Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

Da der geänderte Antrag der regierungstragenden Fraktionen, den die CDU bereit ist mitzutragen, noch nicht schriftlich vorliegt, frage ich Sie, ob Ihnen die Erläuterung des Kollegen Magnussen für die Abstimmung ausreicht.

(Zurufe: Ja!)

- Wunderbar. Herr Magnussen meldet sich noch einmal zu Wort. Bitte schön.

Ich habe vergessen, darauf hinzuweisen, dass sich die FDP und die PIRATEN dem angeschlossen haben. Wir haben damit einen fraktionsübergreifenden Beschluss.

(Beifall)

Vielen Dank. - Dann kommen wir der Form halber zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2840, in der soeben vom Kollegen Magnussen vorgetragenen geänderten Fassung seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, PIRATEN, SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, auch wenn Sie sich alle einig sind und darüber freuen - möglicherweise zu Recht -, möchte ich um ein bisschen mehr Disziplin bei der Abstimmung bitten. Es ist schon schwierig hier oben. Alle Fraktionen im Haus haben diesem geänderten Antrag ihre Zustimmung erteilt. Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

(Barbara Ostmeier)

Gesellschaftliche Vielfalt im ZDF-Fernsehrat verbessern

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2811 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2844

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht, dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Peter Eichstädt von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon bei seiner Gründung wurde die mögliche politische Einflussnahme auf das ZDF diskutiert. Konrad Adenauer, der das ZDF als Gegengewicht zum angeblichen Rotfunk ARD haben wollte, hatte seine eigenen Vorstellungen über Staatsfernsehen und wollte eine teilweise von der Bundesregierung getragene Organisation installieren. Stattdessen legten die Richter in Karlsruhe auf eine Klage hin fest, dass die Länder allein die Zuständigkeit für den Rundfunk in Deutschland haben sollen.

Diesen 50 Jahre alten Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht jetzt beanstandet und den Ländern Korrekturen verordnet. Im Wesentlichen richtet sich das Urteil gegen die Zusammensetzung des Fernsehrates und des Verwaltungsrates im ZDF. Sie würden zu stark von Vertretern staatlicher Institutionen dominiert und seien nicht ausreichend staatsfern im Sinne des Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

Der Vizepräsident des Gerichtes sagte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln. Er dürfe nicht lediglich die Auffassungen von Regierung und Exekutive verbreiten.

(Beifall PIRATEN und Flemming Meyer [SSW])

Der Staat solle ihn zwar organisieren und Verantwortung für ihn tragen, aber nicht den Inhalt seines Programms bestimmen.

Das Gericht forderte deshalb die Länder auf, den Anteil von staatsnahen Personen von derzeit 44 auf 33 % zu reduzieren.

Stattdessen sollen jetzt zwei Drittel mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppierungen aus Sport, Kir

che, Gewerkschaften, Umweltschutz und so weiter besetzt werden. Und über die Auswahl dieser Personen sollen zukünftig nicht mehr wie bisher die Ministerpräsidenten entscheiden.

(Beifall Jürgen Weber [SPD] und Sven Krumbeck [PIRATEN])

Mit dem bisher vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages ist es überwiegend gelungen - so die Meinung meiner Fraktion -, den Einfluss der Politik zurückzudrängen und regierungsfremde Gruppen zu stärken. So darf jedes Bundesland aus einer festgelegten gesellschaftlich relevanten Gruppe einen Vertreter benennen. Schleswig-Holstein hat sich für die Gruppe der Minderheitensprachen entschieden. Das finde ich gut, und es passt zu unserem Land.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

In § 21 des Staatsvertrages werden daneben weitere gesellschaftlich relevante Gruppen benannt. Darum geht es heute hier in dieser Debatte in unserem Antrag. Der Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, dem nun auch die PIRATEN als Antragsteller beigetreten sind, beschäftigt sich mit der Optimierung der Auswahl der sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen im Fernsehrat.

Es ist klar, die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen, die unser Gemeinwesen gestalten, kann nicht komplett abgebildet werden. Aber zumindest bei der erstmaligen Festlegung sollte man sich intensiv darum bemühen - wohl wissend, wie schwierig es sein wird, später einmal gesellschaftliche Gruppen durch andere zu ersetzen. Diese regelmäßige Überprüfung hat das Bundesverfassungsgericht übrigens auch verlangt.

Sie kennen unseren Antrag. Wir regen an, dass im Besonderen weitere Gruppen aus dem Bereich der Menschenrechtsorganisationen, der Schwulenund Lesbenverbände sowie der digitalen Bürgerrechte Berücksichtigung finden.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN])

Bei unserem Vorschlag verzichten wir darauf, einzelne Gruppen gegen andere auszuspielen und Gruppen, die jetzt vorgesehen sind, komplett zu streichen. Deshalb unser Vorschlag, die beiden Sitze, die jeweils für die evangelische und die katholische Kirche - also vier Sitze für die Kirchen - vorgesehen sind, auf einen für jede Kirche zu beschränken. Damit wenden wir uns nicht gegen die

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Kirchen - das will ich hier ausdrücklich sagen -, die ihren Platz im Fernsehrat haben und behalten sollen. Aber auch andere Gruppierungen haben sich gegenüber der alten Zusammensetzung des Fernsehrates im Rahmen der Verkleinerung von 77 auf 60 Mitglieder auf einen Sitz beschränken müssen. Außerdem ist die Präsenz der Kirchen - und das ist gut so - durch ihre Wohlfahrtsverbände zusätzlich gewährleistet.

(Beifall Sven Krumbeck [PIRATEN])

Etwas anders verhält es sich mit dem Bundesverband der Zeitungsverleger, den wir in unserem Antrag ansprechen. Die Zeitungsverleger sind zum Teil erheblich an privaten Sendeanstalten der Sat1-/Pro7-Gruppe beziehungsweise an RTL beteiligt. Wir halten es für systemwidrig, dieser Lobbygruppe einen Sitz im Fernsehrat einzuräumen, da dieser sich selbst als Konkurrenz für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten definiert.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Ich nenne als Beispiele die Konkurrenz bei dem Erwerb von Sportübertragungsrechten, von Vertragsabschlüssen mit Moderatorinnen und Moderatoren sowie die Forderung der Zeitungsverleger, die öffentlich-rechtlichen Anstalten werbefrei zu bekommen. Deshalb plädieren wir dafür, den Bundesverband der Zeitungsverleger durch eine andere gesellschaftliche Gruppe im Sinne von mehr gesellschaftlicher Vielfalt zu ersetzen.

Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge sind geeignet, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch besser zu erfüllen - auch wenn wir durchaus sehr viele positive Dinge in dem jetzigen Entwurf sehen. Das ist ein wirklich großer Fortschritt.

Herr Abgeordneter, Sie müssen zum Ende Ihrer Rede kommen.

Ich habe auf diesen Hinweis gewartet. Das andere erübrigt sich dann.

(Heiterkeit SPD)

- Ja, ich möchte die Zeit natürlich gern voll ausnutzen. Dafür ist sie ja da. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich bin am Ende meiner Rede.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Danke schön. - Selbstverständlich haben jetzt auch alle nachfolgenden Rednerinnen und Redner die Möglichkeit, ihre Redezeit voll auszunutzen. Der Erste, der damit beginnen kann, ist der Kollege Axel Bernstein von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die medienpolitischen Aktivitäten der rot-grünblauen Landtagsmehrheit stehen bislang unter keinem durchgängig glücklichen Stern. Nach dem verunglückten Anlauf zum Lokalradio und den eher etwas provinziellen Äußerungen des Ministerpräsidenten zum Medienstaatsvertrag kommt jetzt der nächste Punkt, über den man in der Tat trefflich streiten kann.

Der Hinweis darauf, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt würden, erübrigt sich. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Es ist eine etwas schräge Darstellung, so zu tun, als sei gesellschaftliche Vielfalt das einzige Kriterium, was jetzt noch bestünde. Denn natürlich geht es auch weiterhin darum, gesellschaftlich relevante Gruppen abzubilden. Dann müssen Sie schon belegen, begründen und argumentieren, warum ausgerechnet die evangelische und die katholische Kirche, die jeweils über fast 25 Millionen Mitglieder in Deutschland verfügen, auf einen ihrer Sitze verzichten sollen, wenn Sie in dem gleichen Entwurf, auf den Sie Bezug nehmen, beispielsweise vier Plätze für Gewerkschaften unangetastet lassen wollen, wenn Sie beispielsweise vier Plätze für Arbeitgeber- und Berufsverbände unangetastet lassen wollen, wenn Sie beispielsweise die Plätze für die Freie Wohlfahrt unangetastet lassen wollen. Das ist hier eine bewusste Schwerpunktsetzung zulasten der Kirchen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Eichstädt?