Wenn wir einmal ein paar Jahre zurückgehen, sehen Sie, dass es nicht immer so war. Es ist ein echter Erfolg, auch einer der gesellschaftlichen Debatte, die hier wirklich vorangekommen ist. Vielen Dank dafür.
Wir haben es hier mit einem Verfahrensgesetz zu tun. Wenn es verabschiedet wird, haben alle Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen den Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren.
Den Menschen, die zu uns kommen, die zuwandern, ist nicht nur mit Rechtssicherheit gedient. Sie brauchen manchmal auch kleine Beträge, um zu ihrem Recht zu kommen. Darauf zielt auch die Änderung, die mit einem sogenannten Anerkennungsfonds aufgelöst werden soll. Das bedeutet: Wir sollen uns Gedanken machen - und das wollen wir auch gemeinsam tun -, wie wir denjenigen Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen, die es sich nicht leisten können, die damit verbundenen Kosten zu bestreiten, in entsprechenden Einzelfällen helfen können. Ich halte das - das sage ich ausdrücklich - für eine gute Idee. Die Frage ist nur, auf welchem Weg wir das tun sollten. Wir sollten hier mit Bedacht vorgehen. Es gibt Dinge, die auf Bundesebene bereits gefördert werden. Wir müssen darauf achten, dass wir das Gutgemeinte nicht doppelt und dreifach fördern.
So erstellt zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit ein Förderprogramm. Dieses sieht finanzielle Unterstützung für jene Personen vor, die für die Anerkennung ihrer Abschlüsse noch Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen. Hier wird schon einmal Vorsorge getroffen. Anders sieht es mit den eigentlichen Verfahrenskosten aus, den Gebühren und Kosten für vorzulegende Unterlagen. Diese Lücke wollen wir gern zu schließen versuchen. Insofern nehmen wir das zum Anlass, das entsprechend zu prüfen und Ihnen einen Vorschlag zu machen, wie wir das ganz konkret umsetzen können, um den Menschen damit zu helfen, zu ihrem Berufsabschluss, zu ihrer Anerkennung, zu kommen, um dann hier in SchleswigHolstein auf unserem Arbeitsmarkt wirklich willkommen zu sein. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die SPDFraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Tobias von Pein das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Heute sprechen wir über zwei Punkte. Sie haben das gleiche Ziel. Schleswig-Holstein heißt Menschen aus anderen Ländern und Kulturen
willkommen. Das sagen wir mit dem Gesetz, über das wir heute sprechen. Dafür bringen wir noch eine inhaltliche Änderung zum Gesetz ein. Außerdem legen wir Ihnen einen Antrag für einen Anerkennungsfonds vor. Der Fonds soll verhindern, dass Menschen in Schleswig-Holstein Gebühren bezahlen müssen.
Für die meisten Berufe wurde die Anerkennung auf Bundesebene einheitlich geregelt. Bei uns in Schleswig-Holstein sind nur wenige Berufe zu regeln. Damit fängt die Bürokratie bereits an. Wer kann schon mit Sicherheit und aus dem Kopf sagen, welcher Beruf wo geregelt ist, und vor allem warum. Es ist schwierig. Menschen, die von außerhalb der EU kommen, sollen es in Schleswig-Holstein leicht haben. Ihre Qualifikation soll in Schleswig-Holstein anerkannt werden. Das wollen wir mit so wenig Bürokratie wie möglich erreichen.
Eine Willkommenskultur fällt nicht vom Himmel. Wir können sie auch nicht mit einem einzigen Antrag beschließen. Eine Willkommenskultur setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Dazu gehören Projekte, wie „Moin Espana“. Die Handwerkskammer Lübeck heißt Auszubildende aus Spanien willkommen. Sie werden in die Betriebe integriert, sie erhalten Sprachunterricht und Anschluss an ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Es gehört auch ein gutes Asylrecht dazu. Damit wird das Ankommen in Deutschland leicht gemacht. Behörden in Deutschland können ebenfalls viel zu einer Willkommenskultur beitragen.
Viele Verfahren sind sehr kompliziert. Die Sprache ist schwieriger als nötig. Viele Menschen verstehen die komplizierten deutschen Sätze nicht. Unser Antrag zum Anerkennungsgesetz sagt ausdrücklich, Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Berufsqualifikation haben gemäß Landesverwaltungsgesetz einen Anspruch auf Beratung. Das bedeutet, dass niemand allein den Weg zur Berufsanerkennung gehen muss. Die zuständigen Stellen sind verpflichtet, die Menschen zu beraten. Das steht im Landesverwaltungsgesetz.
Wir bringen außerdem einen Antrag für einen Anerkennungsfonds ein. Bisher ist es so, dass Menschen oft Gebühren bezahlen müssen, damit ihre Ausbildung in Deutschland anerkannt wird. In Schleswig-Holstein wollen wir diese Regelung nicht. Wir wollen deshalb einen Fonds beschließen. Damit können die Gebühren bezahlt werden.
Auch Schleswig-Holstein ist ein Einwanderungsland. Seit vielen Generationen wandern Menschen nach Schleswig-Holstein ein. Sie haben einen An
spruch auf Teilhabe - einen Anspruch auf Teilhabe an unserer Gesellschaft, an Bildung und an Arbeit. Wir wollen eine gerechte Gesellschaft. Wir wollen allen Menschen die gleichen Chancen geben, im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. Heute gehen wir einen kleinen Schritt. Wir machen es leichter, dass die Berufsabschlüsse von Menschen in Schleswig-Holstein anerkennt werden. Damit helfen wir den Menschen selbst. Sie finden leichter Arbeit. Wir helfen auch der Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Sie brauchen neue Arbeitskräfte. Wenn die Berufsabschlüsse anerkannt sind, kann das Unternehmen sehen, welche Ausbildung ein Mensch hat. Wir wissen auch: Gute Integration hängt vor allem von sozialen Faktoren ab. Einer der wichtigsten Faktoren ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Dabei helfen wir heute.
So kann man sehen, dass auch schwierige Dinge leichter erklärt werden können. Das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Anerkennungsgesetz findet zu Recht eine allgemein breite Zustimmung in diesem Parlament. Es ist gut, dass es nach zwei Jahren endlich kommt.
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich sagen, dass die Kultur, in der wir dieses Anerkennungsgesetz im Wirtschaftsausschuss diskutiert haben, schon dazu beiträgt, dass Zuhörer wieder merken, dass wir uns nicht nur mit uns selbst befassen, sondern uns die Problematik wichtig ist.
Ob es notgetan hätte, den ganzen Gesetzentwurf noch einmal in das Verfahren zu geben, zumal die grundlegenden Fragen von der alten Regierung schon auf den Weg gebracht worden sind, will ich
dahingestellt sein und diejenigen ausländischen Mitbürger entscheiden lassen, die seit zwei Jahren auf ihre Anerkennung von Berufsgruppen, für die das Land die Gesetzgebungskompetenz hat, haben warten müssen. Das Anerkennungsgesetz auf Bundesebene ist im April 2012 beschlossen worden. Wir hätten es insgesamt lieber etwas schneller auf den Weg gebracht.
Das Gesetz steht für einen Paradigmenwechsel. Das Anerkennungsgesetz hilft unmittelbar den Inhabern ausländischer Berufsabschlüsse, aber auch den Unternehmen, die dringend auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind.
Könnten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung erst einmal lange auf Halde lag und die Bundesregierung fast fünf Jahre gebraucht hat, die EU-Richtlinie, die umgesetzt werden musste, umzusetzen - deswegen auch der große Zuspruch -, der Gesetzentwurf dann ins Land gekommen ist und Sie es in Ihrer Regierungszeit, auch wenn Sie verkürzt war, nicht geschafft haben, dieses einzubringen? Sie haben zweieinhalb Jahre gar nichts gemacht. Erst diese Landesregierung hat den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. - Vielen Dank.
- Frau Kollegin Midyatli, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Gesetzentwurf auf Bundesebene im April 2012 beschlossen worden ist. Im Mai 2012 hat die Landtagswahl stattgefunden. Damit war die Möglichkeit, das ins Verfahren zu geben, nicht unmittelbar gegeben. Das Wirtschaftsministerium hat
Schleswig-Holstein setzt bei den Fähigkeiten und Potenzialen von Migranten und Migrantinnen an. Das Gesetz setzt ein Zeichen der Anerkennung im Sinne von Respekt und Wertschätzung vor der persönlichen Lebensleistung.
Der CDU-Fraktion ist aber auch wichtig: Stimmen Sie sich bei der konkreten Umsetzung dieses Gesetzes mit den anderen Bundesländern ab! Angesichts des besonders gravierenden Fachkräftemangels zum Beispiel in den Gesundheitsberufen und der Gastronomie muss dabei in den Bundesländern dringend die Einheitlichkeit und Qualität des Vollzugs sichergestellt werden. Sonst droht ein Flickenteppich von Regelungen und Verordnungen, die man am Ende wieder mühsam einsammeln muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir nicht wollen, ist, dass es zu einem Anerkennungstourismus zwischen den verschiedenen Bundesländern kommt, weil unterschiedliche Standards - aus welchen Gründen auch immer - angelegt worden sind.
Das Anerkennungsgesetz ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Stärkung der Innovationsfähigkeit in Deutschland. Laut OECD gehört Deutschland heute zu den Ländern mit den geringsten Hürden für Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte. Trotzdem kommen noch viel zu wenige Fachkräfte nach Deutschland. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige Willkommens- und Anerkennungskultur, um die Potenziale für den schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt im In- und Ausland besser zu erschließen.
Hierfür bedarf es einer weiteren Verbesserung der rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob dazu allerdings Ihr Anerkennungsfonds beitragen kann, wage ich im Moment noch zu bezweifeln. Ich habe bis jetzt nicht verstanden, wofür er gut sein soll. Nach meiner Kenntnis haben Migrantinnen und Migranten bereits umfangreiche Möglichkeiten, ihre Anerkennung durch Leistungen im SGB III und SGB II zu finanzieren.
Wer soll von dem Fonds profitieren? Soll der Fonds revolvierend sein, wie man das in Bezug auf andere bestehende Fonds in Ihrem Koalitionsvertrag rauf und runter lesen kann? Scheinbar ja nicht. Demnach soll es also ein Geschenk der Landesregierung werden. Wie hoch sind denn die Kosten pro Jahr? Hat das einmal jemand durchgerechnet? Wenn Lücken im System sein sollten, warum wollen Sie die nicht aus dem laufenden Haushalt heraus zu günstigen Zinssätzen finanzieren?
Dazu möchte die Koalition den Anerkennungsfonds in Ergänzung zum Weiterbildungsfonds auflegen. Die Eckpunkte der neuen Förderung der Weiterbildung lassen Sie gerade durch das Ministerium gutachterlich in Auftrag geben. Prognos soll dies durchführen. In Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung soll das aufgearbeitet werden. Ich hoffe, dass eine Beurteilung des geplanten Anerkennungsfonds bereits Teil des Gutachtens sein wird. Die Konsequenzen für die Förderung der Weiterbildung kann ich bisher nicht überblicken.