Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann komme ich jetzt zur Eröffnung der Aussprache. Der älteste Antrag ist von den PIRATEN. Daher hat für die Piratenfraktion jetzt Dr. Patrick Breyer das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir PIRATEN möchten, dass sich die Landesregierung über den Bundesrat dafür einsetzt, die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit in Deutschland auszubauen und nationale Zugangsbeschränkungen zum Handwerksberuf abzubauen.
Worum geht es? Neben Luxemburg ist Deutschland das einzige der 28 EU-Staaten, in denen man sich zum Beispiel als Maler, als Konditor, als Friseur nur nach langer Ausbildung und Prüfung selbstständig machen und arbeiten darf. Wir PIRATEN möchten, dass auch in Deutschland jeder freien Zugang zu diesen Berufen bekommt und in ihnen arbeiten kann. Das nützt den Menschen, die sich selbstständig machen wollen, das schafft Arbeitsplätze, das nützt vor allem aber den Verbrauchern, weil sie die Wahlfreiheit erhalten, ob sie sich für einen Betrieb mit dem Qualitätssiegel „Meisterbetrieb“ entscheiden - das soll ausdrücklich erhalten bleiben - oder ob sie sich für einen Betrieb entscheiden, der dieses Qualitätssiegel nicht trägt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Meisterpflicht für einige Handwerksberufe wird mit verschiedenen Argumenten gerechtfertigt, die aber im Endeffekt nicht durchgreifend sind. Das erste Argument ist das der Gefahrenabwehr, bestimmte handwerkliche Tätigkeiten seien zu gefährlich für Personen ohne Befähigungsnachweis. Das Problem ist nur, dass die Meisterpflicht, wie sie heute ausgestaltet ist, gar nicht geeignet ist, die Qualität wirklich zu sichern und uns Verbraucher zu schützen; denn sie ist vielfach durchbrochen. Sie gilt für viele Handwerke von vornherein nicht, die eigentlich ge
Sie gilt aber auch nicht, wenn man die Handwerke als Reisegewerbe ausübt oder wenn man aus einem EU-Mitgliedstaat heraus diese entsprechenden Tätigkeiten entfaltet, wenn man ein entsprechendes Studium absolviert hat und so weiter. Sie ist vielfach durchbrochen und nicht geeignet, um Gefahren abzuwehren. Wenn man Gefahren wirklich abwehren wollte, könnte man entsprechende gesetzliche Vorschriften einfordern oder auch einen zeitlich befristeten Sachkundenachweis verlangen.
Zweitens wird argumentiert, die Qualität der Handwerkerleistungen müsse erhalten bleiben. Wir PIRATEN sind ganz klar der Meinung, dass der mündige Verbraucher selbst entscheiden können muss, welche Dienstleistungsqualität er in Anspruch nehmen möchte.
Das ist im Übrigen auch schon heute so; denn derjenige Verbraucher, der nicht die hohe Qualität eines Meisterbetriebes in Anspruch nehmen möchte oder sich das nicht leisten kann, weicht leider schon heute allzu oft auf den Bereich der Schwarzarbeit aus, in dem es natürlich keine Qualitätsstandards gibt. Das ist der falsche Weg. Übrigens haben auch die Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU im Bereich des Glücksspiels sehr wohl erkannt, dass eine Kanalisierung auf legale Märkte im Endeffekt mehr nützt als die Schwarzarbeit.
Drittens wird argumentiert, die Meisterpflicht sei erforderlich, um die besondere Ausbildungsleistung zu erhalten. Wenn man sich aber die Zahlen anschaut - und die Bundesregierung hat sie veröffentlicht - und meisterpflichtige zu nicht meisterpflichtigen Handwerken vergleicht, dann werden Sie feststellen: Die Zahl der Ausbildungsplätze geht allgemein zurück, und zwar in beiden Bereichen gleichermaßen. Bei den Berufen, in denen die Meisterpflicht 2004 aufgehoben worden ist, ist kein stärkerer Rückgang eingetreten als bei den Berufen, in denen nach wie vor die Meisterpflicht gilt. Dementsprechend trifft es nicht zu, dass die Meisterpflicht zu mehr Arbeitsplätzen führt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die EUKommission hat vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Zugangsbeschränkungen in der EU die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre gegenseitigen Systeme zu evaluieren, zu vergleichen und darüber zu diskutieren, wie sich die Unterschiede begründen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Aus meiner Sicht
widerspricht es dem europäischen Gedanken, in diese Diskussion von vornherein mit der Position hineinzugehen, mit der das CDU und FDP tun wollen, nämlich zu sagen: Wir können gern reden, aber wir lehnen jede Änderung entschieden ab. - Das widerspricht dem europäischen Gedanken.
Wenn unsere Regelung denn so gut wäre, wie Sie behaupten, dann müssten Sie doch offen sein für eine Diskussion, und dann müssten Sie sich doch auch der Diskussion mit unseren Nachbarländern stellen, die sagen, sie brauchen diese Meisterpflicht nicht zur Gefahrenabwehr oder zur Ausbildungsleistung. Ich wundere mich auch, dass sich ausgerechnet die FDP, die selbst ernannten Gralshüter der freien Marktwirtschaft, hier gegen Gewerbefreiheit einsetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auch im Bereich des Handwerks mehr Freiheit wagen, einen besseren Service, niedrigere Preise für Verbraucher, weniger Schwarzarbeit; lassen Sie uns die Meisterpflicht ernsthaft auf den Prüfstand stellen!
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen mitteilen, dass Tagesordnungspunkt 34 - Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern - auf die Juli-Tagung verlegt worden ist, also heute nicht beraten wird. Dies haben mir die Fraktionen mitgeteilt.
Wir fahren in den Beratungen fort. Für die CDUFraktion hat Herr Abgeordneter Hartmut Hamerich das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren Präsidenten, Mitglieder der Präsidien, Geschäftsführer der Kammern und des Handwerks aus Schleswig-Holstein! Wir haben unsere Anträge mit „Verbraucherschutz und Qualitätsstandards sichern - Meisterbrief stärken“ beziehungsweise Titelschutz stärken überschrieben. Worum geht es hierbei? Auf europäischer Ebene gibt es immer wieder Bestrebungen, die nationalen Berufszugänge zu liberalisieren und weitere Handwerksberufe, insbesondere solche des Bauhandwerks, aus der Anlage A der Handwerksordnung in die Anlage B zu überführen. Für die Anlage A und für deren selbstständige Ausübung brauchen Sie grundsätzlich den Erwerb des
Meisterbriefs oder eines ähnlichen Qualifikationsnachweises. Für Handwerksberufe nach Anlage B ist das nicht notwendig.
Seit 2004 hat sich gezeigt, dass eine große Anzahl von Betrieben für die Berufe der Anlage B - beispielhaft sind hier die Fliesenleger - entstanden ist. Jedoch sind viele dieser Betriebe Ein-Mann-Betriebe, die als Subunternehmer auf Baustellen arbeiten und so gerade über die Runden kommen. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass diese Betriebe überhaupt dauerhaft sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen können. Im Gegenteil: Tarif- und Mindestlöhne werden so elegant umgangen. Gerade das ist der Unterschied zu den meistergeführten Handwerksbetrieben, die teils deutlich über Tarif bezahlen.
Noch problematischer ist die Entwicklung jedoch für unser duales Ausbildungssystem. Weniger Meisterbetriebe bedeuten auch weniger Ausbildungsplätze und so eine schleichende, aber stetige Schwächung der dualen Ausbildung und, viel schlimmer, eine Schwächung der Qualität der Ausbildung selbst.
Bislang steht Deutschland im europäischen Vergleich bei der Jugendarbeitslosigkeit hervorragend da. Gerade einmal 6,2 % der Arbeitslosen sind bei uns in Schleswig-Holstein jünger als 25 Jahre, Tendenz sinkend. Grund für die geringe Jugendarbeitslosigkeit ist vor allem unser System der dualen Berufsausbildung,
Ganz anders sieht es in den europäischen Partnerländern aus. Jugendarbeitslosigkeit ist gerade in Südeuropa ein trauriges Massenphänomen. So sind in Griechenland und Spanien mehr als 50 % der Arbeitslosen jünger als 25 Jahre und damit perspektivlos.
Deshalb ist die hohe Ausbildungsbereitschaft der meistergeführten Betriebe im Handwerk keine Selbstverständlichkeit, sondern ein großer Beitrag zu unserem Gemeinwesen, wofür ich mich allerherzlichst bedanken möchte.
Ähnlich stellt sich die Situation bei den freien Berufen dar. Der Titelschutz allein ist nicht ausreichend, vielmehr müssen die Regelungen zur Be
rufszulassung und zur Berufsausübung für Dienstleistungen als maßgebliche Kriterien gestärkt bleiben. Wachstum allein durch den Titelschutz schaffen zu wollen, ist zu kurz gesprungen.
Zwangsläufig ergeben sich durch eine Verwässerung höhere Risiken des Verbrauchers auf Schlechtleistung oder ein größerer administrativer Aufwand aufseiten des Staates, wie der Prüfaufwand bei Architekten und Steuerberatern. Oder es ist einfach nur gefährlich. Wenn ein Ingenieur beim Schallschutz eine Schlechtleistung liefert, dann hört man das. Wird aber beim Brandschutz geschlampt, weil schlicht der Nachweis für die Berufsausübung nicht mehr vorhanden ist, dann ist das im Zweifel lebensgefährlich.
Im Bereich der freien Berufe wäre die Beschränkung auf den Titelschutz kein Wachstumsmotor, sondern ein Schritt zum Abbau von Qualität und damit ein Schritt in die falsche Richtung.
Für den Berufszugang und die Berufsausübung in freien Berufen, insbesondere in denen mit heute bestehenden ausdifferenzierten Berufsgesetzen, wäre die „Höhergewichtung“ des Titelschutzes zum alleinigen Differenzierungsmerkmal ungeeignet und daher kontraproduktiv.
Deshalb sollten wir heute gemeinsam ein starkes Signal senden. Der Landtag in Schleswig-Holstein steht zum Handwerk, zum Meisterbrief und zur dualen Ausbildung.
Wir müssen unsere Handwerksbetriebe stärken und stehen weiter als Partner an ihrer Seite. Handwerk und Mittelstand sind unverzichtbare Säulen eines modernen Landes, deren Fertigkeiten werden teilweise schon seit Jahrhunderten den Herausforderungen der Zeit angepasst und an die nächste Generation weitergeben. Diese Familienunternehmen denken nicht in Quartalszahlen, sondern in Generationen.
Deswegen sollten wir alle Ja zu mehr Transparenz, aber Nein zu einer Abmilderung der Qualitätsstandards beim Meisterbrief und auch beim Titelschutz der freien Berufe sagen.
Ich helfe immer wieder gern, Herr Kollege. - Wir PIRATEN stehen auch für die duale Ausbildung und für den Meisterbrief. Worum es uns geht, ist die Meisterpflicht. Warum sehen Sie zwischen diesen beiden Sachverhalten einen Zusammenhang?
- Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, ich habe vorhin dieses eine Beispiel des Fliesenlegers gebracht. Ich sage mit aller Anerkennung aber auch Kritik zu jedem Handwerker: Die Tatsache, dass jemand ein guter Handwerker ist, bedeutet nicht, dass er auch ein guter Selbstständiger ist. Die Tatsache, dass jemand ein guter Handwerker ist und sich dann selbstständig macht, führt häufig dazu, dass er sich selbst in ein so großes finanzielles und wirtschaftliches Risiko begibt, dass das mit der Insolvenz endet. Und darüber hinaus macht er mit dieser Geschichte manch andere Betriebe durch Preisdumping kaputt. Und das möchten wir gern verhindern.
Selbstverständlich. Ich schließe mit meinem letzten Satz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedanke mich nicht nur für die Aufmerksamkeit, sondern beantrage Abstimmung in der Sache zu unseren beiden Anträgen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Handwerkskolleginnen und -kollegen! Meine sehr verehrten Gäste! Als gelernter Handwerker, als Betriebsrat und Gewerkschafter weiß ich: Ein Handwerksmeister kann etwas. Ein Handwerksmeister hat zusätzlich zum Fachlichen auch eine ganze Reihe von weiteren Qualifikationen erworben. Dazu gehört der Nachweis von fachprakti