- Muss man nicht. Das mussten sie bisher aber auch nicht. Sie hatten die volle Wahlfreiheit. Sie mussten das bisher auch nicht. Sie mussten die 75 Millionen € nicht abrufen. Elmshorn hat darauf ja auch verzichtet. Die gleiche Wahlfreiheit hat es bisher auch gegeben. Der einzige Unterschied ist, dass Sie vorher ein paar 100.000 € als Fehlbetragszuweisung verteilen, vielleicht 2 Millionen oder 3 Millionen € an Lübeck, und man dann sagt: Jetzt habt ihr das Geld bekommen, und jetzt dürft ihr vollkommen frei wählen.
850 Millionen € an aufgelaufenen Defiziten bis Ende 2011; das ist die Zahl aus dem Innenministerium. 90 Millionen € über zehn Jahre hätten diese Defizite ausgleichen sollen. Wo liegt Ihr sachlicher Grund für die Reduzierung der Laufzeit bis 2018? - Wie ist diese fachlich begründet? - Herr Minister, auf diese Frage habe ich von Ihnen heute keine Antwort gehört. Die Kommunen bleiben am Ende auf ihren Defiziten sitzen, weil Sie ihnen die Hilfe verweigern, bis zum Jahr 2021 eine entsprechende Konsolidierungshilfe zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Kollege Koch, wissen Sie eigentlich, dass alle fünf Jahre Kommunalwahlen sind? - Wissen Sie vielleicht auch, dass es zu einer kommunalen Demokratie gehören könnte, dass Kommunalvertretungen selbst entscheiden und nicht durch Verträge gebunden werden, die die Kommunalvertretungen bis jenseits der Legislaturperiode binden? - Wollen Sie lieber, dass die Landesregierung für die Kommunen handelt, obwohl Sie uns immer vorgehalten haben, dass wir kein Vertrauen zu den Kommunen hätten? - Ist Ihnen das Vertrauen in Ihre Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vollkommen verloren gegangen?
- Herr Kollege Dr. Stegner, wie die Landesregierung für die Kommunen handelt, konnten wir gerade in diesen Tagen an dem Beispiel der Stadt Bad Segeberg in der Presse nachlesen. Dort hieß es: Die Mittelzentrumsholding Bad Segeberg habe seit 2007 das Spaßbad FehMare übernommen. Das schleswig-holsteinische Innenministerium habe 2007 als Kommunalaufsicht beim Zustandekommen des kommunalen Abenteuers, das in Deutschland beispiellos sein dürfte, beide Augen fest zugedrückt. Ich frage Sie: Wer war 2007 Innenminister in diesem Land, Herr Kollege Dr. Stegner?
Herr Dr. Stegner, wollen Sie es abstreiten, dass dies damals Ihr Zuständigkeitsbereich war und dass Sie einer Stadt dieses kommunale Abenteuer als Innenminister ermöglicht haben? - Wir waren bereit, den Kommunen über zehn Jahre hinweg einen klaren Weg aufzuzeigen, wie sie ihre Defizite abbauen können. Sie sagen, damit ist 2018 Schluss.
Ein letzter Satz, Frau Vizepräsidentin. Auf dem Weg, den Sie heute beschreiten, wird es nicht gelingen, die aufgelaufenen Defizite vollständig abzubauen. Die Kommunen bleiben dank Ihres Gesetzentwurfs auf ihren Defiziten sitzen.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Frau Abgeordneter Beate Raudies von der SPDFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Koch, wenn ich das einmal so sagen darf, das war gelinde gesagt - eine Unverschämtheit, was Sie mir hier unterstellt haben.
Ich bin zwar neu in diesem Haus, aber ich mache schon ein bisschen länger Politik. Ich glaube, ich mache ein bisschen länger Politik als Sie, und ich bin nicht so viel älter als Sie. Im Gegensatz zu Ihnen spreche ich mit Kommunalpolitikerinnen und Kommunalvertretern. Ich bin Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen des Städteverbandes Schleswig-Holstein, in dem Vertreter aller Parteien sitzen. Fragen Sie die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die dorthin entsandt sind. Ich kann mich daran entsinnen, dass wir alle Empfehlungen hinsichtlich dieses Gesetzes im Ausschuss einstimmig getroffen haben. Die negativen Stellungnahmen des Städteverbandes in diesem Ausschuss haben wir immer mit den Stimmen aller dort vertretenen Mitglieder beschlossen.
Über die finanzielle Situation der Stadt Elmshorn zu diskutieren, ist hier nicht der richtige Platz. Ich lade Sie herzlich ein, im Dezember in die Stadtverordnetenversammlung zu kommen, wenn wir über den Haushalt diskutieren. Vielleicht zu Ihrer Information: Elmshorn wird aller Wahrscheinlichkeit nicht darunterfallen, weil 2011 mit einem Überschuss abgeschlossen wurde, sodass kein Anspruch auf Fehlbetragszuweisung besteht. Wir werden auch nach der mittelfristigen Finanzplanung in diesem Jahr so gut zurande kommen, dass wir dies nicht mehr brauchen.
Weil wir das wussten, haben wir uns entschlossen, uns nicht für zehn Jahre dieser Knute zu unterwerfen und diesen Vertrag abzuschließen. Er bindet zwei Kommunalparlamente. Das ist ein Ding, das ich absolut unverschämt finde. Wir würden uns hier doch auch nicht auf zehnjährige Knebelverträge einlassen.
- Ja, das weiß ich. Wir alle würden das freiwillig tun und damit auf die freiwilligen Leistungen einer Kommune wie Schwimmbad, Schulsozialarbeit, Kinderbetreuung und Integration verzichten. Das leisten die Städte und Kommunen nämlich alle in großem Maße.
Selbstverständlich wissen auch die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker um die Schuldenbremse. Sie wissen, dass diese einzuhalten ist. Ich finde die Art und Weise, in der Sie eben mit mir umgegangen sind, hat gezeigt, dass Sie die Kommunalpolitiker und das, was ich eben vorgetragen habe, nicht ernst nehmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der grundsätzliche Ansatz des gültigen Haushaltskonsolidierungsgesetzes für die Kommunen war richtig, das zeigt die Debatte heute ganz deutlich. Das will ich noch einmal herausstreichen. Selbstverständlich ist es Ihr gutes Recht, nach einer Regierungsneubildung daran etwas zu ändern, aber es ist weise, es nicht abzuschaffen, sondern zu ändern.
Verehrte Frau Kollegin von Kalben, ich möchte insbesondere Sie noch einmal auf etwas im Zusammenhang mit dem großen Einvernehmen hinweisen: Geben Sie sich hier in der Kommunalfamilie nicht zu großen Hoffnungen hin.
Ich gehöre dieser Familie an. Ich kann nicht für alle kommunalen Landesverbände sprechen, aber meine Beteiligung an den Gremien des Landkreistages hat gezeigt, dass die grundsätzliche Ansage gewesen ist: Ja, wir brauchen Regeln. Wir brauchen feste
Ich möchte an die Aussagen der Kollegin Raudies anschließen: Sie sprechen als Vertreterin einer Stadt, ich spreche für einen Kreis. Diese Unterschiede werden sich spätestens dann bemerkbar machen, wenn es um so elementare Fragen wie eine mit der Haushaltskonsolidierung verbundene Kreisumlagenerhöhung geht.
- Selbstverständlich. Sie gehören aber dem Vorstand nicht an. Dort ist darüber gesprochen worden. Alles Weitere können wir auf der Mitgliederversammlung hören. Das will ich klar sagen.
Lassen Sie uns nur nicht irgendwelchen Hoffnungen hingeben, sondern vernünftig das zu Ende führen, was auf den Weg gebracht worden ist.
Eines muss ich in großer Deutlichkeit sagen: Herr Innenminister, die Umsetzung ist nicht in Ordnung. 16 von 17 Kommunen haben bereits die notwendigen Erklärungen abgegeben, und zwar aufgrund des gültigen Gesetzes. Sie haben nach der Regierungsneubildung Ihre Arbeit unterbrochen und gesagt, das solle abgeschafft werden. Nun kommen Sie Mitte September und fordern bis zum 5. Oktober von den Kommunen, die davon betroffen sind, Erklärungen, wobei denen nichts anderes übrig bleibt als zu sagen: Das haben wir doch schon gesagt, liebe Freunde. Wir wollen teilnehmen, nennt uns die Bedingungen, dann können wir weiterarbeiten. Dieser Punkt muss dringend nachgearbeitet werden. Er sollte hier nicht vergessen werden.
Mir bleiben noch 20 Sekunden, in denen ich noch zwei Anmerkungen zu den Kollegen machen möchte. Lieber Lars Harms, die Frage der kleinen Gemeinden sollte man auch unter dem Aspekt der Ehrenamtlichkeit sehen. Dort werden viele Dinge erledigt, die die Verwaltungen gar nicht merken, und zwar kostenfrei.
Deshalb sind auch die kleinen Gemeinden, die keine Schulden haben, zu nennen. Lieber Kollege Dr. Dolgner, über die Frage, ob es 120 Millionen € oder 80 Millionen € sind, unterhalten wir uns in den Haushaltsberatungen.
Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner von der SPDFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man hier die Debatten zur Kommunalpolitik über ein paar Jahre lang verfolgt hat, dann ist man erstaunt darüber, dass ausgerechnet diejenigen, die uns immer vorhalten, man solle die Kommunen mehr beteiligen und auf kommunale Demokratie Rücksicht nehmen, die aber selbst den Dialog verweigert haben und das von oben mit harter Hand durchgezogen haben, kritisieren, wenn wir das ändern. Dass Ihr Gesetz bisher noch in Kraft war und dass sich die Kommunen somit daran orientiert haben, besagt nichts über deren Zustimmung dazu. Im Gegenteil, die waren froh darüber. Nur so konnte die Einigung, die Sie nicht erreicht haben, sehr schnell erzielt werden. Das ist der erste Punkt, den ich hier gern feststellen möchte.
Zweitens. Der Kollege Koch hat hier nicht die Gelegenheit genutzt, die Frage von Herrn Dr. Dolgner zu beantworten. Ich will ausdrücklich feststellen, dass die Kollegin Raudies für die SPD-Fraktion gesprochen hat und unsere Haltung dargelegt hat, mitnichten eine andere Haltung. Wenn Sie ein bisschen Stil hätten, Herr Kollege Koch, dann würden Sie sich für Ihre Attacke hier entschuldigen; die war nämlich vollständig daneben.
Ich kenne andere Abgeordnete - der eine ist gerade nicht hier -, die solche Anlässe hier nicht nutzen, um mit solcher Empörung zu reagieren. Sie haben sich hier hingestellt und sind mit einer neuen Kollegin in einer Weise umgegangen, wie sich das wirklich nicht gehört. Wenn Sie also Anstand haben, kommen Sie ans Rednerpult und entschuldigen sich dafür.
Meine Damen und Herren. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratungen und stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag in der Drucksache 18/161 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.