Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Franzen, ich hatte gedacht, dass wir nach der gestrigen Sozial- und Wirtschaftsausschusssitzung wirklich ein Stück weiter in dieser Diskussion sind. Doch wir müssen es anscheinend noch einmal grundsätzlich klären.

Ab dem 1. Januar 2015 gilt der bundesweite gesetzliche Mindestlohn.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dieser bundesweite gesetzliche Mindestlohn schützt aber nicht nur die Beschäftigten vor unangemessenen niedrigen Dumpinglöhnen, der gesetz

liche Mindestlohn schützt auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil keine Dumpinglöhne mehr durch Steuergelder subventioniert werden müssen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Er schützt auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die faire und gute Arbeitsbedingungen schaffen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Der gesetzliche Mindestlohn stärkt damit die soziale Marktwirtschaft, und er sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gut drei Monate vor Inkrafttreten des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns erkennt die versammelte Opposition im Schleswig-Holsteinischen Landtag negative Auswirkungen des Bundesmindestlohngesetzes, im Konkreten negative Auswirkungen auf die Integrationsunternehmen in Schleswig-Holstein.

Richtig ist dabei die Feststellung, dass Integrationsunternehmen wie auch alle anderen Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 den Mindestlohn zahlen müssen. Das ist auch richtig so, denn sie sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, und der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Da darf man keine Ausnahmen machen. Das ist Inklusion, es sind keine Sonderwege.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Integrationsunternehmen haben im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum gesetzlichen Mindestlohn darauf aufmerksam gemacht, dass sie mögliche Herausforderungen, die mit der Zahlung des Mindestlohns verbunden sind, bewältigen müssen. Deshalb wurde dem Gesetz eine Protokollnotiz beigefügt, die besagt, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versichern, dass sie die Entwicklung der Integrationsbetriebe genau beobachten und gegebenenfalls eine Anpassung der Förderbedingungen vornehmen werden

(Heike Franzen)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Da ha- ben Sie es doch!)

- das wurde übrigens von der BAG in ihrem Rundschreiben gelobt -,

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Da hören Sie es!)

sollte sich aufgrund der Einführung des Mindestlohnes eine Notwendigkeit dafür abzeichnen.

Ich habe mir das schon fast gedacht und deshalb natürlich das Zitat eines Kollegen der CDU/CSUFraktion im Bundestag herausgesucht. Der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion, hat dies im Bundestag so ausgedrückt:

„Mit Blick auf Arbeitsverhältnisse, für die in Zukunft der Mindestlohn gilt, darf es nicht dazu kommen, dass Menschen, die in Integrationsfirmen beschäftigt sind … auf der Straße landen. Deswegen haben wir uns politisch dahin gehend verständigt, dass wir unter Umständen die Fördermöglichkeiten anpassen werden, wenn es zu Verwerfungen kommen sollte. Auch das ist ein gutes Ergebnis.“

Soweit der Kollege der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das muss ein roter Ideologe gewesen sein!)

In Schleswig-Holstein haben im Mai 2014 bei einer Abfrage der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte - FAF - unter den schleswig-holsteinischen Integrationsprojekten zu den erwarteten Auswirkungen des Bundesmindestlohngesetzes lediglich fünf von 17 Integrationsunternehmen angegeben, vom Mindestlohn betroffen zu sein, davon eines besonders. Das haben wir übrigens auch am Mittwoch sehr ausführlich im Sozialausschuss und im Wirtschaftsausschuss beraten.

Mit diesen Integrationsprojekten wird in SchleswigHolstein nach Lösungen gesucht, wie wir gestern in der gemeinsamen Sitzung von Sozialausschuss und Wirtschaftsausschuss ebenfalls gehört haben. Ihnen wird wahrscheinlich eine Anhebung der Fördermöglichkeiten, des Minderleistungsausgleichs, angeboten. Ich denke, das sind die Projekte, mit denen man den Integrationsfirmen ganz konkrete Hilfe zuteil werden lassen kann.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Manchmal ist es ja auch gut, zu schauen, was der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in dieser Situation sagt.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist immer gut!)

Ich will das auch gern zitieren:

„Wenn man den Mindestlohn einführt, muss er für alle gelten. In Zeiten der Inklusion sind Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung der falsche Weg.“

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Ich finde, da ist vieles dran. Wir müssen genau schauen, welche Probleme es da tatsächlich gibt.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Ja, ich komme gleich zum Schluss. Ich will versuchen, noch zwei oder drei Bemerkungen zum Antrag, der in Leichter Sprache vorliegt, zu machen.

Können Sie vorher noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Eichstädt beantworten?

Natürlich gern und sofort.

Herr Baasch, ich habe die Ausführung von Ihnen eben nicht ganz verstanden. Können Sie das vielleicht noch einmal erläutern, sodass es auch in einfacher Sprache für mich verständlich ist?

- Ich will das gern für meinen Kollegen Eichstädt, aber natürlich auch für alle anderen im Hohen Hause noch einmal sagen. Integrationsunternehmen brauchen tatsächlich keine Sonderregelungen, weil sie am ersten Arbeitsmarkt agieren sollen. Es ist ja der Sinn, dass sie Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt gleichgestellt werden.

Da wir aber wissen, dass die Beschäftigten dort nicht so leistungsstark sind, gibt es den Minderleistungsausgleich, der aus der Ausgleichsabgabe finanziert wird. Wir haben auch gestern gehört, dass in der Ausgleichsabgabe tatsächlich Geld vorhanden ist, um genau diesen Minderleistungsausgleich zu finanzieren.

(Wolfgang Baasch)

Dort, wo nach Meinung des Kollegen Dudda Abgeordnete nur zum empörten Kaffeetrinken aufschlagen - diese Bemerkung in der Zeitung fand ich eine ganz schöne Dreistigkeit -, kann man das in solchen Situation auch einmal besprechen. Man kann überlegen, ob es nicht Lösungen gibt, die dazu führen, dass einem Unternehmen, das zugegebenermaßen große Schwierigkeiten hat, geholfen wird. Das haben Sie in der Sitzung des Sozial- und des Wirtschaftsausschusses gestern sogar noch bestritten und gesagt, es gebe dort keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

(Heike Franzen [CDU]: Die gibt es auch nicht!)

Aber wenn dieses Unternehmen tatsächlich Schwierigkeiten hat, muss man darum ringen, Arbeitsplätze zu sichern und das Unternehmen zu unterstützen. Es kommt darauf an, dass man auch die Möglichkeiten dazu hat. Das ist entscheidend. Wie oft sitzen wir bei Firmen und müssen sagen: Wir haben keine Möglichkeiten zu helfen. - In diesem Bereich haben wir Möglichkeiten, um zu helfen.

Ich meine, genau das ist der richtige Ansatz, nämlich zu schauen, was im konkreten Fall unterstützenswert ist und wo wir im konkreten Fall helfen können. Das ist machbar. Deshalb finde ich es notwendig, dass wir dem Mindestlohn nicht nur die Chance geben, sondern dass er auch für Menschen mit Behinderung gilt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Wolfgang Baasch, vielen Dank für dieses Feuerwerk von Argumenten. Ich schließe nahtlos daran an.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen FDP)

Für uns gelten natürlich auch die Integrationsbetriebe als wichtiger Bestandteil in Schleswig-Holstein. Sie integrieren Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es ist besser, im Integrationsbetrieb zu sein als in einer werkstattähnlichen Einrichtung. Die werkstattähnliche Einrichtung will eben nur für