Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

(Beifall)

Auch wenn wir jetzt natürlich eine ganze Reihe von neuen Fragen haben, finde ich es sehr gut, dass wir das im Sozialausschuss fraktionsübergreifend weiter behandeln wollen.

Ich komme nun zum Ende. Wir stimmen dem Berichtswunsch der Union zu, gleichzeitig bitten wir das Ministerium, den Sozialausschuss über den weiteren Planungsstand der vorgestellten Aktivitäten und der Umsetzung parallel zu informieren. Denn ich denke, damit haben wir eine gute Grundlage für die weitere Beratung. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Die Fraktion der PIRATEN verzichtet auch bei diesem Tagesordnungspunkt auf einen Wortbeitrag. Ich rufe den Abgeordneten Flemming Meyer für den SSW auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich möchte mich bei der Ministerin für den Bericht bedanken. Der Kinderschutz wird hier im Land nicht nur über alle Frakti

onsgrenzen hinweg, sondern auch auf der kommunalen Ebene sehr ernst genommen. Die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins beim Landeskinderschutzgesetz und die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung zeigen dies deutlich.

Darüber, dass der Schutz von Kindern eine sehr wichtige gemeinsame Aufgabe der Kommunen, des Landes und des Bundes ist, sind wir uns alle einig. Es sollte auch allen klar sein, dass wir uns nicht mit den bis heute geschaffenen Strukturen zufriedengeben können. Auch wenn sie im Vergleich noch so gut sein mögen, wollen und müssen wir weiter an dieser Aufgabe arbeiten.

Wir sehen den Kinderschutz auch deshalb als Daueraufgabe, weil es sich leider immer wieder zeigt, dass eben nicht alle Eltern in der Lage sind, ihren Kindern das zu geben, was sie brauchen. Die Sondersitzung heute Mittag war ein trauriges Beispiel dafür, wie so etwas aussehen kann.

Die Gesellschaft und damit auch das Land hat eindeutig eine Mitverantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Dieser Verantwortung wollen wir gerecht werden. Wir wollen den Kinderschutz nicht zuletzt deshalb weiter stärken, weil die Nachfrage nach den verschiedenen Angeboten weiter steigt.

Wir müssen ganz einfach feststellen, dass der Bedarf groß ist und leider auch bleiben wird. Aus diesem Grund ist für uns völlig klar, dass die vorhandenen Strukturen weiter ausgebaut und diese frühen Hilfen lokal und regional vernetzt werden müssen.

Für uns steht aber eines fest: Es kann nicht bei der bloßen Vernetzung der im Kinderschutz tätigen Akteure bleiben. Auch wenn unter anderem die Erfahrungen mit dem Programm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ gezeigt haben, dass eine Vernetzung sinnvoll ist, muss ich klar sagen, dass dies nicht ausreicht. Ein wirklich effektiver Kinderschutz braucht weitergehende Maßnahmen. Statt sporadischer Beratungen müssen wir uns auf konkrete Hilfen für Kinder und ihre Eltern konzentrieren und eine systematische Sozialarbeit ermöglichen.

In meinen Augen ist es besonders wichtig, dass wir kommunale Projekte und Unterstützungssysteme, beispielsweise im Bereich der Frühförderung, weiterhin verlässlich unterstützen.

Diese konkreten Maßnahmen wollen wir unter anderem im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ weiter vor

(Anita Klahn)

anbringen. Auf diesem Weg können wir die unterschiedlichen Hilfsangebote für Kinder und Eltern spürbar stärken.

Sie alle wissen, dass der Bund hierfür 177 Millionen € bis zum Jahr 2015 zur Verfügung stellt. Natürlich wollen wir dabei keine Zeit verlieren. Doch vor allem wollen wir sicherstellen, dass die Hilfen auch wirklich den gefährdeten Kindern zugutekommen. Durch die in Kürze vorliegenden Fördergrundsätze und die umfassende Information der Kommunen und Träger sind wir aus Sicht des SSW auf dem richtigen Weg.

Einen in diesem Zusammenhang sehr wichtigen Punkt greift auch die CDU in ihrem Antrag zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes auf, nämlich die Ausbildung, Qualifizierung und Finanzierung von Familienhebammen. Die Begleitung und die Unterstützungsarbeit, die durch diese zusätzlich qualifizierten Hebammen geleistet werden, sind enorm wertvoll. Die Familienhebammen sind es, die die Probleme vor Ort erkennen und entsprechende Angebote im Rahmen der frühen Hilfen überhaupt erst vermitteln können. Dass auch ihre Arbeit mit der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung in Schleswig-Holstein gestärkt wird, freut uns sehr. Unser Ziel ist und bleibt es, ein flächendeckendes Netz von Familienhebammen zu schaffen.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir sagen aber auch, dass es neben dieser Maßnahme wichtig ist, die Arbeit des Kinderschutzbundes, der Kinderschutzzentren und der Familienbildungsstätten im Land zu unterstützen. Damit wird ein genauso wichtiger Beitrag für einen wirklich effektiven Kinderschutz geleistet. Weil aus Sicht des SSW alle Kinder ein Recht auf eine gesunde Entwicklung haben, wollen und müssen wir in Zukunft auch diese Angebote stärken.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 18/138, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Außerdem ist beantragt worden, über den Berichtsantrag zur 7. Tagung, Drucksache 18/207, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte

ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Somit ist der Antrag, Drucksache 18/ 207, angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Einzelbetriebliche Förderung abschaffen - überbetriebliche Maßnahmen verbessern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/174

Fördermittel richtig einsetzen

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/225

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Christopher Vogt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die einzelbetriebliche Investitionsförderung, mit der wir uns in unserem Antrag beschäftigen, ist kein innovatives Instrument der Wirtschaftsförderung. Diese stellt vielmehr eine Subvention im klassischen Sinne dar. Ordnungspolitisch, aber auch finanzpolitisch mit Blick auf die notwendige Kofinanzierung und die prekäre Haushaltslage des Landes, ist eine direkte Subventionierung von Investitionen in Unternehmen aus Sicht der FDP abzulehnen.

(Beifall FDP und Abgeordneter Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Sehr gut. Darauf habe ich gewartet.

Diese Subventionen sind letztlich immer ungerecht und schaden dem Wettbewerb zuungunsten der Wettbewerber, die keine Subventionen erhalten, die aber Subventionen gleichzeitig mit ihren Steuern bezahlen müssen.

(Beifall FDP und Abgeordneter Olaf Schulze [SPD])

- Es wird immer besser. Nicht nur Herr Tietze geht zum Lambsdorff-Flügel über, sondern auch Herr Schulze. Ich bin begeistert.

Meine Damen und Herren, neue Investitionen werden durch die einzelbetriebliche Investitionsförderung eher selten ausgelöst. Diese führt häufig nur

(Flemming Meyer)

zu Mitnahmeeffekten. Beispiele hierfür gibt es genug.

Aus Sicht der FDP können die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft nicht mit den Konzepten der Vergangenheit bewältigt werden.

(Beifall FDP und vereinzelt SPD)

- Ihr klatscht gerade alle meine Redezeit weg. Ich merke das schon. Das ist auch ein interessantes Stilmittel, das hier im Parlament Anwendung findet.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Ich würde mich freuen, wenn sich wenigstens meine Fraktion nicht daran beteiligen würde.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, die FDP möchte mit diesen Mitteln lieber den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur finanzieren, von dem nicht nur einzelne, sondern alle profitieren. Jedem muss klar sein, dass wir angesichts der Rahmenbedingungen einen Subventionswettlauf mit Mecklenburg-Vorpommern und anderen Nachbarländern nicht gewinnen können. Dies wird auf absehbare Zeit auch so bleiben.

(Beifall FDP)

Unser Ziel in Schleswig-Holstein muss es deshalb sein, potenzielle Investoren mit anderen Standortvorteilen zu überzeugen. Eine gut aufgestellte Verwaltung, die schnell Genehmigungen erteilt, gut ausgebildete Fachkräfte und eine gute Infrastruktur - daran müssen wir weiter arbeiten.

Damit alle verstehen, warum wir diesen Antrag gestellt haben, möchte ich Folgendes sagen: Wir möchten die Koalition dabei unterstützen, einen zentralen Punkt ihres Koalitionsvertrags umzusetzen. Deshalb möchte ich eine kurze Passage aus dem Koalitionsvertrag zitieren. In Zeile 478 heißt es kurz und knapp:

„Die einzelbetriebliche Förderung wird abgeschafft.“

Gehalten hat das Ganze dann - zumindest öffentlich - immerhin bis zum 30. August, als der geschätzte Wirtschaftsminister gegenüber dem „Flensburger Tageblatt“ erklärte: