Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Hinweise auf eine Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Wir werden also in der Sache abstimmen.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/2832 (neu) abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2810, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 11 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/2780

b) Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

(Minister Reinhard Meyer)

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/2749

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzdebatte und erteile das Wort der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport vor. Sein Gegenstand ist die landesrechtliche Umsetzung des vom Bund neu geschaffenen Berufsbildes des Notfallsanitäters. Dabei geht es um die Weiterentwicklung der beruflichen Qualifikation des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals, also der bisherigen Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen zum Notfallsanitäter beziehungsweise zur Notfallsanitäterin. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erhalten im Vergleich zum bisherigen Berufsbild anstelle einer zweijährigen nun eine dreijährige Ausbildung. Aufgrund dieser intensiven Ausbildung sollen sie auch in der Lage sein, delegierte heilkundliche Maßnahmen wahrzunehmen und so die Notärztinnen und Notärzte entlasten.

Für die derzeit aktiven Rettungsassistentinnen und -assistenten erfordert die neue Qualifikationsstufe eine Weiterbildung. Diese muss in einem vom Notfallsanitätergesetz vorgegebenen sehr engen Zeitfenster folgen: bis Ende 2020. Ehrlich gesagt, ist das eine ziemliche Herausforderung, die erforderlich macht, dass die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen kurzfristig in Kraft treten müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält dementsprechend die erforderlichen Änderungen der Gesetzesregelungen für die Rettungsmittel. Er enthält auch eine Regelung, mit der die Kosten von Ausbildung und Weiterqualifizierung den Kosten des Rettungsdienstes zugeordnet werden. Sie sind damit auch in dieser neuen Ausprägung als Teil der Gesamtkosten durch Nutzungsentgelte zu refinanzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, über die weitergehenden beabsichtigten Novellierungen des Rettungsdienstgesetzes - darauf bezieht sich die Große Anfrage - hatte die Landesregierung den Landtag bereits im September 2014 mit der Drucksache 18/2283 unterrichtet.

In der zwischenzeitlich durchgeführten Anhörung der Verbände sind viele, ehrlich gesagt, vielfältigste Anregungen und Anliegen eingebracht worden. Diese beziehen wir in einem sehr intensiven - auch zeitintensiven - Dialog mit den Verbänden in das weitere Verfahren ein. Wir wollen und werden das Rettungsdienstgesetz auch in seinen ambitionierten weitergehenden Punkten gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren zum Erfolg führen. Dementsprechend hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sich die Antwort auf die Große Anfrage auf den Stand des Gesetzentwurfs bei der Einleitung des Anhörungsverfahrens bezieht. Die ausstehenden Beratungen, die wir hier noch haben werden, werden ein passender Ort sein, Einzelheiten konkret zu erörtern.

Hier und heute, meine sehr geehrte Damen und Herren, ist mein Anliegen die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport, und zwar aus folgendem Grund: Der für die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ursprünglich vorgesehene Zeitplan orientierte sich an dem eben schon angesprochenen engen Zeitplan für die Einführung des Berufsbildes der Rettungssanitäter. Diesen Zeitplan haben wir angesichts der im Zusammenhang mit den Rückmeldungen der Verbände angestrebten neuen Arbeitsschritte, um wirklich alle mitzunehmen, neu gefasst, und wir haben uns entschlossen, die Regelungsteile zur Umsetzung des Berufsbildes „Notfallsanitäter“ aus der Novelle herauszulösen und sie im Zuge der Änderung des geltenden Gesetzes zu behandeln.

Die Einführung des Berufsbildes „Notfallsanitäter im Rettungsdienst“ hat - ich sprach es eben schon an - erhebliche finanzielle Folgen. Anders als die bisherige Rettungsdienstassistentenausbildung erfolgt die Notfallsanitäterausbildung zwingend in einem Ausbildungsverhältnis. Der Ausbildungsträger, der ja in der Regel der kommunale Rettungsdienstträger oder die den operativen Rettungsdienst durchführende Einrichtung ist, ist verpflichtet, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen und die anderen Ausbildungskosten zu tragen. Diese Entscheidung des Bundes erscheint mir sinnvoll, um die Tätigkeit im Rettungsdienst für die Zukunft attraktiv zu machen und als Ausbildungsberuf für junge Menschen interessant zu halten. Dies alles sind Überlegungen, die wir in parallelen Verfahren, zum Beispiel bei der Pflegerausbildung, auch haben.

Allerdings muss auch gesagt werden: Die Refinanzierung von Ausbildungs- und Weiterqualifizierungskosten über die Benutzungsentgelte ist zwar

(Präsident Klaus Schlie)

nicht neu, sie führt aber durch die entsprechend höheren Kosten bei den Sozialversicherungsträgern zu erheblichen Mehrkosten. Das ist nicht vom Land verursacht, sondern es ist eine Kostenfolge des Notfallsanitätergesetzes des Bundes. Der Bund hat dazu in seiner Gesetzesbegründung ausgeführt, dass diese Kosten über Nutzungsentgelte von den Krankenkassen zu tragen sind. Ich kann, ehrlich gesagt, gut nachvollziehen, dass die Kassen, deren Versicherten ja die Hauptlast dieser zusätzlichen Kosten tragen müssen, das nicht gut finden. Entsprechende Bedenken und Änderungsvorschläge zur Begrenzung der Kostenübernahme haben sie im Rahmen der Verbändeanhörung vorgebracht. In der Pressemeldung von gestern und dem Pressebericht von heute wird das auch noch einmal ganz deutlich.

Aus Sicht des Landes ist zu einer solchen Abweichung vom Bundesgesetz festzustellen: Eine Begrenzung der Kostenübernahme durch die Kassen würde bedeuten, dass sich letztlich die kommunalen Rettungsdienstträger über die kommunalen Haushalte an den Kosten beteiligen müssen, und das, glaube ich, werden sie freiwillig nicht tun. Eine solche Regelung wäre übrigens auch konnexitätsrelevant und durch das Land zu kompensieren. Die Landesregierung ist diesem Anliegen daher nicht gefolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben aus dem Notfallsanitätergesetz ist für Schleswig-Holstein zwingend. Sie ist rechtlich geboten und in der Sache ein wichtiger Baustein, um den Rettungsdienst entsprechend dem demografischen Wandel und den daraus folgenden personellen und medizinischen Herausforderungen zukunftssicher aufzustellen. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs, die den Rettungsdienstträgern hilft, die bundesgesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute und 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht nun auch allen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung.

Ich eröffne die Aussprache. Für die Fragestellerin der Großen Anfrage, die Fraktion der PIRATEN, hat der Abgeordnete Wolfgang Dudda das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Ministerin erst einmal für ihren Bericht und auch für die Antwort auf unsere Große Anfrage danken. Es ist gut, wenn man erkennt, dass ein schlechter Gesetzentwurf, der von den Anzuhörenden quasi in der Luft zerrissen wird, kassiert und dafür ein neuer geschaffen wird. Eigentlich könnte man die Große Anfrage damit als erledigt betrachten. Aber da die Antworten Tendenzen erkennen lassen, die nichts Gutes für den neuen Entwurf erwarten lassen, müssen wir darüber reden.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt CDU und Bei- fall Dr. Heiner Garg [FDP])

Als wichtigen Grund für die Notwendigkeit, ein neues Rettungsdienstgesetz auf den Weg zu bringen, führt die Landesregierung die Steigerung der Einsatzzahlen um 44,3 % im Zeitraum von 2001 bis 2013 an. Gefragt nach den Ursachen, kommen Antworten aus dem Bereich der Spekulationen, Vermutungen und Annahmen. Eine fundierte, belastbare Analyse hat nicht stattgefunden. Selbst Antworten, die einer Analyse nicht bedürfen, bleibt die Landesregierung schuldig. Eine dieser Antworten ist zum Beispiel die häufig viel zu kurze stationäre Verweildauer und ein nicht vorhandenes beziehungsweise schlechtes Entlassmanagement. Zunehmend werden Eingriffe tageschirurgisch erledigt. Treten dann Komplikationen auf, wird der Rettungsdienst gebraucht. Der Kostendruck zwingt die Krankenhäuser dazu, Patienten schneller zu entlassen. Ist die Grenzverweildauer erreicht, werden die Patienten aus dem Akutkrankenhaus in eine weiterbehandelnde Einheit verlegt. So geschieht mit Menschen das, was wir schon bei Waren im Bereich der Logistik erleben: Die Menschen werden zu einer auf unseren Straßen gelagerten Ware, und das dürfen wir nicht hinnehmen.

(Beifall PIRATEN)

Gleichzeitig ist der Hausbesuch für die Hausärzte finanziell völlig unattraktiv geworden; er kostet sie mehr, als er ihnen einbringt.

Hilfreich ist bei der Suche nach den Ursachen für die enorme Steigerung der Rettungsdiensttransporte auch ein Blick auf die Versorgungskarte unseres Landes. Es fehlt an Geburtskliniken und beispielsweise auch an Traumazentren. Dies ist besonders schlimm an der Westküste, wo Geburten in Kliniken kaum noch möglich sind. Ein Verkehrsunfall an der Westküste kann das Todesurteil bedeuten, weil dort quasi keine adäquate Traumaversorgung existiert, und das in einer Tourismusregion. Wie

(Ministerin Kristin Alheit)

gut, dass das unsere Sylttouristen nicht so genau wissen. Deshalb werden die NEF, die eigentlich für die Notfallversorgung gedacht sind, als Notfalltransporter missbraucht. Anstatt dem im Krankenhausplan endlich verantwortungsbewusst Rechnung zu tragen und beispielsweise für eine ausreichende neurologische Versorgung an der Westküste zu sorgen, gestattet die Landesregierung in Lübeck die Etablierung zweier Stroke Units quasi in Sichtweite zueinander. Die SA2-Statistik aus dem Ministerium, die dafür lange als Begründung herhalten musste, geht davon aus, dass auf Helgoland sogar Akutbetten dafür vorhanden sind. Wir alle wissen, das ist nicht der Fall, und die Patienten aus Helgoland müssen mit dem Hubschrauber nach Hamburg-Eppendorf geflogen werden, weil es die dringend gebrauchte Teleradiologie in Husum zum Beispiel nicht gibt. Ein Flickenteppich ist im Vergleich zur medizinischen Versorgungslage in Schleswig-Holstein ein extrem vollständiges und belastbares Gewebe.

Um das Schlimmste, was aus all dem resultieren kann, zu verhindern, gibt es nun seit geraumer Zeit einen Workshop namens „Notfallversorgung 2020 - Zukunftsstrategien für den Rettungsdienst“. Wie man aus dem Kreis der Teilnehmer erfährt, bekleckert sich das Ministerium dort nicht gerade mit tatenreichem Ruhm. Es sind stets zwei Mitarbeiter des Ministeriums anwesend. Sie sind anwesend, mehr aber auch nicht. Dass dort zum Teil völlig unsinnige Diskussionen, wie zum Beispiel über die Telemedizin, eine derzeit noch völlig unbezahlbare Utopie, geführt werden, wird der Aufgabe dieses Workshops in keiner Weise gerecht.

Warum hat die Landesregierung in ihrer Antwort eigentlich verschwiegen, dass die Vertreter der Krankenkassen im Jahr 2013 diese Veranstaltung bereits am Nachmittag des ersten Tages unter Protest verlassen haben? Warum erwähnt die Landesregierung auch nicht, dass die Vertreter ein tatsächlich brauchbares Konzept, das von zwei Referenten auf dem Workshop am 28. Februar/1. März dieses Jahres vorgestellt wurde, einfach einmal abgebügelt haben?

Es fehlt nicht nur dem genannten Workshop die nach dem SGB erforderliche flächendeckende elektronische Dokumentation beziehungsweise Auswertung von Qualitätsdaten, die man für das, was angedacht ist, braucht. Die Kommunen benötigen eine gesetzliche Grundlage, um ein System zur Datenverarbeitung entwickeln zu können. Sie allein

können sich darauf nicht verständigen. Hier muss das Land deshalb steuernd eingreifen.

Die Ärztlichen Leiter der Rettungsdienste haben doch schon brauchbare und wirklich nützliche Landesalgorithmen entwickelt. Warum hilft das Ministerium denen nicht und lässt stattdessen zu, dass gute Bemühungen einfach konterkariert werden können? Wenn sich jemand mit dieser Materie tatsächlich bestens auskennt, dann sind es doch die Ärztlichen Leiter der Rettungsdienste. Hören Sie bitte auf diese Leute mehr als auf diejenigen, die keine Verantwortung übernehmen wollen oder über ihre Trägerfunktion hinaus keinerlei Kenntnisse haben. Hätten Sie diese Leute gefragt, dann hätten Sie in Ihrem Entwurf berücksichtigt, dass eine ärztliche Begleitung für die neu zu schaffenden Intensivtransporte im Regelfall nicht ausreicht. Dafür braucht es Intensivmediziner.

An dieser Stelle beende ich den Teil meiner Rede, der sich mit der Antwort auf die Große Anfrage beschäftigt, weil die Antworten der Landesregierung schlichtweg nichts, aber auch rein gar nichts Konkretes enthalten. Warum Ihre Stabsstelle, Frau Ministerin, mich gebeten hat, hier einer Fristverlängerung zuzustimmen, ist mir rätselhaft; denn die Qualität der parlamentarischen Antwort ist durch die längere Dauer der Beantwortung nicht besser geworden.

(Beifall PIRATEN)

Kommen wir jetzt mal zum Notfallsanitätergesetz. Darüber, dass es notwendig ist, müssen wir nicht reden. Sie haben ausgeführt, der Bund hat uns durch sein Handeln ja dazu veranlasst, dass wir das regeln müssen. Aber reden müssen wir ganz intensiv über das „Mit wem?“, das Was und über das „Was kostet das?“. Ich habe ein paar Beispiele herausgegriffen. Die Landesregierung geht zum Beispiel davon aus, dass eine länderübergreifende Zusammenarbeit nicht erforderlich ist. Das sehe ich ganz anders. In Hamburg, mit den Krankenkassen abgesprochen, wird eine Ausbildungsvergütung von 3,70 € pro Stunde gezahlt. Bei uns, ohne mit den Krankenkassen zu sprechen, wird eine Ausbildungsvergütung von 16,50 € diskutiert. Das wird zu einem Ausbildungstourismus führen, den wir allesamt nicht wollen, und den gilt es zu vermeiden. Darüber müssen wir mit Hamburg sprechen. Von daher ist eine landesübergreifende Kooperation dringend erforderlich. Auch an anderer Stelle ist das Eingehen auf das, was bundesweit im Pyramidenprozess 2 des Bundesverbandes der ärztlichen Leitung des Rettungsdienstes und vieler anderer Beteiligter auch auf Bundesebene entwickelt wird

(Wolfgang Dudda)

sie haben sich vor zwei Wochen in Köln getroffen sinnvoll.

Ich nenne zum Beispiel die normierte Beschaffung von Rettungsmitteln. Dies ist in einer DINNorm vorzugeben, auch im Gesetzestext. Das macht deren Beschaffung einerseits natürlich günstiger möglich und sorgt andererseits auch dafür, dass technische Fortschritte nicht bürokratisch ausgesperrt werden.

Reden müssen wir in den Ausschussberatungen auch darüber, dass Sekundärtransporte in Dringlichkeitsstufen eingeteilt werden müssen. Diese Dringlichkeitsstufen müssen den Leitstellen natürlich auch bekannt sein, damit die Fahrzeuge NEF oder VEF sinnvoll eingesetzt werden können. Die Einführung der Begriffsbestimmung „Leitender Notarzt“ nach den Bestimmungen der Ärztekammer ist daher in dem § 2 genauso geboten. Erörtert werden muss auch die Besetzung der Rettungsmittel und die Arztbegleitung in den §§ 14 und 15, damit es beispielsweise nicht zu vermeidbaren Ausfallzeiten kommt, weil beispielsweise durch einen Sekundärtransport das NEF blockiert ist. Bei der Wasserrettung sollten aus logischen Gründen die Definitionen angepasst werden. Die DLRG kümmert sich um Menschen in Not, die Notärzte und Notfallsanitäter um Notfallpatienten.

Damit aus dem einen das andere werden kann, braucht es einer medizinischen Expertise und keiner DLRG-Leistungsabzeichen. Sie sehen also, wir haben genug in den Ausschusssitzungen zu erledigen. Ich freue mich darauf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Karsten Jasper.