Mir ist klar, wie die Diskussion gleich abläuft. Ich bin erstaunt darüber, wer oft weiß, welche Parteibücher jemand hat. In dem Auswahlverfahren, das bisher auf den Weg gebracht worden ist, hat sich der Ältestenrat auf eine Persönlichkeit geeinigt, die wohl uns zugeordnet wird, weil wir sie unterstützt haben. Ich sage deutlich: Gerade im Zusammenhang mit der Landeszentrale für politische Bildung haben wir dafür Sorge tragen wollen, in hoher Unabhängigkeit eine Persönlichkeit zu wählen. Derjenige, der nach einer qualifizierten Diskussion ausgewählt worden ist - ob er ein Parteibuch hat, weiß ich nicht, und das geht mich auch nichts an, er hat auf jeden Fall kein SPD-Parteibuch -, war ein herausragender Absolvent der Konrad-Adenauer-Stiftung. Daraus eine Parteibuchpolitik der SPD zu machen, das ist ein Aberwitz, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Wir werden eine ausführliche Ausschussberatung haben. Wir werden zu einem Ergebnis kommen, das positiv sein wird. Wir werden viele Diskussionen führen. Ich kann jedoch nicht dazu beitragen, die öffentlichen Aufgeregtheiten abzubremsen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es, eine Parlamentsberatung durchzuführen, die zu einem guten Ergebnis führt. Das werden wir tun. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es überhaupt noch eines weiteren Beweises für die parteipolitische Arroganz dieser Koalition bedurft hätte, dann liegt er mit diesem Gesetzentwurf auf dem Tisch.
Herr Kollege Weber, ich habe der Presse entnommen, dass der neue Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel in seiner Jugendzeit Mitglied der Jungen Union gewesen sein soll. Ich glaube, Sie werden deshalb nicht behaupten, die CDU habe die OB-Wahl in Kiel gewonnen.
Was Sie uns hier vorlegen, ist die in Paragrafen gegossene Personalpolitik von SPD, Grünen und SSW, bei der es nicht um Bestenauslese geht, sondern um einseitige Parteipolitik.
Ihr einziges Ziel ist es doch, sich möglichst viele Personalstellen parteipolitisch unter den Nagel zu reißen. Da nützen auch Ihre besten Beschönigungsversuche nichts. Fakt ist doch, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf in ein laufendes Bewerbungsverfahren bei der Landeszentrale eingreifen. Das ist Fakt, und das halte ich für hochproblematisch.
Sie tun das nur, um einen aussichtsreichen Kandidaten zu verhindern, weil er Ihnen nicht passt. Das ist nicht nur dem Landtag unwürdig, das ist auch rechtlich mehr als fragwürdig.
Das ist außerdem ein Tiefpunkt der parlamentarischen Zusammenarbeit im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Frau von Kalben, dass Sie bei diesem Verfahren mitmachen, das enttäuscht mich persönlich sehr. Dies enttäuscht mich umso mehr, als dass es vor drei Jahren doch die Grünen waren, die als Erste die Ansiedlung der Landeszentrale für politische Bildung beim Landtag beantragt haben. Das waren die Grünen. Heute werfen Sie Ihre eigene Überzeugung über Bord, für die Sie damals im Landtag eine breite Mehrheit erhalten haben. Ich kann es kaum glauben. Frau Strehlau, Sie waren damals auch Antragstellerin. Was ist eigentlich aus Ihrem Selbstbewusstsein geworden, das Sie mit Ihrem damaligen Antrag, den sie mit unterschrieben haben, gezeigt haben?
Herr Kollege Weber, auch Sie haben damals genau diese Konstellation beantragt und unterstützt, die Sie heute wieder abschaffen wollen. Ich finde das sehr unglaubwürdig.
Meine Damen und Herren, für diesen Gesetzentwurf gibt es keine nachvollziehbaren Gründe. Die offizielle Begründung ist der reine Hohn. Es geht in diesem Gesetzentwurf keineswegs um die Unabhängigkeit des Leiters der Landeszentrale für politische Bildung, sondern einzig und allein darum, diese Funktion nach Ihrem politischen Gutdünken zu besetzen.
Wenn es Ihnen tatsächlich um die Unabhängigkeit gegangen wäre, warum haben Sie dann nicht genau diese Frage vor Beginn des Bewerbungsverfahrens, über das wir jetzt reden, im Ältestenrat angesprochen?
Das wäre der geeignete Zeitpunkt gewesen. Herr Kollege Weber, vor dem Bewerbungsverfahren wäre es doch der richtige Zeitpunkt gewesen, im Ältestenrat darüber zu reden. Darüber hätte mit allen Fraktionen gesprochen werden sollen. Darüber hätte man ja reden können. Dass Sie das aber nicht getan haben, ist ein deutliches Zeichen. Sie haben das zu keinem Zeitpunkt angesprochen.
Sie haben es nicht angesprochen, weil die von Ihnen geforderte inhaltliche Unabhängigkeit der Landeszentrale längst durch eine Dienstordnung geregelt worden ist, die Sie auch kennen sollten. Ihr heute vorgebrachtes Argument läuft daher komplett ins Leere, meine Damen und Herren.
Die Wahrheit ist: Sie sind erst dann mit Ihrem Gesetzentwurf um die Ecke gekommen, als Ihnen das Ausschreibungsergebnis nicht passte. So ist es gewesen.
Dieses eiskalte Machtspiel der SPD ist schnell durchschaut. Sie wollen die Entscheidung, wer die Leitung der Landeszentrale für politische Bildung übernimmt, an sich reißen. Nur darum bringen Sie diesen Gesetzentwurf ein. Darum wollen Sie ein laufendes und rechtsstaatliches Bewerbungsverfahren stoppen.
Dass dieses Gesetz mit heißer Nadel gestrickt wurde - auf die einzelnen Abläufe im Ältestenrat darf und will ich auch gar nicht hinweisen -, um eine Stellenbesetzung zu verhindern, zeigt auch der Ge
setzentwurf selbst. Im Gesetzentwurf ersparen Sie sich eine Begründung, die der Kollege Weber jetzt offenbar versucht nachzuliefern. Die Kosten sind gar nicht berücksichtigt worden. Der Pfusch geht sogar so weit, dass SPD, Grüne und SSW nicht einmal ein Datum für das Inkrafttreten festlegen. Das ist peinlich, kann ich dazu nur sagen. Das zeigt doch, mit welcher Motivation dieser Gesetzentwurf geschrieben worden ist.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist nicht nur eine Missachtung des Parlaments, sondern auch ein beispielloser Vorgang für eine politisch motivierte Postenbesetzung. Es ist unglaublich, was Sie Schleswig-Holstein alles zumuten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor wir die Debatte fortsetzen, bitte ich Sie, gemeinsam mit mir Mitglieder des SPD-Ortsvereins Steinbergkirche auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Kieler Landeshaus!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte einen Blick in die Vergangenheit der Landeszentrale für politische Bildung werfen, bevor ich zur Gegenwart komme, weil ich glaube, dass dies zu einem besseren Verständnis unseres Gesetzentwurfs beiträgt.
Die Landeszentrale für politische Bildung hat eine bewegte Vergangenheit. Sie wurde im Jahr 2003 als Eigenbetrieb der Landesregierung eingerichtet und dem Bildungsministerium zugeordnet. 2005 folgte ein Wechsel zur Staatskanzlei, 2009 die Rückkehr zum Bildungsministerium. Zum 1. Januar 2011 beschloss der Landtag nach einer zweijährigen Beratung fraktionsübergreifend, die Landeszentrale für politische Bildung zukünftig dem Landtag zuzuordnen.
Hauptgrund war, dass sich die Position als Eigenbetrieb nicht bewährt hatte. Ziel eines Eigenbetriebs ist es eigentlich, ein Plus zu erwirtschaften, sich also von Zuwendungen des Landes unabhängig zu machen. Eine Landeszentrale für politische Bildung
kann sich aber nicht allein durch Verkäufe von Materialien oder Veranstaltungen finanzieren. Die Konstruktion war also nicht gelungen.
Außerdem wollte man mit der Anbindung an den Landtag die Unabhängigkeit von Regierungsmeinungen erreichen. Als die Landeszentrale bei der Landesregierung angesiedelt war, mussten die Tätigkeitsberichte im Kabinett verabschiedet werden. Es war also nicht ausgeschlossen, dass es im Kabinett zu einer Glättung im Sinne der Regierungsmeinung kommen konnte. Wo blieb da die Unabhängigkeit der Landeszentrale?
Die Unabhängigkeit der Landeszentrale beim Landtag sollte durch eine Dienstordnung erreicht werden, die ein weisungsunabhängiges Agieren ermöglicht. Die Landeszentrale für politische Bildung ist im Moment dem Landtagsdirektor als Stabsstelle zugeordnet. Dienstrechtlich und organisatorisch untersteht sie dem Landtagspräsidenten, der diese Befugnisse dem Landtagsdirektor übertragen kann.
Ein weiterer Grund für die Ansiedlung der Landeszentrale beim Landtag war, dass durch eine personelle Verzahnung mit dessen Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit sowohl inhaltliche als auch finanzielle Synergien geschaffen werden sollten. Dies war bis zum 31. Juli 2013 der Fall. Die Leitung der Landeszentrale und die der Öffentlichkeitsarbeit des Landtags wurden von einer Person in Personalunion wahrgenommen.
Die angestrebten personellen Synergien bestehen nicht mehr, weil die Leitung der Öffentlichkeitsarbeit inzwischen mit der Pressestelle zusammengelegt wurde. Somit sind auch die inhaltlichen Synergien schwieriger zu realisieren.
Zwei der Hauptargumente sind also weggefallen. Es stellt sich die Frage, ob dann die Ansiedlung beim Landtag noch sinnvoll und sachgerecht ist. Mit der Ansiedlung beim Landtag hatten wir Neuland betreten. Einige Stellungnahmen hatten schon 2010 bezweifelt, ob das der richtige Weg sei. Ein Argument war, dass es keine Kontrolle durch das Parlament gebe wie bei der Angliederung an ein Ministerium. So habe das Parlament zum Beispiel nicht die Möglichkeit der Anfragestellung gegenüber der Landtagsverwaltung.
Außerdem gibt es, vorsichtig formuliert, Unstimmigkeiten zwischen den Fraktionen und den Landtagsspitzen um die Neubesetzung der Leitung der Landeszentrale. Die Leitungsstelle droht im politischen Streit unterzugehen. Ist da die Unabhängigkeit der Landeszentrale noch gewahrt? Oder wird sie zum Spielball widerstreitender politischer Inter
essen? - Dies ist jedenfalls nicht ganz auszuschließen. Es muss uns aber gelingen, unsere Landeszentrale gut aufzustellen - unabhängig und überparteilich.
Da ist die Position eines Beauftragten, angelehnt an den Status der Bürgerbeauftragten oder des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, eine nach Auffassung der Koalitionsfraktionen tragbare Lösung. Dort könnte die Landeszentrale ihre Funktion als „Spinne im Netz“ der politischen Bildungslandschaft gut umsetzen. Dort könnten Projekte gebündelt werden, die jetzt in unterschiedlichen Häusern verwaltet werden, um so ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Auf diesem Weg könnte besser das Ziel erreicht werden, Menschen aller Altersgruppen und Interessenlagen für unsere Demokratie zu begeistern oder zumindest zu interessieren. Wir werden zu unserem Gesetzentwurf natürlich eine Anhörung durchführen. Wir Grüne gehen offen in dieses Verfahren.