Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Dazu möchte die Koalition den Anerkennungsfonds in Ergänzung zum Weiterbildungsfonds auflegen. Die Eckpunkte der neuen Förderung der Weiterbildung lassen Sie gerade durch das Ministerium gutachterlich in Auftrag geben. Prognos soll dies durchführen. In Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung soll das aufgearbeitet werden. Ich hoffe, dass eine Beurteilung des geplanten Anerkennungsfonds bereits Teil des Gutachtens sein wird. Die Konsequenzen für die Förderung der Weiterbildung kann ich bisher nicht überblicken.

Wir sind gern bereit, den Anerkennungsfonds mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren. So kann man der Einrichtung eines Anerkennungsfonds noch nicht zustimmen. Ich bitte deswegen um abschließende Beratung des Anerkennungsfonds im Wirtschaftsausschuss.

Dem Anerkennungsgesetz werden wir zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU - Anhaltende Unruhe)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Ines Strehlau das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Schritt zur Integration und zur Fachkräftesicherung von Migrantinnen und Migranten. Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten der Rechtsanspruch eröffnet, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in einem Anerkennungsverfahren bewerten und dokumentieren zu lassen. Das eröffnet neue Chancen auf einen Arbeitsplatz und führt zu verbesserten Lebens- und Arbeitsbedingungen.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Nachdem das Anerkennungsgesetz für die bundesrechtlich geregelten Berufe bereits in 2012 in Kraft getreten ist, liegt jetzt die im Wirtschaftsausschuss einstimmig beschlossene Fassung des schleswigholsteinischen Anerkennungsgesetzes vor. Ich freue mich, dass dies gelungen ist. Diese Einstimmigkeit ist ein gutes Signal für Menschen mit ausländischen Wurzeln in unserem Land.

(Anhaltende Unruhe)

Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Anerkennung der landesrechtlich geregelten Berufe. Das Gesetz basiert auf dem vom Bund vorgelegten Mustergesetz. Das ist gut so. Denn wir wollen, dass es bundesweit gleiche Anerkennungskriterien gibt und kein Durcheinander wie beim Bildungsföderalismus.

Das schleswig-holsteinische Gesetz setzt aber eigene Akzente. So gilt es auch für Menschen aus Staaten, die unsere deutschen Abschlüsse nicht anerkennen. Wir haben den Gegenseitigkeitsvorbehalt gestrichen, weil wir die Bürgerinnen und Bürger eines Staates nicht für die Entscheidungen ihrer Regierungen in Haftung nehmen wollen.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Bei uns haben alle eine Chance auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen.

Das Architekten- und Ingenieurkammergesetz befindet sich gerade in der Überarbeitung. Der Gegenseitigkeitsvorbehalt wird - so die Zusage des Wirtschaftsministeriums gestern im Ausschuss - zukünftig auch hier gestrichen werden.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Mit diesem Gesetz werden die formalen Hürden für die Anerkennung deutlich gesenkt. Auch den Anspruch auf Beratung haben wir im Gesetz verankert. Schleswig-Holstein unterstützt die Menschen im Anerkennungsverfahren.

Eine Begrenzung der Kosten des Anerkennungsverfahrens und die finanzielle Unterstützung der zum Teil notwendigen Nachqualifizierungen sind für uns weitere zentrale Anliegen. Diese Unterstützung gibt es aus unterschiedlichen Quellen schon jetzt. Bereits in Unternehmen Beschäftigte können den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen. Außerdem stellt die Agentur für Arbeit Mittel bereit. Es fehlt aber die Unterstützung bei den Kosten des

(Hartmut Hamerich)

Anerkennungsverfahrens, zum Beispiel bei Gebühren oder Übersetzungskosten.

Herr Hamerich, es gibt durchaus Leute, die nicht in den Genuss einer Förderung kommen. Für diese Menschen soll der Anerkennungsfonds da sein. In Hamburg, wo das Anerkennungsgesetz schon länger in Kraft ist, handelt es sich um eine Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich, die dafür vorgesehen ist. Man muss gucken, wie es bei uns aussieht. Insofern unterstützen wir die Überweisung des Antrags an den Ausschuss, um da weiter zu beraten und das zu konkretisieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Patrick Breyer [PIRATEN] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Im Anerkennungsgesetz werden in den unterschiedlichen Artikeln noch weitere Gesetze oder Verordnungen geändert. Darüber hinaus haben die zuständigen Ministerien in der Zwischenzeit auch ihre Gesetze im Sinne des Anerkennungsgesetzes weiterentwickelt. So wurde das Heilberufekammergesetz vor Kurzem im Landtag beschlossen.

In zwei Jahren - nicht wie ursprünglich vorgesehen in vier - wird bereits die erste Evaluation durchgeführt, um die Wirksamkeit des Gesetzes und eventuellen Nachbesserungsbedarf zu prüfen.

Wir bringen heute ein gutes Gesetz auf den Weg, das deutlich mehr Menschen eine Tätigkeit ermöglicht, die ihren Berufsqualifikationen und ihrer Berufserfahrung entspricht. Durch die Anerkennung ihrer Qualifizierung unterstützen wir die Fachkräftesicherung, bringen den Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Wertschätzung entgegen und vereinfachen die soziale Integration. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Christopher Vogt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz gibt vielen Menschen die Chance, ihre im Ausland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse hier leichter anerkennen zu lassen. Meine Fraktion freut sich, dass wir das Gesetz heute beschließen werden. Es ist ein weiterer Baustein - das wurde schon gesagt - zur besseren Integration von

hier lebenden Menschen und auch zur Anwerbung qualifizierter Menschen, die zu uns kommen wollen, und eben auch - nicht ganz uneigennützig - ein Schritt nach vorn im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe auf dem zunehmend globaler werdenden Arbeitsmarkt. Auch wenn es ein wenig abgedroschen klingen mag: Es ist wirklich einmal eine Win-Win-Situation. Das wird oft behauptet, hier stimmt es wirklich.

Meine Damen und Herren, ich habe noch nie verstehen können, warum im Ausland ausgebildete Ingenieure, Lehrer, Professoren und andere hier nicht in ihrem Beruf arbeiten dürfen, weil die Verfahren es nicht zulassen, weil die Verfahren zu kompliziert sind. Das hat für mich nie Sinn ergeben. Insofern ist es ein richtiger Schritt nach vorn. Diesen Menschen wurden bisher Chancen verwehrt, die wir ihnen jetzt endlich gewähren.

Unser Land hat viel zu lange vorhandene Potenziale von diesen Menschen liegenlassen. Damit hat man eben nicht nur dem Land selbst geschadet, sondern auch den Menschen Chancen verwehrt. Insofern ist das gut.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt nicht die Diskussion wieder eröffnen, wann was beschlossen wurde. Aus meiner Sicht wurde das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ein unfassbar schönes deutsches Wort - bereits 2011 beschlossen; wenn es 2012 gewesen sein soll, sei es drum. Es ist gut, dass wir in Schleswig-Holstein jetzt endlich daran anschließen. Es wirkt mittlerweile fast selbstverständlich, dass wir das tun und dass wir das so einmütig tun, aber auch ich kann mich noch gut an Wahlkämpfe und öffentliche Tiraden erinnern, die übrigens noch vor wenigen Jahren aus verschiedenen Ecken gegen die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften kamen. Das soll keine Schuldzuweisung sein, aber ich kann mich noch gut daran erinnern, und es ist schön, dass wir dort gesellschaftspolitisch weitergekommen sind und dass wir das jetzt so einmütig beschließen können.

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Ines Strehlau [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN])

Ohne die Zuwanderung von Fachkräften und die eben darauf abgestimmte Gesetzgebung werden wir unseren Wohlstand auf Dauer nicht halten können. Die Bundesagentur für Arbeit hat errechnet, dass das Erwerbspersonenpotenzial, also die Anzahl aller Menschen im erwerbsfähigen Alter, in Schles

(Ines Strehlau)

wig-Holstein bis 2025 um 70.000 und bis 2030 sogar um 240.000 Menschen abnehmen wird. Insofern sind wir bei der Anwerbung von Fachkräften zwar an sich auf einem guten Weg, aber daran sieht man schon, wie groß die Not für unsere Volkswirtschaft ist. Da müssen wir etwas tun.

Meine Damen und Herren, ich habe im vergangenen Jahr einen Artikel von einem Mann aus China gelesen, den ich jetzt noch einmal hervorgeholt habe, der nach Berlin gezogen ist und der beschrieben hat, in Berlin habe er das größte Problem beim Umzug gehabt, eine Wohnung zu finden. Das war mittlerweile das größte Problem, weil es eben schon dieses Gesetz auf Bundesebene gibt. Er hat davon schon profitiert. Ich glaube, so wurde auch in der „Wirtschaftswoche“ geschrieben, dass unser Zuwanderungsrecht an einigen Stellen deutlich liberaler ist als das von Kanada, das schon seit vielen Jahrzehnten ein Zuwanderungsland ist. Ich glaube, Sie glauben mir, wenn ich sage, dass das Wort liberal an der Stelle positiv besetzt ist - wie es auch sonst positiv besetzt ist. Ein liberaleres Zuwanderungsrecht als Kanada - das hätte ich selbst nicht für möglich gehalten. Aber es ist interessant, dass Deutschland in wenigen Jahren an verschiedenen Stellen doch so weit vorangekommen ist.

Noch kurz zum vorliegenden Gesetzentwurf, den wir gestern noch im Ausschuss beraten haben: Wie die PIRATEN haben wir ebenfalls einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir haben mit dem Ministerium gestern über die vorgeschlagenen Änderungen gesprochen, die im Wesentlichen auf die Vorschläge des Flüchtlingsbeauftragten und des DGB zurückgegangen sind, ebenso wie die Änderungen der Koalitionsfraktionen. Weil es fachlich nicht so ganz einfach ist, welche Auswirkungen diese Änderungen auf andere Gesetze haben, haben wir uns entschlossen, unseren Änderungsantrag zurückzuziehen - die PIRATEN haben das ebenfalls getan - und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen, eben auch, weil das Gesetz zeitnah evaluiert werden soll. Das sollten wir uns dann noch einmal anschauen.

Zum Anerkennungsfonds: Wir finden, das ist ein interessanter Vorschlag, aber in der Tat gibt es da noch viele Fragen, die wir klären sollten. Deswegen freue ich mich, dass wir das vielleicht im Ausschuss beraten können und in einer späteren Tagung noch einmal aufrufen können. Ich glaube, dass wir alle die Idee teilen. Aber wie das genau finanziert werden und wie es genau funktionieren soll, das wissen wir eben nicht. Das sollten wir uns

eben noch einmal genau anschauen. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns über die große Bedeutung dieses Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation gerade in Zeiten des Fachkräftemangels einig. Uns ist bei der Beratung wichtig gewesen, dass wir das sogenannte Gegenseitigkeitserfordernis durchgehend gestrichen bekommen, denn aus meiner Sicht kann die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses nicht davon abhängen, wie das andere Land in dieser Frage verfährt. Die Menschen, die zu uns kommen, können nichts dafür, wie das in ihrem Heimatland geregelt ist, zum Beispiel wenn jemand aus Nordkorea kommt. Ich glaube auch, dass wir das große Interesse haben, qualifizierte Leute zu uns zu holen, und vielleicht niemand von uns dorthin möchte.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Wolfgang Dudda [PI- RATEN])

Insofern macht es auch gar keinen Sinn, die Gegenseitigkeit an der Stelle zur Voraussetzung zu machen. Es freut mich, dass der Wirtschaftsminister und das Ministerium angekündigt haben,

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Meyer heißt der!)

diese Gegenseitigkeitserfordernisse bis Anfang des nächsten Jahres systematisch zu streichen. Insofern konnten wir unseren an der Stelle punktuellen Antrag zurückziehen.

Noch einige Worte zu dem Anerkennungsfonds, den Sie vorschlagen: Im Grundsatz finde ich das durchaus richtig und begrüßenswert. Wir haben in den schriftlichen Stellungnahmen von vielen Seiten gelesen, dass es oft eher an praktischen als an rechtlichen Grenzen scheitert, was die Anerkennung angeht, und dass in diesem Zusammenhang viele Kosten anfallen. Da geht es um Übersetzungskosten und Kosten des Verfahrens bis hin zu Prüfungskosten und Weiterqualifizierungskosten.

(Christopher Vogt)

Wir haben schon festgestellt, dass der Antrag so, wie er im Moment formuliert ist, noch recht unscharf dahin gehend ist, welche Kosten erfasst werden sollen, weil es an der einen Stelle heißt „Kosten aus dem Anerkennungsverfahren“ und an anderer Stelle „Kosten des Anerkennungsverfahrens“. Das wäre aus meiner Sicht klarzustellen. Ich habe eben auch die Sorge wie die Kollegen von CDU und FDP, dass ein solcher Fonds, wenn er denn generell die Kosten tragen würde, auch viele Mitnahmeeffekte nach sich ziehen würde, gerade bei Menschen, die aus dem nahen europäischen Ausland kommen und sehr gut verdienen, Architekten zum Beispiel. Da frage ich mich schon, ob wir bei sehr gut verdienenden Personen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern alle Kosten aufbürden sollten oder ob es nicht zum Beispiel sinnvoll sein kann, unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückzahlung in Fonds zu vereinbaren, gegebenenfalls ratenweise.

Deswegen freue ich mich sehr, dass Sie auch zugesagt haben, dass wir das im Ausschuss näher beraten können. Das sollten wir mit dem Ministerium tun. Sie haben eine Prüfung angekündigt. Das sollten wir auch mit dem Landesrechnungshof besprechen, wie wir das gemeinsam machen. Es freut mich, dass sich an der Stelle der gemeinsame Geist beim Anerkennungsgesetz fortsetzt. Wir werden dem Gesetzentwurf natürlich auch zustimmen, denn die Fachkräfte, die zu uns kommen, haben unsere Anerkennung verdient. - Besten Dank.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Beifall Hart- mut Hamerich [CDU] und Heiner Rickers [CDU])