- Okay, ich sehe ein, dass bei den regierungstragenden Fraktionen der Gedanke Platz greift, das vielleicht doch so zu belassen.
Herr Kollege Dr. Breyer, um die Peinlichkeit für Sie vollkommen zu machen: Über die Änderung der Geschäftsordnung in namentlicher Abstimmung abstimmen lassen zu wollen, ist wirklich ein Novum in der deutschen Parlamentsgeschichte. Wir werden uns dem nicht verweigern, weil wir genau wissen, dass Sie ansonsten wieder als Märtyrer durch die Gegend laufen und sagen: Wir haben keine eigene Mehrheit dafür, und die anderen verweigern sich dem. Wir werden dem zustimmen, aber es ist peinlich hoch drei, was Sie hier veranstalten. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Rasmus Andresen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich gar nicht vor zu reden. Ich fand es auch interessant zu beobachten, dass das Ergebnis davon, dass man sich auf eine Rednerin geeinigt hat, die - wie ich finde - eine ganz gute Rede gehalten hat, dann ist, dass die anderen durch Zwischenfragen die Debatte doch ein bisschen in die Länge ziehen. Im Endeffekt hätte dann doch jede Fraktion sprechen können.
Ich möchte kurz etwas zu meinem Abstimmungsverhalten erklären. Ich mache dies, weil ich mit meinem Abstimmungsverhalten nicht so sehr mit
den Beiträgen der PIRATEN in einen Topf geworfen werden möchte. Ich finde diese Debatte zu den Fragen, dürfen wir Laptops nutzen, dürfen wir andere Sachen nutzen oder nicht - ich will nicht sagen „lächerlich“, denn das hat etwas Anmaßendes -, nicht besonders zielführend.
Das gilt dann aber auch für viele Seiten, das gilt auch für Leute und Fraktionen, die das in der Öffentlichkeit zum Anlass nehmen zu skandalisieren. Ich finde, das dient der Sache überhaupt nicht.
Das ist auch nicht der Grund dafür, dass ich mich gleich bei der Abstimmung enthalten werde. Ich tue das nicht wegen der namentlichen Abstimmung. Über diese Entscheidung haben wir gestern sehr lange in unserer Fraktion diskutiert.
Ich finde, das ist aber nicht der Kern der Debatte, sondern das ist der Punkt, den Sie genannt haben. Herr Kubicki, da bin ich ausnahmsweise einmal anderer Meinung als Sie.
- Ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass Sie in anderen Zusammenhängen meine Pressemitteilungen schon zitieren. Dieser eine Punkt ist, dass das Prinzip der Transparenz ein sehr wichtiges Prinzip auch bei den Sitzungen des Ältestenrats sein sollte. Ich finde die Umkehrung dieses Prinzips bei den Sitzungen des Ältestenrats - wie eben auch unsere Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt - so schwerwiegend, dass ich dem Ganzen nicht zustimmen kann.
Ich fand aber den Verlauf der Debatte nicht sehr glücklich und glaube auch, dass wir danach zu wichtigeren Problemen kommen sollten. Ich sehe es natürlich auch so wie die Mehrheit hier im Haus, dass man sich gerade als neuere Fraktion mit wichtigeren Problemen auseinandersetzen könnte. Wenn man sich immer um die Geschäftsordnung bemüht, aber auf der anderen Seite - Entschuldigung beim Mitbestimmungsgesetz, das für viele, viele Menschen in der Frage der Demokratisierung eine viel wichtigere Sache ist, keine Meinung hat, dann hat das nichts damit zu tun, dass man damit sagt, dass die Geschäftsordnung unwichtig ist.
Vielmehr sagt man damit, dass es viele Menschen, die beispielsweise in Gewerkschaften Politik machen, gibt, die finden, dass es Fragen gibt, die wich
tiger sind. Vielleicht sollten wir uns damit etwas mehr beschäftigen - jede Fraktion für sich, aber auch alle insgesamt. Dafür wird es auch noch Gelegenheiten geben, beispielsweise bei Anhörungen, aber die Debatte zur Geschäftsordnung sollte hier ein Ende finden. Ich werde mich aus diesem einen Grund enthalten. Die Entscheidung habe ich mir nicht leicht gemacht, aber ich glaube, es ist klar geworden, warum ich das tue.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Da namentliche Abstimmung beantragt wurde, lasse ich zunächst hierüber abstimmen. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung muss eine namentliche Abstimmung stattfinden, wenn sie von 18 Abgeordneten verlangt wird. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass damit der Antrag auf namentliche Abstimmung das erforderliche Quorum erreicht hat.
Wer dem Antrag in Drucksache 18/9 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung Drucksache 18/ 198 zustimmen will, erklärt dies in der namentlichen Abstimmung bitte mit Ja.
(Namentliche Abstimmung) 1 - Meine Damen und Herren, ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Dem Antrag in der Drucksache 18/9 in der Fassung der Drucksache 18/198 haben 62 Abgeordnete zugestimmt, sechs Abgeordnete haben ihn abgelehnt, ein Abgeordneter hat sich enthalten. Damit ist der Antrag in der Ausschussfassung angenommen worden. Wir kommen zur Abstimmung zu Teil c) des Tagesordnungspunkts. Das ist der interfraktionelle Antrag zum Parlamentarismus im Wandel, Drucksache 18/10. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt zu erklären.
Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Es folgt eine Mitteilung zur Abstimmung zu Teil a) des Tagesordnungspunkts: Hinsichtlich der Drucksache 18/181, Änderung der Geschäftsordnung, gehe ich davon aus, dass sich dieser durch die Annahme der Drucksache 18/9 in der geänderten Fassung erledigt hat. - Ich höre keinen Widerspruch.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt schließe, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Erstens. Die soeben beschlossenen Änderungen der Geschäftsordnung gelten ab sofort. Es bedarf keiner Inkraftsetzung.
Zweitens. Änderungsanträge, die einem Antrag als Alternative gegenüberstehen, gelten ab sofort als selbstständig und können entsprechend abgestimmt werden. Wir werden dies schon heute Nachmittag bei Tagesordnungspunkt 35 praktizieren.
Drittens. Nach Nummer 1 der Anlage zu § 49 a unserer Geschäftsordnung dürfen während der Sitzungen des Landtags ausschließlich sogenannte TabletComputer genutzt werden. Dazu gilt das, was hier in der Debatte ausgeführt worden ist. Deshalb schlage ich vor, den Abgeordneten Gelegenheit zu geben, sich technisch darauf einzustellen. Das heißt, in dieser Tagung ist die Nutzung von Laptops anstelle von Tablet-Computern zulässig.
Wir haben ausreichend darüber diskutiert. Die Verfahrensweise werden wir weiter miteinander erörtern.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt mit Drucksache 18/163 die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zur Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 6. Mai 2012 vor.
Der Innen- und Rechtsausschuss als zuständiger Ausschuss für Wahl- und Abstimmungsprüfung hat sich diesmal vor dem Hintergrund der Anregungen des Landesverfassungsgerichts im Rahmen seiner Entscheidung zu den Wahlprüfungsbeschwerden zur 17. Wahlperiode in einem neuen, ausführlicheren Verfahren mit den Einsprüchen zur Landtagswahl am 6. Mai 2012 befasst. Das Landesverfassungsgericht hatte seinerzeit ausgeführt, dass das in der Vergangenheit übliche - eher knapp und kurz gehaltene - Verfahren und die Entscheidung zur Wahlprüfung im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags zwar „noch“ ausreichend gewesen sei, gleichzeitig hatte es jedoch angemahnt, dass eine „klarere Abgrenzung der parlamentarischen Vorprüfung von der Vorbereitung durch die Landeswahlleiterin im Interesse von Transparenz und Akzeptanz der Wahlprüfung wünschenswert“ sei.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich deshalb im Rahmen der Wahlprüfung zu dieser Landtagswahl zunächst in seiner Sitzung am 29. August 2012 den Bericht der Landeswahlleiterin durch die Landeswahlleiterin vorstellen lassen und eine erste Beratung durchgeführt. In einer weiteren Sitzung am 5. September 2012 hat der Ausschuss dann eine abschließende Beratung mit den Einsprüchen vorgenommen und jeweils individuell formulierte Bescheide zu den verschiedenen Einsprüchen abgestimmt. Diese sind als Anlage der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses beigefügt.
Im Rahmen der Wahlprüfung hatte der Ausschuss zunächst über den Antrag eines Einspruchsführers zu entscheiden, die Abgeordneten des SSW bei der Entscheidung zu Einsprüchen gegen die Befreiung des SSW von der Fünfprozentsperrklausel wegen der Sorge der Befangenheit abzulehnen und von den Beratungen und Beschlussfassungen im Wahlprüfungsverfahren auszuschließen. Der Ausschuss ist nach Vorprüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst zu der Auffassung gelangt, dass dieser Antrag keiner näheren inhaltlichen Erörterung bedarf, da die Aufgabe der Wahlprüfung gemäß Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 LV in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlgesetz dem Landtag obliegt. Eine Ablehnung einzelner Abgeordneter wegen Befangenheit oder deren Ausschluss ist im Rahmen der Wahlprüfung des Schleswig-Holsteinischen Landtags nicht vorgesehen und schon deshalb unzulässig.
Thematischer Schwerpunkt in 21 von 26 Einsprüchen gegen die Landtagswahl waren Einwände gegen die Befreiung des SSW von der Fünfprozent
sperrklausel und gegen die Behandlung des SSW als Partei der dänischen Minderheit. Soweit die Einspruchführer die Verfassungswidrigkeit des § 3 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz geltend machen, ist darauf hinzuweisen, dass der Landtag keine Verwerfungskompetenz besitzt und Normen nicht für nichtig erklären kann - das ist allein dem Landesverfassungsgericht vorbehalten. Insoweit müssen die Einspruchführer hier also auf die zweite Stufe des Wahlprüfungsverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht verwiesen werden. Der Ausschuss hat aber auch keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Landeswahlausschuss den SSW bei der Anwendung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz zu Unrecht als Partei der dänischen Minderheit behandelt hätte. An der Vollwertigkeit der Mandate des SSW bestehen aus Sicht des Ausschusses keine Zweifel.
Zu dem Gegenstand der übrigen Einsprüche und den weiteren Details verweise ich auf die Ausführungen in dem vorliegenden Bericht und der Beschlussempfehlung.
Im Ergebnis folgt der Innen- und Rechtsausschuss der Einschätzung der Landeswahlleiterin in ihrem Vorprüfungsbericht, dass alle Einsprüche als unzulässig oder unbegründet zurückzuweisen sind. Dementsprechend empfiehlt er dem Landtag bei Enthaltung des Vertreters der PIRATEN im Ausschuss mit den Stimmen der übrigen Fraktionen, die gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 6. Mai 2012 - aus der Anlage zur Drucksache 18/ 136 - ersichtlichen Einsprüche zurückzuweisen und das vom Landeswahlausschuss am 18. Mai 2012 festgestellte und von der Landeswahlleiterin am 18. Mai 2012 bekannt gegebene Ergebnis der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 6. Mai 2012 zu bestätigen.