Protokoll der Sitzung vom 18.06.2014

- Wir haben die zukünftigen Pensionsverpflichtungen nicht außen vor gelassen. Wenn wir die Stellen jetzt ins System geben, kosten sie uns aktuell erst einmal diese 50.000 € pro Stelle.

(Lachen CDU und PIRATEN - Zuruf SPD: Das besprechen wir heute Abend, Herr Kol- lege!)

Kommen wir zu weiteren Zahlen. Als Soforthilfe auch das haben wir bereits gehört - werden wir in einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2014 für August bis Dezember 4,75 Millionen € bereitstellen. Das entspricht 228 Stellen. Suchen Sie im Haushaltsentwurf nicht nach diesen Stellen, und suchen Sie vor allen Dingen auch nicht nach den Stellen, die wir 2015 bereitstellen! Denn im neuen Haushaltsentwurf für 2015 werden Sie diese 200 Stellen, die wir 2015 bereitstellen, noch nicht finden, sondern sie werden erst mit der Nachschiebeliste eingereicht. Das machen wir deshalb, weil wir uns die Zeit nehmen wollen, die wir brauchen, um diese Stellen bedarfsgerecht zu verteilen.

2016 kommen weitere 100 Stellen hinzu, und 2017 sind es dann noch einmal 200. In Summe macht das - auch das haben wir bereits gehört - 728 Lehrerinnen- und Lehrerstellen, die die Qualität unserer Unterrichtsversorgung nachhaltig verbessern werden.

Hinzu kommt: Die in den Jahren 2015 bis 2017 nicht aufgebrauchten Mittel, insgesamt 12,6 Millionen €, werden wir in die Aufstockung des Vertretungsfonds investieren. Dadurch wird sich die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen mit Schwerpunkt auf den berufsbildenden Schulen noch einmal verbessern.

Meine Damen und Herren, dass Chancengerechtigkeit nach wie vor eine große Aufgabe in unserem Bildungswesen ist, hat erst in der vorigen Woche der Bildungsbericht der Bundesregierung deutlich gemacht. Er beschreibt zwar einen Trend zu mehr Bildung, belegt aber auch, dass dieser Trend nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen erreicht. Kinder aus erwerbslosen, armutsgefährdeten oder bildungsfernen Familien profitieren vom generellen Trend zu mehr Bildung relativ wenig. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus. Hier gibt es noch viel zu tun, zum Beispiel durch ein Schulsystem, das allen eine faire Chance auf einen bestmöglichen Schulabschluss gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Hierfür braucht man Gemeinschaftsschulen mit eigener und ohne eigene Oberstufe. Dass wir im vergangenen Jahr 15 Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe bewilligt haben, ist mit Blick auf die Chancengerechtigkeit in unseren Landen konsequent.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für diese 15 Oberstufen werden wir 158 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer benötigen, wenn sie zweizügig völlig aufgebaut sind. Uns sind diese Stellen für Lehrerinnen und Lehrer wichtig, und uns sind auch diese Oberstufen wichtig, weil Kinder aus eher bildungsfernen Familien hierdurch eine größere Chance haben, einen hohen Schulabschluss zu erwerben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, zusätzliche Oberstufen an unseren Gemeinschaftsschulen sind alles andere als ein Angriff auf das Gymnasium. Gymnasien wird es auch in Zukunft geben.

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

(Christopher Vogt [FDP]: Die heißen nur noch so!)

Zusätzliche Oberstufen sind allein deshalb wichtig, weil so die Wahrscheinlichkeit wächst, dass auch Kinder aus Nichtakademikerfamilien den sozialen Aufstieg durch Bildung schaffen.

(Beifall SPD und SSW)

Genau das sind uns die 128 Stellen, die wir in zusätzliche Oberstufen investieren, wert. Alle, wirklich alle Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft oder ihren Begabungen die bestmögliche Förderung verdient. Alle, wirklich alle Menschen haben ein Recht auf Bildung und Förderung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Johannes Callsen [CDU])

Deshalb arbeitet das MBW an einem Inklusionskonzept.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP]: Wie lange?)

Wir haben, wie Sie wissen, die Vorlage unseres Inklusionskonzepts auf den Herbst dieses Jahres verschoben, weil wir die Möglichkeiten, die sich durch die frei gewordenen BAföG-Millionen ergeben, bestmöglich nutzen wollen. Hierfür müssen erneut Gespräche geführt werden.

Eine Expertenkommission unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und des Sozialministeriums befasst sich derzeit mit der Abgrenzung zwischen sozialrechtlichen und schulischen Leistungen.

Zudem muss der Beschluss des Landessozialgerichts berücksichtigt werden, der die Zuständigkeit für die Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung in größeren Teilen als bisher in der Verantwortung des Landes und der Schulträger sieht nicht nur bei den Kreisen und kreisfreien Städten als den Trägern der Eingliederungshilfe.

Vielleicht gestatten Sie mir auch da eine Nebenbemerkung. Die 314 Stellen, die wir in den Bereich Schulassistenz geben wollen, sehen wir keineswegs so, dass wir damit das Konzept sozusagen gelöst haben, sondern - Frau Erdmann hat es bereits angedeutet - das ist ein Element eines Stellenpools. Wir erwarten umgekehrt, dass auch die Kommunen in diesen Stellenpool noch weitere Stellen hineingeben. Und wir müssen darüber diskutieren, ob das Land dann vielleicht noch weitere Finanzmittel bereitstellt.

Meine Damen und Herren, auch wenn in erster Linie die Schulen von der BAföG-Entlastung durch

den Bund profitieren, gehen die Hochschulen durchaus nicht leer aus. 10 Millionen €, die das Land als Risikopuffer für den eigenen BAföG-Anteil im Haushalt bereitgestellt hat, werden an die Hochschulen gehen. Allerdings erscheint mir mit Blick auf die Hochschulen etwas anderes zurzeit sehr viel wichtiger, nämlich die Aufhebung des Kooperationsverbots.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Aufhebung des Kooperationsverbots wurde von allen hier im Landtag einstimmig gefordert, und sie wird in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit werden.

Die Bundesregierung hat im Übrigen gerade heute den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Kooperationsverbots veröffentlicht. Genau das, nämlich die Aufhebung des Kooperationsverbots, haben sich alle unsere Hochschulen gewünscht. Denn alle Hochschulen werden davon profitieren, wenn sich der Bund zukünftig auch strukturell an der Finanzierung unserer Hochschulen beteiligen kann. 3 Milliarden €, die die Bundesministerin zur Verfügung hat, werden auf die Länder verteilt. Dann gehe ich davon aus, dass auch die eine oder andere Million nach Schleswig-Holstein kommt. Andererseits kann ich verstehen, dass sich die Hochschulen aktuell mehr gewünscht hätten. Das kann ich natürlich vor allen Dingen mit meinem Herzen als Wissenschaftsministerin verstehen.

Doch lassen Sie mich abschließend den Blick auf das richten, was wir bereits jetzt, unabhängig von der Aufhebung des Kooperationsverbots in der Lage sind zu ermöglichen. Mit den 10 Millionen € aus der BAföG-Vorsorge werden wir die dritte Phase des Hochschulpakts auf den Weg bringen. Bis vor wenigen Tagen war noch gar nicht klar, ob es diesen Hochschulpakt III überhaupt geben wird, der für die Hochschulen von enormer Bedeutung ist. Jetzt ist klar, der Hochschulpakt III kommt, und das ist ein gutes Signal für unsere Hochschulen.

Darüber hinaus werden wir im Jahr 2015 2 Millionen € für Investitionen in die soziale Infrastruktur unserer Hochschulen bereitstellen. Das ist vor allen Dingen ein Signal für die Studierenden. Wir haben herausragende Hochschulen, und wir bekennen uns zu diesen Hochschulen. Dieses Bekenntnis zeigt sich nicht nur darin, dass wir - was es in SchleswigHolstein noch nie gab - ein Sondervermögen Hochschulsanierung aufgelegt haben, dass wir den Fachhochschulen das Promovieren ermöglichen wollen, dass wir eine Verbesserung des Grundhaushalts

(Ministerin Dr. Waltraud Wende)

durch volle Tarifübernahme bewerkstelligt haben, sondern dieses Bekenntnis zeigt sich last not least darin, dass wir auf Bundesebene für eine Fortsetzung der Exzellenzinitiative kämpfen. Jeder Euro, der in Schule oder Hochschule angelegt wird, ist ein gut angelegter Euro.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aber auch jeder Euro, der in frühkindlicher Förderung angelegt ist, ist ein gut angelegter Euro. Deshalb werden wir 2015 5 Millionen € für Maßnahmen zur Qualitätssicherung, für Fortbildung, für Elterngespräche und für gesunde Ernährung an die Kitas geben.

Ich danke allen regierungstragenden Fraktionen, den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung und auch der Opposition für die verantwortungsvolle Zusammenarbeit und Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltentender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, bisher hat die Landesregierung die verabredete Redezeit um 6 Minuten 43 Sekunden überzogen. Als Nächstes hat weiterhin die Landesregierung das Wort, nämlich Frau Finanzministerin Monika Heinold.

Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Nur eine Klarstellung, damit es nicht falsch im Raum stehen bleibt. Der Abgeordnete Koch und ich sind uns einig, die Gegenfinanzierungen für die Lehrerinnen und Lehrer im Nachtrag in diesem Jahr erfolgen nicht durch Baumittel von den Hochschulen, sondern aus dem Kapitel für Hochbau.

Dort heißt es: Es geht um Sanierung Verwaltungsgebäude Kiel. Es geht um das Finanzamt Dithmarschen. Es geht also um Maßnahmen im Hochbau, die wir in diesem Jahr nicht realisieren, im nächsten Jahr realisieren, neu veranschlagen.

Mir war es wichtig, dass nicht im Raum stehen bleibt, dass die Hochschulen dieses zahlen müssen, dass wir Lehrerinnen und Lehrer vorher einstellen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Landesregierung hat um 7 Minuten 30 Sekunden überzogen. Das steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Koch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss auch zu den Fehlern stehen, die man in einer Debatte begeht. In der Tat habe ich Hochbau und Hochschule vorhin verwechselt. Ich bitte darum, das nachzusehen. Die Korrektur ist angebracht. Ich erlaube mir gleichwohl den Hinweis, es sind trotzdem Investitionen, die Sie kürzen.

(Ministerin Monika Heinold: Das ist richtig!)

Ich möchte fragen, ob das zufälligerweise die Haushaltsstelle ist, die wir mit unseren Haushaltsanträgen im Dezember kürzen wollten.

(Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich würde vermuten, ja. Aber den „Hochschulbereich“ nehme ich zurück.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich jetzt die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass die Berichtsanträge zu c) und d), Drucksachen 18/1971 und 18/1990, durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben. Es ist beantragt worden, die Anträge Drucksachen 18/1960 (neu), 18/1970 und 18/1996 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/2017 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. - Danke schön.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: