Peter Sönnichsen
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Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2013 wurde die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft neu geregelt. Nach langem Ringen im Bildungsausschuss hatte die Landesregierung damals zugesagt, sie zu
evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Jetzt liegt der zweite Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung vor, für den ich mich bei der Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungsministerium bedanke.
Liest man den vorgelegten Bericht durch, muss man anerkennen, dass sich die Situation der Schulen in freier Trägerschaft scheinbar verbessert hat.
- Ich erkläre Ihnen das gleich! So haben sich die Schülerkosten für die allgemeinbildenden Schulen erhöht. Auch die Schülerkostensätze der Gymnasien, die sich nach der Neuordnung anfänglich verringert haben, befinden sich mittlerweile gegenüber dem Jahr 2013 auf leicht verbessertem Niveau.
Erfreulich ist aus unserer Sicht auch, dass sich die Waldorfschulen auf dem Weg zu mehr Inklusion gemacht haben. Unterstützt durch die Landesförderzentren werden sie künftig mehr Schülerinnen und Schüler inklusiv beschulen. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit auch die anderen Schulen in freier Trägerschaft eingebunden werden können. Sicherlich ist das Konzept der Waldorfschulen nicht eins zu eins übertragbar.
Also alles eitel Sonnenschein, könnte man denken. Betrachtet man allerdings die Entwicklung der privaten berufsbildenden Schulen und schaut sich die Situation insbesondere derjenigen mit dem Schwerpunkt Technik an, so muss ich Ihnen an dieser Stelle doch etwas Wasser in den Wein gießen.
- Das kann ich mir vorstellen! - Hier konnten die immensen Einbußen seit 2013 eben nicht kompensiert werden. So stehen diese trotz der Übergangsregelung und deren Verlängerung vor einem finanziellen Scherbenhaufen.
Wenn einige dieser Schulen finanzielle Einbußen von mehreren 100.000 € verkraften müssen, wirkt sich das nicht nur auf die Investitionen aus, die sie nicht mehr tätigen können, sondern es wirkt sogar existenzbedrohend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Ihrem Koalitionsvertrag heißt es:
„Auch Schulen in freier Trägerschaft sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Schullandschaft. Von ihnen gehen viele wertvolle Impulse für das Bildungswesen aus.“
Wie wichtig Ihnen diese Impulse sind, konnten wir in der Nachschiebeliste der Landesregierung und noch viel besser in den Änderungsanträgen der regierungstragenden Fraktionen zum Haushalt sehen. Dort wurden die Ansätze der privaten allgemeinbildenden Schulen um rund 1,3 Millionen € reduziert. Auch den privaten berufsbildenden Schulen haben Sie vorgestern 600.000 € weggenommen. Das macht nach Adam Riese fast 1,9 Millionen €, die Sie diesen wertvollen Impulsgebern verweigern.
Dieses Geld hätten diese Schulen bitter nötig, um damit zum Beispiel die Sozialstaffel zu refinanzieren oder die Elternbeiträge zu reduzieren. Sie sind ja immer für kostenfreie Bildung.
An dieser Stelle ist das ein deutlicher Rückschritt.
Gern hätten die Schulen Ihnen auch Vorschläge unterbreitet, wie die gekürzten Mittel für die Schulen in freier Trägerschaft eingesetzt werden könnten. Aber dazu hat man ihnen nicht einmal die Möglichkeit gegeben. So viel also zum ewigen Mantra dieser Landesregierung über Ihre Dialogkultur.
Sie ist nichts anderes als Makulatur.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft sind eine Bereicherung unserer Schullandschaft, und sie bieten mit ihren besonderen pädagogischen Konzepten eine Ergänzung zum staatlichen Schulsystem, welches von vielen Schülern und Eltern dankend angenommen wird. Auf keine dieser Schulen wollen wir verzichten. Das ist und war immer die Auffassung der CDU.
Ich freue mich auf die weitere Beratung im Bildungsausschuss. - Ich danke fürs Zuhören.
Sind wir uns einig darüber, dass auch der Gesamthaushalt des Landes von 2012 bis heute um den gleichen Faktor gestiegen ist?
Es bleibt die Tatsache, dass Sie aus dem Entwurf die Beträge herausgestrichen haben, und das ist ein Wegnehmen und nichts anderes.
- Herr Sönnichsen, wenn Sie die Systematik verstanden hätten, würden Sie sehen, dass es eine Diskrepanz zwischen dem Soll und dem Ist gibt. Das ist übrigens ein Punkt, der nicht insbesondere uns aufgefallen ist. Den hat Herr Dr. Garg bei den letzten Haushaltsberatungen schon deutlich angesprochen. In der Debatte im Bereich Eingliederungshilfe und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben wir gefragt: Warum soll man ein Soll, das von
der Finanzministerin im Sommer angemeldet worden ist, nicht an das erwartete Ist anpassen? Genau das passiert. - Vielen Dank, das war die Antwort auf die Frage.
Meine Lieblingsübersicht in dem Bericht finden Sie auf Seite 15, weil genau da der Punkt ist, den Sie beschreiben und der wichtig ist, Herr Sönnichsen, in dem Sie fragen: Wo ist eigentlich die qualitative Verbesserung? - Wir haben versprochen, 7,5 Millionen € in dieser Legislaturperiode qualitativ draufzupacken. Das war versprochen. Wir haben jetzt 8,5 Millionen € draufgepackt, wir haben das Versprechen also übertroffen. Das kann man hier wirklich gut vertreten. Ich danke der FDP, dass sie auf Aussprache bestanden hat, weil es schön ist, das noch einmal hier darzulegen.
Es ist auch interessant, dass diese 8,5 Millionen € Aufwuchs nicht von den Kürzungen der Titel betroffen sind, weil die im Betrieb ganz anders errechnet worden sind. Man hat sich angeschaut, wie viel Schülerinnen und Schüler man im Jahr 2012 hatte und wie die Schülerkostensätze jetzt sind und welchen Anspruch das ergibt. Bezogen auf die alten Schülerzahlen von 2012 - weil das unser Versprechen war - gibt es die Steigerung von 8,5 Millionen €. Alles, was an Schülerzahlen noch obendrauf kommt, kommt auch im Haushaltstitel obendrauf. Also: Versprochen - übertroffen!
Die Schulen in freier Trägerschaft - ich nehme die beruflichen Schulen Technik aus, da haben Sie recht, das will ich auch nicht schönreden - können durchatmen. Ich weiß, dass natürlich die Schulen in freier Trägerschaft andere Wünsche haben. Aber wir haben etwas versprochen, was wir hier miteinander vereinbart haben. Es ist wirklich sehr gut umgesetzt worden, auch dank des Ministeriums. Wir müssen uns da nicht verstecken. Für die freien Schulen ging es in dieser Legislaturperiode wirklich voran.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die berufliche Bildung hat es verdient, dass wir uns mit der Einrichtung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung beschäftigen. Die Diskussion darüber führen wir - meine Vorrednerin hat das ausführlich angesprochen - schon seit einiger Zeit, und wir sind uns in dem Ziel, ein SHIBB in Schleswig-Holstein aufzubauen, weitestgehend einig.
Allerdings sind noch einige Fragen zu klären. Welche Aufgaben soll das SHIBB übernehmen? Es geht dabei um die Unterstützung der beruflichen Schulen und der regionalen Berufsbildungszentren und um die Fragen der Lehrerversorgung sowie der Lehreraus- und -fortbildung. Hierbei müssen auch die Hochschulen einbezogen werden. Die Qualitätsentwicklung in der beruflichen Bildung muss eine zentrale Rolle spielen, ebenso wie die Sicherung des Fachkräftebedarfes und der außerschulischen beruflichen Bildung.
Um sich auf den Weg zu machen, ist der vorliegende Antrag ein richtiger erster Schritt, den wir auch unterstützen werden.
Zunächst einmal soll ein Fahrplan festgelegt und dann das rechtliche Gerüst geprüft werden. Dabei könnte es bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu erheblichen Schwierigkeiten kommen; darauf hat bereits das vorliegende Gutachten hingewiesen. Sich dieser Option aber nicht von Anfang zu verschließen, tragen wir mit.
Es ist gut und richtig, dass bei der Erarbeitung der Organisationsstruktur jetzt auch die beruflichen Schulen eingebunden werden. Ein Kuratorium auf den Weg zu bringen, findet grundsätzlich ebenfalls unsere Zustimmung. Dabei möchte ich an dieser Stelle Folgendes deutlich machen - auch zu Ihrer Frage, ob wir uns Ihrem Antrag anschließen können -: Auch wenn wir unseren Änderungsantrag zurückgezogen haben, darf die Diskussion um die Zusammensetzung des Kuratoriums nicht beendet sein. Wir sind nach wie vor der festen Überzeu
gung, dass die beruflichen Schulen mit Stimmrecht in diesem Gremium vertreten sein müssen. Schließlich sind sie die Experten und diejenigen, die am meisten von der Errichtung eines SHIBB betroffen sind.
Das SHIBB soll das Dach der beruflichen Schulen werden, und aus diesem Grund müssen sie auch an führender Stelle eingebunden sein.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ein SHIBB Entscheidungen über die beruflichen Schulen hinweg treffen würde. Das SHIBB muss mit ihnen zusammenarbeiten.
Verehrte Damen und Herren, die beruflichen Schulen sind die Experten in eigener Sache. Ihre Expertise brauchen wir, wenn wir über ein SHIBB beraten. Bisher gibt es nur in Hamburg eine ähnliche Einrichtung. Da sich das Hamburger Modell nicht eins zu eins auf Schleswig-Holstein übertragen lässt, sollten wir genau hinschauen, was zu uns passt und was nicht.
Allein die Tatsache, dass die Kommunen die Schulträgerschaft haben und dass nicht wie in Hamburg alles in einer Hand beim Land liegt, bedeutet für uns eine ganz andere Voraussetzung. Auch die unterschiedlichen Strukturen unserer beruflichen Schulen und der regionalen Berufsbildungszentren sorgen für eine andere Ausgangslage, die es zu berücksichtigen gilt. Deshalb noch einmal mein eindringlicher Appell: Die beruflichen Schulen müssen von Anfang an maßgeblich an den Entscheidungsprozessen beteiligt sein.
Eine zentrale Frage ist auch noch zu klären, nämlich diejenige nach notwendigen Ressourcen für das SHIBB. Die Ankündigung der Stellen freut mich sehr. Wir können sie mit Zufriedenheit zur Kenntnis nehmen.
Bei der Entscheidung, ein SHIBB einzurichten, müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass das nicht kostenneutral zu machen sein wird. Wenn wir etwas für die berufliche Bildung tun wollen, müssen wir auch bereit sein, uns über zusätzliche Mittel zu unterhalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Berichte, mündlich wie schriftlich. Ich will vorab hier gern bestätigen, dass es erhebliche Fortschritte im Bereich der Kultur gibt, insbesondere auch deren Wertschätzung und Bedeutung für alle gesellschaftlichen Bereiche. Es muss aber auch eine kritische Betrachtung erlaubt sein. Wenn das Erreichte hier so schön herausgestellt worden ist, darf ich vielleicht auch auf das Nichterreichte zu sprechen kommen, auch als konstruktive Kritik im Sinne einer Fortsetzung.
Meinen Vorsatz, das Thema nur anhand des Kulturberichts 2013 bis 2016 abzuarbeiten, musste ich schnell aufgeben, dazu ist die Kultur, das bestätige ich hier gern, viel zu vielfältig und damit auch die Themenkreise, die wir uns gesetzt haben. Ich muss mich auf einige Punkte konzentrieren. Die Berichte zitieren den Kulturdialog und die daraus entwickelten Kulturperspektiven. Dazu wiederhole ich meine Bemerkung aus deren abschließender Beratung hier im Landtag: Gegenüber der Erarbeitung in den Arbeitsgruppen und in der Lenkungsgruppe waren diese in den Kabinettsberatungen und dem, was hier in den Landtag gekommen ist, doch sehr weichgespült, und die Hürden lagen nicht besonders hoch.
Zum Thema Erhalt des kulturellen Erbes stellen auch Sie das Denkmalschutzgesetz an erste Stelle. Im Schnellverfahren wurden bisherige einfache Denkmale in die jetzt einzige Kategorie Denkmale aufgewertet. Bereits jetzt bewahrheitet sich unsere Befürchtung, dass viele Eigentümer eines vorherigen einfachen Denkmals mit der Höherstufung ihrer Immobilie überfordert sind, und das betrifft eben nicht nur die hier schon teilweise genannten ganz herausragenden Denkmale, sondern das betrifft auch - so sage ich es jetzt einmal - jeden einfachen Eigentümer, dessen Immobilie aus Gründen der einheitlichen Straßenansicht unter Schutz gestellt ist und der heute nicht einmal auf der Gebäuderückseite ein VELUX-Fenster einbauen darf.
- Ich kann Ihnen die Briefe dazu vorlegen! Es betrifft Ortsentwicklungen, die durch Aufwertung eines einzelnen Denkmals erschwert werden.
Zum Thema Erinnerungskultur und Gedenkstätten: Die Vervielfachung des Haushaltsansatzes auf das Thema Finanzen komme ich noch zu sprechen - kritisiere ich von der Höhe her selbstverständlich nicht. Das Lob, das Ihnen da entgegenkommt, ist berechtigt. Ich kritisiere aber auch weiterhin die darin beinhaltete Querfinanzierung für institutionelle und wissenschaftliche Begleitung. Was nützt, das sage ich auch in Bezug auf die Besucherzahlen, die hier genannt worden sind, das Wissen um wichtige wissenschaftliche, inhaltliche, historische Dinge, wenn wir nicht in der Lage sind, das zu verkaufen? Da müssen die Schwerpunkte gesetzt werden, und das gilt gleichermaßen für unsere Gedenkstätten. Ich glaube, die Diskussionen vor zwei Tagen hier in diesem Hause haben das noch einmal ganz deutlich gemacht. Was nützen die besten Konzepte, wenn die örtliche Umsetzung nicht begleitet wird?
Dort handeln weit überwiegend ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, größtenteils die Nachfolgegeneration der damaligen Leidtragenden, die Unterstützung gerade in der Pflege und im Erhalt der Stätten und eben deren Präsentation durch überschaubare Öffnungszeiten und dementsprechenden Personaleinsatz ermöglichen.
Ich verkenne nicht die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen für den gesamten Bereich der Kultur, aber es reicht auch in diesem Bereich der Gedenkstätten nicht aus, punktuell das Theoretische zu fördern und das Pragmatische ganz den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen.
Als beispielhafte weitere Punkte des Konzepts nehme ich die bereitgestellten 10.000 € für Schülerbesuche zum Anlass, auf die Querschnittsaufgaben der Kultur hier noch einmal ganz besonders deutlich hinzuweisen. Ihr Bemühen, Frau Ministerin Spoorendonk, will ich anerkennen. Die Unterstützung der Ministerien für Bildung und für Soziales fehlt in diversen Bereichen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang gern an unseren Antrag auf Kreisfachberater Kultur, der hier im Landtag abgelehnt worden ist. Das hätte zumindest den Einstieg in die Bereitstellung von Lehrerstunden zur Vertiefung
des Themas in den Schulen und die Organisation von Besuchen deutlich verbessern können.
Zum Thema der Erinnerungsstätten gehört - meine Vorrednerin hat das angesprochen, wie immer man zu dem Thema auch stehen mag - auch die Neulandhalle. Im Koalitionsvertrag noch verklausuliert unter dem Stichwort der Einwerbung von Bundesmitteln genannt, wurde von Ihnen, Frau Ministerin, hier im Landtag am 19. März 2014 angekündigt, das Konzept fortzuentwickeln. Es gibt eine Vereinbarung mit der Nordkirche, deren finanzielle Zuwendung zum Erhalt des kulturellen Erbes Sie gern entgegennehmen. Zum damaligen Hauptthema und Anlass dieser Vereinbarung Neulandhalle hören wir seit Ablehnung der Bundesförderung aber kein Wort.
Beim schriftlichen Bericht zum Thema „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ will ich an meine vorangegangenen Ausführungen zur Gemeinschaftsaufgabe verschiedener Ministerien anknüpfen. Es reicht ganz einfach nicht, Schilder mit der Aufschrift Kulturschule, Kultur-Kita zu verleihen. Der Bericht zeigt, dass die wesentlichen Initiativen von der Kultur ausgehen, nicht von den Schulen. Im Übrigen - Sie haben eben gesagt, es werde fortgeschrieben - kann jede Landesregierung nur darauf hoffen, dass die Mercator-Stiftung auch über das Jahr 2017 hinaus fördert, denn sonst würden diese sinnvollen Programme sicherlich nicht mehr mit dem Leben erfüllt werden können, wie wir es heute erfreulicherweise zur Kenntnis nehmen dürfen.
Aus dem Kapitel Kulturförderung und kulturelle Infrastruktur
spreche ich das Bibliotheksgesetz an. Es ist und bleibt eine Statusfestschreibung. Darüber können auch eine befristete Dynamisierung und ein Büchereipreis nicht hinwegtäuschen. Der Kollege Dr. Stegner hat heute Vormittag fast euphorisch über die Leistungen in Sachen Konnexität referiert. Beim Bibliotheksgesetz hat ihm Mut und Kraft dazu gefehlt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie verweisen auf eine über 20-prozentige Steigerung im Kulturhaushalt. Die Investition, die Sie hier genannt haben, und deren Förderung durch den Bund nehme ich an dieser Stelle einmal aus, denn auch diese Positionen sind ja einer Extrabetrachtung unterzogen. Aber zu diesen 20 % darf man sicherlich einmal sagen - das will ich ausdrücklich tun -, dass Sie damit, wenn wir die zusätzlichen Aufgaben, genannt sind Inte
gration und allgemeine Kostensteigerungen, herausrechnen, die schmerzhaften Kürzungen der Jahre 2011, 2012 in der Summe zurückgenommen haben.
Das ist anerkennenswert. Ich werde aber auch hier nicht auf die Feststellung verzichten, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen nie damit konfrontiert worden sind, mit weniger Geld auskommen zu müssen.
Den Ausblick, Frau Ministerin, haben Sie in dem Kulturbericht, wie er veröffentlicht worden ist, auf einer von 64 Seiten sehr kurz gehalten. Wenn wir an jedem Punkt der Kulturperspektiven, der zu 100 % erfüllt ist, einen Haken machen, blieben die überwiegenden Punkte offen. Insofern bleibt viel zu tun. Ich danke für die Berichte im Sinne eines Statusberichts, aber auch im Sinne eines Berichts über die Aufgabenfülle, die noch auf uns zukommt. Mein Dank gilt vor allem unseren Kulturschaffenden, den Förderern und Unterstützern, die diesen Prozess so engagiert begleiten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Vorstandsmitglied eines Kita-Trägers, und einiges
regt mich im Moment sehr auf. Deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.
Zur Untermalung und zur Unterstreichung dessen, was insbesondere Katja Rathje-Hoffmann ausgeführt hat: In unserer Kita mit vier Gruppen zahlen die Eltern 33 % einschließlich der Sozialstaffel. Die tatsächlichen Zahlen lauten: 25 % eigene Beiträge, 8 % Sozialstaffel. Sie können sich ausrechnen: Bei einer von vier Familien kommt Ihre Verbesserung nicht an, und das sind die ärmsten, ganz deutlich ausgedrückt. Insofern ist es richtig, dass die Entscheidung, pauschal 100 € auszuzahlen, falsch ist.
- Ja, Herr Dr. Stegner, Ihnen erkläre ich das extra, weil Sie immer etwas dazu sagen.
- Dazu haben die Kollegen ja Gelegenheit. Im Kreis Plön kommen Montagabend die Bürgermeister zusammen mit dem doppelten Lars, mit Lars Winter, Lars Harms, und Frau Klahn. Das erzählt dem Bürgermeister mal, und da komme ich zu meinem zweiten Punkt:
Es ist ein schlechter Tag für die Kommunen. Es ist richtig, dass der Platzausbau finanziert worden ist. Eine Erhöhung der Betriebskosten haben Sie nicht berücksichtigt. Mit jedem Platzausbau hat sich auch das Defizit der Kommunen erhöht, denn es musste immer ein Anteil gezahlt werden, und den gleichen Sie in keiner Weise aus.
Noch viel schlimmer ist: Sie schieben den Kommunen den Schwarzen Peter zu. Jede Erhöhung, egal aus welchen Gründen, wird zukünftig damit beantwortet: Jetzt nehmen die uns das Geld wieder weg. Das ist wirklich eine Geringschätzung der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort.
Nein, ich erlaube keine Zwischenfrage, gar keine. Ein dritter Punkt, der mich aufregt -
- Herr Dr. Stegner, Sie können laut genug rufen, das ändert nichts daran, dass Sie hier Murks machen.
Der letzte Punkt ist der Verwaltungsaufwand, den Flemming Meyer eben noch einmal besonders angesprochen hat. Im ländlichen Raum werden fast alle Kitas ehrenamtlich von Trägern verwaltet. Wir selbst übernehmen für Kita, Krippe und Betreute Grundschule für die Kommune die Bearbeitung eines Umsatzes von 1 Million €, die dort gemacht werden, wenn ich das einmal so bezeichnen darf. Die Verwaltungskosten umfassen eine 0,7-Buchhaltungskraft, die sich um die gesamten Finanzen kümmert. Da wollen Sie uns erzählen, dass in diesem Bereich etwas einzusparen ist?
Das passt alles nicht zusammen. Wer die kostenfreie Kita will, der muss auch sagen, wo das Geld herkommen soll. Es kann nicht so sein, dass Sie getreu des Fielmann-Mottos sagen: Wir tun, was gut ist, bezahlen sollen andere. Das Land hat keinen Pfennig dazubezahlt.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz zur Geschichte des Antrages: Das Thema war bereits Gegenstand von Beratungen in der JanuarTagung 2015. Würde der Antrag der PIRATEN er
neut zur Abstimmung stehen, könnte ich auf die Rede meines Kollegen Johannes Callsen verweisen.
Überwiegende Meinung aller Reden in der ersten Beratung waren die Sorge vor einem neuen bürokratischen Monstrum und die Vorgabe, dass aus den Berichten ein Mehrwert erkennbar sein soll. Ich erinnere an die vielen Hinweise auf diejenigen Berichte, die bis 2004 diesem Hause gegeben und regelmäßig stillschweigend zur Kenntnis genommen wurden. Mit Blick auf den enormen Aufwand wies die Finanzministerin darauf hin, dass diejenigen klar im Vorteil sind, die lesen können, und meinte damit den Haushalt einschließlich seiner Erläuterungen.
Wir beraten heute über eine Beschlussempfehlung, die auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgeht. Ich kann nur feststellen, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, den Antrag verschlimmbessert haben.
Ein Mehrwert ist selbst beim besten Willen nicht zu erkennen. Es wird mehr statt weniger Bürokratie produziert. Sie schränken zwar die Anzahl der zu überprüfenden und aufzulistenden Vorgänge ein, wollen in den Subventionsberichten neben den wirtschaftlichen Aspekten aber auch eine Analyse sozialer, gleichstellungspolitischer und ökologischer Folgen, eine Bewertung der Auswirkungen jeder einzelnen Subvention auf Verkehrs- und Standortentwicklungen und vieles mehr.
Da handelt es sich nicht um gutes Auflisten, wie es sich die Ministerin vorgestellt hat. Echte Recherchen außerhalb der üblichen Nachweispflichten müssen geleistet werden.
Welche Förderungen unterliegen diesen Analysevorgaben? - Auch Programme außerhalb der üblichen einzelbetrieblichen Förderungen lassen Beteiligungen und Kofinanzierungen von Unternehmen zu. Es muss also doch jeder Förderbereich durchforstet werden. Was, wenn die Interessen des Landes zum Halten oder Ansiedeln eines Unternehmens im Vordergrund stehen? Gelten dann Ihre Kriterien plötzlich nicht mehr?
Was wollen Sie machen, wenn Ihre Analysekriterien gar nicht Gegenstand der Förderrichtlinien sind? Wenn Sie die in Ihrer Beschlussempfehlung enthaltenen Ziele tatsächlich wollen, müssen Sie erst einmal dafür sorgen, dass diese Gegenstand der Förderbedingungen werden, damit der Fördernehmer dazu auch Angaben bei Antragstellung macht. Erst dann können Sie diese zur Grundlage der
Überprüfungen machen, erst dann werden diese messbar. Wenn Sie tatsächlich dieses Ziel verfolgen, müssen Sie es in Ihren Antrag aufnehmen.
Die Position der CDU, die guten Vorsätze zum Bürokratieabbau, haben die Regierung und die sie tragenden Fraktionen aufgegeben. Der Beschlussvorschlag erzeugt das Gegenteil. Die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel entsprechend den vorher in den Erlassen festzulegenden Bedingungen ist grundsätzlich Sache der Prüfung und des Verwendungsnachweises. Die ständige Evaluierung der Programme, derer Ziele und Erfolge ist zunächst Sache der Landesregierung, die diese erlässt.
Die regelmäßige Prüfung einzelbetrieblicher Förderungen im Interesse eines fairen Wettbewerbs und der Chancengleichheit unter Wahrung berechtigter Interessen der Fördernehmer ist durch Berichte der Landesregierung - sei es selbsttätig oder gegebenenfalls nach Aufforderung des Landtags oder eines Ausschusses - jederzeit möglich. Das ist noch lange kein Grund für Rundumschläge und Regelberichte, die nicht gelesen werden. Daher lehnen wir den Inhalt der Beschlussempfehlung ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen zu Beginn meiner Ausführungen mit einigen Zahlen verdeutlichen, warum wir diesen Antrag gestellt haben: Laut Datenbank des Statistischen Bundesamtes haben im Schuljahr 2013/14 fast 47.000 Schülerinnen und Schüler in Deutschland die Schule ohne einen anerkannten Schulabschluss verlassen. In SchleswigHolstein waren es rund 2.300 Schülerinnen und Schüler. Bei circa 30.000 Schulabgängern in Schleswig-Holstein sind das fast 8 % dieses Schuljahrgangs. Davon sind 5 % Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf.
Das Dramatische hinter den Zahlen ist, dass diese jungen Menschen es besonders schwer haben werden, einen Berufsschulabschluss zu erzielen. Sie verlassen die Schule ohne Aussicht auf eine berufliche Perspektive beziehungsweise mit nur sehr geringen Anschluss- und Teilhabechancen im beruflichen Bereich. Laut Berufsbildungsbericht 2015 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liegt die Ungelerntenquote der 20- bis 29Jährigen bei 52,1 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Zahlen, mit denen wir uns nicht zufriedengeben können.
Mir ist klar, und wir alle wissen natürlich, dass es bereits jetzt unterschiedliche Möglichkeiten gibt, den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nachträglich zu erwerben. Unsere berufsbildenden Schulen bieten vielen Jugendlichen dazu die Chance.
Ebenso besteht für Schülerinnen und Schüler, deren schulische Leistungen erkennen lassen, dass sie Schwierigkeiten beim Erreichen dieses Schulabschlusses haben, die Option, in einer flexiblen Übergangsphase darauf vorbereitet zu werden. Hier können sie die achte und neunte Jahrgangsstufe in drei Jahren durchlaufen. Erste Erfolge zur Reduzierung des Anteils junger Erwachsener ohne einen Schulabschluss konnten damit schon erzielt werden. Das ist auch gut so.
Auf der anderen Seite werden nicht alle Schülerinnen und Schüler trotz intensiver Bemühungen in der Lage sein, das Niveau der KMK-vereinbarten Bildungsstandards für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zu erreichen. Dennoch verfügen sie über Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie oft zu einer Berufsausbildung befähigen und die gesellschaftlich anerkannt gehören.
Ebenso verlassen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule ohne einen anerkannten Abschluss. Sie erhalten mit Erreichen der für sie festgelegten Ziele ihres Förderplans den Abschluss des Förderzentrums, zum Beispiel mit dem Schwerpunkt Lernen. Anders ausgedrückt: Sie erhalten ein Zeugnis, das bundesweit maximal als Teilnahmebestätigung gewertet wird. In der Schulstatistik werden sie aber als Schulabbrecher gewertet mit dem Makel, es nicht geschafft zu haben. Ich bin der Auffassung: Das ist ihnen gegenüber nicht fair, das haben sie nicht verdient.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag möchten wir diesen jungen Menschen die Möglichkeit geben, optimistisch in die Zukunft zu blicken, mit einer Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ein Schulabschluss erleichtert nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe, sondern stärkt auch das Selbstwertgefühl jedes Einzelnen.
Unser Vorschlag sieht daher vor, dass wir den betroffenen Schülerinnen und Schülern einen anerkannten Schulabschluss geben. Aus dem Abschluss soll hervorgehen, inwieweit von den Anforderungen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses abgewichen beziehungsweise an welchen Stellen der Lehrplan individuell angepasst wurde. Das sorgt für Klarheit bei den Schülerinnen und Schülern und auch bei den zukünftigen Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern. Auch diese können nachvollziehen, wo die Stärken ihres Gegenübers liegen, wissen wir doch alle, wie wichtig es im Arbeitsleben genommen wird, was nicht im Zeugnis steht. Schreiben wir also die vorhandenen Stärken hinein! Damit erleichtern wir diesen jungen Menschen den Weg in eine Ausbildung und damit in eine positive Zukunft.
Wir, die CDU-Fraktion, sind entscheidungsfähig, sonst hätten wir den Antrag nicht gestellt. Wir sind aber auch gern bereit, das Anliegen im Ausschuss zu vertiefen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, wenn ich die Debattenzeit etwas verlängere. Aber wenn ihr etwas schneller esst, dann klappt alles.
Darauf, dass wir um eine Ausschussüberweisung nicht herumkommen würden, waren wir vorbereitet. Das finde ich auch gut so.
Was die laufenden und fortzusetzenden Beratungen der KMK betrifft, so kann es durchaus ein Signal sein, dass wir uns damit beschäftigen. Allein das sehe ich schon einmal als sehr wichtig an.
Ich will aber insbesondere Ihre Frage beantworten, Frau Erdmann. Natürlich stehen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Vordergrund, was unseren Antrag angeht. Aber ich bin auch sehr nahe bei Kai Vogel, der gesagt hat, dass jede und jeder, die beziehungsweise der es nicht geschafft hat, eine beziehungsweise einer zu viel ist. Darum müssen wir uns kümmern. Dafür sehe ich hier sehr gute Ansätze.
Auch wir hören die Aussagen der Wirtschaft, dass die Schüler nicht mehr so gute schulische Voraussetzungen mitbrächten und daher nicht mehr so gut auf die Berufsausbildung vorbereitet seien. Ich füge aber hinzu, dass die Wirtschaft genauso über eine mangelnde Zahl an Ausbildungsbewerbern klagt. Auch das ist ein Grund dafür, dass wir niemanden zurücklassen sollten. Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass in dieser Richtung etwas geschieht.
Wir sprechen in unserem Antrag mit keinem Wort davon, die Standards abzusenken.
Ich sage noch einmal in aller Deutlichkeit: Auch der Umstand, dass manche ihr Zeugnis nur als - das Wort ist vielleicht nicht besonders schön - „Teilnahmebestätigung“ erhalten, hindert uns nicht daran, auch auf die Stärken noch einmal ganz besonders hinzuweisen. Ich habe die Signale vernommen, dass die Bereitschaft besteht, darüber im Ausschuss zu sprechen.
Lieber Kai Vogel, dass das nicht von heute auf morgen geht, ist verständlich. Auf den Zeitplan können wir uns sicherlich verständigen. Aber bis Mai nächsten Jahres müssen wir durch sein; danach bin ich nicht mehr dabei.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, nach so vielen aufmunternden Worten in die Richtung der CDU will ich voranstellen, dass ich zum Gesetzentwurf rede. Das stellt meinen Respekt, meine Anerkennung für die Leistungen der Bibliotheken und der Büchereien, die gute Arbeit und die ausgezeichnete Aufgabenwahrnehmung sowie die Tatsache, dass hier ein wirklich unverzichtbarer Beitrag zur kulturellen Bildung geleistet wird, nicht infrage.
Im Übrigen stelle ich aber zu dem Gesetzentwurf fest: Hier geht es wahrscheinlich und nach meiner Überzeugung nur darum, noch einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abzuhaken. Die SPD hat ihre Einheitsschule bekommen, die Grünen ihr Hochschulgesetz, und nun soll der SSW noch sein Bibliothekengesetz bekommen.
- Lieber Lars Winter, auffällig ist doch, dass es nach der zweiten Kabinettsbefassung dazu nicht einmal eine Pressekonferenz gegeben hat. Es ist eine schmale Presseinfo herausgekommen. SPD und Grüne haben dies gar nicht kommentiert, und der SSW hat geschrieben. Offensichtlich gibt es hier nichts zu bejubeln, und der große Wurf ist ganz einfach nicht da.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben schon am Dienstag alle Akteure über die Presse wissen lassen, und ich darf zitieren:
„Es reicht nicht, immer nur nach Geld zu rufen.“
Doch, genau das ist der Knackpunkt. Unter A und der Überschrift „Probleme“ zitiert der Gesetzentwurf die Empfehlung der Enquete-Kommission des Bundes. Danach sollten von den Ländern eigene Bibliotheksgesetze zur Behebung des Mangels sowie zur Regelung von Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken erlassen werden.
Ging der Gesetzentwurf des SSW in der 17. Wahlperiode noch von Verpflichtungen aus, deren fehlende Kostenabschätzung hauptsächlich zur Ablehnung führten, vermeiden Sie jetzt jegliche Verpflichtung. Sie beschreiben Aufgaben und beeilen sich mehrfach mit der Versicherung, dass keine neuen Aufgaben geschaffen werden; nur um Konnexität zu vermeiden.
- Die Frage stellt sich nicht, Sie, beziehungsweise Ihre Landesregierung, haben den Gesetzentwurf vorgelegt. - Dabei tragen ohnehin die Kommunen die Kosten. Das Geld wird zwar vom Land überwiesen, kommt aber aus der Schatulle der Kommunen auf dem Weg des Vorwegabzugs, den ich nicht infrage gestellt habe. Aber die Tatsache als solche werden wir immer wieder betonen, ob Ihnen das gefällt oder nicht.
Zu den im Gesetz beschriebenen Aufgaben und Kriterien der Wahrnehmung: Dass öffentliche Bibliotheken auch regelmäßige Öffnungszeiten haben müssen, dazu bedarf es meiner Überzeugung nach keines Gesetzes.
Einen angemessenen Medienetat, angemessene Personal-, Raum- und Materialausstattung? - Ich habe es eben schon gesagt: Diese haben die Träger, also die Kommunen, zu liefern.
Sie wollen in Abstimmung der Gemeinden ein System an öffentlichen Büchereien, sodass alle Einwohnerinnen und Einwohner in angemessener räumlicher Nähe Zugang zu Bibliotheken haben, trauen sich aber nicht, ins Gesetz zu schreiben, dass dort, wo Standbüchereien nicht eingerichtet sind, Fahrbüchereien vorgehalten werden müssen. Vielmehr belassen Sie es bei dem Wort „können“. Wie wollen Sie das durchsetzen? Das ist ein zahnloser Tiger, das ist Unverbindlichkeit in Perfektion, gerade für den von Ihnen zitierten öffentlichen Raum.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich glaube Ihnen wirklich, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung des Bibliothekswesens Ihnen ein aufrichtiges Anliegen sind. Das haben Sie in vielen Gesprächsrunden nachvollziehbar deutlich gemacht, aber der Gesetzentwurf wird dem nicht gerecht. Es reicht nicht aus festzustellen, ob wir das erste, das fünfte oder das sechzehnte Bundesland sind, das sich ein Gesetz gibt. Es reicht auch nicht aus, den Status irgendwie noch einmal neu zu beschreiben. Zur Zielerreichung fehlt es noch an viel Überzeugungsarbeit, und zwar nicht bei den handelnden Akteuren oder bei mir, sondern in der Regierungskoalition und Ihrem Kabinett. - Danke.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor gut einem Jahr haben wir hier die Ergebnisse des Kulturdialogs diskutiert, beraten, debattiert und zum Teil auch Beschlüsse dazu gefasst. Ich will meine Ausführungen in den Kontext dazu stellen. Ich habe schon damals gesagt, die Wahl von vier Schwerpunkten war richtig, der Schwerpunkt der ästhetischen Bildung war richtig gewählt, und auch die Ansätze, die sich jetzt in der Umsetzung ergeben, sind ohne Weiteres zu begrüßen.
Vernetzung, Breitenbildung, Talentförderung - das waren ganz entscheidende Punkte in Fragen der kulturellen Bildung. Und dazu gehört auch dieses Programm.
Nach dem Jahr der kulturellen Bildung 2014 kam - Sie haben es gesagt, Frau Ministerin - die Fortsetzung mit „Schule trifft Kultur“. Zu beiden, „Schule und Kultur“ wie auch zu dem hier in Rede stehenden Thema „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, will ich an einen Ausspruch des früheren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen erinnern. Er sagte gerne: Wer arm ist, muss auch schlau sein. - Das können wir uns allen, aber das kann ich auch Ihnen, Frau Ministerin, bestätigen: Dieser Weisheit wurde gefolgt, sowohl mit der Förderung, die Sie von der Stiftung Mercator für das Land erreicht haben, als auch mit der Beteiligung an diesem Programm.
Ich will aber auch deutlich sagen: Es ist ein Bundesprogramm. Ich höre immer viele Aussprüche und Appelle in diesem Hause, der Bund möge Geld bereitstellen; zuletzt war das bei Tagesordnungspunkt 31 gleich nach der Mittagspause der Fall. Ich möchte deutlich herausstellen, dass der Bund hier von sich aus seinen Pflichten ganz deutlich gerecht geworden ist, wovon wir als Land profitieren.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, für Ihren Bericht. Ich danke auch für die ideelle Unterstützung von
Ihnen und aus Ihrem Haus, von allen Beteiligten, sodass dieses Programm zu einem Erfolg geführt wird. Mein Dank - das will ich ausdrücklich sagen gilt ferner der LKJ, ihren Mitgliedsverbänden, den Vereinen, den Schulen, den Kulturschaffenden, den Volkshochschulen. Alle diese haben es mit Leben erfüllt und für die Ausgestaltung gesorgt.
Die Projekte, die Sie beschrieben haben - auch das gehört zur Wahrheit -, sind gut, sind zielführend. Sie machen das, was wir gewollt haben. Das gilt auch für den Kulturdialog. Es führt dazu, dass der Stellenwert erhöht wird und dass wir gerade im ländlichen Raum eine bessere Akzeptanz und eine bessere Umsetzung erfahren.
Ich hätte mir gewünscht, dass die angesprochenen Landesinitiativen wie beispielsweise „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ in diesem Zusammenhang mit erörtert worden wären. Aber dazu - da haben Sie natürlich völlig recht - kann ja ein Antrag gestellt werden, von den bisherigen Antragstellern oder von uns, vielleicht auch gemeinsam. Das sollte man in dem Zusammenhang mit erörtern.
Ich habe den Kontext zu den Kulturperspektiven des Landes hergestellt, die hier gemeinsam entwickelt worden sind. Darauf komme ich mit einigen Worten der Kritik zurück. Wir haben für viele Bereiche immer die Ankündigung der Landesregierung, insbesondere von drei Ministerinnen, erhalten. Ich kann Ihnen gern bescheinigen, Frau Ministerin Spoorendonk, dass Sie die Handelnde in der Beziehung sind. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es offensichtlich nicht das Anliegen der gesamten Landesregierung ist. Denn an den Schulen kommt Kultur und kommen vor allem die kulturfördernden Fächer immer noch wesentlich zu kurz. Und was die Zuständigkeit der Sozialministerin angeht: Das, was an Bildung in Kitas, an betreuten Grundschulen tatsächlich geliefert wird, kommt nur von ganz engagierten Erzieherinnen und Betreuerinnen.
All das soll jedoch auch meine Fraktion nicht daran hindern, sich für eine Fortsetzung dieses Bundesprogramms einzusetzen und zu engagieren, um für die Kultur im Land Schleswig-Holstein das Notwendige zu tun. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass die PIRATEN heute Vormittag zunächst einen Änderungsantrag gestellt und wir daraus dann einen gemeinsamen Antrag gemacht haben. Für alle anderen ist es eine Einladung, sich daran zu beteiligen. Torge Schmidt und ich werden Sie alle jetzt davon überzeugen, dass das richtig ist.
Vor wenigen Tagen haben wir den 25. Jahrestag der Deutschen Einheit gefeiert. In wenigen Wochen werden wir den 26. Jahrestag des Falls von Mauer und Stacheldraht begehen. Das ist Grund zur Freude, weil die Wiedervereinigung unseres Landes friedlich gelang und nie geahnte Entwicklungen in weiten Teilen Europas folgten. Das ist Grund zum Gedenken an 40 Jahre Trennung und vor allem an die Vielzahl von Toten, die an einer barbarischen Grenze ihr Leben verloren haben, oder an Menschen, die in der damaligen DDR wegen ihrer freiheitlichen Gedanken verfolgt sowie körperlich und seelisch beeinträchtigt wurden und noch heute an den Folgen leiden. Das ist schließlich auch Grund für das Bewusstsein, die historische Bedeutung dieser Ereignisse für die Zukunft zu bewahren.
Für junge Menschen ist die Teilung Deutschlands mit Stacheldraht und Selbstschussanlagen kaum noch vorstellbar. Für sie ist die Einheit selbstverständlich, und auch für uns ist sie zur Normalität geworden. Genau das verpflichtet uns, die die Zeiten des Kalten Krieges miterlebt haben, das Wissen um die Teilung zu bewahren und gegen ein Vergessen der Brutalität des SED-Regimes zu kämpfen.
Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich den Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Herrn Dr. Hubertus Knabe:
„Der unsägliche Zustand, dass Schüler nicht wissen, wer Erich Honecker oder Erich Mielke waren oder ob die DDR eine Demokratie oder Diktatur war, steht uns nicht gut zu Gesicht.“
- Sie können das hier gleich zum Ausdruck bringen, Herr Habersaat. - Wenn wir über Erinnerungskultur, Gedenk- und Erinnerungsstätten, über historische Lernorte reden, so gilt dies auch für die Bedeutung von Teilung und Einheit unseres Landes.
Wir dürfen nicht zulassen, dass Dokumente nicht mehr zugänglich sind, dass Dokumentation und Archivierung immer schwieriger oder gar nicht mehr möglich sind, dass Unkenntnis um sich greift, weil die Zeitzeugen weniger werden.
Andere Bundesländer sind da weiter. Wir müssen gar nicht das Beispiel von „Point Alpha“ in der Rhön an der heutigen Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen als Maßstab nehmen.
In der Grenzdokumentationsstelle Schlutup müht sich ein ehrenamtlicher Trägerverein nach Kräften, die Aufgaben des Bewahrens und der Erinnerung zu erfüllen. Wer die Ausstellung bewusst wahrnimmt, der wird an die Geschichte erinnert, gewinnt Einblick in den damaligen Grenzalltag und den Alltag in den beiden deutschen Staaten, erkennt, dass sich diese Ereignisse nie wiederholen dürfen. Ein Mahnmal auf dem Grundstück erinnert an diejenigen, die ihr Leben ließen oder in ihrem Leben beeinträchtigt wurden.
Ich will auch mögliche Kritikpunkte ansprechen. Das nur zum Teil erhaltene und leider instandhaltungsbedürftige Gebäude erfordert geeignete Maßnahmen. Die Ausstellung braucht Ergänzung, Aufarbeitung und Pflege. Besucherzahlen müssen gesteigert werden. Objekte in der Nähe, beispielsweise das Haus, dessen Zugang in der Westseite lag, dessen Räumlichkeiten aber zum Teil auf östlichem Gebiet lagen, könnte mit einbezogen werden.
Die in der Kulturförderung ständige Frage, ob eine Maßnahme Aufgabe von Land oder Kommune ist, stellt sich hier nicht. Es ist übergeordnete Aufgabe, Aufgabe des Landes.
Angesichts des Anliegens scheint der Betrag von 10.000 € eher gering zu sein. Es ist ein Anfang, meine sehr verehrten Damen und Herren. Später werden Projektfinanzierungen für die Aufarbeitung notwendig. Das Einwerben von Fördermitteln und Spenden für Investitionen werden erforderlich. Aber dafür müssen erst einmal die Arbeitsgrundlagen geschaffen werden. Das geht nicht ohne begleitende Beratung und Unterstützung als Förderung von Konzepterarbeitungen.
Nochmals, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Bewusstsein von Teilung und Einheit muss der jungen Generation vermittelt werden. Für Ältere und Betroffene muss es einen Ort der Erinnerung geben. Für alle muss es einen Ort der Mahnung geben. Dies alles gilt es zu erhalten und zu entwickeln. Auch der längste Weg beginnt bekanntlich mit dem ersten Schritt. Lassen Sie uns heute hier den ersten Schritt tun.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe bis zum Schluss gewartet. Ich darf hier ja nur zwei Mal sprechen. Deshalb habe ich der Ministerin den Vortritt gelassen. Ich möchte mich im Wesentlichen zu zwei oder drei Punkten äußern, die meine Vorrednerin angesprochen hat.
Es wäre der Sache absolut nicht angemessen - es ist mir wichtig, das noch einmal sehr deutlich zu sagen -, das im Zuge der Haushaltsberatungen mit einer neuen Haushaltsstelle und zwei Sätzen zu beantragen.
Das Bewusstsein um die Bedeutung der Einheit hat für uns einen ganz anderen Stellenwert. Deshalb ist der Antrag separat zu stellen. Ich habe eher damit gerechnet, dass Sie uns vorwerfen, dass wir den Antrag genau am 2. Oktober 2015 gestellt haben. Das war aber nun einmal der Antragsfrist geschuldet. Das haben wir sehr wohl abgepasst. Das räume ich sehr gern ein.
Ich bin nicht der Meinung, dass es sinnvoll ist, das in Verbindung mit dem Gedenkstättenkonzept zu beraten. Einige haben das hier sehr stark relativiert. Das ist aber auch so gesagt worden.
Frau Kollegin Raudies, Sie haben dabei die Haushaltszahlen ins Gespräch gebracht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Haushaltszahlen waren nicht nur zwischen den Fraktionen umstritten, sondern auch am Runden Tisch und bei anderen Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Mittel. Das möchte ich hier ganz deutlich festhalten.
Ideen sind da, Frau Raudies. Es ist viel mehr da als nur eine Idee. Es ist eine Ausstellung vorhanden. Es
sind Dokumente vorhanden. Die ehrenamtliche Arbeit stößt aber an ihre Grenzen. Deshalb müssen wir uns als Land dafür einsetzen und etwas tun.
Warum Schlutup, Frau Ministerin? Dort sind die besten Grundlagen vorhanden. Dort sind echte Grundsteine vorhanden. Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zunächst ein Dankeschön an die Kolleginnen kulturpolitische Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen zurückgeben, dass dieser Antrag gestellt worden ist und dass es, wie eben dargestellt, auch gelungen ist, daraus durch einige Formulierungsänderungen einen gemeinsamen Antrag hier zu machen. Auch das ist ein sehr gutes Zeichen vorneweg.
Verehrte Damen und Herren, ungefähr ein Menschenleben ist es her, dass Deutschland vom Terror des nationalsozialistischen Regimes befreit wurde. Die meisten, die diese schlimme Zeit ethnischer und politischer Verfolgung, die Zeit von Massenmorden und Krieg miterlebt haben, sind bereits nicht mehr unter uns. Diejenigen, die diese Erde verlassen haben, sind aber nicht gegangen, ohne uns ihre Erinnerungen zu hinterlassen. Diese Erinnerungen sind wichtiger Teil unseres historischen Erbes.
Es ist unsere Aufgabe, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Schrecken zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren, den kommenden Generationen diese zu vermitteln.
An keinem Ort und zu keiner Zeit habe ich persönlich so viel Unverständnis, Beklemmung, ja Ohnmacht erlebt wie beim Besuch von Erinnerungsstätten in unserem Lande, wie aber auch zusammen mit einigen Kolleginnen und Kollegen in Auschwitz. Ich denke, die Angesprochenen wissen, wovon ich rede und wie schwer es dort gefallen ist. Erinnerungsorte und Mahnmale geben uns den nötigen Raum, die Geschichte erfahrbar zu machen. Denn sie, die Erinnerungsorte und Mahnmale sowie die Erinnerungen selbst, beinhalten Lehren für zukünftiges Handeln.
Zu unseren Aufgaben gehört es auch, uns gegen die Kräfte zu wehren, die eine unverfrorene Geschichtsverklärung betreiben und versuchen, die Ideen dieser schrecklichen Zeit wieder aufleben zu lassen. Ich nenne in diesem Zusammenhang auch die Aufgabe, dass wir uns mit aller Macht denjenigen in den Weg stellen, die die derzeitige Flüchtlingssituation für ihr menschenverachtendes Gedankengut instrumentalisieren wollen.
Mit der genannten Aufarbeitung der eigenen Nachkriegsvergangenheit leisten wir als Landtag einen Beitrag, die Verantwortung früherer Abgeordneter
an den Gräueltaten des Nationalsozialismus zu prüfen und für die Gegenwart und vor allem auch für die zukünftigen Generationen zu dokumentieren, damit Lehren daraus gezogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 70 Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft gibt es aber auch einen Grund zur Dankbarkeit: Wir haben seit sieben Jahrzehnten die Möglichkeit, unser Leben in Frieden und Freiheit eigenverantwortlich zu gestalten - ohne Diktatur, in Rechtsstaatlichkeit. Unsere Eltern und Großeltern haben mit beachtlicher Hilfe der Alliierten dieses Land wieder aufgebaut. Ihrem Einsatz der Nachkriegszeit verdanken wir, dass wir heute so leben können, wie wir es tun, dass wir in unserem Land sicher sind, dass wir keine Angst vor staatlicher Willkür haben und haben müssen.
Ein ganz besonderer Dank und höchste Anerkennung gilt allen Handelnden der Erinnerungskultur, vor allem denjenigen, die Gedenkstätten erhalten, bewahren, pflegen und zugänglich machen. Dies geschieht weit überwiegend ehrenamtlich und ist insofern besonders hoch zu bewerten.
Von den Runden Tischen und der Arbeit der BGSH wissen wir, dass es unterschiedliche Auffassungen der Handelnden hinsichtlich der Ausgestaltung der Erinnerungsarbeit sowie der notwendigen Unterstützung bei Erhalt und Präsentation der Gedenkstätten gibt. Aber es gibt auch unterschiedliche Auffassungen in der Frage, liebe Frau Kollegin Raudies, ob wir mehr Gedenkstätten brauchen oder ob mehr Unterstützung den vorhandenen Gedenkstätten gewidmet und gewährt werden muss.
So wird es auch in Zukunft Unterschiede in den Details zur weiteren Umsetzung des Gedenkstättenkonzepts geben - bei den Handelnden, in der öffentlichen Meinung und in der Politik. Keine Unterschiede gibt es im Grundsätzlichen: 70 Jahre Ende des Nationalsozialismus sind wichtige Mahnung, die Erinnerung an das barbarische Regime und seine Taten nie zu vernachlässigen. Das bittere Wissen um diese Vergangenheit muss durch Erinnerung den Folgegenerationen vermittelt werden, damit sich dieses Handeln nie wiederholt. - Danke fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Monaten haben wir hier über die Kulturperspektiven des Landes beraten. Die erarbeiteten Empfehlungen des guten Diskussionsprozesses sind in der von der Landesregierung vorgelegten Fassung erheblich abgeschwächt worden. Das habe ich beanstandet, und das gilt noch heute. Was nachgeblieben ist, sind vage Absichtserklärungen.
Weder in der hier im Haus zur Kenntnis genommenen Fassung der Kulturperspektiven noch im tatsächlichen Handeln ist das Vorhaben eines gemeinschaftlichen Handelns der jeweiligen Ministerinnen für Kultur, für Bildung und für Soziales erkennbar.
Auch die Initiativen hinsichtlich Kulturschulen oder Kultur-Kita sind - das will ich der Ministerin, die sich gerade in einem Gespräch befindet, gern bestätigen - Initiativen aus dem Haus Kultur. Vonseiten des Bildungsministeriums für den Bereich Schulen und vonseiten des Sozialministeriums für den Bereich Kita sowie auch hinsichtlich der Betreuungseinrichtungen der Schulen kommt aus den beiden Häusern wenig beziehungsweise nichts.
Insofern ist unser Antrag auf Schaffung von Kreisfachberatern Kultur, den wir als Änderungsantrag zur Beschlussfassung heute erneut zur Abstimmung stellen, das richtige Anliegen, um dem Rechnung zu tragen, was dem Schwerpunktthema „Ästhetische Bildung“ langfristige Bedeutung ermöglichen würde. Die guten Erfahrungen mit Kreisfachberatern in anderen Bereichen, wie zum Beispiel im Bereich Verkehrserziehung oder im Bereich Umwelt, sollten wir uns zunutze machen im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der Kinder.
Kreisfachberater, liebe Frau Ministerin, können ein Baustein für die konsequente Fortsetzung des Jahres der kulturellen Bildung 2014 sein, in dem Sie fünf Schulen als Kulturschulen ausgezeichnet haben. Das Programm soll ja wohl nicht mit dem Schuljahr 2014/15 beendet sein.
Landesregierung und Koalition ziehen sich einzig auf das inzwischen vereinbarte Projekt der Mercator-Stiftung zurück. Dieses Projekt trägt inzwischen den Namen „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ und kann Begleitung und/oder Start von Kulturprogrammen an Schulen sein, eine langfristige Bindung von Schulen und Kultur aber nicht gewährleisten.
Besonderes Augenmerk muss der Koordination dieser Aufgabe gelten, was bisher wesentlich zu kurz kommt. Dies kann nur durch engagierte Lehrerinnen und Lehrer mit dem nötigen zeitlichen Freiraum für diese Aufgabe gewährleistet werden. Genau das funktioniert in den anderen Bereichen durch Kreisfachberater hervorragend. Allem anderen, das von Ihnen vorgeschlagen worden ist, fehlen die Nachhaltigkeit und die Vielfalt. Dieses können ich sage es noch einmal - nur die Lehrer gewährleisten, die an den Schulen damit besonders betraut sind.
Die Ausschreibung zum Projekt „Schule trifft Kultur - Kultur trifft Schule“ zeigt die Schwachpunkte ganz besonders auf, was ich an nur zwei Punkten deutlich machen will:
Erstens. Die beispielhaft genannten Anregungen zur Planung von kulturellen Veranstaltungsreihen der Schulen oder Aufbau von Netzwerken rufen geradezu lautstark nach Koordination vor Ort. Sie hingegen setzen offensichtlich auf Zufallsbekanntschaften.
Zweitens. Die Bezuschussung ist auf Projekte beschränkt, die im jeweiligen Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Von Nachhaltigkeit also absolut keine Spur!
Zu beanstanden ist auch ganz deutlich die Frage, was denn die Kulturschaffenden von dieser Zusammenarbeit haben; vielleicht einmal ein Honorar für einen Vortrag. Hingegen werden sowohl die Fortund Weiterbildung als auch der Zeiteinsatz für Projekte auf eigene Rechnung der Kulturschaffenden erwartet. Für Selbstständige, die diese Künstler nun einmal überwiegend sind, ist das nicht nur eine Hemmschwelle, sondern wirklich ein wirtschaftliches Problem.
Dafür sollen die Kulturschaffenden dann noch das Zustandekommen dieser gemeinsamen Arbeit koordinieren, die Öffentlichkeitsarbeit machen und die Ergebnisse - ich zitiere - „mindestens lokal oder regional öffentlich zugänglich machen“.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist nicht mehr als eine unverbindliche Beifallsbekundung. Die Schulen dürfen sich kurz über ein paar Zuwendungen aus Stiftungserlösen freuen. Und dann? Alles das bleibt offen.
Was fehlt, das sind klare Vorgaben der Koordination. Da ist die Landesregierung mit mangelnder Zusammenarbeit der Ministerien und einem fehlenden Koordinator an der Spitze kein gutes Beispiel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, dass ich das noch ein bisschen verlängern muss, aber ein paar Anmerkungen dazu müssen sein.
Liebe Frau Raudies, wie man bei kultureller Bildung von „Modethema“ sprechen kann, erschließt sich mir nicht. Das sage ich hier in aller Deutlichkeit.
Das ist eine ganz elementare Aufgabe in unserer Schule.
Das passt nun wirklich nicht in dieses Programm. Ich will nicht nur Details beanstanden, aber das hat mich doch einigermaßen umgehauen.
Aber dank Ihrer Ausführungen, die Sie mit „dauerhaft“ begonnen haben, weiß ich nun auch was „nachhaltig“ heißt, nämlich drei Jahre und nichts anderes. Nun haben wir dafür auch endlich ein Maß. Insofern bin ich der Ministerin dankbar. Ich habe Sie vorhin schon einmal gelobt, aber da waren Sie so im Gespräch vertieft, dass Sie das gar nicht mitbekommen haben. Ich will der Ministerin wenigstens Glauben schenken, wenn sie sagt: Wir können das verlängern. - Aber dann sind wir genau bei dem, was wir mit unserem Antrag wollen. Dann brauchen wir an der Schule die Leute, die das tatsächlich machen. Also: Mindestens eine Wiedervorlage wird es in dieser Angelegenheit geben.
Ich will auch zu dem Zahlenspiel etwas sagen. Es hört sich gut an, wie viele Künstlerinnen und Künstler sich beworben haben. Ich will nicht orakeln, aber schauen wir einmal, wenn die Ausschreibungsfrist abgelaufen ist und alle das Kleingedruckte kennen. Ich habe die Punkte angeschnitten, um die es geht. Schauen wir, wie aus Sicht der Kulturschaffenden dann darüber gedacht wird.
Fakt ist auch, sehr geehrte Frau Fritzen, dass Sie aufseiten der Lehrer noch nicht einmal ein Drittel zusammen haben. Auch das ist im Ausschuss gesagt worden. Genau das ist doch der Punkt. Die Ansprechpartner an den Schulen fehlen. Sie haben sie hier „Koordinatoren“ genannt. In unserem Antrag stehen sie als Kreisfachberater. Das kann man nennen, wie man will.
Liebe Kollegin Jette Waldinger-Thiering, danke für Ihre Ausführungen. Besser hätte ich meinen Antrag gar nicht begründen können. Alles spricht für ein Ja.
Frau Präsidentin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion war und ist der Meinung, dass das bis dato geltende Denkmalschutzgesetz angemessen ist und den unterschiedlichen Interessen in unserem Lande gerecht wird.
Wir sehen die Bedeutung von Kulturdenkmalen, erkennen diese an und unterstreichen die Notwendigkeit, diese zu erhalten und zu schützen. Dafür setzen wir, die CDU, uns ein.
Die Umstellung vom konstitutiven auf das deklaratorische System halten wir hingegen nicht für notwendig.
Unsere Kritik richtet sich insbesondere gegen die Vereinheitlichung. Die bisherige Unterscheidung von Denkmalen und einfachen Denkmalen unterstreicht für rund 9.000 Kulturdenkmale der Denkmalliste einen ganz besonderen Stellenwert und schafft bei den einfachen Kulturdenkmalen mehr Freiräume nicht nur für die Eigentümer und Nutzer, sondern auch für die Kommunen, zum Beispiel in der Bauleitplanung, ganz besonders für innerörtliche Bereiche, die landesplanerisch immer so ganz besonders hervorgehoben werden. Quantität, wie sie die zurzeit laufende Inventarisierung erwarten lässt, ist nicht alles.
Zur Beratung der bisherigen Änderungsanträge im Ausschuss. Das Positive gern vorweg: Wir begrüßen, dass die auch von uns übernommene Anregung des Altenparlaments zu den Belangen von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden. Ansonsten sind die durchgewunkenen Änderungsanträge der Koalition weitgehend redaktioneller Art und tragen hinsichtlich wechselnder Begriffsbestimmungen für die Gruppe der im Gesetz Verpflichteten eher zur Verwirrung bei.
Die wirklich wichtigen Punkte, gerade diejenigen, die die Verpflichteten betreffen, bleiben weiterhin unberücksichtigt, sodass die Fraktionen von CDU und FDP hier erneut einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht haben.
Unsere Hauptkritik bleibt, dass die Eigentümer erst nach Aufnahme ihres Kulturgutes in die Denkmalliste darüber informiert werden sollen.
Wenn die Eigentümer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, dann eben gar nicht, so Ihr Gesetz in § 8. Was ist das für ein Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern?
Selbstverständlich respektieren wir die positiven Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in Regionalkonferenzen und Anhörungen. Wir verstehen aber nicht die ablehnende Haltung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen gegenüber den Interessen von Eigentümern und Nutzern, besonders vorgetragen durch die Wirtschafts- und Eigentümerverbände.
Die Ihnen zugegangene Resolution des Kreistages von Nordfriesland vom 5. Dezember unterstreicht von der kommunalen Seite her dieses breite Anliegen noch einmal ganz deutlich. Denkmalschutz wird nur funktionieren, wenn wir unser aller Eintreten für die Kulturdenkmale unseres Landes auch in Einklang bringen mit den Interessen derjenigen, die die Last der Aufgabe zu tragen haben.
Sie zu überfordern, wäre nicht nur dem gewollten Schutz abträglich, es hat sich noch nie bewährt, wie das bekannte Sprichwort sagt, die Rechnung ohne den Wirt zu machen.
- Nicht so doll, ich habe wenig Zeit. - Unser Vorschlag, die Eigentümer vorher zu hören, ändert nicht die Grundsätze des Verfahrens - der Rechtsweg bleibt unverändert -, ist aber die Minimalforderung für die Chance, eigene Gedanken der Verpflichteten einzubringen. Ihr Gesetzentwurf hat gerade in diesem Punkt Defizite mit der in diesem Haus so viel zitierten Transparenz. Ich habe hingegen großes Vertrauen in die Denkmalschutzbehörden, dass man sich vernünftigen Argumenten der Eigentümer vor einer Entscheidung nicht verschließen wird.
Unverständlich ist ebenfalls die ablehnende Haltung gegenüber dem Vorschlag, auch bei den unbeweglichen Kulturdenkmalen auf Antrag eines Eigentümers durch Verwaltungsakt über diese Eigenschaft zu entscheiden. Warum wollen Sie Investitionen durch fehlende Planungssicherheit, die nur auf diesem Wege geschaffen werden kann, verhindern?
Einen Satz, bitte, Herr Präsident! - Der gemeinsame Änderungsantrag, den meine FDP-Kollegin gleich
sicherlich noch näher ausführen wird, ist dringend notwendig. Nur mit diesen Änderungen ist das Gesetz für meine Fraktion zustimmungsfähig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Kommentierungen müssen sein.
Zunächst bin ich sehr froh darüber, Frau Raudies, dass Sie sich an unseren Ministerpräsidenten Carstensen erinnern und das noch einmal herausstellen; das war eine gute Zeit für Schleswig-Holstein.
Ich konnte das auf die Schnelle nicht prüfen. Aber wir müssen auch einmal die verschiedenen Denkmalschutzgesetze und ihre Stufen sehen. Wir hatten einmal drei Ebenen und Ähnliches. Einiges davon hatte er damals auch umgesetzt. Wenn wir heute nicht alles davon umsetzen, dann ist das eine andere Sache.
Gestatten Sie mir folgende Anmerkungen: Sehr geehrte Frau Fritzen, die aufgezählten Beispiele an Kulturdenkmalen, die Sie genannt haben, sind wunderbar. Aber das Gesetz ist für alle, und es gibt eine überwiegende Zahl von Denkmalen, die nicht auf Postkarten erscheinen. Wenn Sie heute nach Hause fahren, wird es vielleicht schon ein wenig dunkel sein, aber schauen Sie sich dann vielleicht einmal an anderer Stelle die Karten an, die wir vor einigen Kulturdenkmalen angefertigt haben, weil wir sie als solche aufgefasst haben. Dann wird deutlich, dass es sich eben nicht immer nur um einen Gutsherrn handelt, sondern auch hin und wieder um Menschen, die Probleme damit haben, solche Gebäude als Kulturdenkmale zu erhalten. Dann aber, sehr geehrte Frau Fritzen, passt das überhaupt nicht mehr zusammen.
Auf die Formulierung „im Rahmen des Möglichen“ zu verweisen, heißt ja im Umkehrschluss, dass man auch über den Verfall nachzudenken bereit ist. Dies jedoch hielte ich nicht für den richtigen Weg.
Gern.
Es ist auf die Frage der ökonomischen Zumutbarkeit hingewiesen worden. Das ist in der Tat ein Aspekt. Der andere Aspekt ist aber doch dieser: Auch Sie sind ja der Meinung und erheben diese Forderung, dass wenn man einen vorauseilenden Verwaltungsakt schaffen würde und - das wissen wir alle, die wir hier sitzen, egal wie wir die Wertigkeit am Ende juristisch bewerten - die Mitarbeiterzahl des Landesamtes verdoppeln müsste oder sogar noch weiter ausdehnen müsste, damit wir die Verwaltungsakte abarbeiten könnten.
Deshalb frage ich Sie: Wenn wir dieses Geld hätten, das wir benötigen, was im Augenblick leider nicht der Fall ist, würden Sie mir dann zugeben, dass es vielleicht besser wäre, dieses Geld in höhere Förderquoten zu investieren? Im Übrigen ist in dem neuen Gesetz zum ersten Mal ja auch die Möglichkeit geschaffen worden, eine Art Vertragsdenkmalschutz zu machen. Wäre es also nicht besser, mehr Geld für steuerliche Erleichterungen zur Verfügung zu stellen oder Zuschüsse für denkmalpflegerische Tätigkeiten zu gewähren, sodass auch den Menschen, die nicht über ein großes Einkommen verfügen, die Möglichkeit geschaffen wird, die Häuser, in denen sie leben, tatsächlich für die Nachwelt zu erhalten?
- Selbstverständlich bewirken umfangreichere Förderungen immer etwas Gutes. Aber ich kann das eine nicht gegen das andere ausspielen. Gerade bei dem jetzt angesprochenen Punkt ist es ja so, dass insbesondere Betriebe ein Interesse daran haben, die Denkmalfrage ganz deutlich zu klären, bevor sie investieren. Die Investitionen fangen ja schon bei Planungen an, die heutzutage manchmal sechsstellige Beträge erfordern.
Ja.
Ich möchte deshalb nur noch einmal erwähnen, dass dieser Gutglaubensschutz gerade auch für diese Fälle gilt, dass nämlich dann, wenn nicht so gehandelt wird, wie es die Denkmalschutzbehörde aus ihrer fachlichen Perspektive heraus gern sähe, keineswegs mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen wäre, weil man eine bestimmte Maßnahme ja unwissentlich durchgeführt hat. Insofern greift Ihr Argument, wie ich finde, an dieser Stelle nicht. Das wollte ich nur noch einmal angemerkt haben. Ich wollte also keine Frage stellen.
- Okay, das nehme ich gerne zur Kenntnis.
Ich fahre dann fort und komme noch einmal auf diese gerade angesprochene Frage zurück, was den Kompromiss betrifft, den Frau Raudies angesprochen hat. Wenn Sie natürlich den Kompromiss zwischen Ihrem Gesetzentwurf und den Forderungen, die die Verbände zusammengefasst haben, meinen, dann wird das schwierig werden. Wenn Sie das aber als Kompromiss zwischen der bisherigen Gesetzeslage und der neuen Gesetzeslage ansehen, die wir voraussichtlich bekommen werden, dann ist das sehr wohl ein tragfähiger Kompromiss. Denn es ist doch immer wieder die Frage, die ich vorhin auch herausgestellt habe: Wird der Eigentümer vorher, nachher oder - ich füge hinzu - gar nicht darüber informiert? Das ist der entscheidende Faktor. Wir wollen nichts an dem Rechtsweg als solchem ändern, dass letztendlich der Eigentümer in der Pflicht wäre zu klagen, wenn er seine Ansprüche nicht anders durchsetzen kann.
Ich ergänze jetzt nach der Rede der Ministerin meine Ausführungen um den Hinweis auf die Bestellung des Koordinatoren, der hier als Ombudsmann bezeichnet worden ist und dem ich herzlich gratuliere und mich darüber freue, dass es auch diesem Koordinator sehr schwer gemacht wird, wenn er im Nachhinein darüber entscheiden soll. Jeder Schiedsmann hat es einfacher, wenn er die streitigen Parteien vorher an den Tisch bekommt und nicht erst dann, wenn irgendetwas per Erlass verfügt worden ist.
Liebe Damen und Herren, im Moment - darum komme ich nicht herum - ist der Gesetzentwurf der Kulturministerin, über den heute zu entscheiden ist, eher eine Arbeitsbeschaffung für die Justizministerin und nichts anderes. Noch können Sie dies ändern. Unser Änderungsantrag liegt auf dem Tisch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben mir in den letzten Tagen schon gesagt, das Konzept sei so gut, dass man ihm nur zustimmen könne. Ich denke, diesen Ansprüchen kann es nur teilweise gerecht werden, aber damit können wir wohl beide leben.