Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet par
Im November 2013, also vor 17 Monaten, hat der Landtag die Erarbeitung eines Aktionsplans beschlossen. Heute zeigt sich, dass unsere damalige Kritik an den fehlenden inhaltlichen Zielvorgaben im Antrag der Koalition nicht nur richtig war; vielmehr war es sogar ein Fehler, kein Zeitfenster für die Erstellung des Plans vorzugeben. Denn das bisherige Ergebnis ist gleich null. Wir erfahren jetzt, dass vorgesehen ist, den Aktionsplan Ende 2016 vorzulegen. Ich setze dahinter: vielleicht!
An dieser Stelle möchte ich den PIRATEN und insbesondere dem Kollegen Dudda für diese Große Anfrage danken. Ich möchte ihm auch insbesondere dafür danken, dass er aus der vorliegenden nichtssagenden Antwort noch so viele Punkte gefunden hat, um eine sachliche Debatte zu bestreiten und sachliche Ausführungen zu machen.
Normalerweise danke ich an dieser Stelle der Ministerin und den im Ministerium verantwortlichen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Das kann ich heute nicht. Bei allem Respekt, Frau Ministerin Alheit: Was Sie hier vorgelegt haben,
Weder mir noch meinen Fraktionskollegen oder anderen Parlamentariern ist jemals untergekommen, dass eine Antwort so viel kürzer ist als die Fragestellung. Ich fasse das zusammen: Es gibt vier Seiten. Davon ist die Antwort eine halbe Seite lang, der Rest ist Fragestellung.
Ich muss auch sagen: Ich finde die Art und Weise der Antwort ziemlich dreist. Sie ist knapp. Sie besagt: Wir entscheiden, wen wir wann an unseren Erkenntnissen teilhaben lassen.
An die Kollegin Dr. Bohn und an den Kollegen Baasch muss ich die Frage richten, ob sie sich von der letzten Regierung so eine Antwort hätten gefallen lassen.
Wenn die Landesregierung schon keine Lust hat, den Anliegen von Menschen mit Behinderung nachzukommen, so hat sie aber schlicht und einfach die Pflicht, Parlamentsrechte zu wahren.
Wenn sich das Parlament noch ernst nehmen will, müssen wir über diesen Umstand sprechen. Leider tritt an dieser Stelle die wichtige Sachfrage in den Hintergrund. Die Schuld daran trägt einzig und allein die Landesregierung.
Ich empfehle der Landesregierung, noch einmal Artikel 29 der Landesverfassung zu lesen. Dort heißt es:
„Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“
Ich weise darauf hin, dass Anfragen sogar formlos gestellt werden können. Das Verfahren dazu regelt die Geschäftsordnung. Sie stellt klar: Große Anfragen sind eine förmliche Anfrage. Im Kommentar kann man nachlesen:
„In der Hierarchie der parlamentarischen Fragen kommt der Großen Anfrage eine hervorgehobene Bedeutung zu.“
Dies haben Sie schlicht und einfach missachtet, wenn Sie bei der Anfrage der PIRATEN alle Fragen im Block mit vier dürren, nichtssagenden Ab
sätzen beantworten und dann auch noch darauf verweisen, dass es demnächst einen Bericht im Ausschuss geben wird. Ich frage mich, warum Sie Ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung zu einer vollständigen Antwort nicht nachgekommen sind. Es liegt der Verdacht nahe: Sie wussten es nicht besser, Sie konnten es nicht. Das ist schlicht und einfach ein Armutszeugnis.
Ich wiederhole: Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie dem Parlament welche Informationen mitteilt. Die Landesregierung hat ihren zum Zeitpunkt der Fragestellung vorliegenden Wissensstand darzulegen. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Für die FDP-Fraktion stelle ich fest, dass die Landesregierung mit den vorgelegten Antworten ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ich stelle auch fest, dass es kein erstmaliges und auch kein einmaliges besonderes Versehen ist. Kleine Anfragen zu den verschiedensten Themen werden von dieser Landesregierung nicht umfassend beantwortet. Antworten in Salamischeibentaktik sind inzwischen der Regelfall.
Ich erinnere speziell an eine Anfrage zum Thema Denkmalschutz, in der es in der Antwort hieß, es sei nicht leistbar, eine geforderte Information einzuholen, weil man dafür einen Brief hätte schreiben müssen. Meine Damen und Herren, das wirkt wie Auskunftsverweigerung.
Das Zeitfenster für Kleine Anfragen verlängert sich zunehmend auf bis zu drei Wochen vom Ausgang der Fragestellung bis zum Eingang der Antwort. Vorgesehen sind zwei Wochen.
Das Fragerecht ist elementarer Bestandteil zur Kontrolle der Regierung und notwendig, um Oppositionsarbeit leisten zu können. Ich frage die Landesregierung, aus welchem Grund die Drucksache 18/2935 nicht detailliert beantwortet wurde. Ich frage, wann mit einer Antwort in Schriftform zu rech
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich gebe zu, dass ich selten eine kürzere Antwort auf eine Große Anfrage gesehen habe. Für sich gesehen mag die recht knappe Sammelantwort
auf diese wichtigen Fragen durchaus enttäuschen. Bedenkt man aber, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit sehr langfristig angelegt ist, berücksichtigt man, dass die gründliche Erarbeitung eines Landesaktionsplans als Querschnittsaufgabe aller Ressorts verstanden werden muss, und wenn man zu guter Letzt genau weiß, dass schon in der nächsten Tagung auf Antrag der PIRATEN ein umfassender Bericht zum Zwischenstand der Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung vorliegen wird, darf man sich aus Sicht des SSW nicht über eine eher sparsame Beantwortung wundern.
Unabhängig davon ist der vorliegende Fragekatalog ohne Zweifel in seinem Umfang berechtigt. Die UN-Konvention ist aus gutem Grund sehr umfassend. Nicht nur in Einzelbereichen, sondern überall sollen Menschen mit Behinderung ganz selbstverständlich teilhaben. Dieses Ziel haben wir alle. Wir alle wollen, dass es in dieser wichtigen Angelegenheit möglichst zügig vorangeht. Aber auch hier brauchen wir die notwendige Sorgfalt. Das machen wir mit einem guten Aktionsplan.
Wir alle sind uns der Tragweite der UN-Konvention bewusst. Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens und die Ratifizierung durch die Organe des Bundes ist sie ein rechtskräftiges Gesetz. Wir bewegen uns hier also längst nicht mehr auf der Verlautbarungsebene. Das Ganze fällt nicht unter in die Kategorie „nice to have“, sondern hieraus