Protokoll der Sitzung vom 24.08.2012

(Thomas Rother)

Menschenwürde auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Dafür brauchen wir veränderte Strukturen. Idealerweise müssen wir den Vollzug so strukturieren, dass kleinere Gruppen zusammen sind und ein differenzierter Vollzug durchgeführt werden kann. Wir brauchen motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bildung, Bildung und nochmals Bildung während der Haft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Eine Integrationsbegleitung muss den Übergang in das Leben in Freiheit schaffen. Wir freuen uns, dass Frau Spoorendonk das genauso sieht wie wir und dieses Thema anpacken will. Das Übergangsmanagement ist nicht leicht zu schaffen, ohne dass man personell aufstockt. Eine engere Kooperation zwischen Arbeitsagenturen, Kommunen und freien Trägern kann eine kreative Lösung des Problems sein. Wir müssen überlegen, ob wir die Haft vermeiden können, indem geprüft wird, ob es Alternativen gibt. Wir sind aber auch stolz darauf, dass Schleswig-Holstein traditionell das Land mit der geringsten Gefangenenrate in der Bundesrepublik ist und selbst skandinavische Staaten teilweise unterbietet. Dieses gute Signal muss auch weiterhin für Schleswig-Holstein bestehen.

Dennoch brauchen wir weiterhin mehr Menschen im offenen Vollzug. Nach wie vor befinden sich nur 5 % der Inhaftierten im offenen Vollzug. Wir wollen eine Vollzugspolitik, die sich dem Menschen zuwendet und ihm vertraut, den Schritt in den offenen Vollzug zu wagen. Der Strafvollzug in seiner jetzigen Form ist so dringend reformbedürftig, wie die Gebäude marode sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Für den SSW hat Frau Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Neugestaltung der Sicherungsverwahrung gehört wahrlich nicht zu den Themen, die in der Öffentlichkeit positiv besetzt sind. Hinzu kommt, dass konkrete Fristen eingehalten werden müssen, damit Schleswig-Holstein am 31. Mai 2013 nicht in der Situation steht, alle Sicherungsverwahrten freilassen zu müssen, falls es

noch keine verfassungskonforme Einrichtung im Sinne des Urteilsspruchs des Bundesverfassungsgerichts gibt. Es muss eine eigenständige Abteilung oder eine getrennte Einrichtung in einer JVA geschaffen werden. Das ist die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Eine weitere zentrale Vorgabe lautet, dass der Staat dazu verpflichtet ist, Therapieangebote vorzuhalten, um letztlich zu vermeiden, dass Menschen in Sicherungsverwahrung nicht einfach nur verwahrt werden.

Der SSW begrüßt daher ausdrücklich, dass sich unsere neue Justizministerin gleich nach ihrem Amtsantritt dieses schwierigen Themas angenommen hat. Sie hatte ja auch keine andere Wahl, weil Schwarz-Gelb es eben nicht geschafft hatte, sich in dieser Sache zu verständigen. Man wurde sich nicht einig und hinterließ der neuen Landesregierung damit eine ganz schwierige Situation. Denn Fakt ist, dass es für CDU und FDP nicht möglich gewesen wäre, bis zum 1. Juni nächsten Jahres eine dauerhafte Lösung für das Problem Sicherungsverwahrung zu finden. Ministerin Spoorendonk hat nunmehr erreicht, dass es eine Übergangslösung in Kooperation mit Hamburg geben wird. Darüber freuen wir uns, und daran gibt es aus Sicht des SSW nichts zu mäkeln. Die weiteren Verhandlungen mit Hamburg werden zeigen, ob es uns gelingen wird, sich auch auf eine Dauerlösung zu verständigen. Das Ziel der Kooperation ist richtig. Davon sind wir überzeugt.

Der Koalitionsvertrag der rot-grün-blauen Koalition hält fest, dass wir moderne Standards für den Strafvollzug in Schleswig-Holstein brauchen, und er hält auch fest, dass die JVA in Flensburg nicht geschlossen werden soll. Auf diese Diskussion werde ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen; dazu ist vor der Landtagswahl schon alles gesagt worden. Die Diskussion ging quer durch alle Parteien, nicht zuletzt, weil die schwarz-gelbe Landesregierung keine überzeugende Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen konnte. Der mündliche Bericht der Ministerin hat zudem deutlich gemacht, dass wir in den nächsten Jahren alle vorhandenen Haftplätze brauchen, damit die Überbelegung in den JVAs nicht zu einem noch größeren Problem wird.

Nun gibt es seit zehn Jahren ein Sanierungsprogramm für unsere alten JVAs. Dies muss dringend zu Ende geführt werden, um das Problem der Überbelegung in den Griff zu bekommen. Insgesamt steht Schleswig-Holstein seit vielen Jahren für eine liberale Justizpolitik, die sich bekanntlich auch darin niederschlägt, dass wir im Bundesvergleich einen

(Burkhard Peters)

Spitzenplatz innehaben, wenn es um Haftvermeidung geht. Daher ist es für den SSW wichtig, trotz aller Haushaltsprobleme an den Grundsätzen eines modernen Strafvollzugs festzuhalten.

Wir freuen uns darüber, dass es dem Justizministerium gelungen ist, die wichtige Arbeit der Integrationsbegleitung weiterzuführen. Die Integrationsbegleiter arbeiten eng mit einer Vielzahl von Akteuren des Justizvollzugs zusammen, sowohl mit den Arbeitsagenturen und Jobzentren wie auch mit den Kommunen. Genau dies ist der richtige Weg: eine Therapie für die Inhaftierten.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Frau Ministerin, habe ich das richtig so verstanden, dass Sie noch etwas sagen wollen? - Ich habe sonst weiter keine Wortmeldungen.

(Zuruf: Doch, der Kollege Kubicki hatte sich gemeldet!)

- Sie möchten einen Dreiminutenbeitrag halten? Ihre Restredezeit möchten Sie nutzen? - Gern. - Die Ministerin entscheidet sich, lieber nach Ihnen zu sprechen. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Peters, ich fand Ihre Rede bemerkenswert, die ich innerlich fast voll teilen könnte - nicht wortwörtlich, aber in ihrem Inhalt fast komplett -, was die Notwendigkeiten des Strafvollzugs angeht und die Frage der Verbesserung und Herstellung nicht nur von menschenwürdigen Zuständen, sondern auch von einer Lebensperspektive im Rahmen des Strafvollzugs. Denn wenn wir ehrlich miteinander umgehen - das haben wir früher auch schon gemacht -, dann ist von den Implikationen des Strafvollzugsgesetzes wegen der faktischen Möglichkeiten vergleichsweise wenig übrig geblieben. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich häufiger in den JVAs unterwegs bin. Das ist kein Vorwurf an die dortigen Bediensteten, sondern es ist einfach so, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, sodass die Überlegungen, die dem Strafvollzugsgesetz zugrunde liegen, nicht wirklich umgesetzt werden können.

Wir müssen uns da auch nicht in die Tasche lügen. Ich könnte jetzt aber einmal fragen, welche Arbeitsmöglichkeiten für die Insassen der JVA

Flensburg tatsächlich geschaffen worden sind, wie wir eigentlich den offenen Vollzug in SchleswigHolstein regeln und ob eine Konzentration auf den offenen Vollzug überhaupt Sinn ergeben kann, da man in den offenen Vollzug in aller Regel nur kommt, wenn man ein Arbeitsverhältnis draußen nachweisen kann. Wenn Sie dazu aber 50 km durchs Land reisen müssen, kommen Sie mit den Zeiten schon wieder nicht hin. Das gehört alles zum Inhalt Strafvollzug.

Wir müssen uns momentan um die Frage der Baulichkeiten kümmern. Frau Ministerin, es wird mit den wenigen Möglichkeiten, die haushalterisch da sind - und ich weiß, wovon ich rede -, sehr spannend werden, schon das bereits notwendige Programm der Sanierung und Erweiterungen von den JVA umzusetzen. Das wird sehr ambitioniert sein. Ich glaube, das ist aber ein Bereich, wo wir uns parteipolitisch keine Vorwürfe machen können, denn jeder von uns, egal in welcher Konstellation, hätte bis zum Jahr 2020 die gleichen Probleme.

Herr Kollege Rother, eines möchte ich noch sagen. Die Berechnungen zu dem, was die Sicherungsverwahrung in Hamburg und ihre Kosten angeht, die uns auf den Tisch gelegt worden sind, können nicht stimmen. In einer dpa-Meldung vom 16. August 2012 heißt es: Insgesamt geht es um Kosten von rund 940.000 € im Jahr 2013 für die Unterbringung von Sicherungsverwahrten in Fuhlsbüttel. In den „Kieler Nachrichten“ vom 17. August 2012 können wir lesen:

„Nächstes Jahr erhöht sich ihre Zahl … auf 14 … Das Land zahlt dafür einen Tagessatz von 250 € pro Person.“

Rechnet man 940.000 € - das können Sie mit einem Taschenrechner schnell machen - auf einen Häftling pro Tag - Juni bis Dezember; das sind 214 Tage -, kommt man allerdings auf folgende Zahl: 940.000 € durch 214 Tage durch 14 Häftlinge ergibt einen Tagessatz von 313,75 €. Wenn Sie das auf 20 schleswig-holsteinische Gefangene hochrechnen, die perspektivisch zu erwarten sind, dann haben wir 2.290.387,19 € Kosten pro Jahr. Das sind exakt 500.000 € mehr, als die Unterbringung nach der eigenen Berechnung des Ministeriums in einer JVA in Lübeck kosten würde.

Noch einmal: Wir werden das hinterfragen. Es kann sich um einen Fehler handeln. Aber das als den glorreichen Weg hinzustellen, halte ich auch für vermessen.

Frau Ministerin, wir wären so weit gewesen - hätte die Wahl nicht stattgefunden und dadurch eine Pau

(Jette Waldinger-Thiering)

se von mehreren Monaten in der Entscheidungsfindung -, zum 1. Juni 2013 auch in Lübeck die Plätze bereitzustellen. Dass der Ministerpräsident, die Staatskanzlei oder die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund der Überlegung, man könne vielleicht doch noch eine norddeutsche Kooperation hinbekommen, Wert darauf gelegt haben, das noch einmal zu versuchen, kann ich verstehen. Es ist gescheitert. Ich gucke mir am Ende dieses Jahres an, wie weit Ihre Kooperation mit Hamburg kommt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Ich kann mir vieles vorstellen, aber nicht, dass Hamburg bei den 31 Plätzen, die sie selbst haben, 20 Plätze Schleswig-Holstein zur Verfügung stellt, weil sie den eigenen Bedarf nicht abdecken. Das schauen wir uns an.

Ich werde Sie loben, und ich lobe Sie auch schon dafür, dass Sie eine kurzfristige Lösung herbeigeführt haben, um sozusagen die Pause zu überbrücken. Aber dass das nun eine herausragende Leistung gewesen ist, vermag ich nicht zu erkennen. Denn auch die Hamburger haben selbstverständlich ein Interesse daran, dass ihre zunächst freien Kapazitäten für einen Übergangszeitraum genutzt werden. Das bringt ja Geld. Sie wären dumm, wenn sie das nicht tun würden. Eine endgültige Lösung wird das nicht sein. Wir sehen uns am Ende des Jahres wieder. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Das Wort hat jetzt noch einmal Frau Ministerin Spoorendonk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für diese Debatte. Sie zeigt aus meiner Sicht, dass wir uns alle bewusst sind, womit wir es zu tun haben. Wir werden uns in den zuständigen Ausschüssen, nicht zuletzt auch im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss, weiter mit dieser Materie auseinandersetzen müssen. Das kann nicht anders sein.

Ich habe noch einmal darum gebeten, das Wort zu erhalten, weil ich noch ein paar Sachen richtigstellen möchte.

Erstens steht fest, dass die Vorgängerregierung sich nicht einig war. Das hat der Kollege Kubicki auch noch einmal bestätigt. Fest steht auch, dass der von

mir sehr geschätzte Emil Schmalfuß - ich sage das wirklich deutlich - eine Kabinettsentscheidung vorbereitet hatte, die dann nicht beschlossen wurde. Das war im April 2012. Das zeigt, wie intensiv die Diskussionen gelaufen sind, und das kann man auch nachvollziehen. Im Gespräch war natürlich, genau wie jetzt, eine eigene Einrichtung zu schaffen, eine Kooperation im norddeutschen Verbund -

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Vielleicht darf ich eben dies zu Ende ausführen, wir können das dann ja im Ausschuss auch weiterdiskutieren.

Das heißt, im April 2012 wurde dann auch die Planung für das Haus B zurückgestellt, die Finanzierung des Hauses B, und die Maßnahmen zur Sanierung der JVA wurden vom damaligen Finanzminister gestoppt. Das war vor der Landtagswahl.

Richtig ist, dass wir diese Situation vorgefunden haben und jetzt handeln müssen. Ich kann auch noch einmal sagen, dass es natürlich Überlegungen gegeben hat, eine Übergangslösung in Lübeck hinzubekommen. Es würde jetzt zu weit gehen und zu detailliert sein, wenn ich das ausführe. Das können wir im Ausschuss gern noch einmal machen. Aber es sind drei Varianten geprüft worden, und das Ergebnis zeigte, lieber Kollege Kubicki, dass man das zeitlich nicht hinbekommen hätte. Wir hätten ein Problem bekommen, und auch das sagt etwas über die Komplexität dieses Sachverhaltes aus. Wir hätten keine eigene Übergangslösung in Lübeck hinbekommen. Darum war es unumgänglich, dass wir diese Kooperation für den Übergang mit Hamburg hinbekommen. Ich bin Hamburg ausgesprochen dankbar dafür, dass man dort so kooperativ gewesen ist.

(Beifall SSW)

Zu den Kosten! Wir haben mit Hamburg Tagessätze in Höhe von 250 € vereinbart. Die Rechnung, lieber Herr Kubicki, die von Ihnen aufgestellt wurde, beinhaltet natürlich auch Kosten für Psychologen, die Betreuung und Therapie. Diese Kosten hätten wir aber auch unabhängig von einer Lösung mit Hamburg zahlen müssen. Das sind 336.000 €, die auf jeden Fall zu zahlen sind. Das heißt, das, was wir an Hamburg zahlen, sind 604.000 €, das ent

(Wolfgang Kubicki)

spricht diesem Tagessatz von 250 € pro Untergebrachtem.

Eine letzte Bemerkung dazu: Wir werden verhandeln, und wir werden Ende des Jahres sehen, wo wir stehen. Die Planung für eine eigene Einrichtung ist ja vorhanden.

(Barbara Ostmeier [CDU]: Ach!)

- Ja, natürlich. Die hat das Justizministerium, die hat mein Vorgänger erarbeitet. Alles andere wäre natürlich fahrlässig gewesen. Das heißt, wir haben erst einmal die Ausschreibung storniert, aber es gibt natürlich Planungen in der Schublade, mit denen man weiterarbeiten kann. Alles andere wäre wirklich - ich will dafür jetzt kein anderes Wort finden nicht verantwortungsvoll.