Um das an einem Beispiel klarzumachen: Ich finde es falsch, wenn ein Bundesverkehrsminister bedeutsame Verkehrsprojekte ignoriert, um gleichzeitig millionenschwere Ortsumgehungen in seinem Wahlkreis zu finanzieren. So etwas ist falsch.
Allgemeinwohl lässt sich nicht nach dem Motto erreichen: Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht.
Der Blick über den Tellerrand muss sein, und er darf nicht allein vom eigenen Kirchturm aus erfolgen. Gerade die Städte haben höhere soziale Lasten zu tragen, und es ist gerecht, wenn sie künftig mehr Geld bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Städten, ab heute gibt es aber auch zahlreiche Ausreden weniger für Katastrophenhaushalte.
Im Laufe des Verfahrens habe ich mich bemüht, die zusätzlichen Belastungen für meine Kommunen, die ich hier gern und mit viel Einsatz vertrete, im Rahmen zu halten. Herausgekommen ist ein Gesetz, das um Längen besser ist als das geltende Recht.
Natürlich wünschen wir uns alle, dass SchleswigHolstein im Länderfinanzausgleich irgendwann einmal wieder Geberland wird. Bis es soweit ist, möchte ich mich aber glaubwürdig dafür einsetzen können, dass Bayern und Baden-Württemberg in den Länderfinanzausgleich einzahlen, von dem auch wir profitieren.
Deswegen kann ich mich nicht dagegen sperren, dass sich die Kommunen im Süden Schleswig-Holsteins solidarisch am kommunalen Finanzausgleich beteiligen. - Vielen Dank.
Bevor ich der Kollegin das Wort erteile, bitte ich Sie, mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Domschule aus Schleswig auf der Tribüne zu begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Kieler Landtag!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute hier über diese Reform entscheiden. Ich finde, es war ein mutiger und ein richtiger Schritt, dass diese Koalition diese Reform angegangen ist.
Als ich neu in den Landtag kam, hatten Frau Strehlau und ich gemeinsam die Landräte und auch einige Amtsvorsteher besucht. Wir hatten dabei vorgebracht, dass dies ein Vorhaben dieser Koalition sei. Ich habe selten so viel überhebliches Gelächter und Skepsis nach dem Motto erfahren: Das haben vor euch schon viele versucht, das ist ein völlig unvorstellbares Vorhaben. Insofern bin ich sehr stolz darauf, dass dies jetzt gelungen ist. Herr Garg, ich werde nicht tapfer Ja sagen, sondern ich sage aus voller Überzeugung Ja zu dieser Reform.
Man kann unzufrieden darüber sein, weil das Verfahren immer noch zu kompliziert ist. Frau Strehlau hat gesagt, es passe nicht auf einen Bierdeckel. Wenn man einen Ausgleich wollte, der auf einen Bierdeckel passte, dann wäre er nicht gerecht. Gerade dann, wenn man verschiedene Bedingungen in den Städten, in den Kreisen und in den Gemeinden berücksichtigen muss, passt so ein System nicht auf einen Bierdeckel, dann ist es kompliziert.
Man kann kritisieren, dass einige zu wenig bekommen. Es wurde hier schon gesagt: Wenn ein Ausgleich reformiert wird, dann ändert sich immer ir
gendetwas für irgendjemanden. Sonst würde der Ausgleich nicht verändert, das ist eine logische Folge.
Man kann kritisieren, dass der Topf zu klein ist. Auch dazu ist schon viel gesagt worden. Dies passt jedoch unter anderem nicht zu der aktuellen Stellungnahme der Präsidentin des Landesrechnungshofs zu unserem Haushaltsentwurf. Dort werden wir genau dafür kritisiert, dass wir den Kommunen zu viel Geld aus dem Landeshaushalt geben. Eines von beiden kann also nur richtig sein. Ich glaube und hoffe, dass wir ihnen eher zu viel als zu wenig Geld geben. Nichts zu tun, ist nicht mutig, und es ist auf keinen Fall die richtige Antwort. Ich bin froh, dass wir etwas tun.
Ein letzter Satz zum Thema Transparenz: Hier wird kritisiert, dass 60 Veranstaltungen und zahlreiche Runden von Fragen und Antworten im Internet kein transparentes Verfahren seien. Dazu kann ich nur sagen: Demnächst wird wahrscheinlich von uns erwartet, dass wir bei jedem Bürger und bei jeder Bürgerin Hausbesuche machen. Das kann nicht der Anspruch an ein transparentes Gesetzgebungsverfahren sein. Wenn dieses Gesetzgebungsverfahren nicht transparent stattgefunden haben soll, dann bitte ich Sie, mir zu sagen, welchen Anspruch Sie an ein Ministerium haben, die Menschen im Rahmen eines Gesetzentwurfs mitzunehmen. - Danke.
Herr Kollege Dr. Garg, Sie sind eigentlich klug genug, um zu wissen, dass Sie an vielen Stellen eine sehr oppositionelle Darstellung vorgenommen haben. Sie wissen ganz genau, dass es keine Ausgabestrategie eines einzigen Kreises oder einer einzigen Gemeinde gibt, mit der man seine Einnahmen erhöhen kann, auch nicht in Dithmarschen. Dies ist auch im Länderfinanzausgleich nicht möglich. Das heißt, die Aussagen, die Sie von Herrn Fromme zitiert haben, stimmen einfach nicht. Das sagt im Übrigen auch etwas über den Gutachter aus. Er wusste unter anderem noch nicht einmal, in welchen Stufen die Grundsicherungsentlastung kommt und in welchem Jahr. Trotzdem hat er darauf bestanden, recht zu haben.
- Stellen Sie mir eine Zwischenfrage. - Sie wissen genau, dass es verfassungswidrig wäre, der einzelnen Gemeinde vorschreiben zu wollen, wie viel Geld sie für eine Aufgabe ausgeben darf.
Das haben Sie übrigens auch in Ihrem Haushaltskonsolidierungsgesetz nicht gemacht. Sie haben nicht in die Richtung von Lübeck gesagt: Der Hafen dort ist zu teuer. Der Flughafen muss abgeschafft werden. Darüber ist selbst zu bestimmen. Ansonsten ist dies eine Verletzung von Artikel 28 des Grundgesetzes. Deshalb wäre eine Bedarfsbestimmung einer Aufgabe und eine Geldzuteilung erstens eine Direktbezuschussung und zweitens verfassungswidrig.
Erklären Sie mir, wie Sie diesen Bedarf überhaupt feststellen wollen. Für öffentliche Bäder geben Gemeinden 1,77 € pro Einwohner aus, kreisfreie Städte 57 ct. Sie müssten einigen Gemeinden eigentlich vorschreiben, Bäder zu schließen. Oder wie soll dies operationsalisiert werden? Wir alle wissen, warum öffentliche Bäder im ländlichen Raum teurer sind. Deshalb sind öffentliche Bäder ein Teil der Bedarfsbestimmung. Hier kann jeder im Rahmen der freien Selbstbestimmung entscheiden, ob dafür Geld ausgegeben wird.
Im Bereich der Straßenreinigung gibt es das gleiche Bild: Die Gemeinden geben 16 ct. aus, die kreisfreien Städte 3 ct. Ich möchte jetzt wissen, welcher der richtige Wert ist, den wir der jeweiligen Gemeinde zuordnen sollen. Das ist eine wohlfeile Kritik, die allerdings nicht trifft.
Kollege Kumbartzky, das ist ja ganz toll: Dithmarschen braucht mehr Geld, weil dort hohe Soziallasten anfallen. Ich sage aber nicht, woher das Geld kommen soll. Die kreisfreien Städte nenne ich natürlich nicht, weil man dort noch höhere Soziallasten hat. Die anderen Kreise nenne ich auch nicht. Das ist offensichtlich die neue FDP-Haushaltspolitik: Geld ist einfach irgendwie da.
- Nein, an die Ausgaben kommen Sie nicht ran, weil dies verfassungswidrig ist. Ich habe Ihnen dies gerade erklärt.
Ich spreche jetzt für einen Verliererkreis: Aus Rendsburg-Eckernförde würden ungefähr 9 Millionen € kommen. Diese Mittel würden auch in die Richtung von Dithmarschen fließen, und zwar aufgrund eines ganz einfachen Effektes: Bisher hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Kreisumlage niedrig halten können, weil diese nicht nivelliert worden ist. Das heißt mit anderen Worten: Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat seine Gemeinden bisher auf die Kosten aller anderen Kreise - inklusive Dithmarschen - entlastet. Dieser Effekt macht 9,3 Millionen € aus und entspricht fast dem kompletten Reformergebnis. Das hat der Landrat im Rahmen der Anhörung selbst eingeräumt, dass kann jeder nachlesen.
Bevor ich tausendmal etwas zu der Grundsicherung, die nicht erfolgt ist, höre: Herr Dr. Garg, Sie saßen mit am Kabinettstisch. Ich habe Ihnen den Umdruck mitgebracht, aus dem hervorgeht, dass Sie das gemeldet haben. Ich zitiere daraus, und das ist mein letzter Satz:
„Schleswig-Holstein wird sich im Zuge der vollständigen Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund aus der bisherigen 20-prozentigen Mitfinanzierung dieser Aufgabe zurückziehen. Ab 2014 wird auf diese Weise eine Entlastung von 35 Millionen € erreicht …“
Gemeint ist damit der Landeshaushalt. Das heißt, Sie haben damals auch gesagt, dass dies kein kommunales Geld sei. Sie behaupten jetzt, dass dies kommunales Geld sei und schreiben dies auch in Ihren Antrag.