Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Wissen Sie was, Herr Stegner? Sie stellten sich hier gestern als Moralapostel hin, sprechen über Kultur, wie man miteinander umgeht. Sie plustern sich dabei auf. Überdenken Sie doch einmal Ihre eigenen Kommentare, die Sie hier gegenüber Kollegen abgeben, die Sie ja ach so wertschätzend am Mikrofon begleiten. Vielen Dank für die Blumen!

(Beifall CDU)

Wir werden spätestens am Ende der Legislaturperiode sehen, wessen Zeit hier abläuft. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, Dr. Heiner Garg [FDP] und Wolfgang Dudda [PIRATEN])

Für die Piratenfraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer das Wort und danach Dr. Andreas Tietze.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Oppositionsfraktionen, über den wir heute beraten, sieht unter Nummer 1 die Forderung vor, Integrationsbetriebe vom Bundesmindestlohngesetz auszunehmen. Das gibt mir Anlass klarzustellen, dass die Piratenpartei insgesamt und auch meine Person für einen gesetzlichen Mindestlohn eintreten, ohne Integrationsbetriebe auszunehmen, und zwar auch dann, wenn durch den Mindestlohn Geschäftsmodelle, die auf einer Unterschreitung des Existenzminimums aufbauen, nicht mehr renta

(Heike Franzen)

bel sind und neu entwickelt werden müssen. Warum vertreten wir diese Position?

(Unruhe)

Erstens. Wir sehen in Schleswig-Holstein, dass die allermeisten unserer Integrationsbetriebe offensichtlich schon heute einen höheren als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das zeigt, dass man Integrationsbetriebe auch nach dem Bundesmindestlohngesetz wirtschaftlich betreiben kann.

Zweitens. Eine weitere große Gruppe ist offenbar betroffen und muss Löhne anheben, spricht deswegen aber keine Kündigungen aus. Das zeigt, dass es möglich ist, in einem gewissen Spielraum Lohnkostensteigerungen infolge des Mindestlohns aufzufangen.

Drittens. Wir haben in Schleswig-Holstein einen Betrieb, der das nicht kann, der Kündigungen ausgesprochen hat. Dort ist aber eine Umstellung mit Unterstützung einer Unternehmensberatung in Gang. Ziel ist, dass auch in diesem Betrieb alle Arbeitsplätze erhalten werden und der Mindestlohn gezahlt werden kann.

Vor dem Hintergrund müssen wir, wie es auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Herr Dr. Hase, tut, bei dieser Frage alle Menschen mit Behinderung im Blick haben und können nicht wegen einzelner Fälle allen Menschen mit Behinderung oder anderen Beschäftigten in den Integrationsbetrieben den Mindestlohn vorenthalten, auf den alle Menschen zum nächsten Jahr hoffen und wirtschaftlich angewiesen sind. Eine Ausnahme zu ermöglichen, würde - wie gesagt - für diesen Sektor die Möglichkeit einer Dumpinglohnkonkurrenz eröffnen, die wir nicht wollen.

Das Argument, dass Arbeitsplätze gefährdet werden könnten, ist ein altes Argument gegen den Mindestlohn insgesamt. Untersuchungen in EU-Staaten zeigen aber, dass nicht bestätigt werden konnte, dass Ob und Höhe des Mindestlohns Einfluss auf die Beschäftigungsquote hat. Dass ein Unternehmen, das bisher unterhalb des Mindestlohns zahlt, im Einzelfall nicht rentabel in dem Geschäftsfeld weiterarbeiten kann, kann überall passieren. Wollen Sie deswegen das gesamte Mindestlohngesetz infrage stellen? - Das glaube ich nicht.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. - Ein Aspekt, der in der Debatte noch gar nicht angeklungen ist, ist das Argument von Herrn Dr. Hase, dass eine Ausnahme nach der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung eine unzulässige Diskriminierung darstellen würde.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Wenn es so ist, dass wir gar keine Ausnahme machen dürfen nach Bundesrecht - die Konvention ist Bundesrecht -, dann stellt sich diese Frage doch gar nicht. Vor dem Hintergrund ist es richtig, dass wir im Ausschuss weiter beraten, wie wir da eine andere Lösung finden können. Die Piratenpartei steht für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn auch für die Beschäftigten in Integrationsbetrieben. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Dr. Andreas Tietze für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Franzen, ganz kurz, weil Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Ich schätze Ihr Engagement für die Integrationsarbeit sehr. Das will ich einmal voranstellen. Es ist uns allen wichtig, Integrationsarbeit voranzubringen.

Aber Ihr Beitrag war unlogisch. Sie haben gesagt, 2013 habe es finanzielle Schwierigkeiten gegeben, 2014 habe es finanzielle Schwierigkeiten gegeben.

(Widerspruch CDU)

- Das haben Sie hier gesagt. Am 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Das heißt, der Zusammenhang zwischen Mindestlohn und finanziellen Schwierigkeiten 2013 und 2014 ist schlicht und ergreifend falsch. Es gibt die gesetzliche Grundlage des Minderleistungsausgleichs von 30 %. Das ist die rechtliche Grundlage dafür, wenn er einen Antrag stellt, gefördert zu werden.

Ich habe in Ihrem Wortbeitrag nicht verstanden, warum Sie das auf das Mindestlohngesetz beziehen.

(Wortmeldung Torge Schmidt [PIRATEN])

(Dr. Patrick Breyer)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt? Jetzt sind wir mit den Dreiminutenbeiträgen durch, und für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Reinhard Meyer, das Wort.

(Unruhe)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist es richtig und wichtig, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 bundesweit kommt, und zwar für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist nicht nur aus Aspekten der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch Aspekten der fairen Wettbewerbsbedingungen wichtig.

Es muss auch noch einmal deutlich gesagt werden, dass bewusst auf Ausnahmen weitgehend verzichtet wurde, auch für Integrationsbetriebe, übrigens im Bundestag mit den Stimmen von SPD und CDU/ CSU so beschlossen, meine Damen und Herren von der CDU.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Es ist auch richtig, was an dieser Stelle gesagt worden ist - vielen Dank an diejenigen, die das immer wieder betont haben -: Wenn wir Inklusion ernst nehmen, müssen wir alle zu gleichen Bedingungen beschäftigen. Das ist doch selbstverständlich!

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Dazu gehört natürlich auch der Mindestlohn an dieser Stelle für alle.

Integrationsbetriebe - auch das ist gesagt worden müssen sich am Markt bewähren. Dafür gibt es den sogenannten Minderleistungsausgleich, schon erklärt von Herrn Baasch, Eingliederungszuschüsse durch die Agentur für Arbeit, die Ausgleichsabgabe durch das Integrationsamt beim Sozialministerium, einzelfallbezogen. Darüber hinaus gibt es nach § 134 SGB IX im Rahmen der Ausgleichsabgabe die Möglichkeit einer finanziellen Förderung von Integrationsbetrieben bei Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung für den besonderen Aufwand. Da sind wir genau an dem Punkt, dass auch unternehmensbezogen geholfen werden kann, und das wird durch das Integrationsamt ja auch getan.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Ich will darauf hinweisen, dass über die Auswirkungen des bundesweiten Mindestlohns im Bundestagsausschuss ausführlich gesprochen worden ist. Darüber kann man alles nachlesen. Das zuständige Bundesarbeitsministerium hat gesagt, man werde sich das sehr genau angucken und gegebenenfalls Anpassungen bei den Förderbedingungen vornehmen. Da wird nachgesteuert. Auch dies ist im System schon angelegt. Worüber reden wir also?

Das beobachtet selbstverständlich auch die Landesregierung. Herr Garg, ich möchte auf die Umfrage kommen. Es gibt natürlich Umfragen, die Geschmacksfragen zum Inhalt haben, auf die Sie hingewiesen haben: Mögen wir als Unternehmen den Mindestlohn, oder mögen wir ihn nicht? - Dann kommen solche Umfrageergebnisse zustande.

Die Umfrage des Sozialministeriums - des Integrationsamts - war eine andere, nämlich erstens zu fragen: Wie viele Integrationsbetriebe gibt es in Schleswig-Holstein? Antwort: 17. Wie viele müssten den Mindestlohn überhaupt neu einführen oberhalb von 8,50 €? Da haben zwölf Unternehmen geantwortet: Wir sind gar nicht betroffen. Also reden wir nur noch über fünf Unternehmen, die da möglicherweise ein Problem haben. Die zweite Frage war: Haben Sie als Unternehmen damit ein wirtschaftliches Problem? - Es gibt nur ein Unternehmen, das diese Frage mit Ja beantwortet hat.

Darüber wird geredet, auch in der vertraulichen Sitzung im Ausschuss, an der ich teilnehmen durfte. Ich hoffe nur, dass dieses Unternehmen, weil es in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen ist, möglicherweise auch durch Geschäftstätigkeit oder Nichtgeschäftstätigkeit,

(Unruhe CDU)

den Mindestlohn jetzt nicht als Argument nimmt. Das geht nicht. Das wird das Sozialministerium mit dem Unternehmen vernünftig klären. Es kann doch nicht sein, dass das Argument, dass man jetzt Mindestlohn zahlen muss für Menschen mit Behinderung, dauerhaft dafür herangezogen wird, dass man als Unternehmen so große Schwierigkeiten hat. Man muss sich darauf einstellen, das ist doch sonnenklar!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, oberstes Ziel ist und bleibt der flächendeckende Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen

zulasten der Beschäftigten in Integrationsbetrieben werden wir nicht mitmachen. Menschen mit Behinderung dürfen doch nicht diskriminiert werden, indem sie schlechter bezahlt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen. - Danke.

(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Bevor wir in die Abstimmung eintreten, weise ich darauf hin, dass es sich bei dem Antrag Drucksache 18/2337 mit dem Zusatz „LS“ in der Klammer um eine Lesehilfe handelt, die nicht Gegenstand der Abstimmung ist. Wenn wir darüber abstimmen, stimmen wir über den Antrag Drucksache 18/2337 ab. Das ist die Vorgabe für die jetzt folgenden Abstimmungen.

Wir haben von CDU, FDP und PIRATEN einen Antrag auf Ausschussüberweisung bekommen. Darüber lasse ich zunächst abstimmen. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2337 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/2366 als selbstständigen Antrag dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so abstimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist der Überweisungsantrag abgelehnt.