Protokoll der Sitzung vom 19.06.2014

b) Allen Formen des Extremismus durch Prävention entgegenwirken

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1982

c) Verfassungsschutzbericht 2013

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/1810

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Ich erteile zunächst dem Innenminister, Herrn Andreas Breitner, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Fazit des Verfassungsschutzberichtes 2013 lässt sich in zwei Sätzen ziehen: Erstens. Die Sicherheitslage in Schleswig-Holstein ist stabil. Zweitens. Akute

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Bedrohungen durch extremistische Organisationen sind derzeit nicht zu erkennen.

Allerdings warne ich vor vorschnellen Schlussfolgerungen. Die extremistische Szene in SchleswigHolstein verfügt nach wie vor über ein Gewaltpotenzial, das jederzeit aktiv werden könnte. Die gegenwärtige Ruhe ist daher trügerisch. Das gilt für den Rechts- wie für den Linksextremismus ebenso wie für den Islamismus. Aufgrund der begrenzten Redezeit beschränke ich mich jetzt auf kurze Hinweise zum Salafismus, von dem weiterhin eine große Gefahr für die innere Sicherheit in Schleswig-Holstein ausgeht, ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass mir auch die anderen Formen und Richtungen des Extremismus in Schleswig-Holstein vertraut sind.

Die Anhängerschaft des Salafismus ist im vergangenen Jahr von 200 auf 210 Personen leicht angewachsen. Die Salafisten sind derzeit die dynamischste islamistische Strömung. Trotz der steigenden latenten Gewaltbereitschaft von vormals ausschließlich als politisch-salafistisch bekannten Personen liegen den Sicherheitsbehörden jedoch weiterhin keine Hinweise auf Strukturen mit einem islamistisch-terroristischen Hintergrund in SchleswigHolstein vor.

Bei einer Reihe von Einzelpersonen im Land gibt es allerdings Anhaltspunkte für Verbindungen und Kontakte zu islamistisch-terroristischen sowie dschihadistischen Strukturen. Ausreisefälle mit dschihadistischem Hintergrund nach Syrien nach unseren Erkenntnissen 13 Fälle im vergangenen Jahr - sind dabei von besonderer Bedeutung. Auch deshalb hat die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche beschlossen, mögliche Verschärfungen des Personalausweisrechtes zu prüfen. Erhöhte Wachsamkeit bleibt also das Gebot der Stunde.

Zum Antrag der PIRATEN nach mehr Transparenz im Haushalt des Verfassungsschutzes gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Entgegen der Behauptung in der Antragsbegründung besteht gerade für die Mitglieder des Landtages sehr wohl die Möglichkeit, Einnahmen und Ausgaben des Verfassungsschutzes nachzuvollziehen. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch das eigens hierfür in § 26 Landesverfassungsschutzgesetz vorgesehene Kontrollorgan, das Parlamentarische Kontrollgremium, ist auch in Fragen des Haushalts gewährleistet.

(Beifall FDP, Birgit Herdejürgen [SPD], To- bias von Pein [SPD] und Volker Dornquast [CDU])

Dass sich aber die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, die sich jedenfalls in Teilen auch aus einer detaillierten Aufstellung im Haushaltsplan ableiten ließe, aus Gründen des Geheimschutzes und der operativen Sicherheit nicht gänzlich öffentlich darstellen lässt, liegt - glaube ich - auf der Hand.

(Vereinzelter Beifall CDU, SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Verfassungsschutzbehörden und einer Prüfung durch den Landesrechnungshof

(Wortmeldung Torge Schmidt [PIRATEN])

- ich lasse keine Fragen zu, Herr Abgeordneter - haben auch wir überlegt, wie wir die Transparenz des Verfassungsschutzes in Bezug auf den Haushalt optimieren könnten. Im Ergebnis soll für den Verfassungsschutz eine eigene Titelgruppe im Einzelplan des Innenministeriums eingerichtet werden. Darin sind die Haushaltsansätze zu unterschiedlichen Zweckbestimmungen dargestellt und erläutert. Lediglich die Ausgabenansätze für geheimhaltungsbedürftige Tätigkeiten werden weiterhin in einem Titel zusammengefasst werden müssen. Auch die Darstellung der Personalausgaben für den Verfassungsschutz ist im Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 geplant.

Als Abteilung des Innenministeriums finden sich die Stellen des Verfassungsschutzes im Übrigen wie die Stellen aller anderen Abteilungen auch im Stellenplan des Innenministeriums wieder. Es ist nicht beabsichtigt, zukünftig von dieser Verfahrensweise abzuweichen.

Zudem ist die Landesregierung durch die schon umgesetzten Maßnahmen zur Organisation des Verfassungsschutzes den Forderungen nach mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit bei dessen Aufgabenerfüllung bereits nachgekommen.

(Unruhe - Glocke Präsident)

Folglich ist ein inhaltlich nicht weiterführender Beschluss des Landtags nach meiner Auffassung an dieser Stelle entbehrlich.

Wie ich bereits angeführt habe, bleibt der politische Extremismus auch in Schleswig-Holstein latent gefährlich. Dem Antrag der CDU, allen Formen des Extremismus präventiv entgegenzuwirken, stimme ich daher ausdrücklich zu. Aber Präventionsmaß

(Minister Andreas Breitner)

nahmen müssen am Bedarf ausgerichtet sein und ein vernünftiges Verhältnis von Ressourcenaufwand und Nutzen aufweisen.

So kann für Schleswig-Holstein im bisherigen Jahresverlauf mit Blick auf den Linksextremismus ein eher geringer Aktionismus konstatiert werden. Die Gewaltbereitschaft wird deshalb aktuell als gering eingeschätzt. Die Fallzahlen der Kriminalitäts- und Gefährdungslage in diesem Phänomenbereich rechtfertigen grundsätzlich keine wesentlichen zusätzlichen präventiven Maßnahmen.

Anders sieht es im Phänomenbereich Islamismus/ Salafismus aus, in dem zurzeit bundesweit zusätzliche Präventionsmaßnahmen geprüft werden. Personen, bei denen Anhaltspunkte für Verbindungen und Kontakte zu islamistisch-terroristischen sowie dschihadistischen Strukturen bekannt geworden sind, stehen zum Glück im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die Aufklärung über die Gefahren des Islamismus/Salafismus erfolgt bereits umfänglich im Rahmen des interkulturellen Dialogs zwischen Polizei und insbesondere muslimischen Einrichtungen sowie durch Kontaktpflege zu Moscheen, Kulturvereinen und zu muslimischen Vereinen.

Ob und gegebenenfalls welche Beratungs- und Interventionsmaßnahmen darüber hinaus erforderlich und angemessen sein könnten, wird aktuell im Rahmen der Gremienarbeit auf Bundesebene erörtert. Aus unserer Sicht sollte für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe - ähnlich wie bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus - ein Bundesprogramm aufgelegt werden, um vergleichbare Präventions- und Interventionsstandards bei der Bekämpfung islamistisch-salafistischer Bestrebungen zu gewährleisten. Dabei sind auf Basis eines ganzheitlichen Präventionsansatzes in allen Ländern ressortübergreifende koordinierende Strukturen zur Prävention von Islamismus und Salafismus auszubauen und ein effektives, länderübergreifendes Präventionsnetzwerk Salafismus zu errichten. Die IMK hat eine Arbeitsgruppe mit genau diesem Auftrag eingesetzt. Ähnlich wie in den Landesprogrammen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sollten allgemeine und spezifische Präventionsmaßnahmen sowie Interventionsmaßnahmen in Form abgestufter Beratungsangebote bis hin zur Aussteigerberatung gemacht werden.

Sie können sicher sein: Polizei und Verfassungsschutz werden dem Extremismus in diesem Land keinen Raum lassen - egal in welche Richtung er zielt. Dazu werden wir alles tun, um extremistische Bestrebungen im Keim zu ersticken und am besten gar nicht erst entstehen zu lassen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 2 Minuten 30 Sekunden überzogen. Die steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung, als erstes dem Fraktionsvorsitzenden der Piratenfraktion, Herrn Abgeordneten Torge Schmidt. Ich erteile Ihnen das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! - Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2011 sind die Geheimdienste Deutschlands mehr in der Öffentlichkeit, als sie sich gewünscht hätten. Zunächst war es offenbar keinem der 17 Inlandsgeheimdienste trotz zahlreicher V-Leute im rechten Lager gelungen, den NSU als rechtsradikale Organisation auch nur zu erkennen. Seit letztem Jahr wissen wir - wie Dank Edward Snowdon bekannt wurde -, dass unsere Spionageabwehr offenbar vor allem dadurch geglänzt hat, den befreundeten Diensten zu vertrauen. In beiden Fällen haben die Geheimdienste versagt. Beide Fälle haben Ungeheuerliches zutage gebracht, glücklicherweise - muss man fast sagen - nicht explizit über den schleswig-holsteinischen Verfassungsschutz.

Diese Skandale haben die Öffentlichkeit auf einen eigentlich sehr lichtscheuen Bereich der staatlichen Betätigung blicken lassen, einen Bereich, den man doch noch deutlich stärker ausleuchten sollte, als es derzeit der Fall ist. Einen Schritt in diese Richtung gehen wir mit unserem Antrag auf einen nachvollziehbaren Haushaltsansatz für den Verfassungsschutz.

Zunächst aber zu dem oft geschobenen Verfassungsschutzbericht. Im letzten Jahr attestierte der Kollege Peters dem Verfassungsschutzbericht eine gewisse Theorielastigkeit. Das kann ich auch in diesem Jahr wieder bestätigen. Auch in diesem Jahr liefert der Bericht keine wirkliche Grundlage für die Existenz der noch nicht ganz preiswerten Behörde.

(Beifall PIRATEN)

Eine Sache fällt dann aber doch noch ins Auge. Es ist schon auffällig, mit wieviel Akribie der Verfassungsschutzbericht hier auf einzelne Straftaten von Linksextremisten eingeht, während dieselbe Akribie bei Rechtsextremismus offenbar nicht für erforderlich erachtet wurde. Auffällig ist es deshalb,

(Minister Andreas Breitner)

weil der Verfassungsschutz ja vor allem Bewegungen und nicht einzelne Personen im Blickfeld haben will. Offenbar gibt es im linken Spektrum so wenig vermeintlich gefährliche Bewegungen, dass man auf einzelne Straftaten rekurrieren muss.

Der Bericht schweigt sich - bei aller Theorielastigkeit - schon nahezu verblüffenderweise auch darüber aus, was denn nun eigentlich extremistische Straftaten sind und wie man zu der jeweiligen Einstufung kommt. Wenn der Verfassungsschutz jede Sitzblockade bei einer antifaschistischen Demonstration als politisch motivierte Straftat von Linken einstuft, dann haben die hier gelieferten Zahlen keinen Wert. So wird es nämlich - deshalb komme ich darauf zu sprechen - bei der polizeilichen Kriminalstatistik gehandhabt. Churchill lässt grüßen. Wer sagt uns denn, wenn wir versuchen, den Bericht zu interpretieren, dass die Erfassung hier nicht ebenso - sagen wir - eigenwillig erfolgt.

Da sind wir schon bei dem Thema unseres Antrags: Nachvollziehbarkeit. Herr Minister Breitner, ich freue mich, dass Sie zumindest ein Stück weit in die richtige Richtung gehen. Von daher möchte ich unseren Antrag auch gern an den Finanzausschuss überweisen. Wie gesagt: Nachvollziehbarkeit. Ich habe eingangs gesagt, dass unser Antrag etwas Licht in ein ansonsten lichtscheues Milieu bringen soll. Nicht genug, aber immerhin mehr, als derzeit dort existiert.

(Beifall PIRATEN)

Eine der wichtigsten Aufgaben der Parlamente ist die Kontrolle der Exekutive. Wir sind natürlich nur ein Baustein in den Check und Balances des Rechtsstaates. Daneben sind die justizielle, die journalistische und auch die öffentliche Kontrolle ebenso wichtige Elemente. Aber gerade diese sind, was den Verfassungsschutz angeht, faktisch ausschaltet.

(Beifall PIRATEN)

Selbst über verwendete Mittel gibt es so gut wie keine Informationen. Nur die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums wissen mehr und dürfen nicht darüber sprechen. Es ist deshalb faktisch unmöglich, will man sich an das Recht halten, Änderungen herbeizuführen. Wir müssen darauf vertrauen, dass schon alles in Ordnung ist. Das ist nicht akzeptabel, gerade weil wir die einzige Kontrollinstanz sind.

(Beifall PIRATEN)

Im Grunde muss man aber konstatieren: Wir, das Parlament, wissen eigentlich gar nichts über diese

von uns legitimierte Behörde. Mit einer eigenen Titelgruppe für den Verfassungsschutz wird ein klein wenig Licht in das Dunkel des Verfassungsschutzes gebracht.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Herrn Dr. Stegner?

Gern.

Bitte.

Herr Kollege Schmidt, Sie wissen aber schon, dass erstens in dem Parlamentarischen Kontrollgremium alle Fraktionen vertreten sind und dass zweitens der Preis dafür, dass sie darüber nicht reden dürfen, der ist, dass sie dort alles erfahren. Das ist eine deutlich effizientere Form, den Verfassungsschutz zu kontrollieren, als es teilweise in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und anderer Länder enthalten ist.