Kommunen können natürlich morgen anfangen, Flächennutzungspläne auszuweisen oder in ihren Aufstellungsprozess zu gehen und mit diesen nach Baugesetzbuch Veränderungssperren erlassen. Aber sie können nach unserer Auffassung in keinem Fall für ihr jeweiliges gesamtes Kommunalgebiet eine Verhinderungsbauplanung machen. Sie können eine Konstellationsbauplanung machen nach dem Motto: Wir wollen hier in diesem Stadtgebiet und da nicht, aber sie können nicht quasi einen Schutzschirm über ihre kommunale Welt auswerfen und sagen: Das, was der Bürgerbescheid im Zusammenspiel auf der kommunalen und Landesebene erreicht hat, können wir kommunalrechtlich absichern. Das geht nicht.
Wir müssen also miteinander nach einem Weg suchen, wie wir das, was wir raumordnerisch als Landesinteressen hatten, wieder in Kraft treten lassen können. Stichworte: Eiderstedt, Inseln, Dünen, Wälder, FFH-Gebiete. Wie sichern wir das, was wir alle wollen und was gesellschaftlicher Konsens in Schleswig-Holstein war? Wie sichern wir, dass wir nicht in einen Kampf der Befürworter gegen die Gegner in unseren Kommunen kommen, wo das, was großer politischer, gesellschaftlicher Konsens in Schleswig-Holstein war, aufgekündigt wird und wir in Schleswig-Holstein Gegenwindbemühungen, -bestrebungen erleben, weil sich die Menschen nicht ernst genommen sehen? Was erzählen wir denen vor Ort, die gesagt haben: Wir haben uns dort engagiert, und wir haben Nein gesagt. Das ist akzeptiert worden, jetzt wird das quasi zurückgedreht.
Die ersten Überlegungen, die wir haben, gehen in die Richtung zu prüfen, ob wir dies als Parlament gesetzgeberisch vor die Klammer ziehen, es also nicht zum Gegenstand von Landesplanung im Planungsprozess, sondern zu einer Ordnungsaussage des Gesetzgebers machen. Das wird rechtlich intensiv zu prüfen sein.
Das fällt mir leichter bei dieser Frage: Wir wollen es als Gesetzgeber auf Eiderstedt nicht. Es ist ein gemeinsamer politischer Wille, dass auf Eiderstedt keine Windmühlen stehen. Wir wollen auch nicht den Abwägungsprozess, ob es bei der Fläche objektiv nach irgendwelchen Kriterien geht oder nicht. Wir wollen das einfach nicht, weil wir unser Land anders sehen. Ich kann es mir leichter in der Frage vorstellen: Wie schützen wir das kommunale Bürgerbegehren, heben es auf eine Ebene und machen es damit quasi zu einem öffentlichen Belang? Das
Ich habe heute alle Akteure, die Fraktionen, die kommunalen Landesverbände und die Windmüller, eingeladen. Ich habe mich gestern sehr über die Aussagen aus der Branche gefreut, die eigentlich genau in diese Richtung gingen. Es hieß, auch wir als Verbände wollen den Konsens erhalten, auch wir wollen nicht, dass gegen den Bürgerwillen gebaut wird. Ich habe alle für den 2. Februar zu einer ersten Runde eingeladen, damit wir miteinander schnell Lösungen finden und nicht in einen dreijährigen Überarbeitungsprozess aller Regionalpläne eintreten. Das wäre das normale Verfahren gewesen, das wir hatten, also über mindestens zwei Jahre mit allen Formalien. Ehrlich gesagt, dann wären wir antragsmäßig so weit durch, dann hätten wir zwar ein schönes Recht, aber es regelt dann nichts mehr. So bekommen wir miteinander vielleicht einen Prozess hin, ein Regelwerk zu schaffen, das sicherlich auch wieder überprüft wird, das aber schnell in der Lage sein wird, zumindest unseren gesetzgeberischen Willen klar zu determinieren und zu beschreiben und wieder einen Ordnungsrahmen vorzugeben.
Da stehen wir jetzt. Es ist klar, das ist kein Signal gegen den Ausbau. Nein, das ist ein Signal, das den Ausbau im Augenblick befördert, aber vielleicht mehr als wir wollen, und das vielleicht kluge Wegweisungen aus der Vergangenheit infrage stellt. Übrigens war man an einer dritten Stelle formal sehr beteiligungsfreundlich. Auch das ist kritisiert worden, nämlich dass jede Anpassung nach einer Anhörung zu einer neuen Anhörung führen muss, dass man aus diesem Spiel nicht herauskommt, dass es selbst nach einer noch so kleinen Anpassung wieder eine Anhörung gibt. Ja, das ist laut gesagt worden, und das wurde als dritter Punkt kritisiert. Jeder der drei Punkte allein reicht aus, um die Rechtswidrigkeit der Teilfortschreibung zu begründen.
Das ist eine Herausforderung für uns, auf die wir miteinander entsprechende Antworten geben können. Ich werbe sehr dafür, dass wir dies nicht für politische Raumgewinne nutzen, weil wir - ich sage das noch einmal - all das so gemacht hätten wie die Vorgängerregierung und vice versa. Ich werbe sehr dafür, dass wir uns nicht im Wege stehen. Wir können dies nur gemeinsam tun, selbst wenn wir in der Beschreibung unserer ordnungspolitischen Ziele etwas unkonventionelle Wege gehen und wenn wir uns möglicherweise auch hier vergewissern müssen, dass wir dies gemeinsam für richtig halten.
Der Weg, der damals gegangen wurde, war politisch klug. Er hat auch gewirkt. Rechtlich ist er nicht für tragbar gehalten worden. Wir müssen jetzt einen neuen finden, das ist unsere Aufgabe. Das nächste Mal, das wir uns dazu treffen, wird am 2. Februar sein. Von daher bin ich auch nach den Reaktionen zuversichtlich, dass wir sehr schnell Antworten geben können. - Vielen herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und vereinzelt CDU Vizepräsidentin Marlies Fritzen: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Meine Da- men und Herren, ich eröffne die Aussprache und teilen Ihnen zunächst mit, dass der Ministerpräsi- dent 9 Minuten gesprochen hat. Diese Zeit steht jetzt nach unseren Regeln selbstverständlich auch Ihnen allen zur Verfügung. - Entschuldigung, ich werde gerade darauf hingewiesen: Sie haben 14 Mi- nuten gesprochen, das ist auch in Ordnung. Ich hat- te die ursprünglichen fünf Minuten nicht noch draufgelegt. Also 14 Minuten lang hat jetzt jede Fraktion Zeit, sich zu diesem Thema zu äußern. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Abgeordneten Daniel Günther. Daniel Günther [CDU]: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat darauf Bezug genommen, dass ich mich am Anfang kritisch dazu geäußert habe und dass ich Ihre erste Presseerklä- rung in der Tat etwas euphorisch empfand. Ich fand das, was Sie hier eben ausgeführt haben, wohltuend und differenzierter. Ihre erste Erklärung war ja nicht spontan, sondern das war eine schriftliche Presseerklärung. Sie bezeichnete das Urteil so: Die Entscheidung führt im Ergebnis zu mehr Windener- gie, nicht zu weniger. Es wird keinen Planungs- stopp geben, das Urteil stärkt die Investoren, denn wir haben jetzt mehr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung. - Das erschien mir angesichts der Konfusion, die dieses Urteil jetzt auslöst, eine sehr gewagte offensive Darstellung dieses Urteils zu sein. Für meine Fraktion darf ich sagen: Na klar, wir respektieren dieses Urteil ohne Zweifel. Nichts- destotrotz bedauern wir diese Entscheidung außer- ordentlich. (Beifall CDU und FDP)
baren Energien. Wir haben Rechts- und Planungsunsicherheit auf allen Ebenen, und dieses Problem betrifft jetzt sehr konkret die Gemeinden, die Kreise und die Städte, die Investoren, die Betreiber von Bürgerwindparks, die Netzbetreiber und das gesamte Bürgerbeteiligungsverfahren. Das sehen wir jetzt landauf, landab insgesamt.
Sie haben das eben in Ihrer Rede aufgegriffen: Ich finde den Vorschlag der FDP, jetzt einen Runden Tisch einzurichten, um wirklich alle Beteiligten zusammenzuholen, richtig. Ich verstehe dies zunächst einmal als eine einmalige Sache und nicht als einen Runden Tisch, der die Sache immer wieder begleitet. Dass man jetzt alle zusammenholt, also diesen Antrag, begrüßt meine Fraktion außerordentlich. Dem werden wir zustimmen.
Die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist die Basis für kommunale und damit weitergehende Planungen und Investitionen und alles, was damit zusammenhängt. Deshalb muss jetzt möglichst schnell die Frage beantwortet werden, wie man eine landesweite Koordinierung des Windenergie- und Netzausbaus durch die Regionalplanung sicherstellen kann.
Ich sage dies bewusst, weil dies auch in unserer Verantwortung gewesen ist. Wir haben damals 2010 bewusst das gewählte Verfahren der Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen gewählt. Ich bin immer noch davon überzeugt, dass dies richtig gewesen ist. Dies gilt auch für die landeseinheitlichen Kriterien, die wir aufgestellt haben. Ich wünsche mir, dass wir im weiteren Verfahren gucken, wie wir diese Kriterien weiterhin rechtssicher durchsetzen können, denn wir haben damals eine weitgehende Befriedung erreicht.
Ich will dies deutlich sagen, weil dies damals deutlich umstritten gewesen ist. Der damalige Innenminister Klaus Schlie hat damals, 2012, kurz vor der Landtagswahl, eine zweite Anhörung durchgesetzt. Dafür ist er in diesem Haus massiv kritisiert worden, er versuche, die Energiewende zu blockieren, er spiele auf Zeit, diese Verzögerung sei vollkommen unnötig. Wir wissen jetzt seit diesem Urteil, wie viel wichtiger es gewesen wäre, lieber auch noch eine dritte Anhörung durchzuführen, denn dann wären in diesem Bereich einige Fehler nicht passiert. Es war damals absolut richtig, wie der Innenminister reagiert hat.
gerbeteiligungsverfahren nicht mehr zur Rechtssicherheit führen, dann führt dies auch zu einer geringeren Akzeptanz der Energiewende.
So verfahren wie die Situation jetzt ist, muss man befürchten, dass es jetzt erst einmal kurzfristig einen Stillstand geben wird, weil die zuständigen Baubehörden gar nicht wissen, wie sie sich in bestimmten Fällen verhalten müssen. Allein deshalb müssen wir unabhängig davon, was für gesetzliche Regelungen und neue Verordnungen wir machen, schnell Planungssicherheit haben. Daher halte ich es für absolut unabwendbar, dass jetzt möglichst schnell Handlungsempfehlungen für die Kommunen dahin gehend gemacht werden, wie man mit Flächennutzungsplänen umgehen kann, sodass man trotz alledem zumindest einen völligen Wildwuchs in den Gemeinden verhindern kann, ohne dass eine wirklich gesicherte Landesplanung vorliegt.
Erstens. Wir dürfen auf keinen Fall auf Zeit spielen. Wir brauchen jetzt schnell diese Leitfäden und Handreichungen. Wir brauchen schnell Planungssicherheit für Investoren, für die Gemeinden und für die Bürgerinnen und Bürger.
Zweitens. Wir dürfen die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende nicht gefährden. Im demokratischen Verfahren erreichte Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern und von gewählten Stadt-, Kreis- und Gemeindevertretern dürfen eben nicht für wirkungslos erklärt werden. Deswegen halten wir an einer umfangreichen Bürgerbeteiligung fest. Wir brauchen hier gerichtsfeste demokratische Verfahren. Da sollten wir wirklich viel Herzblut und Anstrengung hineinsetzen, damit das alles jetzt wirklich rechtssicher umgesetzt werden kann. Ich weiß, wie schwierig das in dem Bereich ist.
Drittens ist uns wichtig: Wir müssen dafür sorgen, dass die Strompreise dadurch nicht weiter steigen, weil die Anzahl der Windräder in ungeahnte Höhen schießen kann, obwohl der Strom im Netz überhaupt nicht transportiert werden kann. Das ist ja das entscheidende Problem, das jetzt entstehen kann. Wenn künftig immer mehr Windräder gebaut werden, dann wird sich dieses Problem noch weiter vergrößern, und die Zeche dafür zahlen am Ende die Verbraucher über ihre Stromrechnung. Auch das würde zu weniger Akzeptanz für die Energiewende führen.
Sie, Herr Ministerpräsident, haben schon gesagt, dass es sehr schwierig sei, das alles nun wirklich rechtssicher umzusetzen. Deshalb sollten wir prüfen, wie man durch ein raumordnerisches Verfahren oder vielleicht auch durch Gesetze eine Begrenzung hinbekommt und zunächst die Frage beantwortet: Wie viele Windräder können wir überhaupt gebrauchen, damit der davon produzierte Strom überhaupt ins Netz eingespeist werden kann?
Mir sind derartige Bedenken durchaus bekannt, und ich weiß, dass es äußerst schwierig sein wird, das rechtlich durchzusetzen. Deshalb ist es wichtig, auch insoweit für Akzeptanz zu sorgen.
Ich wünsche mir, dass wir jetzt schnell am Runden Tisch über dieses Urteil sprechen können, um auf der Grundlage der von mir genannten drei Punkte möglichst schnell Lösungen für unser Land zu finden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schleswig-Holstein war und ist Vorreiter beim Ausbau der Windenergie in Deutschland. Hier in Schleswig-Holstein wurde der erste Windpark eröffnet, und wir haben immer Wert darauf gelegt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Errichtung von Windkraftanlagen und damit für die Energiewende insgesamt und die Veränderungen in der Landschaft, die sie mit sich bringt, gegeben ist.
Nicht nur, dass Schleswig-Holstein Pionier bei der Realisierung von Bürgerwindparks ist, wir haben mit der Regionalplanung auch Rahmenbedingungen geschaffen, damit ein geordneter Ausbau der Windkraft in Abwägung aller Interessen erfolgen kann, auch der unterschiedlichen Schutzinteressen.
Unter diesen uns wichtigen Voraussetzungen haben wir die Energiewende in den letzten Jahren energisch vorangetrieben und haben vor allem versucht, die Bevölkerung so stark wie möglich einzubeziehen. Deshalb bedauern wir, dass die Bürgerbeteiligung in der Ermessensgrundlage des Gerichts nicht den Stellenwert hat, den die Landesregierung ihr einräumt. Aus unserer Sicht ist die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Bau von Windkraftanla
gen ein bedeutender Baustein für den Erfolg der Energiewende genauso wie die Abwägung der Belange des Umwelt-, Arten- und Denkmalschutzes.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig führt zur Verunsicherung in der Windbranche und in der Bevölkerung. Es bedeutet, dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne I und III und damit die Ausweisung von Windeignungsflächen unwirksam ist. In der Folge bedeutet dies jedoch nicht, dass in Schleswig-Holstein keine neuen Anlagen mehr geplant und gebaut werden dürfen. Dies ist nach § 35 des Baugesetzbuches und nach dem Bundes-Immissionsschutzrecht weiterhin möglich. Insoweit können wir die Unternehmen beruhigen. Das bedeutet aber auch, dass künftig an mehr Standorten Anlagen gebaut werden können, als dies im Rahmen der Landesplanung vorgesehen ist. Und genau das beunruhigt die Menschen, die sich in ihren Gemeinden mehrheitlich gegen die Errichtung von Windmühlen ausgesprochen haben.
Jetzt muss es zügig erste Gespräche mit den betroffenen Gemeinden, mit den kommunalen Landesverbänden und der Windenergiebranche darüber geben, ob und wie neue Planungsgrundlagen geschaffen werden können, um einerseits zu verhindern, dass es zu einem Wildwuchs von Anlagen im Land kommt, und andererseits die berechtigten Schutzinteressen ausreichend berücksichtigen zu können. Wir brauchen einen Interessenaustausch und -ausgleich von Betreibern, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern, damit wir in SchleswigHolstein auch weiterhin gemeinsam die Energiewende voranbringen.
Ich freue mich darüber, dass der Herr Ministerpräsident bereits den Runden Tisch angesprochen hat und dass er auch schon gestern vorgeschlagen hat, sich mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen zu wollen. Insofern werden sicherlich auch wir dem Antrag der FDP zustimmen. Wenn wir vorher kurz miteinander geschnackt hätten, dann hätten wir sicherlich auch einen gemeinsamen Antrag hinbekommen. Das wäre sicherlich schön gewesen.
- Ja, das mit der Dringlichkeit ist ja immer so ein Problem. Gleichwohl werden wir dem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass der in dem Antrag beschriebene Weg der richtige Weg ist, und wir wissen, dass die Regierung diesen Weg beschreiten will und beschreiten wird. Insofern können wir dem durchaus zustimmen.
Herr Günther, Sie sagten eben, auf der einen Seite dürfe man nun nicht auf Zeit spielen - das ist richtig -, und auf der anderen Seite bedürfe es der Bürgerbeteiligung und der Schaffung von Rechtssicherheit. Auch ich sehe es so, dass wir jetzt nicht auf Zeit spielen dürfen, aber wir müssen das Ganze rechtssicher machen. Die Schaffung von Rechtssicherheit bringt es jedoch in der Regel mit sich, dass ein Verfahren eben auch einmal etwas länger dauern kann. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir die Rechtssicherheit nicht im nächsten Vierteljahr werden schaffen können. Ich glaube, dies sehen wir gemeinsam so.
Auch wir sind der Meinung, dass der Strompreis jetzt nicht erhöht werden darf. Diese Gefahr sehe ich im Moment jedoch nicht in so extremer Weise, wie Sie, Herr Günther, das befürchten. Vielmehr werden wir zunächst abwarten müssen, wie viele Anträge nun gestellt werden beziehungsweise zusätzlich gestellt werden. Deshalb glaube ich, dass wir dieses Thema ein wenig nach hinten schieben können. Wichtig ist jedoch, dass wir schnellstens Rechtssicherheit bekommen und dass wir schnellstmöglich auch wieder die Belange der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. - Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst ist festzuhalten, dass nach dem OVG-Urteil in diesem Hause nach wie vor eine große Übereinstimmung in der Beurteilung der Situation besteht. Uns allen ist Akzeptanz wichtig. Ebenso wie der Herr Ministerpräsident, der gestern beim Empfang des BBE gesprochen hat, habe auch ich beobachtet, auch in den Gesprächen danach, dass die Branche und die dazugehörigen Unternehmen mit dieser Frage sehr verantwortlich umgehen. Das wissen auch viele CDU-Kollegen, die an dem Empfang ebenfalls teilgenommen haben.
Grundlage der gesamten Betrachtung ist ja der § 35 Baugesetzbuch, der in Absatz 1 sagt, dass im Außenbereich Vorhaben nur zulässig sind, wenn - so sagt er dann in Nummer 5 - es der Nutzung von Vorhaben der Windenergieanlagen dient. Ursprüng