Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

(Beifall CDU)

Das ist eine ganz elementare Aufgabe in unserer Schule.

(Beate Raudies [SPD]: Da bin ich bei Ihnen!)

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Das passt nun wirklich nicht in dieses Programm. Ich will nicht nur Details beanstanden, aber das hat mich doch einigermaßen umgehauen.

Aber dank Ihrer Ausführungen, die Sie mit „dauerhaft“ begonnen haben, weiß ich nun auch was „nachhaltig“ heißt, nämlich drei Jahre und nichts anderes. Nun haben wir dafür auch endlich ein Maß. Insofern bin ich der Ministerin dankbar. Ich habe Sie vorhin schon einmal gelobt, aber da waren Sie so im Gespräch vertieft, dass Sie das gar nicht mitbekommen haben. Ich will der Ministerin wenigstens Glauben schenken, wenn sie sagt: Wir können das verlängern. - Aber dann sind wir genau bei dem, was wir mit unserem Antrag wollen. Dann brauchen wir an der Schule die Leute, die das tatsächlich machen. Also: Mindestens eine Wiedervorlage wird es in dieser Angelegenheit geben.

Ich will auch zu dem Zahlenspiel etwas sagen. Es hört sich gut an, wie viele Künstlerinnen und Künstler sich beworben haben. Ich will nicht orakeln, aber schauen wir einmal, wenn die Ausschreibungsfrist abgelaufen ist und alle das Kleingedruckte kennen. Ich habe die Punkte angeschnitten, um die es geht. Schauen wir, wie aus Sicht der Kulturschaffenden dann darüber gedacht wird.

Fakt ist auch, sehr geehrte Frau Fritzen, dass Sie aufseiten der Lehrer noch nicht einmal ein Drittel zusammen haben. Auch das ist im Ausschuss gesagt worden. Genau das ist doch der Punkt. Die Ansprechpartner an den Schulen fehlen. Sie haben sie hier „Koordinatoren“ genannt. In unserem Antrag stehen sie als Kreisfachberater. Das kann man nennen, wie man will.

(Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Liebe Kollegin Jette Waldinger-Thiering, danke für Ihre Ausführungen. Besser hätte ich meinen Antrag gar nicht begründen können. Alles spricht für ein Ja.

(Heiterkeit und Beifall CDU und Anita Klahn [FDP])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse zunächst über den neuen Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2731, abstimmen. Wer diesem neuen Antrag der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich lasse dann über die Vorlagen abstimmen, zu denen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vorliegt. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag, Drucksache 18/2406, abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Das ist die CDU-Fraktion. Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN sowie der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Mit der Drucksache 18/2706 haben die Mitglieder des Bildungsausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme vorgelegt. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen dazu? - Die CDUFraktion ist dagegen. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der CDU mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

Ich möchte noch eine geschäftsleitende Bemerkung für morgen machen. Für morgen haben die Parlamentarischen Geschäftsführer für ihre Fraktionen angekündigt, dass diese bei Tagesordnungspunkt 22 „Vierter Gleichstellungsbericht“ und den Tagesordnungspunkten 24 und 26 „Situation und Entwicklung der Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein“ die Reden ihrer Mitglieder zu Protokoll geben wollen. Das sage ich zur Vorbereitung auf den morgigen Tag.

Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Abend, gute Gespräche, guten Appetit und: Schlafen Sie gut!

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:14 Uhr

(Peter Sönnichsen)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Gemeinsame Beratung

a) Meeresverschmutzung durch Paraffin und andere Ladungsrückstände

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2700

b) Evaluierung des Meeresschutzes

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/ 2687

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei dem Minister für den Bericht zur Evaluierung des Meeresschutzes bedanken und werde im zweiten Teil meiner Ausführung darauf eingehen. Vorweg möchte ich aber den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Meeresverschmutzung durch Paraffin und anderer Ladungsrückstände ansprechen, der aus einer Befassung im Agrar- und Umweltausschuss entstanden ist.

Ziel dieses Antrages ist es, das Einleiten besonders von Paraffin, aber auch anderer schädlicher Stoffe in das Meer zunächst zu reduzieren, um die Einleitung letztendlich ganz und gar zu verbieten. Die Probleme treten zum einen an den Küsten und an den Stränden auf, wo verklumptes Paraffin für einen aufwändigen Reinigungs- und Entsorgungsaufwand sorgt. So gesehen zuletzt im Frühjahr 2014 unter anderem auf Sylt und Amrum. Die Kosten bleiben dann bei den Kommunen hängen. Aber auch die Vogelwelt leidet unter diesen ölhaltigen Stoffen. Hier ist also Handlungsbedarf.

Das Problem ist auch bekannt und wird auf verschiedenen Ebenen angegangen.

Zuerst möchte ich - das sei mir als ehemaliger Bürgermeister von Pellworm erlaubt - die kommunale Ebene nennen: Die Insel- und Halligkonferenz, der Zusammenschluss der nordfriesischen Inseln und Halligen und Helgoland haben aus unmittelbarer Betroffenheit auf die Probleme in einer Resolution an Land und Bund hingewiesen.

Die Bundesregierung hat im Februar 2014 die zuständige Internationale Maritime Organisation (IMO) angeschrieben.

Die Landesregierung hat im Oktober 2014 einen Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) mit herbeigeführt, der die Lösung dieses Problems einfordert.

Jetzt setzt der Landtag mit der gemeinsamen Entschließung aller Fraktionen noch einen drauf. Das ist ein starkes Signal aus diesem Haus an alle Akteure, jetzt auch tätig zu werden. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen in allen Fraktionen für dieses konstruktive Zusammengehen.

Nun noch ein Wort zum Bericht des Ministers zum Meeresschutz. Grundlage ist die MeeresstrategieRahmenrichtlinie MSRL der EU von 2008, ein sehr umfassend angelegter Ansatz mit anspruchsvollen Kriterien zum Schutz des Meeres. Wenn ich mir die festgelegten Ziele ansehe, die den „guten Umweltzustand“ definieren, zum Beispiel ein Meer ohne Verschmutzung durch Schadstoffe, ein Meer ohne Belastung durch Abfall, ein Meer ohne Beeinträchtigung durch menschliche Aktivitäten, dann wirft das doch Fragen auf: Reden wir hier über theoretische Ziele? Wir realistisch sind diese Ziele überhaupt?

Das auf Seite 8 des Berichtes angesprochene Monitoringprogramm spricht ein Rahmenkonzept als Grundlage einer Öffentlichkeitsbeteiligung an. Die soll von Oktober 2013 bis April 2014 erfolgt sein. Ich lese woanders - nicht in diesem Bericht -, dass Öffentlichkeitsbeteiligung/Anhörung von April bis Oktober 2015 vorgesehen ist. Was ist jetzt richtig?

Ein bis Ende 2015 zu erarbeitendes Maßnahmenprogramm soll bis Ende 2016 umgesetzt sein. Wie steht es um die Öffentlichkeitsbeteiligung?

Es werden Anhörungen und Informationsveranstaltungen mit Verbänden und Interessengruppen angesprochen. Doch mit welchen?

Werden die sogenannten „Schützer“ und die „Nutzer“ gleichermaßen angesprochen und eingebunden?

Ich kann die Sorgen mancher Fischer nur zu gut verstehen, zumal die Umweltverbände in ihrer Klage gegen die Bundesregierung - aus deren Sicht zum fehlenden Meeresschutz pauschal die „Fischerei als schwersten Eingriff ins Ökosystem Meer“ brandmarken.

Sie merken. es tauchen viele Fragen auf, die wir im Agrar- und Umweltausschuss klären sollten. Ich bin gespannt. Das heißt: Die CDU stimmt natürlich

dem gemeinsamen Antrag zu. Die CDU-Fraktion beantragt für den Bericht Ausschussüberweisung.

Herr Präsident! Der ehemalige Direktor des MaxPlanck Instituts hat einmal zutreffend gesagt:

„Wir müssen die Natur nicht als unseren Feind betrachten, den es zu überwinden gilt, sondern lernen, mit der Natur zu kooperieren. Sie hat viereinhalb Milliarden Jahre Erfahrung. Unsere ist wesentlich geringer.“

Die Existenz unseres Bundeslandes hängt vom Meer ab, zum einen vom Küstenschutz als Bollwerk gegen die Kräfte der Natur, zum anderen von ökologisch intakten Meeren für den Tourismus und für die an den Küsten lebenden Menschen.

Der Begriff „alternativlos“ wird häufig überstrapaziert - im Bereich unserer Lebensgrundlagen allerdings nicht. Gesunde Meere sind für die Menschheit alternativlos. In einer modernen zivilisierten Gesellschaft ist es nicht weiter hinnehmbar, dass Ladungsrückstände und Fäkalien über Bord gespült werden. Was ist das für eine Dekadenz, mittags Bio-Kaviar zu schlemmen und am Abend diesen als Fäkalien in die Meere zu pumpen! Darüber, dass wir in dem Wasser anschließend baden gehen, möchte niemand wirklich nachdenken.

2009 wurde an den nordfriesischen Inseln Paraffin angespült. Im Jahr 2014 mussten entlang der gesamten Westküste der Insel Sylt Paraffinanlandungen aufgenommen und entsorgt werden. Die gesundheitlichen Risiken der Paraffine sind unterschiedlich. Reine Paraffine zeigen beim Hautkontakt keine gefährlichen Eigenschaften. Industrieparaffine dagegen, die Reizungen an der Haut und an den Augen hervorrufen, und einige andere Paraffintypen sind als krebserregend eingestuft. In jedem Fall gilt, diese Art von Abfällen werden von Meerestieren mit Nahrungsmitteln verwechselt und verschluckt oder verkleben das Gefieder, mit unabsehbaren Folgen für die Tiere.

Der Hamburger Hafen gilt als Hauptumschlagplatz für Paraffine. Bereits mit dem Auslaufen beginnen die Tankschiffe mit dem Reinigen ihrer Behälter und pumpen diese Reinigungsrückstände im offenen Seegebiet nach Verlassen der Zwölfmeilenzone in die Nordsee. Diese Methode ist eine Abfallentsorgung auf Kosten der Natur und auf Kosten der Küstengemeinden, denen die Reinigung der Strände aufgezwungen wird.

Es ist ein besonderes Signal für Schleswig-Holstein, dass sich alle Fraktionen der Forderung der Insel- und Halligkonferenz anschließen, die fordert, dass Rechtsvorschriften geschaffen werden, um die Entsorgung von Paraffin und anderen ölhaltigen Mischungen und Rückstände schädlicher Flüssigkeiten in europäischen Meeren zu verbieten.

Dass solche Initiativen nicht nutzlos sind, zeigt die Ostsee. Seit dem 1. Januar 2013 ist sie das erste Sondergebiet, das nach Anlage IV des MARPOLÜbereinkommens die Einleitung von Schiffsabwässern regelt. Danach ist das Einleiten von Abwässern für neue Fahrgastschiffe ab dem 1. Januar 2016 und für vorhandene Fahrgastschiffe ab dem 1. Januar 2018 grundsätzlich verboten. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Wirtschaftsministerium anstrebt, entsprechende Abwasserauffanganlagen in den Häfen Lübeck und Kiel zu fördern.

Meeresverschmutzung kann nicht nationalstaatlich gelöst werden. Deshalb ist die MeeresstrategieRahmenrichtlinie der Europäischen Union ein Fundament für eine gemeinsame Meerespolitik. Bei diesem wichtigen Umweltaspekt wird die Notwendigkeit von Regelungen auf EU-Ebene in beeindruckender Weise verdeutlicht. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten eine Strategie entwickeln, bis zum Jahr 2020 einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen. Wie wir wissen, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Deshalb ist es gut, dass es noch in diesem Jahr einen Maßnahmenkatalog dafür geben wird.