- Ähnlich gut! - Die beiden kann man nun überhaupt nicht miteinander vergleichen. Das KIN ist das einzige Institut, das wir hier in Schleswig-Holstein haben, das sich auf Medizintechnik und Ernährungstechnik beschränkt. Wenn das wegfällt, gibt es einen ganzen Ausbildungsbereich, der hier
in Schleswig-Holstein nicht mehr stattfindet. Insofern bitte ein bisschen Vorsicht bei dem Vergleich von Schulen.
Wir müssen auch berücksichtigen: Wenn ich eine Schule mit technischem Anspruch habe - wie wir das hier in Kiel haben -, braucht sie natürlich solche Sachen wie ein CNC. Das sind ein bisschen andere finanzielle Voraussetzungen, die ich haben muss, als wenn ich eine Fachschule für Sozialpädagogik habe. Ich will sie inhaltlich gar nicht gegeneinander ausspielen. Es sind einfach andere finanzielle Hintergründe, wenn solch technisches Gerät angeschafft werden muss oder wenn ich ausschließlich gute, qualifizierte Leute - die ich an beiden Schulen haben will - brauche.
Das heißt: Die Schule in Kiel wird innerhalb von vier Jahren auf Zuschüsse in Höhe von 800.000 € verzichten müssen. Das wird sich vermutlich ein Stück weit abmildern, aber ich glaube, wir sollten in der Ausschussberatung auch im Rahmen der Nachschiebeliste noch einmal überlegen, ob es einen Investitionskostenzuschuss für die Schulen bei solchen außergewöhnlichen Anschaffungen geben kann.
Das ist wichtig, denn für diese Schulen ist der rückläufige Zuschuss nicht etwas, das verschwindet und das man über Sponsorengelder oder moderate Erhöhung von Schulgeldern ausgleichen kann, sondern für diese Schulen ist es existenzbedrohend, wenn sie nicht mehr auf dem höchsten Stand sein können. Wenn sie nicht mehr auf dem höchsten Stand der Qualität sind, werden sie auch keine Schülerinnen und Schüler mehr bekommen. Das wird unter anderem dazu führen, dass uns insbesondere im Bereich der dualen Ausbildung ein wichtiger Standort für unsere berufliche Ausbildung wegbricht.
Meine Damen und Herren, das können wir uns nicht leisten. Darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal insbesondere im Rahmen der Nachschiebeliste diskutieren. - Ansonsten danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, herzlichen Dank für Ihren Bericht. Die Schulgesetznovelle, die wir Anfang 2014 verabschiedet haben, verpflichtet das Ministerium, diesen Bericht künftig alle zwei Jahre dem Landtag zuzuleiten und die Berechnungssystematik zu überprüfen. Der schriftliche Bericht ist in Vorbereitung. Wir haben gehört: Er hat sogar schon das Kabinett passiert. Warum wir heute nun schon diskutieren müssen, hat Frau Klahn versucht, uns zu erklären, nämlich mit ihrer Wahrnehmung von Evaluation, Dialog sowie ihren Feststellungen. Liebe Frau Klahn, seien Sie mir nicht böse, aber da stimmen Ihre Wahrnehmungen und Ihre Feststellungen nicht.
Mit der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung haben wir ein großes Rad gedreht; da sind wir uns alle einig. Wir setzen damit zum einen unsere Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag um. Denn wir sehen uns gemeinsam mit den Schulträgern in der Verantwortung für eine verbesserte Förderung, für die Einhaltung des Sonderungsverbotes und nachvollziehbare Finanzierungssysteme. Zum anderen haben wir ein für alle Schulen einheitliches Verfahren zur dynamisierten Berechnung der Schülerkostensätze eingeführt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ein neues Berechnungsverfahren für die Zuschüsse des Landes an die Schulen in freier Trägerschaft nicht einfach im Vorbeigehen einzuführen ist, weil hierbei sehr viele Faktoren aufeinandertreffen. Das ist auch in den Redebeiträgen, etwa in der Rede von Frau Franzen, deutlich geworden.
Wenn man ein neues Berechnungssystem installiert, das das Ziel verfolgt, mehr Verteilungsgerechtigkeit zu schaffen, ohne aber jedem einzelnen Wunsch nach einer Erhöhung der Grundfinanzierung Rechnung tragen zu können, ist klar, dass es nicht nur Gewinner, sondern eben auch einige Verlierer geben kann.
Ebenso ist es für mich nachvollziehbar, dass im ersten Jahr nach dem Systemwechsel noch Widersprüchlichkeiten auftreten können, die es sorgfältig zu überprüfen und eventuell zu korrigieren gilt.
Der Sorge der Ersatzschulen, dass die Schülerkostensätze in den kommenden Jahren nicht so steigen, wie es das Bildungsministerium angenommen hatte, haben wir durch die Vorgabe einer regelmäßigen Evaluation Rechnung getragen. Heute zeigt sich: Das war eine gute Entscheidung, denn der Bericht der Bildungsministerin hat deutlich gemacht, welche positiven Folgen sich für die Ersatzschulen aus dieser Evaluation ergeben werden.
In der Debatte im vergangenen Jahr hat mein Kollege Martin Habersaat zugesagt, dass wir in die Höhe der Fördersätze überprüfen werden. Wenn das Ministerium heute vorschlägt, die Fördersätze für die allgemeinbildenden Schulen auf 82 % zu erhöhen, findet das unsere Zustimmung.
Besonders freue ich mich über die Aussagen von Ministerin Ernst zum Inklusionszuschlag. § 121 Absatz 6 des Schulgesetzes sieht diesen Sonderzuschlag vor. Etliche Privatschulen haben sich auf den Weg gemacht, um mehr Inklusion zu realisieren. Gerade darum war es - gelinde gesagt - schwierig, dass einige Schulen, die auf dem Gebiet der Inklusion große Erfolge erzielt haben, beispielsweise die Schülerschule in Schenefeld, spürbare Verluste bei ihren Zuschüssen hinnehmen sollten, auch wenn die Schülerzahlen konstant blieben. Hierbei sehen wir Bedarf zum Nachsteuern, und ich freue mich, dass Frau Ministerin Ernst entsprechende Verbesserungen angekündigt hat. Auch das findet unsere Unterstützung - ebenso wie die Erhöhung der Fördersätze für die berufsbildenden Schulen und die beruflichen Gymnasien.
Vielleicht hat Frau Klahn es vorhin nicht ganz genau mitbekommen, dass Frau Ministerin Ernst angekündigt hat, die Fördersätze für die berufsbildenden Schulen auf 70 % zu erhöhen. Darum will ich es hier noch einmal sagen.
Was die Gespräche mit dem KIN angeht: Frau Eickhoff-Weber sitzt hinter mir im Präsidium und kann sich deshalb nicht an der Debatte beteiligen. Aber seien Sie sicher, dass sie als örtliche Abgeordnete regelmäßig Gespräche mit dem KIN führt und darüber auch in der Fraktion berichtet.
Meine Damen und Herren, ich will es gern noch einmal auf den Punkt bringen: Mit den von der Ministerin hier vorgeschlagenen Verbesserungen wird das Land im nächsten Jahr über 3,1 Millionen € mehr als 2014 für die Förderung der Ersatzschulen ausgeben. Das ist nun wirklich kein Sparmodell. Das sind strukturelle Verbesserungen für die Ersatzschulen, die sich sehen lassen können. Das ist nicht nur eine starke, sondern auch eine tolle Leistung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerin, danke für diesen sehr erfreulichen Einstieg in diesem Parlament. Ich danke auch dem ganzen Ministerium für diese echte Evaluation. Seit dem Sommer hat sich richtig etwas getan. Frau Franzen hat es schon angesprochen: Wenn man aus einer Blackbox - das ist die Finanzierung freier Schulen vorher gewesen - versucht, eine Struktur zu machen, geht das nicht von heute auf morgen. Ich freue mich jedenfalls sehr über diesen mündlichen Bericht und die erfreulichen Ergebnisse.
Die Schulen in freier Trägerschaft waren in Schleswig-Holstein lange Zeit abgehängt. Jetzt werden sie nach und nach wieder angekoppelt. Das finde ich sehr gut.
Ich will auch sagen, warum wir Grünen das gut finden. Wir haben natürlich zum einen den Verfassungsbezug. Es gibt ein Grundrecht, Schulen zu gründen. Die Leistungsbewertung ohne Noten, projektbezogenes Lernen, jahrgangsübergreifender Unterricht, aber auch Schulstruktur im ländlichen Raum sind Punkte, bei denen freie Schulen oft Innovationszellen waren, deren Ergebnisse nach und nach ins öffentliche System eingespeist wurden.
Herr Dr. Garg hat im Finanzausschuss beziehungsweise im Bildungsausschuss auf die Diskrepanz von Ist- und Sollzahlen für die freien Schulen hingewiesen. Das ist uns auch aufgefallen. Wir freuen uns, dass diese Diskrepanz durch die Evaluation hoffentlich beseitigt wird, denn das waren sehr
Ich möchte aber trotzdem auf die FDP-Zeit zurückkommen. Sie haben gesagt: 2012 war es gar nicht möglich, Veränderungen hinzubekommen. Wir haben unsere Vereinbarungen zur Besserstellung freier Schulen schon im Sommer 2012 getroffen. Da wurde erst einmal die grobe Summe festgelegt, was wir für Qualität ausgeben sollen. Sie hatten damals nicht die Kraft, die Sätze zu erhöhen. Sie hatten nicht die Kraft, die Dynamisierung einzuführen. Damals hat mich besonders irritiert und geärgert, dass Sie noch nicht einmal bereit waren, eine Kommission einzuführen, die die Vorarbeiten für eine Neuordnung macht. Das wäre das Mindeste für einen Minister gewesen, der sein Herz so sehr an die freien Schulen hängt. Das sitzt noch tief in mir; da war ich wirklich sauer.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie wollten nicht zurückblicken!)
Jedenfalls habe ich es so verstanden, dass Sie die Gleichstellung von dänischen und freien Schulen zwar erreicht haben, allerdings so, dass Sie gesagt haben: Dann nehmen wir den dänischen Schulen auch etwas weg. Davon haben aber auch die freien Schulen nichts. Ich finde: Das ist eine Gleichstellung, die mir nicht nahegelegen hat.
Im September 2013 standen hier bei uns sehr Waldorfschülerinnen und Waldorfschüler vor der Tür, die einen Fördersatz von 85 % statt 80 % gefordert haben.
Wir sind jetzt, nach zweieinhalb Jahren, bei 82 %. Ich finde das richtig gut. Das liegt auch daran, dass wir eine Finanzministerin haben, die die freien Schulen nicht als Spardose betrachtet.
Ich freue mich auf den schriftlichen Bericht. Wir werden dann über bestimmte Punkte sicherlich noch reden, etwa über den Inklusionszuschlag, Fachschulen und so weiter. Wir sollten aber erst
Bevor wir in der Beratung fortfahren, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Friedrich-PaulsenSchule aus Niebüll. - Herzlich willkommen!