flankiert. Die Auswirkung jeder Stellschraube ist erkennbar. Selbstredend musste dieses Zahlenwerk angepasst werden, wenn wir beispielsweise die Umlagequote für die reichen Gemeinden von 60 auf 40 % gesenkt haben. Das - so finde ich - kann man in der Tat ein transparentes Gesetzgebungsverfahren nennen.
Natürlich ist dieses Regelwerk wie jedes Regelwerk, wenn es um Geldverteilung geht, komplex. Das liegt in der Natur der Sache. Ein Betrag pro Einwohner funktioniert eben nicht. Wer an dieser Stelle mitdiskutieren will, muss sich mit dem Regelwerk beschäftigen. Hier gebührt - das will ich als neuer Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten ganz ausdrücklich sagen - den regierungstragenden Fraktionen im Landtag ein ausdrücklicher Dank für das große Engagement, sich mit diesem schwierigen und sperrigen Thema auseinanderzusetzen und uns auf diesem Weg zu begleiten. Die heutigen Ausführungen des Abgeordneten Dolgner waren dafür ganz gewiss beispielgebend.
Mit ihrem hart erarbeiteten Expertenwissen haben sie den Gesetzentwurf der Landesregierung in der parlamentarischen Beratung nochmals fortentwickelt. Die von ihnen vorgenommenen Änderungen erhöhen nicht einfach nur ein paar Zuweisungen, sondern feinjustieren das Gesamtgefüge an einigen Stellen noch einmal. Diese Änderungen haben auch deshalb Hand und Fuß, weil sie sich vollkommen in der neuen FAG-Systematik bewegen. Die gesetzgeberischen Spielräume wurden so genutzt, dass Wirkungen erkennbar und nachvollziehbar bleiben.
Im Gegensatz dazu erstaunt es schon, wenn die Opposition auch nach jahrelangem Diskussionsverlauf die inhaltliche Auseinandersetzung scheut. Auch nach den Ausführungen des Abgeordneten Wiegard, meines alten Chefs, der leider nicht mehr da ist,
bleibt es für mich skurril, die Rechnung mit Mitteln begleichen zu wollen - da ist er -, die Sie als Vorgängerregierung den Kommunen gar nicht zur Verfügung stellen wollten. Im Gegenteil, für mich
Das zeigt doch nur: Seriöse Finanzpolitik geht anders, und so habe ich es bislang auch immer verstanden. Seriöse Finanzpolitik gibt denselben Euro nur einmal aus.
Ein weiteres Ziel bei der Formulierung des Gesetzes war selbstredend die Verfassungsmäßigkeit. Hier werden viele Nebelkerzen geworfen, auch hier in der Diskussion. Wer einzig darauf verweist, weniger Geld als nach dem alten System zu erwarten, macht es sich zu einfach. Hier hilft es, sich unaufgeregt mit den Vorgaben unserer Verfassung auseinanderzusetzen. Wir haben die hier ja schon mehrfach zitiert bekommen.
Jetzt wird uns der Gang zum Verfassungsgericht in Aussicht gestellt. In Schleswig aber zählen ausschließlich Sachargumente, und bisweilen - das zeigen die letzten Entscheidungen - stärkten die Urteile aus Schleswig die Beklagten. Einer Verfassungsklage - wenn sie denn kommen sollte - sehe ich daher völlig entspannt entgegen. Denn womit wollte man diese begründen? In unserem Gesetzentwurf haben wir nachgewiesen - dies wurde zuletzt vom Landesrechnungshof bestätigt -, dass die Mittel im vertikalen Verhältnis ausreichend sind. Basis unserer Erkenntnis sind im Übrigen die Finanzausgleiche der vergangenen Jahrzehnte. Die einzige, die hier Veränderungen vorgenommen hat, war Ihre Vorgängerregierung.
Offensichtlich war man damals der Meinung, die Kommunen bekämen zu viel. Glücklich waren wir darüber von Anfang an nicht. Die Aufzählung des Herrn Ministerpräsidenten von gestern zu den vorgesehenen Maßnahmen wiederhole ich hier gern: 80 Millionen € für Kindertagesstätten/U3-Betreuung, 15 Millionen € aus der Grunderwerbsteuererhöhung, 13,5 Millionen € für Schulsozialarbeit und Hortessen, 11,5 Millionen € Infrastrukturmittel. Damit haben wir Ihren Eingriff in die kommunalen Haushalte in Höhe von 120 Millionen € in kurzer Zeit ausgeglichen.
Meine Damen und Herren, bei der Berechnung der Verteilung der Zuweisungen für die Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte haben auch wir Neuerungen vorgenommen. Erstmals - auch dies ist ein
Paradigmenwechsel - wird hier die Frage nach den sozialen Lasten gestellt. Warum? Weil diese über 60 % der Ausgaben auf der Kreisebene ausmachen und daher eine überragende Bedeutung haben. Wer mit sozialen Ausgaben etwa für Hartz-IV-Empfänger stärker belastet ist als andere, wird nun mehr erhalten. Dass dies insbesondere die kreisfreien Städte und nicht etwa Stormarn begünstigt, kann doch niemand ernsthaft falsch finden. Die Stormarner und andere können zu Recht stolz auf ihre Leistungsstärke sein, sie können aber auch stolz auf die Solidarität sein.
Um in diesem Zusammenhang mit noch einem Missverständnis aufzuräumen: Die verwendete Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften ist lediglich ein Indikator für die Verteilung. Die Möglichkeit, diesen Indikator zu manipulieren, ist nur theoretischer Natur, in der Praxis wird dies keine Bedeutung haben. Wer kann durch eine hohe Zahl von Hartz-IV-Empfängern ernsthaft seinen Haushalt sanieren wollen? Diese Vorstellung ist absurd.
Weiterhin bleibt auch die Finanzkraft der Gemeinden ein mittelbares Verteilungskriterium. Dies bedeutet auch hier: Wer durch seine Struktur geringere Einnahmen generieren kann, wird von anderen unterstützt. Das ist Kern eines jedes Finanzausgleichs auf Bundesebene und auch in der kommunalen Familie. Das ist solidarisches Verhalten.
Die Kreise wissen seit Langem, dass sie im System des neuen Finanzausgleichs mit weniger Einnahmen rechnen müssen. Nach dem Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung wird die Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Vorjahr zwar weniger als zunächst gedacht, aber immer noch um 53 Millio
nen € steigen. Der Anteil der Kreise hieran hat sich übrigens von 48,59 % nach altem Recht auf 49,33 % nach neuem Recht erhöht. Einschließlich der Erhöhung der Unterstützung bei Schulsozialarbeit und für Infrastrukturlasten - beides mit zusätzlichem Geld aus dem Landeshaushalt in Höhe von fast 19 Millionen € für die Kreise - bleibt es bei einem Reformminus. Ich meine aber: Das ist zu verkraften. Das gilt insbesondere, weil der Bund die Lasten der Grundsicherung seit 2014 vollständig übernommen hat. Dies hat die Kreise um 71 Millionen € entlastet und ist weit mehr als die Belastung durch das Reformminus.
Es gibt keinen sachlichen Grund, den Kommunen unseres Landes die Reform des kommunalen Finanzausgleichs zu verweigern. Es gibt aber viele gute Gründe, dem neuen Finanzausgleichsgesetz zuzustimmen. Die wichtigsten habe ich Ihnen genannt, auf den Punkt gebracht heißen sie: Das neue System des kommunalen Finanzausgleichs in Schleswig-Holstein wird transparenter, gerechter und verfassungsfest.
Meine Damen und Herren, öffnen Sie sich den Sachargumenten, seien Sie konstruktiv, ebnen Sie den Weg in eine gerechte Zukunft für unsere Kommunen! Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, bekennt sich zu starken Kommunen. - Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2451, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU und vier Abgeordnete der PIRATEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und zwei Abgeordnete der PIRATEN. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt, den für selbstständig erklärten Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1714, abzulehnen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und
der Abgeordnete Dr. Breyer. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP und fünf Abgeordnete der PIRATEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich komme jetzt zur Abstimmung über das FAG. Seitens der SPD-Fraktion ist namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt worden. Das erforderliche Quorum ist damit erreicht. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/1659, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der von der Frau Berichterstatterin vorgetragenen Ergänzung zustimmen will, erklärt dies in der namentlichen Abstimmung bitte mit Ja. Ich bitte die Schriftführer, mit der Abstimmung zu beginnen.
(Namentliche Abstimmung) 1 Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Dem Gesetzentwurf in der Drucksache 18/1659 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der von der Frau Berichterstatterin vorgetragenen Ergänzungen haben 35 Abgeordnete zugestimmt, 33 Abgeordnete haben ihn abgelehnt. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Meine Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat im Wege der Dringlichkeit folgenden Antrag vorgelegt:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wurden gestern Abend von der Meldung überrascht, dass die HSH Nordbank einen weiteren Stellenabbau von 500 Arbeitsplätzen plant. Wir wurden heute Morgen von der Meldung überrascht, auf welche Art und Weise dieser geplante Stellenabbau vonseiten der Landesregierung kommentiert wurde.
EU-Kommission meldet und im vorauseilenden Gehorsam beginnt, diese in die Tat umzusetzen, dann besteht für uns als Eigentümer akuter Handlungsbedarf. Ein Stellenabbau, ein Abbau von Arbeitsplätzen am Standort Kiel ist nicht alternativlos. Das machen wir mit unserem Antrag deutlich. Damit sollten wir uns im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglich beschäftigen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Dringlichkeitsantrag, damit dieser Antrag noch in dieser Tagung beraten werden kann. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 18/2461 abstimmen. Es ist das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit gegeben. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, mir einen Vorschlag zu unterbreiten, wo wir diesen Punkt in die Tagesordnung einordnen sollen.