Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihren Bericht. Ich denke, ich muss an dieser Stelle nicht noch einmal betonen, dass wir alle an einem Strang ziehen, wenn es um das Thema „Kinderschutz“ geht. Ich erinnere daran - das möchte ich noch einmal betonen -, dass es gemeinsam in diesem Parlament auf den Weg gebracht worden ist und sogar einstimmig. Ich finde, das kann nicht eine Fraktion für sich beanspruchen, sondern es ist in großer Einmütigkeit passiert. Das ist auch gut so, gerade wenn es um dieses sensible Thema geht.

(Beifall)

Umso mehr freut es mich, dass mit den Mitteln aus der Bundesinitiative werdende und junge Familien unterstützt werden. Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch die Ministerin muss jetzt natürlich an einer schnellen Umsetzung gearbeitet werden, und das, Frau Ministerin, haben Sie mit Ihrem Bericht schon bekräftigt.

Kommen wir nun zu unserem Berichtsantrag. Schleswig-Holstein war eines der ersten Länder und es war vorbildhaft in der Bundesrepublik –, das die Rechte von Kindern durch ein Landeskinderschutzgesetz gesetzlich verankert hat und wo Kinderrechte auch in der Verfassung des Landes stehen. Länderübergreifend soll nun das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz den Kinderschutz weiter verbessern. Neben Prävention und Intervention soll es dabei vor allem die

Akteure stärken, die sich für das Wohlergehen von Kindern einsetzen: Eltern, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Hebammen.

Mit unserem Antrag möchten wir nun eine erste Bilanz nach einem Jahr Bundeskinderschutzgesetz ziehen. Hierzu nenne ich exemplarisch drei Fragen, die von besonderem Interesse für uns sind:

Erstens. Wir möchten gern wissen, wie jetzt die Ausbildung und Finanzierung von Familienhebammen erfolgt. Ich erinnere dabei an die gerade erfolgte Diskussion um die Schließung der Geburtsklinik in Eckernförde und die Frage der Versicherungskosten für die Hebammen.

Zweitens. Wurde der § 72a SGB VIII umgesetzt, das heißt, wurden Kontrollen eingeleitet, die einschlägig vorbestrafte Personen von Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpflege ausschließen? Konkret geht es hierzu um das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses, um das noch einmal deutlich zu machen, gerade im Hinblick auf den Fall aus dem Kreis Segeberg, über den wir gerade zwei Stunden gesprochen und uns im Ausschuss umfänglich und sehr intensiv informiert haben.

Drittens. Erfolgen in allen Kreisen im Land im Verdachtsfall regelmäßige Hausbesuche durch die örtlichen Jugendämter - wir haben eben noch einmal gesehen, wie wichtig das ist, und Frau Dr. Trauernicht hat es auch erwähnt -, und wie viele davon sind unangekündigt? Wir haben gerade gelernt, dass es darum geht, Eltern zu helfen und Eltern zu kontrollieren. Dies muss man auch in den Mund nehmen: Eltern brauchen auch Kontrolle, gerade wie es jetzt in Bad Segeberg stattgefunden hat.

Sehen Sie in diesem Berichtsantrag eine erste Zwischenbilanz, mit dessen Ergebnis wir richtige Entwicklungen unterstützen wollen und noch nicht erfolgte Umsetzungen frühzeitig erkennen können. Denn im Kinderschutz gilt: Wir stehen gemeinsam in der Verantwortung - der Bund, das Land und die Kommunen. Ziel des Kinderschutzgesetzes ist, die öffentliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Dieses Ziel haben wir alle. - Herzlichen Dank.

(Beifall)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Marret Bohn das Wort.

(Dr. Gitta Trauernicht)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade schon angeführt worden, und ich finde es auch sehr positiv, liebe Kollegin Rathje-Hoffmann: Es war fraktionsübergreifend einstimmig unsere Entscheidung in der letzten Legislaturperiode, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen.

Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen, gewaltfreie Erziehung, soziale und kulturelle Teilhabe. Kinder haben Rechte, Eltern haben Rechte. Kinderschutz ist immer eine sensible Frage, ein Spagat von Kindeswohl und Elternrecht. Das muss in jedem Fall immer wieder neu abgewogen werden. Das ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern keine einfache Aufgabe.

Aktuell ist in Bad Segeberg ein dreijähriger Junge nackt in einem schmutzigen Keller eingesperrt gewesen. Die seelischen Auswirkungen für dieses Kind sind nach meiner Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht absehbar. Das konnte geschehen, obwohl das Jugendamt die Familie dieses Kindes in den letzten Jahren nach Medienberichten 200 Mal besucht hatte. Das Kind selbst und alle Geschwisterkinder mussten inzwischen in Obhut genommen werden.

Was jetzt nicht passieren darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass es einen großen Aufschrei der Betroffenheit gibt und dann alle zur Tagesordnung übergehen, im Gegenteil.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich begrüße ausdrücklich - ich denke, auch da sind wir uns fraktionsübergreifend einig -, dass es klug ist, einen Gutachter, unabhängig von Parteien und Situationen vor Ort damit zu beauftragen, genau abzuklären: Was ist passiert, wie konnte es zu dieser Situation kommen, und - vor allen Dingen - was kann zukünftig besser gemacht werden, damit nicht anderen Kindern dasselbe passiert?

(Beifall)

Ich sage Ihnen auch ganz klar: Für uns Grüne steht fest, wenn das Gutachten fertig ist, möchten wir gern mit Ihnen gemeinsam im Landesjugendhilfeausschuss und im Sozialausschuss darüber beraten. Denn wir möchten ganz genau schauen: Was kann die Bundesebene tun, was kann die Landesebene tun, was können die Kreise und kreisfreien Städte tun, und wo können wir die Zusammenarbeit mit Verbänden, zum Beispiel mit dem Kinderschutzbund, noch verbessern? Wir müssen fragen: Was

muss geschehen, was kann geschehen, damit möglichst viele Kinder vor Gewalt geschützt werden?

(Beifall)

Im Rahmen dieser Aufarbeitung müssen wir uns neben den Verbesserungen auch einige Fragen stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von uns sind vorher in den Kreistagen aktiv gewesen, bevor sie in den Landtag eingezogen sind. Manche von Ihnen sind dort noch aktiv. Ich bitte Sie alle ganz herzlich: Fragen Sie vor Ort einmal nach, wo es jetzt schon Überlastungsanzeigen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter gibt. Ich denke, die Dinge, die im Kreis Segeberg passiert sind, sollten jetzt in allen anderen Kreisen anders sein, und man sollte genau hinschauen: Wie ist die Situation in den Jugendämtern, was ist dort der Sachstand, und wie können dort die frühen Hilfen rund um die Familie verbessert werden?

Eins ist auch klar: Falls Fehler gemacht worden sind, wird es Konsequenzen haben, und das muss es auch. Schleswig-Holstein hat - auch das ist gesagt worden - 2008 als erstes Bundesland ein Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht. Kinderschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber nie gut genug. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Probleme im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht, die viele Kinderärztinnen und -ärzte sehr bedrückt und in ihrer Berufsausübung eingeschränkt haben, endlich geklärt worden sind. Und das muss man auch sagen: Dass das jetzt auf Bundesebene gemacht worden ist, ist ein guter Weg.

Was den Kinderschutz angeht, müssen wir den Grundstein legen, und wir machen das mit dem Bereich frühe Hilfen und Familienhebammen. Familienhebammen haben einen ganz großen Vorteil - wir Grüne werben seit Jahren für die Familienhebammen -, sie sind nämlich rechtzeitig in den Familien. Keine Familie muss sich schämen, mit einer Familienhebamme zu sprechen. Niemand wird stigmatisiert. Deswegen sind sie aus unserer Einschätzung ein ganz wichtiger Punkt, der den Kinderschutz und die frühen Hilfen verbessern kann.

Das ist eine Möglichkeit, den Familien zu zeigen, dass Situationen wie Überforderung überall vorkommen können. Sie können Hilfen in Anspruch nehmen.

Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns alle dafür einsetzen, dass diese Hilfen in Anspruch genommen werden, bevor es zu noch mehr Geschehnissen im Bereich von Kindeswohlgefährdung kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich der Abgeordneten Anita Klahn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg spreche ich auch im Namen der FDP-Fraktion Ihnen, Frau Ministerin, unseren Dank für den mündlichen Bericht aus. Er zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich möchte aber auch dem Nachfolger der Vorgängerin, Herrn Dr. Garg, für die Fortführung der erfolgreichen Aktivitäten im Kinderschutz und auch für sein Engagement, das uns verholfen hat, die Umsetzung zur Verfassungsänderung für Kinderrechte hinzubekommen, danken. Die Diskussion haben alle verfolgt, sie war ja wirklich nicht ganz einfach.

Wie meine Vorrednerinnen bereits ausgeführt haben, ist es uns ein gemeinsames Anliegen, mehr für den Schutz von Kindern zu tun. Ich bin der Bundesregierung ausgesprochen dankbar, dass sie im Oktober des vergangenen Jahres das Kinderschutzgesetz novelliert hat. Dieser Novelle sind leider mehr als sechs Jahre Debatte vorausgegangen. Da teile ich auch Ihre Auffassung, Frau Dr. Trauernicht, dass das angesichts des Schicksals der betroffenen Kinder und Jugendlichen eigentlich zu lange war. Auch Ihre Position zu den Hausbesuchen teile ich und dass diese unangemeldet möglich sein müssen.

Ich greife den Appell von Frau Katja Rathje-Hoffmann auf, dass wir Landespolitiker an einem Strang ziehen sollten und nicht weitere Jahre bei der Umsetzung jetzt verstreichen lassen. Ich weiß auch nicht, ob ein Geplänkel notwendig ist, wie es teilweise in den Anträgen zum Ausdruck kommt, wenn wir beim Kinderschutz sind.

Meine Damen und Herren, ich möchte festhalten: Der Bund stellt für die nächsten drei Jahre 120 Millionen € für Familienhebammen und das Netzwerk Frühe Hilfen sicher zur Verfügung. Hierdurch sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.

Daneben wurde das Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 1,5 Milliarden € aufgelegt. In der 16. Legislaturperiode wurde im Land ein gutes Kinderschutzgesetz verabschiedet, das wir auch inhaltlich unterstützt haben. In der letzten Wahlperiode

haben wir gemeinsam die Verfassung im Kinderschutz weiterentwickelt.

Meine Damen und Herren, Kinderschutz geht uns alle an. Wie gesagt, es sollte nicht zu einem parteipolitischen Scharmützel werden. Für die zügige Umsetzung ist es nun von wesentlicher Bedeutung, ein schlüssiges Konzept zu haben. Dazu bedarf es einer Bestandserhebung bereits vorhandener Angebote. Natürlich müssen wir erforderliche finanzielle Ressourcen bereitstellen. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir in Schleswig-Holstein das Rad nicht neu erfinden müssen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von sozialen Einrichtungen gibt, die vorbildlich agieren und verschiedenste Hilfsangebote für Kinder und Familien anbieten. Dies ist sicherlich auch das Verdienst eines starken Kinderschutzbundes.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Aus diesem Grund erscheint es mir wichtig und richtig, die bestehenden Partner, wie zum Bespiel Familienbildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser, weiter zu stärken.

(Beifall Abgeordneter Flemming Meyer [SSW])

Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen benötigen gerade die leicht zugänglichen Angebote. Insofern hat die Bundesregierung eine gute Entscheidung getroffen, Mittel für den Einsatz von Familienhebammen bereitzustellen.

Ich hoffe aber auch, dass wir gemeinsam Wege finden, aus dem Modellprojekt ein dauerhaftes Angebot für Schleswig-Holstein werden zu lassen.

Meine Damen und Herren, das neue Bundeskinderschutzgesetz ermöglicht zudem, eine bessere vernetzte Vorgehensweise in der Jugendhilfe zu gestalten. Das sogenannte „Jugendamt-Hopping“ wird nicht mehr möglich sein, da jetzt die Akten mitwandern. Mit dem neuen Gesetz wurde erstmalig Rechtssicherheit für Ärzte geschaffen, damit sie bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung schnell und ohne Besorgnis, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen, handeln können.

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter mit Richtern, Ärzten, Psychologen, Lehrern, Sozialarbeitern und Hebammen kooperieren. Weitere wichtige Partner sind in diesem Netzwerk aber auch die Suchtberatungsstellen. Ich denke, dass auf

(Dr. Marret Bohn)

diese eine ganz zentrale Rolle zukommt. Denn wo Suchtprobleme erkennbar sind, sind leider auch häufig schwierige familiäre Situationen vorzufinden.

Damit die dort vielfach ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch entsprechend präventiv erfolgreich wirken können, benötigen wir auch gute Ausbildungsund Fortbildungsangebote. Die Landesstelle für Suchtfragen in Verbindung mit dem IQSH sind zum Beispiel wertvolle Kooperationspartner. Es ist eine der schwierigen Aufgaben, den Kommunen die finanziellen Räume zu geben, dass erstens das Personal gut ausgebildet und zweitens ausreichend vor Ort präsent sein kann. Das war gerade auch im Sozialausschuss eines der Themen.

Damit ist zwar nicht garantiert, dass es nie wieder zu so traurigen Vorkommnissen kommt, wie es gerade in Segeberg der Fall war. Aber wir minimieren damit das Risiko. Eines liegt auch mir am Herzen: Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung müssen alle schnell und kompetent reagieren können.

An dieser Stelle danke ich doch der Landrätin Frau Hartwieg, dass sie uns allen eben im Sozialausschuss die vielen Fragen so offen beantwortet hat.

(Beifall)