Protokoll der Sitzung vom 20.05.2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion, damit wir gemeinsam als Landtag deutlich machen können, dass wir die Polizeibeamten und die Rettungskräfte in Schleswig-Holstein und darüber hinaus bei ihrem schweren Dienst unterstützen und Angriffe und Gewalttaten gegen sie nicht tolerieren wollen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Simone Lange das Wort.

(Dr. Axel Bernstein)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Treten, Spucken, Schlagen, Beleidigen, Anschreien, Stoßen, Bedrängen, Androhen oder gar Anschießen - die traurige Palette der Gewalthandlungen, die Polizeibeamtinnen und -beamte - übrigens nicht nur bei Großeinsätzen, sondern überwiegend im Alltag - erleben, ist leider groß. Wir sind uns einig, dass alle an Einsätzen Beteiligte die uneingeschränkte Rückendeckung durch die Politik verdient haben.

(Beifall SPD und SSW)

Die uneingeschränkte Rückendeckung beinhaltet, dass die Politik gesetzliche Rahmenbedingungen für ein konsequentes Vorgehen der Gerichte gegen Gewalttäter schafft. Genau diese Rahmenbedingungen liegen vor.

Der heute vorliegende Vorschlag der CDU-Fraktion, ein Sonderstrafrecht für Rettungskräfte, Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte zu schaffen, wirft allerdings die Frage auf, welches Problem damit eigentlich gelöst werden soll.

Ich möchte - mit Erlaubnis des Präsidiums - die Reaktion einer Polizeibeamtin wiedergeben, die zum Antrag der CDU feststellte: Wozu? Das ist doch alles strafbewehrt!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Jeder Angriff auf eine Person steht unter Strafe. Werden Rettungskräfte, Feuerwehrmänner und -frauen oder andere an einem Einsatz beteiligte Personen Opfer eines Angriffs oder Übergriffs, so steht dies bereits unter Strafe, zum Beispiel durch die Paragrafen zur Beleidigung, zur Körperverletzung und zum Widerstand gegen Polizeibeamte. Damit habe ich nur drei Paragrafen beispielhaft genannt.

Im Zuge der Strafrechtsnovelle 1998 sind die Strafrahmen für Körperverletzungsdelikte drastisch erhöht worden. Die Höchststrafe für gefährliche Körperverletzung ist seinerzeit - von fünf auf zehn Jahre - sogar verdoppelt worden. Im Jahr 2011 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das Strafmaß des § 113 des Strafgesetzbuches von zwei auf drei Jahre erhöht. Der Effekt ist schon messbar; denn heute wissen wir, dass diese Strafverschärfungen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht verhindert haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ja, der Schutz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, von Rettungskräften, von Ordnungskräften, überhaupt von allen an Einsätzen Beteiligten muss im Vordergrund stehen. Der beste Schutz allerdings ist es, Straftaten, insbesondere Gewalttaten, überhaupt zu verhindern.

Sehr geehrter Herr Kollege Bernstein, Respekt erzeuge ich nicht durch härtere Strafen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Gewaltprävention ist der Schlüssel für wirksamen Schutz. Deswegen wollen wir gute Sozialpolitik statt wirkungslose Strafverschärfungen. Der richtige Weg kann es nur sein, durch gute Politik darauf hinzuwirken, Gewalttaten möglichst zu verhindern. Auf diesem Weg müssen wir konsequent weitergehen. Sie nehmen Bezug darauf, dass Angriffen auf Rettungskräfte ein besonderer Unrechtsgehalt zukomme. Wir sagen: Jedem Angriff auf eine Person kommt ein besonderer Unrechtsgehalt zu.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit eines Mitmenschen tragen einen besonderen Unrechtsgehalt in sich. Insoweit Abstufungen vorzunehmen, hielten wir für das falsche Signal.

Ihr Antrag ist unserer Meinung nach wirkungslos. Das Argument, es gäbe keine Argumente dagegen, ersetzt nicht die Frage nach den Argumenten dafür. Diese haben wir leider nicht vernommen. Deshalb werden wir diesem Antrag heute nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Herr Abgeordnete Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Bernstein! Die Grünen haben ihre Wurzeln in der Friedensbewegung. Gewaltfreiheit ist Gründungskonsens unserer Partei. Ich lasse es mir nicht gefallen, wenn Sie mich hier in die Ecke von Sympathisanten von Gewalttaten wie denen in Frankfurt stellen. Das ist eine Unverschämtheit!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ihre Forderung nach härteren Strafen für tätliche Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten reiht sich ein in das hilflose Konzept Ihrer Partei, auf problematische gesellschaftliche Entwicklungen mit dem Mittel der Strafrechtsverschärfung zu reagieren. Andere Beispiele kennen wir schon: Wohnungseinbrüche - im März haben wir darüber gesprochen - und das Gafferproblem. Zu allem fällt Ihnen immer nur eine Strafverschärfung ein.

Jetzt sollen wir das Bundesland Hessen bei einer Bundesratsinitiative unterstützen, mit der ein neuer Schutzparagraf für Polizei- und Einsatzkräfte eingeführt werden soll. Damit es richtig schön schneidig zugeht, muss gleich eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten her.

Um es gleich vorweg zu sagen: Dass in Hessen die Grünen am Kabinettstisch sitzen, macht für mich die Sache nicht einen Deut besser.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Bei allem Verständnis für Kompromissbereitschaft: In der Innenpolitik trennen uns in Schleswig-Holstein Welten von den Konzepten der CDU, und das ist auch gut so.

All Ihren Strafverschärfungsinitiativen liegt eine fundamentale Fehlannahme zugrunde. Sie suggerieren dem Publikum, dass durch die Verschärfung von strafrechtlichen Sanktionen gesellschaftlich unerwünschtes, sozialwidriges Handeln wirksam eingedämmt werden könne. Diese Grundthese ist durch die moderne Kriminologie längst widerlegt worden. Die präventive Wirkung des Strafverfahrens ist in aller Regel größer als die Sanktionierung selbst. Kriminologische Untersuchungen zu den Rückfallquoten legen sogar nahe, dass diese umso höher liegen, je härter die Strafe ausfällt. Härte verspricht somit keinen präventiven Erfolg.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Ihnen geht es auch nur um Symbolik. Sie sprechen in der Antragsbegründung selbst von einem „wichtigen Signal des Rechtsstaates“. Für Sie ist zweitrangig, ob Übergriffe auf Polizei- und andere Einsatz- und Rettungskräfte tatsächlich verhindert werden. Denn Adressat Ihrer Initiative ist die Polizei selbst. Ihre Erzählung lautet: Die Grünen und die Roten ließen die Polizei und die anderen Sicherheitskräfte schutzlos im Regen stehen.

(Zuruf CDU: Genau!)

Sie bauten Personal ab, knauserten bei der Besoldung und führten die Kennzeichnungspflicht ein, den Polizeibeauftragten obendrein. Die CDU dagegen sei die wahre und einzig entschiedene Verfechterin der Polizeiinteressen - zum Wohle und für die Sicherheit der Menschen im Land.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren von der CDU, das ist billig, und zwar billig im Wortsinne.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, PIRATEN und SSW)

Es gibt nämlich kaum eine gesetzgeberische Maßnahme, die günstiger zu haben ist als eine Strafrechtsverschärfung. Diese kostet wenig bis gar nichts. Man kann scheinbar Stärke und Entschlossenheit demonstrieren, indem man ein paar zusätzliche Sätze in das Strafgesetzbuch schreibt.

Auf diese Weise erhält die Polizei aber statt Brot nur Steine. Tun sie doch nicht so, als ob Stellenabbau bei der Polizei nur dort stattfindet, wo RotGrün in den Ländern regiert! Tun sie doch nicht so, als ob die Polizei in Ihrer Regierungszeit in Schleswig-Holstein rundum zufrieden gewesen wäre!

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

Der jetzt von Ihnen lauthals beklagte Rückzug der Polizei aus der Fläche wurde unter Innenminister Schlie eingeleitet. Die Verkürzung bei Sonderzuwendungen und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder die Streichung von Jubiläumszuwendungen - all diese Maßnahmen wurden in Schleswig-Holstein unter der Verantwortung eines CDUInnenministers durchgeführt.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Dr. Heiner Garg [FDP]: Haben Sie die rückgängig gemacht?)

Schauen sie in die Märzausgabe des „Polizeispiegels“ der Deutschen Polizeigewerkschaft. Der Landesvorsitzende Torsten Gronau liest Ihnen dort genüsslich die Leviten.

Auch handwerklich ist das, was dem Bundesrat aus Hessen vorgelegt wurde, großer Murks. Strafrechtlich ist die körperliche Unversehrtheit im StGB umfassend und angemessen unter Schutz gestellt. Für die diversen Begehungsformen und Tatfolgen der Körperverletzung stehen angemessene Sanktionsmöglichkeiten bereit. Ihre Behauptung, dass eine strafrechtliche Schutzlücke bestehe, ist somit durch nichts zu belegen.

(Burkhard Peters)

Auch im Bereich der Widerstandshandlungen macht der Vorstoß keinen Sinn. Erst vor vier Jahren wurde das Strafmaß der Freiheitsstrafe in § 113 StGB um ein Jahr erhöht. Auch die Strafbarkeit wegen tätlicher Angriffe gemäß § 114 StGB wurde durch Absatz 3 auf weitere Einsatzkräfte erweitert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Spoorendonk hat es vor einiger Zeit an dieser Stelle gesagt: Ein pädagogisch wirksames Instrument ist die Wiederholung. Wir wiederholen es für Sie bei dieser Gelegenheit daher gern und betonen noch einmal: Mit uns gibt es keine symbolistischen Strafverschärfungen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, PIRATEN und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Peters, erlauben Sie mir eine süffisante Vorbemerkung: Es ist schon erstaunlich, welche Wandlung die Grünen in Hessen durchgemacht haben. Früher mit Steinen auf Polizeibeamte schmeißen und heute für eine Strafverschärfung bei diesem Tatbestand eintreten - das ist schon ein weiter Weg.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Aber Wandlung kennen Sie in Ihrer Partei ja!)