Protokoll der Sitzung vom 09.10.2014

Keiner in diesem Haus, auch niemand aus meiner Fraktion, hat ein Problem mit der Zahlung des Mindestlohns, auch nicht bei Integrationsbetrieben. Das ist Beschlusslage in Berlin. Wir sind Demokraten, das erkennen wir selbstverständlich an. Hier gibt es keine zwei Meinungen.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Gerade nach den Ausführungen von Uli Hase, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, gilt dies. Er hat gesagt: Im Zeitalter der Inklusion müssen wir diese auch leben. Dazu gehören selbstverständlich die Integrationsbetriebe; ausgenommen sind die Behindertenwerkstätten, das ist auch so gewollt.

Das Problem, das sich hier stellt, hängt in erster Linie mit den Ausgleichszahlungen zusammen. Das ist kein Problem des Mindestlohns. Das Problem liegt im Wesentlichen in der Erstattung des Leistungsausgleichs. Das ist das Entscheidende. Das bedeutet auch: Wenn ich einen Auftrag generieren will, dann gehe ich mit einem Integrationsbetrieb in

(Flemming Meyer)

direkte Konkurrenz zu einem Betrieb mit Fachkräften. Das ist selbstverständlich so.

Die Konsequenz ist, dass die Kosten für die Facharbeiterstunde und die Kosten für den Behinderten oder den angelernten Arbeitnehmer in diesen Betrieben möglicherweise sogar eng beieinanderliegen. Die Problematik, die sich ergibt, ist, dass einige Sparten ins Ausland ausgelagert werden können, andere Sparten nicht. Ich zitiere hier nicht das gesamte Urteil zum Tariftreuegesetz aus NordrheinWestfalen. Hier muss man vielleicht die Wirtschaftlichkeit des Betriebs in Kappeln etwas näher beleuchten.

Die Auslagerung gilt nicht für den Gartenbau, aber die Auslagerung gilt für Elektrobäume, die gefertigt worden sind. Das bedeutet, dass es in Kappeln dem Bereich Gartenbauwirtschaft gut geht. Der Elektrosparte geht es nicht gut, weil diese Aufträge ins europäische Ausland verlagert worden sind. Das ist das Problem.

Ein weiterer Aspekt ist, dass die DG Kappeln auch ungelernte Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die dort qualifiziert werden und - zumindest zu Beginn - weniger als 8,50 € pro Stunde erhalten. Durch den Mindestlohn werden deren zusätzliche Lohnkosten aber nicht über das Integrationsamt ausgeglichen, weil sie nicht behindert sind. Ich glaube, dass man solchen Betrieben eine Übergangszeit gewähren muss, um dies regeln zu können.

Herr Hamerich, Sie haben Gelegenheit, eine Frage des Herrn Abgeordneten Eichstädt zu beantworten.

Bitte, Herr Abgeordneter Eichstädt.

Herr Kollege Hamerich, ich habe zwei Fragen. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Übergangszeit schon dadurch gegeben ist, dass der Mindestlohn nicht bereits ab heute gilt, sondern für den Mindestlohn eine gewisse Zeit der Anpassung gegeben ist, und zwar schon alleine durch das Inkrafttreten des Gesetzes, das noch nicht erfolgt ist?

Meine zweite Frage: Erinnern Sie sich ebenso wie ich aus dem öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Sozialausschusses, dass die Staatssekretärin für Soziales genau zu diesem Punkt gesagt hat, dass man im Gespräch sei mit den betroffenen Betrieben, um über die Ausgleichszahlungen Nachbesserungen dort vorzunehmen, wo es notwendig ist?

Daran erinnere ich mich ebenso wie Sie. Wir haben ja nicht unterschiedliche Wahrnehmungen von ein und derselben Ausschusssitzung. Aber das Integrationsunternehmen in Kappeln ist ein Unternehmen, das sich im Moment in der Konsolidierungsphase befindet. Ich glaube, diese müssen wir zunächst abwarten.

Selbstverständlich gilt der Mindestlohn erst ab dem 1. Januar 2015. Das wissen wir alle. Das Problem besteht letztendlich darin, dass diese Konsolidierungsphase zunächst abgewartet werden soll. Es gibt nämlich bestimmte Umstellungen in dem Betrieb.

Ich halte es für wichtig, dass wir diesem Betrieb letztlich das Überleben ermöglichen sollten, aber auf keinen Fall mit Subventionen für billige Arbeit. Auf jeden Fall aber sollten wir dem Betrieb das Überleben ermöglichen, damit er sich weiterhin als Integrationsbetrieb am Markt behaupten kann. Etwas anderes verlange ich gar nicht.

(Zurufe SPD)

Ziel der CDU ist und bleibt es, Menschen mit Behinderung in Arbeit zu halten beziehungsweise noch mehr in Arbeit zu bringen. Ihnen darf auf keinen Fall die Zukunftsperspektive verbaut werden. Das bedeutet aber auch, dass mehr Betriebe zu finden sind, die Menschen mit Behinderung einen festen Arbeitsplatz bieten können. Daran müssen wir noch erheblich stärker arbeiten.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Dann werde ich versuchen, diesen Betrieben von allen Beteiligten Hilfen anzubieten, um diese Übergangsphase zu überstehen und ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Ziel ist es, die Ausgleichszahlungen auf Antrag so gewähren zu können, dass die Betriebe ihre Arbeit leisten können.

(Beifall CDU und PIRATEN)

(Hartmut Hamerich)

Ein weiterer Dreiminutenbeitrag kommt jetzt von dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch. Der nächste Dreiminutenbeitrag wird dann von Frau Abgeordneter Heike Franzen kommen. Ihr wird Herr Dr. Breyer folgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil der Kollege Garg die Umfrage der BAG WfbM zitiert hat. Ja, das ist richtig. Aber wenn man die Pressemitteilung der BAG WfbM liest, dann heißt es darin auch: Die BAG WfbM begrüßt die Einführung des allgemeinen Mindestlohns grundsätzlich. Die BAG WfbM verweist genau auf das im Bundestag verabredete Verfahren der Überprüfung der Einzelfallhilfen, fordert sogar dazu auf, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und macht eigentlich genau das, was man vernünftigerweise machen sollte, wenn ein Gesetzesvorhaben wie die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht wird, dass man dann genau dafür sorgt, dass Ungereimtheiten, die entstehen können - das will niemand bestreiten -, vernünftig und sachlich gelöst werden, damit Integrationsbetriebe in ihrer Existenz nicht beschädigt, sondern gesichert werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wenn ich an die Regierungskoalition denke, dann reicht schon ein Blick in den Koalitionsvertrag. In dem Koalitionsvertrag haben wir formuliert:

„Integrationsbetriebe werden wir stärken und fördern. Eine Beschäftigung in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes hat Vorrang vor einer Beschäftigung in Werkstätten. Deshalb müssen Mittel der Ausgleichsabgabe über Integrationsfachdienste verstärkt hierfür zum Einsatz kommen.“

Genau das setzt diese Koalition auch um. Von daher ist das, was hier zu suggerieren versucht wird, dass eine Integrationsfirma mutwillig vor die Wand gefahren wird, nicht der Fall.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich mir den Brief anschaue, den der kaufmännische Leiter geschrieben hat und den wir alle bekommen haben, dann macht dieser Brief deutlich, dass die Firma tatsächlich in einer Strukturkrise ist, weil die Region Kappeln auch eine schwierige Arbeitsmarktregion ist. Wenn die in Rede stehende Integrationsfirma in Kappeln nahezu

der größte Arbeitgeber in der Region ist, dann macht dies bereits deutlich, dass es dort noch einige andere Probleme gibt, die strukturell bedingt sind, wegen der man wirklich unterstützen muss und nicht einfach nur sagen kann, der Mindestlohn sei schuld an allem. Vielmehr muss man auch einmal schauen, wie man dort generell und insbesondere diesem Betrieb helfen kann. Das ist aber auch immer schon gesagt und ist auch im Ausschuss nicht vernebelt worden. Vielmehr ist sehr deutlich dargestellt worden, welche Gespräche es gegeben hat und wie die Gespräche verlaufen sind.

Von daher haben wir mit der durchgeführten Ausschussberatung das Thema erschöpfend behandelt und das Thema deshalb heute beenden können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Nun hat die Frau Abgeordnete Heike Franzen das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Weil es um die Frage ging, Inhalte aus nicht öffentlichen Sitzungen zu zitieren, möchte ich noch einmal ganz klar sagen, dass die Pressemitteilungen des Kollegen Baasch und der Kollegin Birte Pauls eine solche Verletzung der Nichtöffentlichkeit der Sitzung gewesen sind. Da stehen auf einmal 4,50 € in einer Presseerklärung, die offensichtlich suggeriert, dass dieser Betrieb durchgängig 4,50 € an seine Mitarbeiter bezahlt.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ausschussvorsitzenden Eichstädt beziehungsweise des Herrn Abgeordneten Eichstädt?

Ja, ich gestatte eine Zwischenfrage.

Frau Kollegin Franzen, ich stelle Ihnen meine Zwischenfrage natürlich als Abgeordneter. - Auch ich habe die Presseerklärung - das haben Sie sicherlich gemerkt - eben noch einmal nachgelesen. Deshalb kann ich sagen: Man kann es so suggerieren, wie Sie es eben taten. Tatsache ist aber, dass in dieser Presseerklärung zwei Stellungnahmen abgegeben worden sind. Die

eine bezieht sich auf die Einrichtung, und die zweite, die Stellungnahme von Herrn Baasch, bezieht sich auf Integrationsbetriebe allgemein. Und er sagt in dieser Erklärung, dass es nicht sein kann, dass Integrationsbetriebe zum Beispiel mit einem Lohn unter 4 € zurechtkommen, aber ohne Bezug auf diese genannte Werkstatt.

- Ich nehme Ihnen ab, Herr Eichstädt, dass Sie das so differenziert lesen. Aber in den Zusammenhängen, in denen die beiden Passagen gelesen werden müssen, stellt sich das anders dar. Es ist ja nicht so, dass das zwei eigenständige Presseerklärungen gewesen wären. Deshalb kann man schon auf die Idee kommen, dass das auf den Betrieb in Kappeln gemünzt war. Insofern finde ich die Situation ausgesprochen schwierig, zumal wir auch heute wieder gehört haben - der Kollege Dr. Garg hatte darauf hingewiesen -, dass das tatsächlich in einem nicht öffentlichen Teil gesagt worden ist.

Meine Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Hamerich dankbar dafür, dass er noch einmal deutlich gemacht hat, dass es uns nicht darum geht, den Mindestlohn infrage zu stellen, sondern dass es darum geht, wie sich denn tatsächlich der Lohn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Integrationsbetrieben zusammensetzt. Die sollen unter dem Strich natürlich auch den Mindestlohn bekommen. Aber es muss möglich sein, individuelle Wege für die Integrationsbetriebe zu finden.

Ich sage es ganz deutlich, auch in Richtung der Staatssekretärin Frau Langner. Ich finde es richtig und bin auch dankbar dafür, dass die Gespräche über den Betrieb in Kappeln geführt werden. Das haben Sie gestern deutlich gemacht. Wir werden Sie sicherlich an dem messen, was dabei dann am Ende herauskommt.

(Zuruf SPD)

- Nein, vorhin habe ich auch nichts anderes gesagt.

Durch die Überschrift unseres Antrages ist ganz klar deutlich gemacht worden, dass - ich sage es noch einmal - der Betrieb in Kappeln im letzten Jahr 2013 - wenn Sie die E-Mail des kaufmännischen Leiters lesen, wird das deutlich - Probleme hatte, nicht also im Jahre 2014. 2014 ist dieses Jahr. Die Probleme, die jetzt auf den Betrieb zukommen, sind Probleme, die durch das Mindestlohngesetz ausgelöst worden sind, weil jetzt höhere Löhne gezahlt werden müssen.

Auch Herr Garg hatte aufgezeigt, dass sogar die Hälfte der Betriebe in Deutschland dieses Problem

hat. Davor können wir doch nicht die Augen verschließen. Das heißt, wir müssen an der Stelle nachjustieren.

Dafür gibt es zwei Wege: Der eine Weg ist die Frage der Ausnahmen vom Mindestlohngesetz, der andere Weg ist die höhere Förderung über die Ausgleichsabgabe. Wir sind bereit, beide Wege zu gehen, um die Möglichkeit zu schaffen, weitere Integrationsbetriebe in unserem Land zu fördern und keine weiteren Hürden aufzubauen.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Tietze?

Nein, Herr Tietze, meine Zeit ist abgelaufen.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])