Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss man sich wirklich bemühen, ruhig zu bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2006 - Sie haben es eben angesprochen - beschäftigen wir uns mit dem Thema Verbot bleihaltiger Munition. In mehreren Ausschusssitzungen, Anhörungen und Veranstaltungen haben wir die Vor- und Nachteile rauf und runter diskutiert. Etliche wissenschaftliche Abhandlungen haben wir diskutiert. Auch im Verwaltungsrat Schleswig-Holsteinische Landesforsten wurde dieses Thema ausführlich diskutiert mit dem
Ergebnis, dass die Jagd mit bleihaltiger Munition in den Landesforsten verboten ist, im Übrigen relativ problemlos.
Seit längerer Zeit ist bekannt, dass die Regierungsfraktionen nach gründlicher Abwägung - ich verbitte mir hier die Unterstellung, dass wir einfach in den blauen Dunst hinein entscheiden würden, wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, wir haben sehr wohl abgewogen - zu dem Ergebnis gekommen sind, dass wir das Verbot bleihaltiger Munition favorisieren. Insofern kann doch der Gesetzentwurf heute niemanden wirklich ernsthaft überraschen. Das ist doch Unsinn und gelogen.
Ich betone, dass wir uns mit der Entscheidung gerade deswegen Zeit gelassen haben. Wir haben alle vorgetragenen Punkte im Ausschuss mehrfach - wir haben zweimal eine Anhörung durchgeführt - berücksichtigt. Was hier heute nicht erwähnt wurde, ist, dass aus Sicht des Verbraucherschutzes - fragen wir doch einmal in dem Bereich - natürlich das Argument schwer wiegt, dass insbesondere kleine Kinder und Schwangere beim Verzehr von Wildfleisch durch Bleirückstände gefährdet sein können. Das können wir doch nicht einfach so vom Tisch wischen. Auch für die Umwelt birgt die Verwendung von Blei Gefahren. Zudem gibt es nachweislich - nachweislich! - bei Greifvögeln vermehrt Bleivergiftungen durch Verzehr von Wildfleisch mit Bleirückständen. Das kann man hier nicht wegdiskutieren.
Zur Tötungswirkung - das möchte ich jetzt auch ansprechen - verschiedener Geschossarten gab es eine ganz besonders intensive Auseinandersetzung in der Anhörung. Die große Mehrheit der Anzuhörenden - ich betone es noch einmal, und das sind nicht alles Deppen, die da gesessen haben, es sind Leute, die ebenso jagen, das sind Naturschutzverbände, das ist die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd, der wir wohl nicht absprechen wollen, dass sie in dem Bereich auch Erfahrung hat - hat bestätigt, dass es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass ein getroffenes Tier länger flüchtet und damit natürlich auch leidet. Das hat auch niemand abgestritten. Ausdrücklich wurde dies allerdings nicht als Regelfall bezeichnet, sondern als Ausnahme.
Nun wird aber insbesondere - das ist eben schon angesprochen worden - vom ehemaligen Ministerpräsidenten Carstensen der Tierschutz als Argument gegen das Verbot von bleihaltiger Munition aufgeführt. Im Übrigen war das 2006 überhaupt kein Thema. Da hat man über alles andere geredet, aber
nicht über das Thema Tierschutz. Als man dann allerdings gemerkt hat, dass die anderen Argumente nicht greifen, hat man über die Jahre in der Diskussion - ich verfolge die Diskussion von Anfang an mit - angefangen, sich das Thema Tierschutz zu nehmen, weil es natürlich ein Argument ist, das in der Öffentlichkeit ganz besonders wirksam ist.
Ich respektiere dies selbstverständlich, aber genauso selbstverständlich sollte akzeptiert werden, dass gerade uns der Tierschutz sehr wichtig ist.
Ich frage Sie, ich frage Herrn Carstensen, ich frage die CDU: Wo waren Sie denn, als wir über die Landesjagdzeitenverordnung gesprochen haben, als wir über das Tierschutz-Verbandsklagerecht gesprochen haben, über das Wildtierverbot im Zirkus, über das Verbot von Pelztierhaltung in SchleswigHolstein? - Da haben Sie sich aus der Verantwortung gestohlen.
Kommen Sie mir jetzt nicht mit der Argumentation, dass es Ihnen allein um den Tierschutz gehe. Das ist doch Unsinn. Ich saß selbst bei mehreren Veranstaltungen des Landesjagdverbandes. Aber vielleicht liegt es ja daran, dass Sie sich mit diesen Themen, die ich eben angesprochen habe, nicht beschäftigt haben, weil Sie gerade auf der Jagd waren. Das kann natürlich sein.
Zum Abschluss noch einmal: Nach ausführlicher Debatte mit allen Betroffenen und nach gründlicher Abwägung - ich betone noch einmal: gründlicher Abwägung; ich lasse mir hier nichts anderes unterstellen - der Vor- und Nachteile liegt Ihnen nun unser Gesetzentwurf vor. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! § 4 des Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass die Tötung bei der Jagd nur vorgenommen werden darf, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Minister Robert Habeck sagte bei der zwischenzeitlich vorgenommenen Schließung des Schlachthofes in Bad Bramstedt über das Töten von Tieren richtigerweise Folgendes: Wir dürfen sie nicht über Gebühr quälen und ihnen Leiden zufügen. Tierschutzvorschriften müssen penibel eingehalten werden.
Ich frage mich wirklich, warum Sie heute ein Gesetz beschließen wollen, das zum einen dem Tierschutzgesetz und zum anderen Ihrem eigenen Minister widerspricht.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie müssen sich wirklich die Frage gefallen lassen, warum Sie Tierquälerei zum Gesetz machen wollen.
Nichts anderes bedeutet Ihr Gesetz. Es ist Fakt und belegt, dass die derzeit vorhandene bleifreie Munition keine sofortige Tötungswirkung haben kann.
Wir hatten eine sehr intensive Anhörung. In dieser sowohl schriftlich als auch mündlich durchgeführten Anhörung ist deutlich geworden, dass die Untersuchungen zur bleifreien Munition noch nicht abschließend zu bewerten sind und dass die Experten vor allem auch bei der Frage des Abprallverhaltens von bleifreier Munition noch Klärungsbedarf sehen.
Trotzdem wollen Sie das Gesetz heute durchdrücken. Dieses Gesetz ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Schnellschuss.
Aus unserer Sicht hätten weiterführende Untersuchungen klären müssen, ob durch das Abprallen von Munition andere Jäger gefährdet sind und ob
Auch die schriftliche Begründung Ihres Gesetzes - auf der Drucksache aufgeführt - ist wirklich haarsträubend, Frau Fritzen. Da wird zum einen auf mögliche Gesundheitsgefährdungen verwiesen. Dann zitieren Sie die Tagung des Bundesinstituts für Risikobewertung, auf der das thematisiert worden ist. Sie verweisen da auf die ersten Tagungen. Was Sie nicht tun - was logisch ist, weil das Gesetz ein bisschen älter ist und Sie die Tagung aus diesem Jahr nicht mitgenommen haben -, möchte ich gern nachholen und über das Ergebnis der Tagung in diesem Jahr berichten. Das Ergebnis war, dass das BfR frühere Aussagen dahin gehend relativiert hat, dass nur Schwangere und Kinder, sofern sie denn Vielverzehrer seien, möglicherweise gefährdet seien.
Auch der Verweis in der Drucksache auf die Greifvögel wie den Seeadler, die nach der Aufnahme von mit bleihaltiger Munition geschossenen Aufbrüchen Vergiftungen erleiden und sterben würden, läuft ins Leere. Da kann ich Ihnen vom Landesjägertag berichteten. Da war bedauerlicherweise niemand von den regierungstragenden Fraktionen.
- Warum Sie nicht da waren, weiß ich. Aber ich möchte Ihnen gern berichten, was der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen dort wirklich anschaulich erklärt hat.
Er sagte: Wenn ein Wild geschossen ist, dann ist das ein Nahrungsmittel, und dann geht man auch dementsprechend damit um.
Das heißt, dass die Tiere eben nicht vor Ort aufzubrechen sind, sondern zu Hause. Das ist dann wirklich effektiver Seeadlerschutz - einfach und effektiv umzusetzen.
Ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage. Ich möchte in meiner Rede fortfahren und an dieser Stelle auch betonen, dass es die Landesjägerschaft war, die schon vor Jahrzehnten Seeadlerhorste bewahrt und den Seeadlerschutz in die Wege geleitet hat. Es gab noch nie so viele Seeadler wie heute. Auch das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.