Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

- Warten Sie es doch einfach ab! Sie haben gar nichts geliefert, also wäre ich vielleicht ein bisschen vorsichtiger. Aber wir werden uns darüber sicherlich noch häufiger unterhalten.

Wo wir gerade dabei sind, verehrte Kollegin Nicolaisen, Sie fordern hier mit Recht ein, die Richtlinie zu kennen. - Bravo, sage ich nur. Es wäre toll gewesen, wenn Ihre Regierung das ermöglicht hätte.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Als Sie nämlich diesen Landtag mit Ihrer Mehrheit nach zwei Lesungen dazu bewegt hatten, dem Haushaltskonsolidierungsgesetz zuzustimmen, lag diese Richtlinie mitnichten vor. Die zweite Lesung war im Dezember. Am 30. Januar ist den betroffenen Kommunen überhaupt erst der Entwurf der Richtlinie zugeleitet worden - ein Monat später -, und im Mai, fünf Monate nach Beschlussfassung, haben Sie diese Richtlinie dann dem staunenden Publikum bekannt gegeben.

Bei uns läuft sicherlich auch nicht alles richtig.

(Widerspruch SPD - Dr. Heiner Garg [FDP]: Was?)

- Nein, gar keine Frage; okay, es gibt vielleicht ein paar perfekte Menschen, ich gehöre nicht dazu; wer sich das selber zuschreibt, der mag sich das zuschreiben.

(Heiterkeit SPD)

Eines muss ich aber sagen, im Relativmaßstab finde ich es zwar interessant - vielleicht gehört das zum oppositionellen Verhalten dazu -, aber wenn man die Regierung gestellt hat -

(Zuruf Abgeordneter Dr. Heiner Garg [FDP])

- Nein, ich glaube, dabei haben Sie mich noch nicht ertappt, lieber Kollege Garg, dass ich mit Verve in einer Pressemitteilung etwas kurz vor einer Wahl geschrieben und dann in den Koalitionsverhandlungen gar nichts davon durchgesetzt habe und dann andere beschuldige, dass sie nur zwei Drittel umgesetzt haben, oder andere beschuldige, dass sie mit Menschen reden würden, denen sie etwas Gutes tun wollen, und ihnen sogar vorher den Richtlinienentwurf geben. Falls Sie einmal wieder die Regierung stellen, können Sie sich vielleicht auch daran erinnern. Falls wir dann das Pech haben sollten, in der Opposition zu sein, und ich das Glück haben sollte, diesem werten Haus noch anzugehören, werde ich Sie daran erinnern, damit wir alle bei einem guten Gedächtnis bleiben. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltende Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat Herr Kollege Tobias Koch von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war schon entlarvend, dass für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Raudies als Elmshornerin heute hier die Rede gehalten hat. Denn Elmshorn war die einzige der 17 Defizitkommunen, die mit rot-grüner Mehrheit die Annahme der Konsolidierungshilfe abgelehnt hat, die einzige Kommune.

(Zurufe SPD)

Und Elmshorn wird auch die einzige Defizitkommune sein, die von diesem Gesetzentwurf profitiert.

(Beate Raudies [SPD]: Das ist ja Quatsch!)

Sie sind die Einzigen, die jetzt eine Fehlbetragszuweisung bekommen werden, die Sie vorher nicht bekommen konnten.

(Beate Raudies [SPD]: Wir brauchen gar kei- ne mehr! - Weitere Zurufe SPD)

Das ist in der Tat der Unterschied dieses Gesetzentwurfs zum bestehenden Gesetz. Deshalb frage ich mich: Ist das eine Lex Elmshorn, die Sie hier vorlegen?

(Vereinzelt Beifall CDU - Widerspruch SPD - Zurufe)

(Dr. Kai Dolgner)

Herr Innenminister, wir werden sehr genau schauen, mit wie viel Millionen Euro Fehlbetragszuweisung Sie in den kommenden Jahren der rot-grünen Mehrheit in Elmshorn unter die Arme greifen werden.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ach, wenn Sie nur geschwiegen hätten! - Weitere Zurufe SPD)

Herr Kollege Koch.

(Zurufe SPD)

- So, jetzt rede ich und frage den Kollegen Koch, ob er eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner zulässt.

Ja, das tue ich gern.

Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Dolgner das Wort.

Herr Kollege Koch, darf ich Ihre Vorhaltung gegenüber der werten Kollegin Raudies so verstehen, dass Sie ihr absprechen, zum Wohle des gesamten Landes zu handeln, dem wir alle verpflichtet sind? Und sprechen Sie ihr etwa das vollgültige Mandat ab - oder wie habe ich das zu verstehen -, weil sie aus Elmshorn kommt?

(Serpil Midyatli [SPD]: Sie hätten jetzt eine Landtagsunterbrechung eingefordert, hätten Sie definitiv! - Weitere Zurufe CDU und SPD)

- Ja, wie anders soll ich das verstehen, wenn er vermutet, dass das eine Lex Elmshorn ist!

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Abgeordneten Koch zuzuhören, der jetzt seine Antwort formuliert. Ich glaube, es tut uns allen gut, wenn wir da jetzt zuhören und nicht weiter andere Debatten führen. - Herr Koch, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, ich weiß nicht, wie Sie zu Ihren Schlussfolgerungen kommen.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Durch das, was Sie gesagt haben!)

Ich stelle fest: Die Stadt Elmshorn hat auf die Konsolidierungshilfe mit rot-grüner Mehrheit verzichtet. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf war damit das Erhalten von Fehlbetragszuweisungen ausgeschlossen. Ihr Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, dass Elmshorn als eine der 17 Defizitkommunen Fehlbetragszuweisungen bekommen kann, obwohl es die Konsolidierungshilfe nicht in Anspruch nimmt. Das ist der einzige wirkliche inhaltliche Unterschied in diesem Gesetz - wie ich Ihnen gleich noch erläutern werde. Deshalb ist Elmshorn die einzige Defizitkommune, die wirklich von diesem Gesetz profitiert.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Von diesem Ge- setzentwurf profitieren alle, nicht nur Elms- horn!)

- Nein, das ist nicht richtig. Wenn das eine weitere Zwischenfrage wäre, Herr Dr. Stegner, wäre ich Ihnen dafür dankbar, dann hätte ich noch mehr Zeit, Ihnen das auszuführen.

Herr Koch, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Ja, das hilft alles zur Aufklärung.

Ich stelle fest, dass Sie meine Frage - - Beziehungsweise ich frage: Gedenken Sie noch meine Frage zu beantworten, ob die Kollegin Raudies, obwohl sie aus Elmshorn kommt und die Entscheidung nicht völlig allein zu treffen hatte, völlig dazu in der Lage ist, hier für das Wohl des gesamten Landes zu sprechen? Es ging in meiner Frage nicht um eine Faktenfeststellung, sondern um den Angriff auf die Kollegin Raudies, dass sie hier Partialinteressen vertreten würde. Ein einfaches Ja oder Nein würde genügen.

- Herr Kollege Dr. Dolgner, es ging um Ihre Unterstellung, was ich in meiner Rede gesagt haben soll. Ich habe Ihnen dargelegt, was ich gesagt habe. Daran gibt es - außer von Ihrer Seite - nichts zu korrigieren, denn das waren die Tatsachen, Herr Dr. Dolgner.

(Zuruf Abgeordnete Serpil Midyatli [SPD])

Was ändert sich für die anderen 16 Defizitkommunen? Dort ändert sich im Grunde gar nichts. Sie sprechen von Wahlfreiheit. Worin besteht diese

(Tobias Koch)

Wahlfreiheit? Bisher bestand diese Wahlfreiheit darin, die 75 Millionen € Konsolidierungshilfe in Anspruch zu nehmen - oder nicht. Zukünftig besteht die Wahlfreiheit darin, 60 Millionen € Konsolidierungshilfe in Anspruch zu nehmen - oder nicht. Der einzige Unterschied ist, dass man früher 15 Millionen € Fehlbetragszuweisung untereinander aufgeteilt hat. Also, Lübeck kann erst einmal 2 Millionen € Fehlbetragszuweisung bekommen und hat dann anschließend die Wahlfreiheit, ob es die übrigen 20 Millionen € auch noch haben will oder nicht. Das ist Ihre große Wahlfreiheit, für die Sie sich hier feiern lassen.

(Sandra Redmann [SPD]: Wie kommen Sie darauf? - Zuruf Abgeordneter Olaf Schulze [SPD])

- Das ist Ihr Gesetzentwurf. Schauen Sie in Ihren eigenen Gesetzentwurf! Sie schaffen eine Sockelfinanzierung. Die ersten 15 Millionen € gibt es jetzt als Fehlbetragszuweisung. Wenn man die in Anspruch genommen hat, hat man anschließend die Wahlmöglichkeit, auch die Konsolidierungshilfe in Anspruch zu nehmen.

(Olaf Schulze [SPD]: Muss man aber nicht!)

- Muss man nicht. Das mussten sie bisher aber auch nicht. Sie hatten die volle Wahlfreiheit. Sie mussten das bisher auch nicht. Sie mussten die 75 Millionen € nicht abrufen. Elmshorn hat darauf ja auch verzichtet. Die gleiche Wahlfreiheit hat es bisher auch gegeben. Der einzige Unterschied ist, dass Sie vorher ein paar 100.000 € als Fehlbetragszuweisung verteilen, vielleicht 2 Millionen oder 3 Millionen € an Lübeck, und man dann sagt: Jetzt habt ihr das Geld bekommen, und jetzt dürft ihr vollkommen frei wählen.