Herr Kollege Schmidt, Sie wissen aber schon, dass erstens in dem Parlamentarischen Kontrollgremium alle Fraktionen vertreten sind und dass zweitens der Preis dafür, dass sie darüber nicht reden dürfen, der ist, dass sie dort alles erfahren. Das ist eine deutlich effizientere Form, den Verfassungsschutz zu kontrollieren, als es teilweise in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und anderer Länder enthalten ist.
Ja, das stimmt, Herr Stegner. Was hilft es aber, wenn zum Beispiel Herr König, der bei uns Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist, dort Dinge erfährt, Änderungen herbeiführen will und diese nicht argumentieren kann, weil das geheime Informationen sind?
Menschen in dieses Gremium schickt, die die nötigen Dinge erfahren und auch gegensteuern können. Es ist aber nicht im Interesse des Parlaments, wenn Interna, von denen wir nicht wünschen, dass sie veröffentlicht werden, dadurch veröffentlicht werden, dass sie in der Piratenfraktion öffentlich werden. Das ist doch ein nachvollziehbares Interesse des gesamten Parlaments.
Herr Dr. Stegner, ich rede hier nicht nur vom Interesse des Parlaments, sondern vom Interesse der Öffentlichkeit.
Wir PIRATEN möchten nicht, dass in der Öffentlichkeit berichtet wird, dass V-Mann XYZ gerade in der Organisation in Neumünster - als Beispiel ermittelt. Das sind Informationen, die zu Recht nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Es gibt aber noch mehr Dinge als parlamentarische Kontrolle, zum Beispiel Mittelverwendung und so weiter. Wenn man sich die Haushalte anderer Bundesländer anschaut, sind diese dort um etliches transparenter als das, was wir hier in Schleswig-Holstein haben. Genau deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.
Daraus rechtfertigt sich auch, warum wir verlangen, dass die Mittel des Verfassungsschutzes nicht über die Deckungsfähigkeit mit anderen Titeln ohne Weiteres erweitert werden können. Denn das würde das kleine bisschen an Kontrolle gleich wieder wertlos machen, natürlich nicht im Best Case. Der Best Case bedeutet auf Deutsch: Es wird schon alles gut gehen. Das darf aber nicht Arbeitsprämisse eines Parlaments sein. Immer dort, wo wir mit öffentlichen Geldern arbeiten oder Rechte von Bürgern beeinflussen, ist diese Hypothese ein parlamentarisches Versagen.
Wir können und dürfen nicht weggucken, bis irgendein Skandal oder ein Skandälchen uns aus Wolke sieben schüttelt. Wir müssen diese Aufgabe dauerhaft wahrnehmen und die geeigneten Strukturen hierfür schaffen.
Kurz zu dem Antrag der CDU. Extremismus ist ein so wunderbar beugsamer Begriff, dass der Innen- und Rechtsausschuss allein dafür eine Anhörung ansetzen kann.
Wenn Sie jedoch Partnerschaften, Verzahnungen und Kooperationen mit anderen Bundesländern fordern, sollten Sie vielleicht gleich ganz ehrlich sein und die Forderung nach einer einheitlichen Bundespolizei und nach einer einzigen zentralen Verfassungsschutzbehörde ausstellen. Das würden wir natürlich nicht unterstützen. Wir halten es eher mit dem in Deutschland zu Recht etablierten Föderalismus, der nun auch einmal Nachteile mit sich bringt. Immer weitere Kooperationen führen diese Ideen letztendlich ad absurdum. - Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserer Gesellschaft hat Extremismus keinen Platz, weder von rechts noch von links noch von irgendeiner anderen Seite.
Der Verfassungsschutzbericht macht eines deutlich. Unsere Gesellschaft ist leider nicht frei von extremistischen Störungen. Deshalb bleibt es eine Aufgabe, aktiv gegen jede Form des Extremismus vorzugehen. Wir alle sind uns hier einig, dass es wichtig und auch richtig ist, dass wir im Bereich des Rechtsextremismus präventiv tätig werden. Vorsorge ist besser als Heilen, so sagen die Mediziner immer. Bei der Bekämpfung des Extremismus gilt dieses Prinzip auch, und zwar bei allen Formen des Extremismus.
Es gibt keinen guten Extremismus, es gibt keinen harmlosen Extremismus, und wir dürfen nicht den Fehler machen, irgendeine Form des Extremismus zu verniedlichen.
Linksextremisten sind keine Weltverbesserer. Sie sind Ideologen, die genau wie Rechtsextremisten auch auf Menschenfang gehen und vor Gewalt
nicht zurückschrecken. In Internetforen wird sogar ganz offen zur Gewalt gegen Andersdenkende aufgerufen. Und wer den Linksextremismus verniedlicht, der handelt verantwortungslos.
„Neben der Verbreitung linksextremistischen Gedankengutes stellt insbesondere die unveränderte Bereitschaft zur Begehung von Straftaten eine Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens dar.“
Dies ist deutlich. Wenn man sich den gestern veröffentlichten Verfassungsschutzbericht des Bundes anschaut, wird dieses Bild bestätigt. Um fast 27 % ist die Anzahl linksextremer Gewalttaten gestiegen.
Herr Kollege Peters, vor diesem Hintergrund ist mir völlig unverständlich, dass Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 15. April 2014 ernsthaft behaupten:
„Im Gegensatz dazu belegen die Erkenntnisse über Linksradikale in Schleswig-Holstein kein relevantes Gefährdungspotenzial...“
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Bemerkung des Herrn Abgeordneten Tobias von Pein?
Sehr geehrte Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass ein Großteil der Straftaten, die aus dem linksextremistischen Bereich kommen, die Sie genannt haben, vor allem deswegen zustande gekommen sind, weil es vor Ort Nazi-Demonstrationen und -Blockaden gab und die Straftaten als Reaktion darauf entstanden sind? Können Sie etwas zum Zusammenhang von Ursache und Wirkung sagen?
Schon aus dem Verfassungsschutzbericht hier im Land können die Erkenntnisse nicht stammen. Wenn Sie den des Bundes lesen, müssten Sie Ihre Aussage vielleicht zurücknehmen.
Meine Damen und Herren, auch das islamistische Lager besitzt ein besorgniserregendes Potenzial. Der Bericht spricht in diesem Zusammenhang von „steigender latenter Gewaltbereitschaft“. Der Bericht warnt explizit vor einer starken Anziehungskraft für Jugendliche und junge Erwachsene.
„Mit Blick auf den islamistischen Terrorismus kann ich feststellen, dass der derzeit für uns die größte Bedrohung für die innere Sicherheit darstellt, jedenfalls im terroristischen Phänomenbereich.“