Protokoll der Sitzung vom 14.11.2014

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Sie haben mich gefragt, ob ich mich daran erinnern könne. Ich kann mich an dieser Stelle in dem Sinne nicht erinnern. Es mag sein, dass das in dem einen oder anderen Antrag enthalten gewesen ist, aber in diesem Fall bitten wir ein ausführendes Organ.

(Heiterkeit)

Wir von der Koalition bitten selbst unsere Landesregierung. Wir würden nie sagen: „Robert, tu das jetzt einmal, denn sonst reden wir nicht mehr mit dir“,

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Fraktion schon)

obwohl das von mir vielleicht keine Drohung ist. Wir hatten diese Semantik auch zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“, bei der wir uns in diesem Punkt gegen die eigene Regierung, jedenfalls gegen den eigenen Minister, gestellt haben. Auch da ist es natürlich eine Frage. Ich bin immer dafür, das Bitten eines Parlaments mit einer großen Mehrheit als ein deutliches Signal anzusehen.

(Zuruf Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Sie können sich so viel erinnern, wie Sie wollen, aber ich bin auch nicht Herr Dr. Stegner, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen ist.

Ich glaube nach wie vor, dass man im politischen Raum entsprechende Formulierungen nicht so drehen sollte, außer man sucht das Trennende. Sie suchen das Trennende, um sich selbst zu profilieren.

Jetzt habe ich leider ganz viel zum Thema Whistleblowing nicht sagen können. Da sieht man einmal, wohin es führt, wenn man das Trennende sucht.

(Zuruf Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

- Herr Dr. Breyer, wenn Sie 50 % der Bevölkerung davon überzeugen können, Sie und Ihre Partei zu wählen, können Sie sich das leisten. Ansonsten müssen Sie im Pluralismus immer noch die Kompromissfindung hinbekommen.

An dieser Stelle mache ich weiter mit meinem Vortrag. Der Fall Edward Snowden hat uns vieles gelehrt: nicht nur, dass es eine Illusion gewesen ist, dass wir einen Verbündetenbonus bei den amerikanischen Geheimdiensten hätten, sondern auch dass das Informationsbedürfnis grenzenlos ist.

Zum Thema Freundschaften: Herr Dr. Bernstein, mir ist immer noch nicht bewusst, warum man bei befreundeten Regierungsmitgliedern zur Terrorabwehr das Handy abhören muss. Das verstehe ich meinen Lebtag nicht.

(Beifall PIRATEN - Zuruf Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Verdächtig!)

- Ja, Herr Röttgen würde wahrscheinlich auch die Ansicht teilen, dass die Telefonanrufe vielleicht auch in diese Kategorie fallen.

Ich glaube: Das zeigt doch, dass das nicht auf Augenhöhe ist. Und es zeigt sich auch eine Schwäche unseres Asyl- und Ausländerrechtes. Denn unser Asylrecht wurde für den politischen Dissidenten gemacht, der staatlich verfolgt wird. Bei Herrn

(Dr. Kai Dolgner)

Snowden haben wir aber die klassische Whistleblower-Problematik. Er hat auch für unsere Gesellschaft einen unschätzbaren Dienst geleistet,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN - Dr. Heiner Garg [FDP]: Ach!)

Whistleblower - das ist ein Nebeneffekt - erfüllen dabei häufig zivilrechtliche, arbeitsrechtliche oder Straftatbestände. Das war nicht nur im Fall von Edward Snowden so, sondern das ist auch in anderen Bereichen so.

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

- Herr Dr. Garg, Sie können immer noch eine Zwischenfrage stellen.

Deshalb können wir mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, dass Edward Snowden ausgerechnet in Moskau politisches Asyl bekommen hat.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Auch § 22 Aufenthaltsgesetz ist nur ein Gnadenakt an dieser Stelle. Aus dem Fall Edward Snowden können wir auch lernen, dass wir dringend unsere Rechtsgrundlagen überarbeiten müssen.

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD], BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Den Rest meiner Rede muss ich jetzt leider überspringen. Ich komme noch einmal auf den Punkt zu sprechen, den Herr Dr. Bernstein angeregt hat.

Ich glaube übrigens auch, dass unsere Freundschaft mit den USA einen permanenten Aufenthalt von Edward Snowden in Deutschland aushalten müsste, genauso wie unsere Freundschaft - das meine ich ernsthaft - auch das Abhören des Kanzlerhandys aushalten musste, ebenso wie die Nichtteilnahme am Irakkrieg, den übrigens inzwischen der US-Präsident für einen Fehler hält, oder auch diverse Beispiele der Nichtauslieferung an andere europäische Länder wie im Fall Roman Polanski; ähnliche Fälle gibt es etwa auch in Portugal.

Ich habe nie verstanden, warum eine Nichtauslieferung die Freundschaft mit den USA gefährden sollte. Was ist denn der größere Skandal: die massenhafte illegale Überwachung deutscher Bundesbürger bis in die höchsten Spitzen hinein oder dass jemand, der das aufdeckt, nicht von uns in die USA ausgeliefert wird? Ich finde immer noch: Freundschaften pflegt man auf Augenhöhe. Alles andere nennt sich Abhängigkeit. Das war bisher nicht mein Bild unseres Verhältnisses zu den USA, und das wird es zukünftig auch nicht sein.

Auch in einer Freundschaft gibt es kritische Phasen. Wenn mich ein Freund bespitzelt, mich abhört und auch sagt, dass er das richtig findet - es wird gar nicht in Abrede gestellt, dass das passiert ist, und es wird übrigens auch öffentlich in Senatsausschüssen gesagt, dass es auch weiterhin passieren solle -, muss derjenige, der mir das in einer Freundschaft zumutet, auch in aller Freundschaft aushalten, dass derjenige, der mich informiert hat, vor seinem Zugriff geschützt wird.

Deshalb bitte ich noch einmal um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Für die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte erlauben Sie mir zu Beginn meiner Rede ein Zitat:

„Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen … bekannt sind, … kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

Dies sind Kernsätze des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, der Magna Charta des Datenschutzes.

Wegen des universellen Charakters der modernen Informationstechnologie muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls einen universellen Geltungsanspruch erhalten, weil es sonst ins Leere laufen würde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir stellen heute fest, dass in einem bisher völlig unbekannten Umfang seit Jahren gegen das Menschenrecht auf Privatheit verstoßen wird. Die Verstöße haben ein monströses Ausmaß angenommen.

(Dr. Kai Dolgner)

Nur ein Beispiel: Seit 2011 wird im Rahmen des Tempora-Programms von NSA und GCHQ der sogenannte Full take praktiziert. Das bedeutet nichts anderes, als dass der digitale Datenverkehr der Bundesrepublik aus Glasfaserkabeln in England praktisch vollständig abgesaugt, gespeichert und analysiert wird.

Der Full take saugt alles auf, egal um welche Daten es geht und welche Rechte dadurch verletzt werden. Ihm entgeht kein einziges Bit. Dabei geht es den Geheimdiensten nicht nur um den Schutz vor terroristischen Anschlägen. Mindestens genauso wichtig sind Wirtschaftsspionage und die geheime Ausspähung der Pläne, Initiativen und Motive anderer Regierungen, teilweise der engsten Staatenverbündeten.

Die vorliegenden Erkenntnisse sind von den jeweiligen Regierungen nicht bestritten worden. Wir müssen also davon ausgehen, dass sie ausnahmslos wahr sind. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auch deutsche Geheimdienste von den vergifteten Früchten des verbotenen Baumes profitieren, Herr Dr. Bernstein.

(Zuruf Dr. Axel Bernstein [CDU])

Wem haben wir diese Erkenntnisse zu verdanken? Keinem anderen als Edward Snowden. Ist Edward Snowden deshalb ein Verräter und ein Verbrecher? Sollte er in den USA wegen seiner Enthüllungen zu 30 Jahren Haft verurteilt werden? - Mit vielen anderen Menschen in der Welt sind wir Grünen der Ansicht, dass Snowden weder ein Verbrecher ist, noch für seine Enthüllungen bestraft werden darf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI- RATEN und SSW)

Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass er sich um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in vorbildhafter und uneigennütziger Weise verdient gemacht hat. Er ist im eigentlichen Sinne ein Verfassungsschützer.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Er hat dafür gesorgt, dass wir als Bürgerinnen und Bürger jetzt eine Ahnung davon bekommen haben, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über uns weiß. Er hat damit eine Basis dafür geschaffen, dass wir zumindest eine Chance haben, unsere informationelle Autonomie wieder zurückerobern zu können. Was wir aus dem gewonnenen Wissen machen, das ist jetzt unsere Sache. Dass er uns sehend und damit überhaupt erst politisch handlungsfähig gemacht hat, ist eindeutig sein Verdienst. Aus die

sem Grund hat Edward Snowden zu Recht 2014 den Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union, den Alternativen Nobelpreis und die Carl-von-Ossietzky-Medaille verliehen bekommen. Genauso berechtigt ist der Vorschlag des ehemaligen norwegischen Umweltministers Solhjell, Edward Snowden den Friedensnobelpreis zu verleihen.