Meine Damen und Herren, eine makroregionale EU-Strategie für den Nordseeraum bleibt ein längerfristiges Ziel, das den Einsatz lohnt. Wir haben es hier mit einem dickeren Brett zu tun. Zu allererst sollten wir hierzu gemeinsam für eine wichtige Grundvoraussetzung werben, nämlich für mehr Akzeptanz und Interesse an engerer Zusammenarbeit unter den Nordsee-Anrainerstaaten selbst. Dabei rede ich hauptsächlich über die nationale Ebene, aber - wie schon mehrfach angesprochen - auch die regionale Ebene, die verstärkt einbezogen werden müsste. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb schließe ich die Beratung.
Wenn ich der Debatte richtig gefolgt habe, ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2496 - das ist der Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW - dem Europaausschuss zu überweisen.
- Wer diesen Antrag federführend dem Europaausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Umwelt- und Agrarausschuss überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2393 (neu). Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Antrags Drucksache 18/2393 (neu). Wer dieser Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist auch dies einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Deshalb eröffne ich die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDPFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Krankenhäuser haben seit jeher eine ganz zentrale Rolle bei der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung gespielt. Ich glaube, man darf angesichts der demografischen Entwicklung sagen: Sie werden in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen als in der Vergangenheit. Vor diesem Hintergrund ist das, was wir in unsere Krankenhäuser investieren, aus meiner Sicht öffentliche Daseinsvorsorge. Krankenhäuser gehören genauso zur öffentlichen Infrastruktur wie andere Bereiche. Ich muss das hier immer wieder sagen. Manchmal scheint der eine oder andere Kollege Verkehrspolitiker zu glauben, dass öffentliche Infrastruktur vor allem aus Straßen, Schienen und sonstigen Verkehrswegen besteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe sehr früh und immer wieder sehr deutlich - nicht nur in diesem Plenarsaal, sondern auch in der eigenen Frakti
on, der eigenen Partei - gesagt: Es ist eine ganz zentrale öffentliche Aufgabe, für Krankenhausinfrastruktur Mittel bereitzustellen.
Mal gucken, wie die Debatte verläuft. Ich will mich weitgehend an die Appelle von heute Morgen halten und nicht in die Vergangenheit gucken. Würde man nämlich in die Vergangenheit blicken, dann hätten wir das Modell der Krankenhausfinanzierung, wie es bis 2010 galt, fortgeführt. Dann hätten wir schon heute bei dem Schuldendienstmodell von damals fast 60 Millionen € Schulden am Kapitalmarkt aufnehmen müssen, um 50 Millionen € Investitionssumme auszulösen.
Wir haben das 2011 mit einem vollkommen neuen Modell geändert. Dieses Modell hat es ermöglicht, damals 40 Millionen € bis heute für die sogenannten Einzelinvestitionen im Krankenhausbereich zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig aufgelaufene Schulden zu tilgen. Das hat den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein Planungssicherheit gegeben. Das ist übrigens in der gesamten Krankenhauslandschaft - was nicht üblich ist, wenn die Regierung etwas macht - unabhängig vom jeweiligen Träger ausdrücklich begrüßt worden. Sie waren froh darüber, was Innenministerium, Finanzministerium und Gesundheitsministerium damals auf die Beine gestellt haben.
Mit unserem Antrag möchten wir die Landesregierung auffordern, ein Modell, aufbauend auf dem, was die Vorgängerregierung ausgehandelt hat, anzuschließen, das Planungssicherheit für die Krankenhäuser im Land über das Jahr 2020 hinaus bis 2030 gewährleistet.
Warum heute? Frau Finanzministerin, wir haben uns im Finanzausschuss schon mehrfach darüber austauschen dürfen, dass Sie - sie ist gar nicht da relativ viel Sympathie für dieses Modell haben. Warum heute? - Weil Planungen gerade bei Einzelmaßnahmen im Krankenhausbereich eine ziemlich lange Vorlaufzeit brauchen, nicht erst seit gestern. Die Krankenhäuser haben schon jetzt aufgehört, weitere Investitionen zu planen, weil sie schlicht und ergreifend nicht wissen, wie es nach 2020 weitergeht.
Wir sind mit dieser Initiative während der Haushaltsberatungen zugegebenerweise gescheitert. Nun könnte man annehmen, bei den haushaltspolitischen Beratungen habe das nicht ins politische Gesamtkonzept gepasst. Der Kollege Andresen fragt ja immer wieder nach Alternativen der Opposition. Das haben Sie auch gestern beim Infrastrukturbericht
getan. Herr Kollege Andresen, wir beide sitzen im Finanzausschuss. Wir schlagen Ihnen heute eine echte Alternative vor.
Dieses Modell ist solide durchgerechnet. Das Zweckvermögen im Bereich Wohnraumförderung/ Krankenhausfinanzierung beläuft sich inzwischen auf rund 2,5 Milliarden €. Ich habe damals die Nachfrage gestellt, als die Investitionsbank zugegen war. Das wissen Sie. Man kann heute mit Fug und Recht seriös sagen, dass eine Wiedererhöhung auf 50 Millionen € jährliche Investitionssumme durch dieses Programm sehr wohl verkraftbar ist. Das wissen wir heute nach den Erfahrungen.
Wir sind gern bereit, und ich beantrage das, Frau Präsidentin, dass über diesen Antrag im Finanzausschuss und Gesundheitsausschuss diskutiert wird. Ich glaube, dass diese Entscheidung notwendig ist, weil die Investitionssicherheit für die Investitionsplanung an den Krankenhäusern eine existentielle Grundvoraussetzung dafür ist, dass Krankenhäuser in Zukunft wieder das tun können, wofür sie da sind, nämlich unsere Bevölkerung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land mit guten, qualitativ hochwertigen stationären medizinischen Leistungen und auch immer mehr ambulanten Leistungen angemessen zu versorgen.
Ich würde mich über eine sachliche Debatte und positive Entscheidung am Ende im Ausschuss zu dieser Initiative ausgesprochen freuen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP weist vollkommen zu Recht darauf hin, dass es zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen für die Jahre nach 2020 einer Anschlussregelung bedarf. Zutreffend ist auch, dass angesichts des vorhandenen Investitionsstaus die jährlich eingesetzten Mittel von 40 Millionen € nicht ausreichend sind und es einer Aufstockung bedarf. Die Analyse der FDP ist also absolut richtig. Bis dahin hat das Anliegen der FDP unsere volle Zustimmung. Wir müssen deutlich mehr für die Krankenhausfinanzierung tun. Problematisch ist aus unserer Sicht der eingeschlagene Lösungsweg.
Auch die CDU-Fraktion hat sich im Vorfeld der Haushaltsberatungen im letzten Jahr Gedanken über die Krankenhausfinanzierung gemacht. Wir haben dazu allerdings auch Gespräche mit der Investitionsbank geführt - das ist vielleicht der Unterschied zur FDP - und haben aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse davon Abstand genommen, den Weg über das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung einzuschlagen. Dazu muss man sich noch einmal die durchaus komplexe Konstruktion vor Augen führen, die es ermöglicht hat, die Investitionen in Krankenhäuser mithilfe des Zweckvermögens zu bezuschussen.
„Die 40 Millionen € für die Einzelprojektförderung wird durch eine Entnahme aus dem Zweckvermögen… sichergestellt.“
Wäre dies der Fall, würde man wirklich 40 Millionen € aus dem Zweckvermögen entnehmen, würde das Zweckvermögen peu à peu schrumpfen. Wie man der Bilanz der Investitionsbank entnehmen kann, ist das Eigenkapital der I-Bank ganz überwiegend in dem Zweckvermögen gebunden. Eine Entnahme aus dem Zweckvermögen würde das Eigenkapital der Investitionsbank schmälern, damit ihre Möglichkeit, Geschäfte zu betreiben, reduzieren und letztendlich die Existenz der I-Bank gänzlich infrage stellen. Daran kann niemand ein Interesse haben.
Der 2010 eingeschlagene Weg sieht deshalb auch anders aus: Aus dem Zweckvermögen heraus wird keine Entnahme getätigt, sondern das Land Schleswig-Holstein erhält von dem Zweckvermögen ein zinsloses Darlehen in Höhe von 40 Millionen € pro Jahr, welches es dann ermöglicht, den Krankenhäusern entsprechende Zuschüsse zu gewähren. Das bedeutet mit anderen Worten: Im Jahr 2020 steht das Land Schleswig-Holstein bei der Investitionsbank, beim Zweckvermögen mit rund 400 Millionen € in der Kreide.
Dankenswerterweise ist dieses Darlehen zinslos, der Landeshaushalt wird also nicht weiter belastet, allerdings ist da ja noch die Frage der Tilgung dieses zinslosen Darlehens. Da der Landeshaushalt auch dafür keinen Spielraum bietet, steht dafür ausschließlich der Jahresüberschuss der I-Bank zur Verfügung. Dieser wird nämlich von der Bank an das Land ausgeschüttet und anschließend zur Tilgung dieses zinslosen Darlehens eingesetzt.
An dieser Stelle hilft wiederum ein Blick in die Bilanz der I-Bank. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf jährlich 3 Millionen €. Wir können an dieser Stelle festhalten: Ende 2020 haben wir ein zinsloses Darlehen von 400 Millionen € beim Zweckvermögen aufgenommen, das wir anschließend mit 3 Millionen € pro Jahr tilgen, also sind wir in 133 Jahren damit durch.
Und jetzt kommt der FDP Antrag, das zinslose Darlehen von 40 Millionen auf 50 Millionen € aufzustocken und das Ganze bis zum Jahr 2030 fortzusetzen.
Herr Kollege Dr. Garg, zu diesem Zeitpunkt wäre dann das komplette Zweckvermögen, das sich nicht auf 2,5 Milliarden, sondern nur auf knapp 1 Milliarde beläuft, als zinsloses Darlehen an das Land ausgeliehen, die Tilgung mit jährlich 3 Millionen € würde dann schlappe 320 Jahre dauern - vorausgesetzt, die I-Bank macht weiter 3 Millionen € Gewinn im Jahr, denn ein zinsloses Darlehen von 1 Milliarde ist nicht unbedingt förderlich für den Gewinn der I-Bank.
Ich bin gerade etwas verwirrt. Denn erstens hat Herr Westermann-Lammers auf meine Frage im Finanzausschuss geantwortet, es betrage 2,5 Milliarden €. Ich habe zweimal nachgefragt. Zweitens, Herr Kollege Koch, waren Sie als finanzpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode sicherlich sehr engagiert - ich glaube, es war sowohl der damalige Innenminister, der der CDU angehörte, als auch der damalige Finanzminister, der auch der CDU angehörte, und der Gesundheitsminister, der der FDP angehörte, die sich auf dieses Modell geeinigt haben, das ich bis heute für das richtige halte. Deswegen finde ich Ihre Einwände gegen diese Finanzierungsform, so Sie denn nicht einen brillanteren Vorschlag haben, wie wir unsere
Herr Dr. Garg, die Verwunderung kann ich gern aufklären. Das 2010 gefundene Modell war in der Tat die richtige Antwort auf die damals erschreckende Situation, die wir vorgefunden haben mit der von Ihnen richtigerweise dargestellten Schuldenbeihilfe, die das Land bis dahin gewährt hat und die vollkommen aus dem Ruder gelaufen wäre. Also ist die 2010 gefundene Lösung richtig. Es ist eine passende Übergangslösung für den Zeitraum von 2010 bis 2020.
Wenn es damals schon möglich gewesen wäre, statt 40 Millionen € 50 Millionen € zu entnehmen, dann hätte das der damalige Gesundheitsminister - da bin ich mir sicher - auch getan. Nur gab die Lösung über das Zweckvermögen schon damals nicht mehr her, als bei der Förderung von 50 Millionen € auf 40 Millionen € herunterzugehen, und das über zehn Jahre. Das ist im Hinblick auf das Zweckvermögen verkraftbar. Alles, was darüber hinausgeht, stellt eine übermäßige Beanspruchung des Zweckvermögens dar, mit den geschilderten negativen Konsequenzen für die Investitionsbank. - Damit ist die Frage beantwortet.
Ich will Ihnen im weiteren Redetext gern die Alternative aufzeigen. Den richtigen Weg - was stattdessen zu tun ist - haben wir im Grunde in den Haushaltsberatungen alle gemeinsam schon eingeschlagen. Denn fast alle Fraktionen haben im Rahmen der Haushaltsberatungen einen höheren Zuschuss aus dem Landeshaushalt heraus für die Krankenhausfinanzierung beantragt.