Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

(Beifall SSW, Wolfgang Baasch [SPD] und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Hier brauchen wir auch dringend eine unbürokratische Rückkehroption, die den Betroffenen die Angst vor diesem wichtigen Schritt nimmt.

(Beifall SSW)

Unser übergeordnetes Ziel ist also eine Politik für und mit Menschen mit Behinderung, die ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ausgangspunkt dieser Politik müssen natürlich die Menschen mit Behinderung selbst sein. Ihre Bedarfe für eine umfassende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen maßgeblich sein.

(Anita Klahn)

Nur so werden wir zu dem modernen Teilhaberecht kommen, das uns allen hier vorschwebt.

Für den SSW steht fest, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, sich vollständig und gleichberechtigt in allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Dabei ist es völlig egal, welche individuellen Fähigkeiten er oder sie mitbringt. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom sozialen oder ethischen Hintergrund und unabhängig vom Geschlecht oder vom Alter. Alle haben ein Recht auf umfassende Teilhabe. Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention und unseren klaren Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz schaffen wir hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus dem Parlament liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Jetzt spricht für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit.

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Eine substanzielle Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht, glaube ich, für ganz viele hier seit Jahren auf der Tagesordnung. Selbst auf der Agenda der Arbeits- und Sozialministerkonferenz steht dieses Thema bereits seit mehr als einem Jahrzehnt.

Dabei ging es zunächst um die Reform der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, erstens die Eingliederungshilfe zu einem personenzentrierten Leistungsrecht weiterzuentwickeln, zweitens die Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten, zu verbessern und drittens, Unterstützungsleistungen ausschließlich bedarfsorientiert zu definieren und nicht anhand von Leistungsformen, wobei nicht die Leistungserbringer und nicht die Wohlfahrtserbringer und auch nicht die Leistungsträger allein entscheiden, sondern gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung zu bestimmen ist, welche Leistungen individuell notwendig sind. Das ist noch immer nicht verwirklicht, aber das bleibt unser Ziel; mehr denn je.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wird zu Recht kritischer gefragt, ob soziale Teilhabe ins Fürsorgerecht gehört und ob diese zum Ziel der Inklusion passt. Darum ist die Gleichstellung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur ein Schritt, dem weitere folgen müssen. Es geht auch darum, dass Menschen mit Behinderung die Möglichkeiten eröffnet werden, die ihnen ohne Behinderung offenstehen würden - wie dies auch meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben -, nämlich in den Vereinen, in den Betrieben, im persönlichen Lebensumfeld und im Wohnquartier. Das muss im Leistungsrecht unterfüttert sein.

Das von SPD und Union auf Bundesebene vereinbarte Bundesteilhabegesetz ist auf dem Weg. Die Bundesregierung hat im vergangenen August einen Beteiligungsprozess gestartet. Inzwischen gibt es dazu auch Beratungsergebnisse und Anlass zu der Erwartung, diese wichtige Reform im Bundestag und im Bundesrat zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Ich erwarte dabei insbesondere eine Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung durch partizipative Bedarfsfeststellungen nach dem Grundsatz „nicht ohne uns über uns“ - dies hatten wir schon heute Morgen zum Thema - und die Einführung von bundesgesetzlichen Rahmen für trägerübergreifende Verfahren. System- und Leistungsschnittstellen im Rehabilitationsrecht müssen endlich überwunden werden. Wir brauchen ein wirkungsorientiertes System aus einer Hand. Ich bin nicht die Erste, die dies hier sagt.

Ich erwarte weiter Verbesserungen beim Thema Einkommens- und Vermögenseinsatz, insbesondere für die Erwerbstätigen mit hohem Assistenzbedarf. Wie meine Vorredner finde ich es ausgesprochen schwierig, dass arbeitende Menschen auf das Niveau der Sozialhilfe zurückgeworfen werden. Daran müssen wir etwas ändern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

- Danke schön. - Nicht zuletzt erfordert die Verwirklichung des Rechts auf Inklusion einen vorgelagerten Nachteilsausgleich, das Bundesteilhabegeld. Das bedeutet mehr Autonomie von Menschen mit Behinderung, die dann eben selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen. Dies haben wir eben auch von Frau Klahn gehört.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund wird im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes auch finanzpolitisch Verantwortung übernehmen müs

(Flemming Meyer)

sen. Die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe wird sich nämlich fortsetzen. Steigende Anforderungen im Berufsleben werden für Menschen mit Behinderung weitere Unterstützungsbedarfe auslösen, und wir müssen daran denken, dass erstmals seit 1945 eine Generation von Menschen mit Behinderung den Ruhestand erleben wird. Dem muss das Bundesteilhabegesetz gerecht werden. Es muss der Tatsache gerecht werden, dass Länder und Kommunen diese Aufgabe, besonders unter den Bedingungen von Schuldenbremse und Fiskalpakt, nicht allein werden schultern können. Dazu genügt es nicht, zusätzliche Mittel für die Kommunen bereitzustellen. Die in der Berliner Koalition verabredete Entlastung für die Eingliederungshilfe gehört mit in das Paket.

Ein letzter Punkt: Nicht nur der Bund hat ein berechtigtes Interesse daran, die Ausgaben der von ihm verantworteten Sozialversicherung zu steuern. Ein reformiertes Teilhaberecht muss auch Regelungen zur konsequenten Ressourcensteuerung und zum Vertragsmanagement für die Leistungserbringer beinhalten. Es geht darum, die Ansprüche von Menschen mit Behinderung zu stärken und ihre Finanzierung auf Dauer zu sichern. Dabei stärkt der Antrag die Landesregierung auf dem Kurs der Unterstützung. Er unterstützt uns im Ringen um die Reform für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in zwei ganz zentralen Belangen, die wir so besser zu Gehör bringen können, nämlich den Belangen von Menschen mit Behinderung, aber auch den Belangen von Ländern und Kommunen, die für die soziale Teilhabe bislang allein die Verantwortung tragen. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, die Landesregierung wird sich klar für die Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes im Sinne des vorliegenden Antrags aussprechen. Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zunächst einmal haben wir über die Ausschussüberweisung zu beschließen. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2971 an den Sozial- und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und vier PIRATEN. Gegenstimmen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktio

nen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW.

Wir kommen zur Sachabstimmung. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Ich bitte um die Handzeichen der Befürworter dieses Antrags. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und die Abgeordneten des SSW sowie drei PIRATEN.

(Zurufe PIRATEN)

- Abstimmungen funktionieren folgendermaßen: Wenn ich diese aufrufe, dann muss man die Hand heben. Dann kann ich registrieren, wer dafür ist und wer dagegen ist. Das ist mir nicht gelungen. Kopfschütteln ist für mich keine Zustimmung. Aber egal, wir können jetzt die Gegenstimmen einfangen.

Wer gegen den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer enthält sich? - Das sind alle anderen Abgeordneten und der Herr Abgeordnete Dr. Breyer. - Vielen herzlichen Dank, damit ist dieser Antrag angenommen.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

- Dazu zählen die Abgeordneten der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und einige Abgeordnete der Piratenfraktion.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte konsequent schützen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2946

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Axel Bernstein, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Krawalle in Frankfurt vor einigen Wochen haben uns noch einmal mit erschreckender Deutlichkeit vor Augen geführt, welche Gewaltbereitschaft bei einigen Menschen in unserer Gesellschaft gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften besteht. Uns allen stehen wahrscheinlich noch die Bilder der Polizeibeamten vor Augen, die sich mit knapper Not aus einem brennenden Fahrzeug retten konnten. Die absoluten Zahlen sind nicht weniger

(Ministerin Kristin Alheit)

erschreckend: 150 verletzte Polizeibeamte und zwei verletzte Feuerwehrmänner.

Solche Gewaltexzesse sind nicht zu tolerieren, und sie sind leider kein Einzelfall, sondern treten immer häufiger auf. Polizei- und Einsatzkräfte werden das Ziel von Angriffen, und zwar nicht als Individuen und als einzelne Persönlichkeiten, sondern als Repräsentanten des Staates, des Systems oder wie auch immer; je nachdem, wie derjenige, der diese Tat verübt, die Lage beurteilt. Am Beispiel Frankfurt wird augenscheinlich, dass sich die Demonstrationen zum Anlass der Eröffnung der EZB in Gewalt gegenüber Polizeibeamten und Feuerwehrleuten äußerten. Daran wird deutlich, dass es nicht um die Personen, sondern um die Repräsentanten eines Systems geht.

Deshalb ist die Initiative, die wir als CDU-Fraktion unterstützen wollen, nämlich die Initiative der schwarz-grünen Landesregierung aus Hessen, eine wichtige, nämlich einen neuen Straftatbestand zu schaffen, den die Innenministerkonferenz schon seit 2012 einfordert. Denn es gibt sehr wohl eine Lücke und einen Unterschied zwischen den bestehenden Straftatbeständen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf der einen Seite, der sich gegen die Vollstreckungshandlung richtet, und der Körperverletzung, wie sie für jedermann gilt. Hierbei muss man sich vor Augen führen, dass es um einen gezielten Angriff auf Repräsentanten des Staates geht.

Der Einwand, eine solche Regelung würde keine Wirkung entfalten, ist in meinen Augen ein Einwand, den man nicht gelten lassen kann, denn immer dann, wenn eine Wirkung nicht oder nur schwer messbar ist, dann heißt das noch nicht, dass es die Wirkung nicht gibt.

(Vereinzelter Beifall CDU - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Kollege Kubicki, wer eine solche Vorgehensweise als Symbolpolitik bezeichnet, was wir im Vorwege schon hören konnten, der entlarvt sich selbst. Der macht nur deutlich, dass er das politische Signal nicht setzen will. Das politische Signal wollen wir aber in aller Deutlichkeit setzen: Wir erwarten Respekt gegenüber denjenigen, die in unserem Auftrag tätig werden, die helfen und retten, die als Polizeibeamte und Rettungskräfte ihren Kopf letztlich für uns hinhalten. Wenn dieser Respekt keine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit mehr ist, dann müssen wir ihn einfordern. Wer wenn nicht der Gesetzgeber soll das tun?

(Beifall CDU)

Angesichts dessen ist es schon erstaunlich, wenn wir an dieser Stelle aus den Regierungsfraktionen geradezu verharmlosende Töne hören. Ich zitiere den Kollegen Peters, der laut „Lübecker Nachrichten“ gesagt haben soll, die Probleme würden übertrieben dargestellt; dass Polizeibeamte Gewalt ausgesetzt seien, sei Teil ihres Berufes; dafür seien sie gut ausgerüstet und ausgebildet, und dafür hätten sie das Gewaltmonopol auf ihrer Seite. Wer so etwas sagt, der fördert geradezu die Respektlosigkeit, der wir entgegentreten wollen.

(Beifall CDU - Zuruf Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der relativiert Gewaltbereitschaft aus einer bestimmten politischen Ecke. Kollege Peters, ich sage deutlich: Sie haben hier im Plenum sehr zu Recht einen Ordnungsruf dafür kassiert, dass Sie einen Kollegen als „geistigen Brandstifter“ bezeichnet haben. Das werde ich deswegen garantiert nicht wiederholen. Aber wenn man mit einem Finger in die Richtung anderer zeigt, dann zeigen eine ganze Reihe von Fingern auf einen selbst zurück.

(Beifall CDU - Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte natürlich nicht nur um Zustimmung zu unseren Antrag, die Bundesratsinitiative aus Hessen zu unterstützen. Vor dem Hintergrund der soeben zitierten Äußerungen erwarte ich auch, dass die Landesregierung sich klar vor die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Schleswig-Holstein stellt und deutlich zum Ausdruck bringt, dass solche Aussagen aus den regierungstragenden Fraktionen nicht die Auffassung der Landesregierung widerspiegeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion, damit wir gemeinsam als Landtag deutlich machen können, dass wir die Polizeibeamten und die Rettungskräfte in Schleswig-Holstein und darüber hinaus bei ihrem schweren Dienst unterstützen und Angriffe und Gewalttaten gegen sie nicht tolerieren wollen. - Vielen Dank.