offensichtlich eine fehlerhaft arbeitende Postverteilung in den Behörden. Als Kontrast füge ich dazu an, dass millionenschwere Förderprogramme für die Wirtschaft im Online-Verfahren bearbeitet werden, wie ein Blick auf die Seite des Bundeswirtschaftsministeriums leicht verrät. Aber die haben auch eine starke Lobby, das haben Ihre Kunden im wahrsten Sinne des Wortes nicht.
Dass die Sicherstellung von Grundrechten für die Leistungsberechtigten immer mehr an Grenzen stößt, wird besonders bei den Unterkunftskosten deutlich. Der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten bringt das Spannungsfeld eines völlig überhitzten Wohnungsmarktes und den Anspruch auf angemessenes Wohnen mit den Worten zum Ausdruck, ich zitiere:
„Wie und unter Zuhilfenahme welcher mathematisch-statistischen Verfahren kann ein richtiges ‚schlüssiges Konzept‘ entwickelt werden? In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, dass die Entscheidungen des Bundessozialgerichts hier nur bedingt weiterhelfen, weil immer offensichtlicher wird, dass die Anforderungen an die Praxis überspannt worden sind.“
Aber anstatt sich diesem Problem mit aller Kraft zu widmen, verschwendet man von allen Seiten der Behörden sehr viel Energie beim Sanktionieren einzelner in Bedarfsgemeinschaften. Dass sich solche Sanktionen völlig unverhältnismäßig auf die anderen Angehörigen solcher Bedarfsgemeinschaften auswirken, wird bewusst ignoriert. Das meinte ich mit dem, was ich eingangs als eiskalte soziale Bürokratie bezeichnete.
Die Redezeit von fünf Minuten macht es unmöglich, auf alle genannten Probleme einzugehen. Der Bericht, den Sie abgegeben haben, Frau Wille, ist auch ein Status quo unseres Sozialstaates. Theoretisch ist er gar nicht so schlecht, in der Praxis hat er aber viel, viel Luft nach oben.
Damit komme ich zu dem Beispiel, das Frau Kollegin Rathje-Hoffmann vorhin angedeutet hat. Das ist der Fall 12 in Ihrem Bericht, nämlich dass eine Beinamputation für unsere Behörden noch lange keine Gehbehinderung darstellt. Das zeigt, dass es bei uns im wahrsten Sinne des Wortes schiefläuft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir den aktuellen Bericht der Bürgerbeauftragten anschaue und mir vergangene Tätigkeitsberichte vor Augen führe, habe ich, ehrlich gesagt, sehr gemischte Gefühle. Es steht völlig außer Frage, dass Frau Wille und ihr gesamtes Team mit größtem Engagement an ihre Arbeit gehen. Wir sehen aber, dass die Zahl der Eingaben stetig steigt. Die Arbeitsschwerpunkte haben sich dabei kaum verändert. Auch wenn die Beauftragte mit ihren Mitarbeitern immer mehr Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Problemen helfen kann, ist das natürlich nicht Grund zur Freude. Denn ich denke, unser eigentliches und gemeinsames Ziel sollte es sein, die Institution „Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten“ nach und nach möglichst überflüssig zu machen. Leider sind wir davon meilenweit entfernt. Das Gegenteil ist der Fall: Auch dieser Bericht ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass wir vor gewaltigen Problemen im Sozialbereich stehen. Aber ohne die wertvolle Beratungsarbeit der Bürgerbeauftragten würden noch viel mehr Bürgerinnen und Bürger an der Sozialgesetzgebung und ihrer Auslegung verzweifeln.
Grundsätzlich kann es aber keinen Zweifel daran geben, dass die Zahl der Menschen, die sich mit einem Problem an die Beauftragte wenden, viel zu hoch ist. Wenn wir ehrlich sind, lässt diese Entwicklung nur einen Schluss zu: Wir brauchen dringend eine grundlegende Reform der Sozialgesetzgebung.
Eine traurige Erkenntnis, an der wir auch in diesem Jahr nicht vorbeikommen, ist, dass der Bereich rund um das Sozialgesetzbuch II wieder Spitzenreiter
unter den Eingaben ist. Damit wird überdeutlich, dass die Probleme bei der Verwaltungshandlung und bei der Gesetzgebung nicht gelöst sind.
Den Mitarbeitern in den Arbeitsverwaltungen fehlt es offenbar bis heute an Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dem viel zu komplexen Regelwerk. Aus Sicht des SSW ist und bleibt die HartzIV-Gesetzgebung ungenügend. Deshalb bleiben wir auch dabei: Der Bereich rund um das SGB II muss endlich grundlegend im Sinne der Hilfebedürftigen verändert werden.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze nicht zuletzt das Ziel verbunden war, ein besseres Verhältnis zwischen den Komponenten Fördern und Fordern zu erreichen, wobei das Fördern ganz klar die höhere Priorität haben sollte. Umso enttäuschender ist es, dass sich die Probleme in diesem Teilbereich so hartnäckig halten. Auch wenn diese Aufgabe mühsam erscheinen mag, ist dieser Ansatz zentral. Denn ohne die Priorität des Förderns wird es kaum gelingen, den Menschen echte berufliche Chancen zu geben.
SSW, Grüne und SPD sehen hierzu keine Alternative. Das bloße Verwalten der Arbeitsuchenden darf keinem von uns genügen. Doch der Bericht von Birgit Wille zeigt leider mehr als deutlich, dass sich bis heute noch viel zu viele Ratsuchende alleingelassen und hilflos fühlen.
Ich denke, die Bürgerbeauftragte hat auch für das vergangene Jahr deutlich genug gemacht, wo die Großbaustellen im Sozialbereich liegen. Mit den Möglichkeiten, diese Probleme zu lösen, setzen sich auch die Koalitionspartner intensiv auseinander. Wir sind der Bürgerbeauftragten für diese und weitere Anregungen sehr dankbar. Eines möchte ich aber hier noch ganz besonders hervorheben: Unsere Bürgerbeauftragte hilft nicht nur den Menschen, die sich im Dickicht der Sozialgesetze verirrt haben. Sie legt auch öffentlich den Finger in die Wunden. Durch sie haben die Schwächsten unserer Gesellschaft eine Stimme, und für sie macht sich Frau Wille schon seit Jahren stark. - Für diesen Einsatz und für die stets gute Zusammenarbeit möchte ich noch einmal von ganzem Herzen danken
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung. Es ist kein Antrag gestellt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Meine Damen und Herren, da die Bürgerbeauftragte bei dem Landtagspräsidenten angesiedelt war und auch künftig bleibt und wir mit Ihnen, Frau Wille, oftmals sehr intensiv über ihre Aufgabenbereiche gesprochen haben und Sie viele Dinge auch bei uns in Gang gesetzt haben, möchte ich aus meiner Position Ihnen für das gesamte Haus herzlich für die hohe soziale Kompetenz, das Beharrungsvermögen, die Durchsetzungskraft und vor allem für das große soziale Herz, das Sie immer mit großem Charme vorgetragen haben, danken.
Wahlvorschlag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1739
Da mir signalisiert worden ist, dass von zwei Fraktionen geheime Abstimmung gewünscht ist, gehe ich davon aus, dass wir geheim abstimmen.
Ich weise darauf hin, dass für die Wahl nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein die Mehrheit der Mitglieder des Landtags - das sind 35 Abgeordnete - erforderlich ist.
Zum Wahlaufruf gebe ich Ihnen folgende verkürzte Hinweise: Sie haben die Möglichkeit, die Stimmzettel mit Ja, Nein und Enthaltung anzukreuzen. Für den Fall der Enthaltung mache ich darauf aufmerksam, dass Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Nach Aufruf durch die Schriftführerin beziehungsweise durch den Schriftführer gehen Sie bitte zum Mitarbeiter des Saaldienstes zu meiner Linken, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird. Sie haben die Möglichkeit, eine der beiden Wahlkabinen zu nutzen. Ich bitte Sie, zügig von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Bitte benutzen Sie nur den in
der Wahlkabine bereitliegenden Stift zur Stimmabgabe. Andere Kennzeichnungen führen zur Ungültigkeit.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich die Schriftführerin oder den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. Barbara, schau bitte einmal nach.